Das Thema Abtreibung spielt im US-Präsidentschaftswahlkampf eine große Rolle. In Florida hat nun das Oberste Gericht mit zwei Urteilen die Debatte weiter angeheizt – die Folgen könnten die Wahl im November mitentscheiden.
Der Bundestag diskutiert ein Gesetz, wonach die sogenannte Gehsteigbelästigung von schwangeren Frauen vor einer Beratung oder einem Abbruch mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld bedroht werden soll. Union und AfD stemmen sich gegen den Plan von SPD, Grünen und FDP.
Offiziell sollten die erwartet brisanten Ergebnisse erst in der kommenden Woche vorgestellt werden. Doch über den "Spiegel" sickerte schon am Dienstag der Kern dessen durch, was eine Regierungskommission nun vorschlagen wird: Eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts in Deutschland.
"Vielleicht wird man es später einmal als eine 'Ironie des Schicksals' begreifen, dass ausgerechnet radikale Abtreibungsgegner den berechtigten Anliegen der Frauenbewegung zum Durchbruch verholfen haben", schreibt die Ärztin Kristina Hänel im gerade erschienenen fünften Band der "Schriften zum Weltanschauungsrecht". Tatsächlich haben erst die Strafanzeigen gegen Hänel & Co. die neue Debatte über die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ermöglicht. Der frei im Internet verfügbare Sammelband des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) zeigt auf, wie es dazu gekommen ist.
Feministisch, Solidarisch, Gewerkschaftlich – unter diesem Motto gingen am 8. März, dem internationalen Frauentag, zahlreiche Demonstrierende in Berlin auf die Straße. Aufgerufen hatten neben dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung mehrere Organisationen, Vereine und Gewerkschaften, unter anderen medica mondiale, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die IG Metall.
Eine heute 40-jährige Mutter hatte ihre dreijährige Tochter zur weiblichen Genitalverstümmelung nach Kenia gebracht. Das war 2006. Das Mädchen ist britische Staatsbürgerin und hat sich ihrer Lehrerin anvertraut. Die Mutter wurde vor Gericht gebracht, wo sie zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt wurde.
Es ist ein historischer Schritt: Als erstes Land weltweit hat Frankreich das Recht auf Abtreibung in der Verfassung festgeschrieben. Gestern Abend sprach sich das Parlament in Versailles mit einer überwältigenden Mehrheit von 780 zu 72 Stimmen für die Annahme des Gesetzes aus. Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses wurde von den meisten Mitgliedern mit anhaltendem Beifall begrüßt. Jubel gab es auch auf dem Platz vor dem Eiffelturm, wo zahlreiche Menschen die Abstimmung auf einer Großleinwand verfolgten.
Nach dem Ende von Roe v. Wade sollte es nur Stunden dauern, bis die ersten Abtreibungsverbote in Kraft getreten waren. Lediglich fünf der insgesamt 14 US-Bundesstaaten, die Abtreibungen mittlerweile weitreichend kriminalisieren, machen eine Ausnahme im Falle einer vergewaltigungsbedingten Schwangerschaft. Eine neue Studie zeigt das erschreckende Ausmaß dieses Verbots: Zehntausende Menschen sind gezwungen, solche Föten auszutragen. Ein Kommentar.
Der 6. Februar ist der internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung. Seit 40 Jahren setzt sich die Menschenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES für die Beendigung der "Female Genital Mutilation" (FGM) ein.
Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) fordert die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Die Bundesregierung lässt derzeit eine außerstrafrechtliche Lösung prüfen. Über den Stand der Dinge sprach die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed in Düsseldorf.
Cancún in Mexiko ist bekannt für lange Traumstände mit klarem Wasser und Palmen sowie ein reges Nachtleben. Jährlich reisen Millionen Menschen aus den USA in den Urlaub dorthin. Nun kommt noch ein weiterer Besuchsgrund hinzu: In Mexiko wurden Schwangerschaftsabbrüche seit 2021 entkriminalisiert, ganz im Gegensatz zu einigen US-Bundesstaaten, die legale Abtreibungen in den letzten Monaten so gut wie unmöglich gemacht haben.
Seit die Menschen- und Bürgerrechte auf der politischen Bühne eine Rolle zu spielen begannen, kämpften Frauen dafür, dass die Menschen- nicht Männerrechte blieben. Mit Gisela Notz sprach MIZ über das Erreichte und Wege, den herrschenden Zustand weiter zu verändern.
Als "vom Ausland nach Russland hinein getragen und nicht den russischen Werten entsprechend" stufte der Oberste Gerichtshof Russlands die internationale LGBTQIA+-Bewegung als extremistisch ein und verbot ihre Aktivitäten in Russland. Menschenrechtsorganisationen befürchten Verfolgung, Demütigung und Haft für queere Personen.
Heute findet in Berlin die Anhörung der von der Bundesregierung eingesetzten "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" statt. Eine Woche vor der Anhörung entbrannte innerhalb der EKD eine Auseinandersetzung um den christlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat eine weltanschaulich neutrale Neuregelung und vollständige Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefordert. In seiner Stellungnahme an die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission argumentiert der Verband, die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs sei religiös begründet und somit verfassungswidrig. Zudem gebe es immer mehr Menschen, die ihr Leben frei von weltanschaulich motivierten Normen gestalten. Beidem müsse die Kommission Rechnung tragen und rein weltanschauliche Aspekte unberücksichtigt lassen.