Suizid und Suizidhilfe

Der Ort der Anhörung: Das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus

"Es ist entschieden!"

Am Montag tagte der Rechtsausschuss des Bundestages zum Thema "Sterbebegleitung/Suizidprävention". Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Jahr 2020 ein bahnbrechendes Urteil gefällt, als es den Strafrechtsparagrafen 217 für verfassungswidrig erklärte. Damit hatte es auch einen Rechtsrahmen vorgegeben, in dem Suizidhilfe stattfinden kann. Der Bundestag will nun zum zweiten Mal wie bereits 2015 die Suizidhilfe gesetzlich regeln.

Autonomie am Lebensende schützen!

Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat den Rechtsausschuss aufgerufen, nur solche Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidhilfe in den Bundestag einzubringen, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 gerecht werden. Keiner der vorliegenden Entwürfe achte das Grundrecht auf Autonomie am Lebensende, so Philipp Möller, Vorsitzender des Zentralrats.

Irreführende Verknüpfung in der Anhörung zur Suizidhilfe im Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat seine heutige Anhörung mit dem verqueren Titel "Sterbebegleitung/Suizidprävention" überschrieben. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisiert die unzulässige inhaltliche Vermischung von Suizidprävention bei Lebenskrisen mit dem Versuch, die Umsetzung eines  wohlüberlegten Sterbewunschs strafrechtlich zu erschweren. Der HVD betrachtet dies als strategisches Ablenkungsmanöver und warnt die Abgeordneten, sich hiervon irreführen zu lassen.

Demo des Arbeitskreises "Selbstbestimmtes Sterben" Oldenburg

Demo gegen die Wiedereinführung von Paragraf 217 StGB

Am 12. November demonstrierte der Arbeitskreis "Selbstbestimmtes Sterben" einmal mehr auf dem Oldenburger Schlossplatz, um auf sein Anliegen aufmerksam zu machen: Die Wiedereinführung von Paragraf 217 zu verhindern, der den assistierten Suizid erneut kriminalisieren würde.

Suizidhilfe in Gesundheitseinrichtungen: Eine Grundfreiheit und ein Menschenrecht

Die Zulassung von Suizidhilfe in Alters- und Pflegeheimen steht derzeit in verschiedenen Kantonen auf der politischen Agenda. Der assistierte Suizid ist eine Freiheit und ein Recht, das vom Bundesgericht und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anerkannt wird. Doch noch verwehren viele Alters- und Pflegeheime ihren Bewohnerinnen und Bewohnern die Möglichkeit, diese Freiheit in ihren Räumlichkeiten zu verwirklichen, wenn sie dies möchten. Die Organisation "DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben" hat hierzu einen klaren Standpunkt.

Dignitas Deutschland begrüßt Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur Selbstbestimmung am Lebensende

Der Verein Dignitas Deutschland begrüßt die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates vom 22. September zur Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende. Sie deckt sich mit den Grundsätzen des Vereins und nimmt implizit Bezug auf die Forderungen von Dignitas Deutschland, die der Öffentlichkeit erstmals im Berliner Appell 2022 am 21. Februar dieses Jahres zugänglich gemacht wurden.