Der Humanistische Verband Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. (HVD RLP/Saar) begrüßt und unterstützt die Aufforderung der LandeschülerInnenvertretung (LSV) Rheinland-Pfalz an die Landesregierung, die längst überfällige Änderung des Art. 29 der rheinland-pfälzischen Verfassung vorzunehmen.
Vergangenen Monat forderte die Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz die Abschaffung des konfessionellen Religionsunterrichts und dessen Ersetzung durch einen konfessionsunabhängigen, philosophischen Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler. Gegenwind kam aus Kreisen von Kirche und Politik. Letztere warf sogar mit juristischen Nebelkerzen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die griechische Praxis zur Abmeldung vom Religionsunterricht, bei der explizit angegeben werden muss, dass das betroffene Kind nicht christlich-orthodox sei, als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet. Bildungsministerin Karameus verspricht Änderung.
Der Humanistische Verband Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. (HVD RLP/Saar) zeigt sich verständnislos über die Reaktionen des Bildungsministeriums Rheinland-Pfalz und der saarländischen Landtagsfraktionen anlässlich der aktuellen Kritik der LandesschülerInnenvertretungen (LSV) beider Bundesländer am gegenwärtigen, konfessionell gebundenen Religionsunterricht.
Seit dem 3. September 2019 läuft eine große Kampagne der Nordkirche für den Religionsunterricht. Der hpd hat bereits darüber berichtet. Dafür hat die Nordkirche mit mein-reli.de eine eigene Kampagnenwebsite eingerichtet, auf der sich Lehrer, Eltern und Schüler über den Religionsunterricht informieren sollen.
Der Humanistische Verband Rheinland-Pfalz/Saarland fordert eine Diskussion um
die Neuregelung des Religionsunterrichts im Saarland und plädiert für gemeinsamen Werteunterricht schon in der Grundschule.
Die Humanistische Gemeinschaft Hessen (HuGH) hat mit Schreiben vom 13. September Stellung genommen zu dem aktuell in Überarbeitung befindlichen Erlass "Religionsunterricht" des Hessischen Kultusministeriums. In ihrer Stellungnahme kritisiert die HuGH, dass der Erlass weiterhin einseitig von "Religionsunterricht", "Kirchen oder Religionsgemeinschaften", "Religionslehrerinnen und Religionslehrern" etc. spricht und eine Gleichstellung von "Weltanschauungsgemeinschaften", die "Weltanschauungsunterricht" erteilen, unterbleibt.
Vor Kurzem berichtete der hpd bereits über den Auftakt der aktuellen Propagandaoffensive der Nordkirche für den Religionsunterricht. In der Beilage des Hamburger Abendblatts "Himmel & Elbe" ist zu dieser Kampagne nun ein Interview erschienen, das eine kritische (und etwas polemische) Würdigung verdient.
Das Bundesland Hessen erprobt derzeit den nicht-bekenntnisorientierten Islamunterricht an seinen Schulen. Gegen diesen staatlichen Islamunterricht ohne Einflussnahme von islamischen Religionsgemeinschaften hatte der Zentralrat der Muslime einen Eilantrag auf Unterlassung beim Verwaltungsgericht Wiesbaden gestellt. Das Gericht wies den Antrag ab.
Am 3. September 2019 hat die Nordkirche eine Großkampagne für den konfessionsgebundenen Religionsunterricht in Norddeutschland gestartet. Das Motto lautet: "Raum für Fragen. Mein Religionsunterricht". Die Veranstaltung zieht mit einem aufblasbaren Kuppelzelt und viel Technik in 12 Städte, so dass alle drei Sprengel im Norden bedient werden können.
Der Religionsunterricht an unseren Schulen ist kein Bildungs-, sondern ein Missionsfach. Es gilt, diesen separierenden Religionsunterricht durch einen allgemein verbindlichen Ethikunterricht zu ersetzen, findet Jan-Christian Petersen von der Humanistischen Initiative Schleswig-Holstein. Seine Argumente für den Ethikunterricht in Schleswig-Holstein sind auf alle Bundesländer übertragbar.
Aktuell frohlocken die evangelischen Presseorgane über 50.000 konfessionsfreie oder anderen Religionen angehörige Schüler*innen, die am evangelischen Religionsunterricht teilnehmen. Dass diese Zahl dem großem Interesse an evangelischen Inhalten entspricht, dürfte anzuzweifeln sein.
Politiker neigen dazu, niemandem auf die Füße treten zu wollen, jedenfalls nicht den potenziellen Wählern. Kaum ein Vorhaben ist eine heiklere Sache als der Abbau von Privilegien. Und wenn sich eine Reform nicht vermeiden lässt, dann möglichst auf eine Weise, die den Anschein wahrt, niemandem etwas wegzunehmen, sondern vielmehr sogar etwas zu geben.
Im der westspanischen Region Extremadura hatten Bischöfe und eine Organisation von Religionslehrern sich jeweils an das Oberste Gericht gewendet, um ein Dekret aufheben zu lassen, welches den Religionsunterricht der Oberstufe auf nur mehr eine Wochenstunde im Stundenplan festlegte. Das Gericht entschied hingegen, dass eine Stunde Religion ausreiche.
Im Schuljahr 2018/2019 nahmen weniger Schüler und Schülerinnen denn je am Religionsunterricht teil. Die spanische Bischofskonferenz teilte die aktuellen Zahlen mit und belebte damit wieder die Debatte um katholischen Religionsunterricht in Schulen. Während die Kirche sich für den Erhalt des Unterrichts ausspricht, wünschen sich Regierung und etwa 60 Gruppen eine Herauslösung religiöser Lehren aus den Stundenplänen.