Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD Bundesverband) begrüßt, dass fast ein Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidhilfe aus der Mitte des Parlaments auf den Weg gebracht wird. Bisher wird zur Suizidhilfe von Ärzt*innen in Deutschland nach wie vor ein nicht optimal geeigneter Arzneimittel-Cocktail benutzt oder es wird für eine vierstellige Summe ein Sterbehilfeverein in Anspruch genommen.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz Paragraph 217 StGB im Februar 2020 gekippt hatte, kamen am vergangenen Freitag, 22. Januar, auf Einladung des KORSO 15 Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Organisationen aus dem säkularen Spektrum per Videokonferenz zu einem Expertengespräch zusammen.
Funktionäre der Palliativmedizin sind mit ihrem Widerstand gegen die verfassungsrechtliche Freigabe der Suizidhilfe zu weit gegangen. Sie forderten in einer Stellungnahme an Jens Spahn extrem hohe Hürden. Gleichzeitig verweigert der Vatikan nunmehr Schwerstleidenden mit "Euthanasie"-Wunsch sogar Beichtgespräche. Eine Minderheit evangelischer Theologen schlägt demgegenüber in Diakonie-Einrichtungen eine Begleitung von Suizidwilligen vor. Interne Kritiker*innen auf allen Seiten erschüttern festgefügte Identitäten.
Vergangenen Donnerstag tagte der Deutsche Ethikrat in einer öffentlichen Plenarsitzung zum Thema "Recht auf Selbsttötung?". Die interessierte Öffentlichkeit konnte die Sitzung im Livestream verfolgen und kann sie auch im Nachhinein noch ansehen.
Vor einer Woche wurde vor dem Verfassungsgerichtshof in Wien über das Verbot der Sterbehilfe verhandelt. Ein diesbezügliches Urteil ist erst in den nächsten Wochen zu erwarten. Im Vorfeld gab es rege Debatten in den Medien. Auffallend war dabei das argumentative Niveau des Diskurses: Offenbar war den Konservativen jedes noch so fragwürdige Argument recht, wenn es nur der Verteidigung ihres weltanschaulichen Heimatbodens diente. Ein Versuch der Bewertung aus humanistischer Sicht.
Heute hat die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) in Berlin einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidhilfe vorgestellt. Er umfasst die Aufnahme je eines neuen Paragrafen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Bei Letzterem soll es außerdem diverse Ergänzungen beziehungsweise Modifizierungen bestehender Vorschriften geben.
Seit 2003 wird auf Veranlassung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Internationalen Vereinigung für Suizidprävention (IASP) jeweils der 10. September als "Welttag der Suizidprävention" begangen. Er soll daran erinnern, dass Suizid eines der größten Gesundheitsprobleme der Menschheit darstellt: Jedes Jahr nehmen sich weltweit bis zu etwa 800.000 Menschen das Leben. Das ist, wie die WHO 2014 festhielt, eine Person alle 40 Sekunden.
Der pensionierte Lehrer Peter Puppe bietet seit 2005 Unterstützung zum "sanften Sterben ohne Arzt" an – anfangs als reinen Liebesdienst, schließlich gegen Vorkasse. Nun wird gegen ihn ermittelt. Laien-Suizidhelfern den Garaus zu machen, ist erklärtes Ziel zweier Vorschläge – zum einen aus ärztlich-medizinischer und zum anderen aus konservativ-christlicher Sicht.
Wieder einmal – oder noch immer – druckst das Bundesgesundheitsministerium um die verfassungsrichterlich geforderte Neuregelung von Paragraph 217 StGB, dem "Sterbehilfeparagraphen", herum. Warum die Kriminalisierung des Freitods die falschen Vorzeichen setzt, erläutert Adrian Beck in einer persönlichen Einschätzung.
Der Verein "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" hat den österreichischen Rechtsanwalt Mag. Dr. Wolfram Proksch von der Wiener Anwaltskanzlei ETHOS.legal beauftragt, eine Klage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof einzureichen. Ziel des Verfahrens ist die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Suizidhilfe.
Kann Suizid ein Vergehen sein? Zur Beantwortung dieser Frage gehörte die Frage nach der Sonderstellung des Menschen im Universum. Was hat es mit der menschlichen Seele auf sich? In ethischen Debatten können die Argumente des britischen Empiristen David Hume, posthum 1777 erschienen, noch heute eine Argumentationshilfe sein. Reclam hat "Über den Freitod" und "Über die Unsterblichkeit" neu aufgelegt.
Der höchstbetagte australische Wissenschaftler David Goodall könnte zu einer Ikone für den begleiteten Freitod auch von lebensmüden alten Menschen werden. Er ist in Basel mit Hilfe einer Schweizer Sterbehilfeorganisation aus dem Leben geschieden.
Rund zwanzig Jahre lang haben Aktivisten in Hawaii für die Möglichkeit des medizinisch assistierten Suizids gekämpft. Vergangene Woche fand ihr Kampf ein erfolgreiches Ende, als Gouverneur David Ige mit seiner Unterschrift ein Gesetz besiegelte, das medizinische Hilfe beim Suizid in Hawaii künftig legal macht.
Schätzungen zufolge fallen rund die Hälfte aller Gesamtgesundheitsausgaben im letzten Lebensjahr an. Dr. Matthias Thöns vermutet eine der Hauptursachen für die Explosion der Gesundheitskosten am Lebensende in den finanziellen Interessen einer Interessensgruppe, die er "Sterbeverlängerungskartell" nennt. Warum sich diese Allianz in erster Linie nicht mehr um ihre Patienten, sondern um Gewinnmaximierung kümmert, erklärte der Palliativmediziner am Dienstagabend in Berlin.
Ein Suizid in einer Gefängniszelle – das ist nichts Außergewöhnliches, auch nicht in Deutschland, leider! Und doch ist die Empörung nun groß: Der Terrorverdächtige Al-Bakr konnte sich in der Leipziger Justizvollzugsanstalt das Leben nehmen – und das nur kurze Zeit nach seiner Festnahme durch Landsleute, die er selbst als Mittäter beschuldigte. Die Fassungslosigkeit aber ist heuchlerisch.