Ehrung für Lebenswerk

Arthur-Koestler-Preis 2014 an Dr. Ralph Giordano

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Dr. phil h.c. Ralph Giordano
Dr. phil h.c. Ralph Giordano

BERLIN. (hpd/dghs) Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) verleiht den Arthur-Koestler-Preis 2014 dem Publizisten Dr. phil h.c. Ralph Giordano. Das Vereinspräsidium ehrt mit dem DGHS-Medienpreis dessen Lebenswerk und Einstellung zum Thema Selbstbestimmung.

Der 1923 geborene Giordano begann seine journalistische Tätigkeit bei der “Allgemeinen Jüdischen Wochenzeitung” und schrieb zahlreiche Bücher. 1982 veröffentlichte er das autobiographisch gefärbte Buch “Die Bertinis”, das später vom ZDF als Serie verfilmt wurde. 1987 erschien “Die zweite Schuld oder Von der Last, Deutscher zu sein”. Im Jahr 2005 bekannte er gegenüber dem STERN, dass seine krebskranke Frau “Sterbehilfe” erfahren hatte.

Giordano unterstützte im Oktober dieses Jahres die von DGHS und Giordano-Bruno-Stiftung initiierte Kampagne “Mein Ende gehört mir. Für ein Recht auf Letzte Hilfe” mit einem Portraitfoto, das ihn wie andere Prominente mit geschlossenen Augen zeigt. Mit der Kampagne sollten die Bundespolitik, Öffentlichkeit und Ärzte für das Thema ärztliche Freitodhilfe sensibilisiert werden.

Der mit 3.000 Euro dotierte Preis wird in einer Festveranstaltung am Freitag, 14. November 2014, 19 Uhr, an den Preisträger übergeben, zu der wir herzlich einladen. Die Laudatio wird DGHS-Vizepräsident Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher sprechen.

Die Veranstaltung im Rathaus Berlin-Steglitz, Bürgersaal, Schloßstraße 37, 12163 Berlin (direkt am U-Bhf. “Rathaus Steglitz”), ist öffentlich, um Anmeldung wird gebeten.

 


Der Arthur-Koestler-Preis, benannt nach dem Schriftsteller Arthur Koestler (1905–1983), der mit “Sonnenfinsternis” (1940) einen Welterfolg hatte und auch Vizepräsident der englischen Sterbehilfe-Gesellschaft war, wird seit dem Jahr 2000 von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. jährlich ausgeschrieben. Mit dem Preis werden herausragende Medienbeiträge geehrt, die vom Thema Sterben unter Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts handeln.