BERLIN. (hpd) Das aktuelle Heft der Zeitschrift “Humanes Leben Humanes Sterben” ist dieser Tage erschienen. Es versteht sich von selbst, dass die aktuelle Kampagne zum selbstbestimmten Sterben das Heft prägt.
Der Hauptartikel widmet sich der Kampagne “Für das Recht auf letzte Hilfe”. Wega Wetzel schreibt über ein Telefonat, dass sie mit Herrn E. führte, der schwerkrank sich dafür entschieden hat, sein Leben mit ärztlicher Hilfe zu beenden. “Ich vegetiere ja nur noch, bewege mich mit dem Rollator durch die Wohnung, der Hintern muss mir abgewischt werden. Das hat mit Würde nichts mehr zu tun.”
Wenn es - so Wega Wetzel im Artikel weiter - nach den Plänen der Mehrheit der CDU/CSU-Abgeordneten im Deutschen Bundestag gehen würde, wäre Herr E. dazu verdammt, seine Würde aufgeben zu müssen und seinem Lebensende entgegen zu dämmern. Dabei wollen 77 Prozent der deutschen Bevölkerung das Recht auf “Letzte Hilfe” - das Recht, dass ein Arzt ihnen die Selbsttötung durch sein Fachwissen erleichtert. Doch “eine Sterbehilfe, die diesen Namen verdient ist in Deutschland unmöglich, denn es gibt praktisch nur ein Medikament, das von sterbewilligen Menschen selbst eingenommen, in fast allen Fällen komplikationslos zum Einschlafen in den Tod führt: Natrium-Pentobarbital (NaP).” Dr. Jürgen Walter Meyer, der hier zitiert wurde, weist darauf hin, dass “dieser Wirkstoff nur in der Tiermedizin erlaubt, in der Humanmedizin aber gesetzlich verboten” ist.
Allerdings tun der Bundesärztekammerpräsident Dr. Montgomery sowie etliche Politiker so, als stünde ein Gesetz bevor, dass die “Tötung auf Verlangen” straflos stellen soll. Doch das ist absolut nicht der Fall. Die Diskussion begann, weil reaktionäre Kräfte versuchen, jegliche Beihilfe zum Suizid strafbar zu machen. Dabei steht eine Lockerung des Paragrafen 216 (Tötung auf Verlangen) keinesfalls zur Debatte. Diese Forderung gab es von keiner Seite - es wird aber so getan, als ob. Als der erste Versuch der vorherigen CDU/CSU Regierung mit ihrem damaligen Partner FPD scheiterte, ein Verbot von Sterbehilfegemeinschaften durchzusetzen, haut der jetzige Gesundheitsminister Gröhe noch kräftiger auf die Pauke. Er will nunmehr nicht nur eine “gewerbsmäßige und geschäftsmäßige” Sterbehilfe verbieten (wie es der gescheiterte Gesetzesentwurf vorsah); nein, er will jegliche organisierte Sterbehilfe kriminalisieren.
Dagegen wehrt sich das breitaufgestellte Bündnis aus DGHS (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben), IBKA (Internationaler Bund Konfessionsloser und Atheisten), GBS (Giordano Bruno Stiftung), Humanistischer Verband Deutschland (HVD) und Humanistischer Union (HU).
Weitere Themen
Prof. Dr. Dr. Dieter Birnbacher prüft die ethischen Komponenten des Sterbefastens, das er als “eine Form des selbstbestimmten Sterbens” definiert. Manuela Hauptmann schreibt über Resilienz; das beim jedem Menschen verschieden stark ausgeprägte Vermögen, mit Stresssituationen umzugehen. Der Rechtsanwalt Dr. Oliver Kautz klärt über die Vergütung und den Aufwand eines Vorsorgebevollmächtigten auf, es gibt Termine und Veranstaltungsberichte; Buchtipps und Notizen aus dem Ausland sowie Leserbriefe.
Abgeschlossen wird das Heft mit dem kompletten ersten Kapitel des Buches “Letzte Hilfe” von Uwe-Christian Arnold.