Während seiner Amtszeit besetzte der damalige Präsident Donald Trump drei Posten an der Spitze des Obersten US-Gerichtshofes mit Konservativen. Da nun ein großes Ungleichgewicht zu ungunsten der Liberalen besteht, ist zu befürchten, dass das per Verfassung geschützte Recht auf legale Abtreibung gekippt wird und sich einzelne Bundesstaaten mit strikten Verboten überbieten. Ein von Samuel Alito, Richter am Supreme Court, im Februar verfasstes Dokument lässt Schlimmes ahnen. Landesweite Proteste fordern den Erhalt legaler Schwangerschaftsabbrüche.
Im Jahr 2021 hat der US-Bundesstaat Texas die Optionen für straffreie Abtreibungen massiv eingeschränkt und dazu noch Privatpersonen die Möglichkeit gegeben, Schwangere und Ärzte zu überwachen. Dass dies das Potential zu Missbrauch und Verzweiflung hat, zeigt allein die Verhaftung der Lizelle H. wegen selbst herbeigeführter Abtreibung.
"Es kann nicht sein, dass jeder alles über diese Dinge ins Internet setzen kann, aber ausgerechnet Menschen, die dafür qualifiziert sind, das nicht können". So kündigte der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Januar eine Zeitenwende an, die zwar damals nicht so bezeichnet wurde, aber doch eine werden könnte.
Nicht nur Paragraf 219a StGB ist verfassungswidrig, sondern die gesamte deutsche Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch. Dies ist das Ergebnis einer Stellungnahme, die das Hans-Albert-Institut und die Giordano-Bruno-Stiftung zur Verfassungsbeschwerde der Ärztin Kristina Hänel in Karlsruhe eingereicht haben.
Ein Rückschlag für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen: In Hessen dürfen selbsternannte Lebensschützer wieder Mahnwachen und andere Kundgebungen im nahen Umfeld von Beratungsstellen für ungewollt Schwangere abhalten. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof(VGH).
Ausgerechnet am 8. März, dem Weltfrauentag, stimmte der guatemaltekische Kongress für "Ley 5272", ein Gesetz, das Leben und Familie schützen sollte. Da dieses Gesetz jedoch de facto nur dazu gedient hätte, Abtreibung noch härter zu bestrafen, Schwangere unter Generalverdacht zu stellen und gleichgeschlechtliche Ehen zu verbieten, war der folgende Protest im Land riesig. So riesig, dass das Gesetz bereits am 15. März wieder zurückgenommen wurde.
Klaus Günter Annen, Betreiber der Website "babykaust.de", stand gestern vor dem Amtsgericht Weinheim. Er muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro bezahlen. Der Tatvorwurf der Volksverhetzung wurde nicht verhandelt. Dagegen richtete sich eine Protestaktion im Vorfeld des Prozesses.
Vor spanischen Abtreibungskliniken erleben ungewollt Schwangere immer wieder furchtbare Szenen. Fremde Männer bedrängen sie, zeigen ihnen Fotos und erzählen Horrorgeschichten. Dies soll bald ein Ende haben, indem für solche Formen von Belästigung sogar Gefängnisstrafen drohen. Nicht einverstanden sind rechte Parteien und eine christliche Anwaltsvereinigung, die Tipps gibt, wie Aktivist*innen auch in Zukunft vor Kliniken "beten und informieren" können.
Am 15. Februar findet vor dem Amtsgericht Weinheim ein Strafprozess gegen den radikalen christlichen Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen statt. Annen betreibt die Webseite "babykaust.de", auf der er suggeriert, Schwangerschaftsabbrüche seien eine Steigerungsform des Holocausts. Wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Beleidigung von ÄrztInnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, wurden gegen Annen mehrere Strafanzeigen erstattet. Da sich die Staatsanwaltschaft im morgigen Prozess auf den Tatbestand der Beleidigung konzentriert, den Aspekt der Volksverhetzung jedoch außen vor lässt, ist eine Protest-Kundgebung geplant, die von 10 bis 12 Uhr vor dem Amtsgericht stattfinden soll.
Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat am Montag einen Gesetzentwurf zur ersatzlosen Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, Paragraph 219a StGB, vorgestellt. Damit kommt er zügig einer Festlegung im Koalitionsvertrag der Ampel nach. Der Strafrechtsparagraph, durch den es auch nach seiner umstrittenen Reform möglich ist, sachliche Information durch Ärzt:innen als Werbung zu werten, steht seit langem in der Kritik.
In unserem Nachbarstaat könnte bald eine enorm restriktive Handhabung zur Wirklichkeit werden, die heutzutage eigentlich nur noch in fundamentalistisch regierten Ländern angedacht wird: Ein Schwangerenregister zur Kontrolle von Frauen bis in den Uterus. Damit ist Polen auf dem Kurs, den etwa auch der Iran eingeschlagen hat. Der massive Einfluss, den die Kirche bei solchen fragwürdigen Unterfangen hat, wird dabei gerne unterschätzt.
Noch immer kursieren rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch Mythen und Halbwahrheiten, die von Abtreibungsgegnern am Leben gehalten werden. Ein Kampagnenteam des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung und Doctors for Choice Germany hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, mit einer Website gegenzusteuern, die Zahlen und Fakten rund um das Thema präsentiert.
Um "kriminelle Abtreibungen" zu verhindern, sollen im Iran Frauen mit einem positiven Schwangerschaftstests amtlich registriert werden. Medizinische Labore müssen künftig bei einem entsprechenden Testergebnis die Daten der betreffenden Frau an die Behörden übermitteln.
Trotz zahlreicher Großproteste in Polen und auch im Ausland wurde dort Ende 2020 ein noch strikteres Abtreibungsverbot erlassen, das selbst die Entfernung lebensunfähiger Föten verbietet. Jetzt hat diese Entscheidung womöglich der 30-jährigen Izabela das Leben gekostet, weil ihre Ärzte, statt den nicht lebensfähigen Fötus zu entfernen, auf dessen Tod warteten. Izabela starb an einer Sepsis. Ihr Tod löst weltweit Trauer und Wut aus, die sich besonders in Polen wieder in Form von Demonstrationen gegen das religiös motivierte Abtreibungsgesetz richtet.
Mit 73 zu 84 Stimmen haben die Abgeordneten in El Salvador einen von Frauenrechtsorganisationen eingebrachten Antrag zur Reform des Paragraphen 133 des Strafgesetzbuches und somit die Entkriminalisierung von Abtreibung abgelehnt. Erst im Juni diesen Jahres hatte die Konsequenz des strikten Abtreibungsverbotes für weltweite Empörung gesorgt.