Es gehört zu den immer wiederkehrenden Irritationen, dass Schülerinnen und Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, sich in Nordrhein-Westfalen im katholischen oder evangelischen Religionsunterricht wiederfinden. Denn auch wenn man sich vom Religionsunterricht abmelden kann, fehlt es häufig an alternativen schulischen Angeboten und dann geht man eben doch hin, weil es einfacher ist. Also müssen sich Lehrkräfte Gedanken dazu machen, wie mit diesen Schülerinnen und Schülern, die im falschen Unterricht sitzen, umgegangen werden kann.
Ein katholisches Gymnasium wollte einen Referendar als Lehrer einstellen. Nun wurde die geplante Festanstellung zurückgezogen, weil dieser erklärte, seinen Lebenspartner heiraten zu wollen.
Den konfessionsgebundenen Religionsunterricht gibt es seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Die Verknüpfung bzw. Beeinflussung durch die beiden beherrschenden Konfessionen des Christentums scheint im Bewusstsein der Bevölkerung nicht sehr präsent. Religion ist einfach Teil des Bildungsangebotes der Schulen und gehört sozusagen zur Grundausstattung wie Mathe, Deutsch, Erdkunde u. ä. dazu.
Wie schwer das Leben für nicht religiöse Menschen selbst im Deutschland des 21. Jahrhunderts noch sein kann, das erlebt seit vielen Jahren eine Familie in Bayern. Diskriminierung und Mobbing schlagen derzeit hohe Wellen, weil die Familie dafür kämpft, dass das riesige Kruzifix aus einem Schulfoyer verschwindet.
Dass der Kreationismus überall dort blüht, wo fundamentalistische Kräfte walten, ist längst bekannt. Aber nicht nur in Ankara oder Kansas wird jungen Menschen das "Intelligent Design" vermittelt, in deutschen Grundschulen ist das Unterrichten der Schöpfungsgeschichte die Regel und die Evolutionstheorie die Ausnahme. Die Analyse von über 70 Lehrplänen hält noch andere Überraschungen bereit.
In Baden-Württemberg soll künftig das Schulfach Ethik ab der Klasse 5 flächendeckend angeboten werden. Begründet wird das Vorhaben mit der wachsenden Zahl an Schülerinnen und Schülern ohne kirchliche Bindung.
Das Evokids-Lehrmaterial für den Evolutionsunterricht an Grundschulen ist in das "Scientix"-Programm der Europäischen Kommission aufgenommen worden. Ab sofort können Lehrerinnen und Lehrer kostenfreie Übersetzungen des Unterrichtsmaterials in alle europäischen Sprachen anfordern. "Damit sind wir dem ambitionierten Ziel, den Evolutionsunterricht nicht nur an deutschen, sondern auch an internationalen Schulen zu etablieren, ein Stück näher gekommen", meinen die Leiter des Evokids-Projekts Dittmar Graf (Institut für Biologie-Didaktik Gießen) und Michael Schmidt-Salomon (Giordano-Bruno-Stiftung).
Soll ein Philosophieunterricht bald als Ersatzfach für konfessionellen Religionsunterricht in nordrhein-westfälischen Grundschulen angeboten werden? Ein entsprechender Antrag der Grünen-Landtagsfraktion wurde im Ausschuss für Schule und Bildung diskutiert.
In Großbritannien wird es künftig einen verpflichtenden Beziehungs- und Sexualkundeunterricht geben. Das Königshaus hat Ende April einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt. Während das Pflichtfach in den Grundschulen auf einen Beziehungsunterricht reduziert werden wird, wird den Schülern in den britischen Sekundarschulen auch Sexualkunde erteilt. Die britischen Humanisten warnen vor Ausnahmen für religiöse Schulen und Schüler.
Wie berichtet, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin im Gefolge der rückschrittlichen Kopftuchentscheidung des BVerfG, 1. Senat, von 2015 einer muslimischen Lehrerin im Februar 2017 eine Entschädigung in Höhe von zwei Monatsgehältern zuerkannt. Im Hinblick auf das Berliner Neutralitätsgesetz (das im Einklang mit dem 1. Kopftuchurteil des BVerfG 2003, 2. Senat, erlassen worden war) war ihr das Unterrichten mit Kopftuch untersagt worden. Diese Untersagung hatte das jetzt im Wesentlichen aufgehobene Urteil des Arbeitsgerichts Berlin als rechtens bestätigt. Es liege eine rechtliche Ungleichbehandlung, aber keine entschädigungspflichtige Diskriminierung vor.
In Irland könnte der Religionsunterricht schon bald als verpflichtendes Kernfach abgeschafft werden. Laut aktuellen Medienberichten plant der Nationale Lehrplan-Rat eine entsprechende Reform, die schon länger zur Diskussion steht.
Muslimischen Schülerinnen kann die Teilnahme am gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht zugemutet werden. In einer Entscheidung betonte das Bundesverfassungsgericht, dass die Religionsfreiheit durch die verpflichtende Teilnahme am Sportunterricht nicht verletzt wird.
Lothar Krappmann war bis 2001 am Max Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin und an der dortigen Freien Universität tätig. Von 2003 bis 2011 wirkte er als Mitglied des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes und bekam im Jahr 2012 die Theodor-Heuss-Medaille der gleichnamigen Stiftung für sein Engagement für Kinderrechte verliehen. Der Titel seines aktuellen Buchs lautet "Worauf Kinder und Jugendliche ein Recht haben: Kinderrechte, Demokratie und Schule. Ein Manifest" (Debus Verlag Pädagogik 2016). Fragen zum Buch und anderen Themen beantwortet Lothar Krappmann in einem Interview.
BERLIN. (hpd) Nach Berichten der christlichen Zeitung "The Irish Catholic" geraten katholische Schulen in Irland zunehmend unter Druck, nicht mit Amnesty International zusammenzuarbeiten. Hintergrund ist der Einsatz der Menschenrechtsorganisation für eine Liberalisierung der irischen Abtreibungsgesetzgebung.
ARNSBERG. (hpd) Weil er eine staatliche Gemeinschaftsgrundschule an ihre Pflicht zur religiösen Neutralität erinnerte, wurde einem Vater aus dem sauerländischen Arnsberg ein Schul- und Geländeverbot erteilt.