Politiker neigen dazu, niemandem auf die Füße treten zu wollen, jedenfalls nicht den potenziellen Wählern. Kaum ein Vorhaben ist eine heiklere Sache als der Abbau von Privilegien. Und wenn sich eine Reform nicht vermeiden lässt, dann möglichst auf eine Weise, die den Anschein wahrt, niemandem etwas wegzunehmen, sondern vielmehr sogar etwas zu geben.
Im der westspanischen Region Extremadura hatten Bischöfe und eine Organisation von Religionslehrern sich jeweils an das Oberste Gericht gewendet, um ein Dekret aufheben zu lassen, welches den Religionsunterricht der Oberstufe auf nur mehr eine Wochenstunde im Stundenplan festlegte. Das Gericht entschied hingegen, dass eine Stunde Religion ausreiche.
Im Schuljahr 2018/2019 nahmen weniger Schüler und Schülerinnen denn je am Religionsunterricht teil. Die spanische Bischofskonferenz teilte die aktuellen Zahlen mit und belebte damit wieder die Debatte um katholischen Religionsunterricht in Schulen. Während die Kirche sich für den Erhalt des Unterrichts ausspricht, wünschen sich Regierung und etwa 60 Gruppen eine Herauslösung religiöser Lehren aus den Stundenplänen.
Der Religionsunterricht an staatlichen Regelschulen kann seine Existenz argumentativ nicht rechtfertigen, was das Fach aber keineswegs davon abhält, sein Ende mit allen Mitteln in die Länge zu ziehen. Erst kürzlich zog Luxemburg "Reli" den Stecker. Weshalb dieser Schritt auch in Deutschland lange überfällig ist, findet zahllose zwingende Gründe.
Wenn sich die Katholische Nachrichten-Agentur (kna) eines Themas annimmt, kann – sofern es sich um Erfolgsberichte der weltanschaulichen "Konkurrenz" handelt – Erstaunliches dabei herauskommen.
Viele Eltern stellen meist erst mit dem Blick auf den ersten Stundenplan ihrer Kinder die Frage: "Muss mein Kind eigentlich zum Religionsunterricht?" Der Humanistische Verband in Nordrhein-Westfalen informiert Eltern jetzt über Alternativen zum Religionsunterricht an Grundschulen.
Es gehört zu den immer wiederkehrenden Irritationen, dass Schülerinnen und Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, sich in Nordrhein-Westfalen im katholischen oder evangelischen Religionsunterricht wiederfinden. Denn auch wenn man sich vom Religionsunterricht abmelden kann, fehlt es häufig an alternativen schulischen Angeboten und dann geht man eben doch hin, weil es einfacher ist. Also müssen sich Lehrkräfte Gedanken dazu machen, wie mit diesen Schülerinnen und Schülern, die im falschen Unterricht sitzen, umgegangen werden kann.
Im Jahre 2006 wurde unter der christlich-konservativen Regierung der Partido Popular (PP) für ganz Spanien ein neues Bildungsgesetz erlassen. Dieses umfasst eine Regelung zum Religionsunterricht. Der katholische Religionsunterricht soll von den Bildungseinrichtungen obligatorisch angeboten werden, von den Schülerinnen und Schülern aber optional belegt werden können. Um anderen Religionen Rechnung zu tragen, sollten auch diese angeboten werden können.
Die Fraktion des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) im Landtag von Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung auf, für Religionsfreiheit an öffentlichen Schulen im Lande zu sorgen. Eine kleine Anfrage deckte einen rechtswidrigen Zustand auf, der konfessionsfreie Schüler diskriminiert.
Am 30. August ist der Tag der Einschulung für die Grundschul-Kinder in Nordrhein-Westfalen. Der Eintritt in den neuen Lebensabschnitt bringt manche Änderung für die Erstklässler. Ein auffälliges Merkmal ist zunächst die bunte Schultüte.
Den konfessionsgebundenen Religionsunterricht gibt es seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Die Verknüpfung bzw. Beeinflussung durch die beiden beherrschenden Konfessionen des Christentums scheint im Bewusstsein der Bevölkerung nicht sehr präsent. Religion ist einfach Teil des Bildungsangebotes der Schulen und gehört sozusagen zur Grundausstattung wie Mathe, Deutsch, Erdkunde u. ä. dazu.
In Baden-Württemberg soll künftig das Schulfach Ethik ab der Klasse 5 flächendeckend angeboten werden. Begründet wird das Vorhaben mit der wachsenden Zahl an Schülerinnen und Schülern ohne kirchliche Bindung.
Laut einer jüngst vorgestellten repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar Emnid im Auftrag der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ist Religionsunterricht in Bayern nicht besonders beliebt. Ein Viertel der Befragten sprach sich ferner für die Abschaffung des Religionsunterrichtes als ordentliches und damit verpflichtendes Lehrfach aus.
Aus Beratungsanfragen der Schülerschaft des Elly-Heuss-Knapp Berufskollegs in Düsseldorf geht hervor, dass für Religionsferne nun das Fach "Praktische Philosophie" angeboten werden soll. Aber - ein Schelm ist, wer Böses dabei denkt - selbstverständlich nicht zeitgleich zum Religionsunterricht, sondern erkennbar diskriminierend wieder Freitags in der siebten und achten Stunde.
Im März des Jahres erreichte den IBKA die Anfrage der Eltern dreier Schülerinnen einer Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen, alle drei waren entsprechend Art. 7 (2) des Grundgesetzes in Zusammenhang mit § 31 (6) des Schulgesetzes NRW von der Teilnahme am Religionsunterricht befreit. Die älteste und religionsmündige Tochter besuchte zu der Zeit die zehnte Klasse.