BERLIN. (hpd) Das Bundesverfassungsgericht hält ein generelles Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen für verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Nach Ansicht der Mehrheit der Richter des 1. Senats verstößt eine entsprechende Regelung im Schulgesetz Nordrhein-Westfalens gegen das Grundrecht betroffener Lehrerinnen auf Glaubensfreiheit.
Für verfassungskonform erachtet das Gericht in einer erst jetzt veröffentlichten Grundsatzentscheidung von Ende Januar nur solche gesetzliche Regelungen, die auf eine konkrete Störung des Schulfriedens im Einzelfall aufgrund des Tragens eines Kopftuches abstellen.
Das Bundesverfassungsgericht hat einen unhaltbaren Zustand geschaffen: Lehrerinnen dürfen zwar grundsätzlich, aber wiederum auch nur solange ein Kopftuch in der Schule tragen, wie der Schulfrieden nicht “hinreichend konkret” gestört wird. Angesichts von Salafismus, Islamismus und islamistischem Terror, den gesellschaftlichen Debatten darüber - die in Teilen durchaus islamophobe Züge tragen - wäre es mehr als ein Wunder, wenn angesichts kopftuchtragender Lehrerinnen nicht auch in Schulen Konflikte hochkochen würden. Mit einer Wahrung des als bedeutsames Gut bewerteten Schulfriedens hat die vom höchsten deutschen Gericht mit dieser Entscheidung eröffnete Perspektive nichts zu tun; wer so urteilt, ist realitätsblind, muss sich vorhalten lassen, Schulunfrieden zu befördern. Angesichts religiös konnotierter Auseinandersetzungen auch in Deutschland lässt das Urteil jegliche Überlegung zu einer friedensstiftenden Ausgestaltung der hiesigen säkularen Gesellschaft vermissen. Die höchstrichterliche Unterstützung einer religiös motivierten demonstrativen Betonung des Andersseins, der Abgrenzung gegenüber Andersdenkenden und auch deren Ausgrenzung dient dem gesellschaftlichen Frieden nicht.
Den Bedürfnissen einer multireligiösen Gesellschaft werde das Urteil nicht gerecht, schreibt Heide Oestreich in der TAZ. Da kann man ihr immerhin noch im Grundsatz zustimmen, auch wenn sie den wachsenden Anteil von Religionsfreien in der Bevölkerung völlig ausblendet und unerwähnt lässt – auf keinen Fall zustimmen kann man aber ihrer Schlussfolgerung: "Eine solche (multireligiöse Gesellschaft) würde wohl eher dafür werben, dass religiöse Kleidungsstücke auch in Bildungsinstitutionen getragen werden dürfen – und die Kinder sich damit auseinandersetzen können." Kinder, die der Schulpflicht unterliegen, können sich kopftuchtragenden Lehrerinnen nicht entziehen, sie werden – gewissermaßen mit den Mitteln des staatlichen Verwaltungszwanges – zur Konfrontation mit einer religiösen Bekundung gezwungen, etwas, was keinem Erwachsenen zugemutet wird. Niemand darf gezwungen werden, sich mit Menschen, die ihre religiöse Auffassung nach außen – gewissermaßen missionierend - demonstrieren, auseinandersetzen zu müssen. Das verlangen die Grundrechte von niemandem. Kinder in der Schule haben keinerlei Ausweichmöglichkeit. Damit und mit den Grundrechten von Schülern und Eltern befasst sich die in der TAZ vertretene Auffassung allerdings nicht. Eine äußerst einseitige Meinungsmache wird dort betrieben.
Was aus Gründen des inneren Friedens und der staatlichen Neutralitätspflicht gegenüber Religionen erforderlich ist, ist ein völliges Fernhalten religiöser Symbole aus Schulen (egal welcher Religion). Dabei muss es unerheblich sein, ob diese in den Schulen aufgestellt oder angebracht sind oder ob sie am Körper von Lehrern und Lehrerinnen getragen werden.
Angesichts von Berichten über zunehmenden religiösen Fanatismus bei muslimischen Schülern und Schülerinnen - gerade seit dem Vormarsch von ISIS - über Versuche der Ausgrenzung und Diffamierung, des Mobbing innerhalb der muslimischen Schülerschaft (zu Lasten liberaler – eben nicht strenggläubiger – muslimischer Kinder) steht nicht die Förderung des Vormarsches religiöser Kleidung in Schulen auf der Tagesordnung, sondern dessen Zurückdrängung. Und zwar auch bei Schülerinnen. Über die Grundrechte von jungen Mädchen, die von strenggläubigen Eltern und Verwandten zum Tragen eines Kopftuches und damit zur Abgabe eines Bekenntnisses an jedem Ort und gegenüber jedermann und –frau gezwungen werden, spricht allerdings niemand. Diese Mädchen haben – wie fast immer Kinder in strengreligiösen Communities – keine Lobby. Sie werden alleingelassen.
Eindrucksvoll ist diese Problematik von der Alevitischen Gemeinde Deutschland in ihrer Stellungnahme im Bundesverfassungsgerichtsverfahren (Urteil A. III. 6. (Absatz 68)) betont worden:
"Die Alevitische Gemeinde Deutschland e.V. erklärt, sie sei gegen das Kopftuchtragen von Lehrerinnen oder Angestellten des öffentlichen Dienstes, da der Staat in diesem Bereich seine strikte Neutralität wahren müsse. Mädchen sollten sich frei entscheiden können, ob sie ein Kopftuch tragen wollten oder nicht. Trage eine Lehrerin als Autoritätsperson ein Kopftuch, könne das Schülerinnen unter Druck setzen und ihre Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen. Diese Vorbildwirkung könne auch dazu führen, dass die Familie Druck auf die Schülerinnen ausübe. Alevitische Mädchen, für die das Kopftuch keine religiöse Pflicht sei, erlebten das Kopftuch in der Schule oft als diskriminierend, weil ihnen von muslimischen Mitschülerinnen die Verletzung religiöser Regeln vorgeworfen werde. Schon der Druck, der hier von anderen Schülerinnen ausgeübt werde, sei groß. Insofern werde die Wahlfreiheit von Schülerinnen durch Kopftuch tragende Lehrerinnen enorm beeinträchtigt."
Einzig erfreulicher Aspekt im Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist, dass das im NRW-Gesetz enthaltene Privileg für eine "Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen" nicht akzeptiert. So hält der 1. Senat ausdrücklich fest, dass es "… für eine Bevorzugung christlich und jüdisch verankerter religiöser Bekundungen tragfähige Rechtfertigungsmöglichkeiten" nicht gäbe.
Insgesamt aber: ein Urteil, das den Erfordernissen einer säkularen Gesellschaft und dem staatlichen Neutralitätsgebot nicht gerecht wird.
Das vollständige Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.01.2015 (Entscheidungsbegründung im Teil B, ab Absatz 77) mit abweichendem Votum des Richters Schluckebier und der Richterin Hermanns
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts mit Zusammenfassung der wesentlichen Entscheidungsgründe und mit abweichendem Votum des Richters Schluckebier und der Richterin Hermanns
Stellungnahme des IBKA im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Urteil A III 8, ab Absatz 70) :
70
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) ist der Ansicht, ein allgemeines Verbot religiöser Bekundungen durch Lehrer sei verfassungskonform. Der hierin liegende Grundrechtseingriff sei gerechtfertigt. Der mit der Religionsfreiheit gewährleistete staatsfreie Raum finde seine Schranken jedenfalls dort, wo durch den Grundrechtsträger der Staat selbst handele. Dem Freiheitsrecht des Lehrers trete nicht ein Anspruch des Staates auf Neutralität entgegen, sondern jene grundrechtlichen Ansprüche Dritter, die den Staat verpflichteten. Als Repräsentant des Staates dürfe der Lehrer nicht in einer Weise in Grundrechte eingreifen, die dem Staat selbst verboten sei. Dies gelte unabhängig von der Art des Dienstverhältnisses. Der Staat sei berechtigt, seine Organisation so zu gestalten, dass die Einhaltung der ihm auferlegten Grenzen durch die einzelnen Amtsträger möglich sei. Da auch der Amtsträger grundrechtsberechtigt sei, dürfe nicht jede religiöse Äußerung verboten werden, sondern nur jene, die geeignet sei, den Schulfrieden zu stören. Eine Einzelfallprüfung sei dabei nicht zwingend, auch nicht im Lichte der bisherigen Rechtsprechung zu schrankenlosen Grundrechten; denn diese beziehe sich nicht auf die Grundrechtsausübung im Amt, so dass hier eine engere Grenzziehung nicht ausgeschlossen sei.
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Mit Blick auf die Feststellung einer Eignung der religiösen Bekundung, den religiösen Frieden zu stören, müsse gewährleistet sein, dass nicht jede religiöse Äußerung verboten werde; ein friedlicher Diskurs müsse möglich bleiben. Überdies dürfe die Friedensgefährdung nicht demjenigen zur Last gelegt werden, der die Intoleranz anderer auf sich ziehe.
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Die Ausnahmeregelung des § 57 Abs. 4 Satz 3 SchulG NW sei verfassungswidrig; eine verfassungskonforme Interpretation scheide aus. Schon die in Bezug genommenen Vorschriften des Landesverfassungsrechts seien verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht sei aufgefordert, seine Rechtsprechung zur Anerkennung des Christentums als prägendem Kultur- und Bildungsfaktor aufzugeben. Die Werteordnung des Grundgesetzes beruhe nicht auf dem Christentum. Soweit kulturelle Elemente christlichen Ursprungs seien, seien sie heute gänzlich säkularisiert und dürften deshalb nicht als Grundlage einer Privilegierung herangezogen werden. Schließlich habe sich die Gesellschaft in den letzten Jahren so sehr entkirchlicht, dass niemand mehr gezwungen sei, mit Elementen christlichen religiösen Lebens umzugehen.
73
Die Anwendung des Kopftuchverbots auf sonstige pädagogische Mitarbeiter sei unbedenklich. Denn diese hätten durch ihre Schiedsfunktion sogar eine höhere Autorität als Lehrer. Insofern sei es bedenklich, wenn geltend gemacht werde, dass gerade durch das Kopftuch eine höhere Akzeptanz bestehe. Denn der schulische Erziehungsauftrag bestehe auch darin, Respekt für Frauen ohne Kopftuch zu erwirken. Es sei zu befürchten, dass die Kehrseite dieser besonderen Akzeptanz in einer Bestärkung der Ablehnung von Frauen ohne Kopftuch liege. Auch könne nicht eingewandt werden, dass das Angebot für Schüler freiwillig sei. Auf diese Weise würden Schüler diskriminiert, die das Kopftuch als Beeinträchtigung ihrer Rechte ansähen. Gleiches gelte für den muttersprachlichen Ergänzungsunterricht. Hier könne weder davon ausgegangen werden, dass alle potentiellen Schüler Muslime seien, noch dass alle muslimischen Schülerinnen mit der Wirkung, die von einer kopftuchtragenden Lehrerin ausgehe, einverstanden seien
35 Kommentare
Kommentare
James Tells am Permanenter Link
Überzeugt mich nicht. Inwiefern wirkt die Konfrontation mit religiösen Symbolen missionierend?
Angelika Richter am Permanenter Link
Das ist nicht weltfremd:
In der Grundschule werden Lehrer/innen manchmal geradezu angehimmelt.
James Tells am Permanenter Link
Na klar. Schließlich fanden wir damals in der Schule nichts so cool wie Wollsocken in Birkenstocks und Strickjacken, schließlich haben unsere Lehrer ja solchen Eindruck auf uns gemacht ;-).
Selbst wenn Lehrer eine solche Vorbildfunktion ausüben würden (was nicht der Fall ist), wäre zu begründen, warum man dann bei religiösen "modischen Statements" halt machen sollte. Wenn ein Lehrer mit einer abgewetzten Lederjacke, Wollpulli und Vollbart in die Klasse kommt, ist nicht schwer zu erraten, wo er politisch steht, ebenso, wenn er Seitenscheitel trägt und einen Schmiss im Gesicht hat. Soll man das dann auch verbieten? Es darf nicht sein, dass Lehrer die Schüler politisch beeinflussen, aber sie sollen sich bitteschön ihre Garderobe selbst aussuchen können. Und das selbe gilt auch für religiöse Weltanschauungen.
David am Permanenter Link
"Wenn ein Lehrer mit einer abgewetzten Lederjacke, Wollpulli und Vollbart in die Klasse kommt, ist nicht schwer zu erraten, wo er politisch steht".
Wieso sollte man das anhand dieser Beschreibung erraten können?
"aber sie sollen sich bitteschön ihre Garderobe selbst aussuchen können."
Ist es demzufolge akzeptabel, wenn ein Lehrer regelmäßig ein T-Shirt mit Swatika trägt, weil dies für ihn zu seinem buddhistischen Weltbild gehört?
Wolfgang am Permanenter Link
Und wie soll eine deutliche Abgrenzung von einer Kopftuchträgerin aussehen?
James Tells am Permanenter Link
Bei Schülern gelten Lehrer grundsätzlich als "Hassobjekte".
Angelika Richter am Permanenter Link
"Bei Schülern gelten Lehrer grundsätzlich als "Hassobjekte"."
Das mag für viele "biodeutsche" Schüler gelten, wenn auch längst für nicht so viele, wie sie sich das vorstellen.
Ihnen mag das völlig abwegig und fremd vorkommen, aber gerade in den konservativen (muslimischen) Familien ist der Lehrer tatsächlich noch so etwas wie eine Respektperson!
James Tells am Permanenter Link
Woher wissen sie das?
Angelika Richter am Permanenter Link
Durch Beobachtung.
Mein Mann wuchs in einem ganz durchschnittlichen muslimischen Umfeld auf.
James Tells am Permanenter Link
OK. Ich habe allerdings auch von völlig gegenteiligen Erfahrungen gehört.
In jedem Fall würde einer Lehrerin mit Kopftuch immer eine Mehrzahl an Lehrerinnen gegenüberstehen, die kein Kopftuch tragen. Diese würden die Schülerinnen doch nicht weniger beeinflussen. Insofern glaube ich nicht, dass das Kopftuch eine ernsthafte Gefahr darstellt.
Ich will hier das Frauenbild, das oft hinter dem Kopftuch steht, gar nicht verharmlosen. Ich glaube einfach nicht, dass das Kopftuchverbot ein geeignetes Mittel ist, dagegen anzukämpfen. Wie ich an anderer Stelle schon geschrieben habe: Wenn der Staat so ein Verbot ausspricht, wird das Tragen des Kopftuches zu einem Akt der "Rebellion" aufgewertet. Man gibt so den islamischen Verbänden die Möglichkeit, sich zu Verfechtern der Freiheit aufzuspielen.
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Man muss nicht erst philologisch (Luxenberg u.a.) nachweisen, dass das "Kopftuch" eine Fehlübersetzung wg.
Es könnte auch eine koranisch unabhängige Tradition - von mir aus neuesten Ursprungs - sein. In jedem Fall ist das Kopftuch ein religiös beladenes Symbol und kein Kleidungsstück wie Hose oder Bluse (was ich gestern als Argument einer Muslimin gegen das Kopftuchverbot hörte). Mehr noch: Das Kopftuch drückt "Reinheit" aus, "Keuschheit" und "Sittsamkeit", "Anstand" und "Ehre der Familie". Im Umkehrschluss ist dies ein stoffgewordener Vorwurf an alle Mädchen und Frauen ohne Kopftuch (außer - so die eigentliche islamische Forderung - sie befinden sich noch nicht oder nicht mehr in ihrer fruchtbaren Lebensphase, denn Mädchen ohne Menstruation und Frauen nach der Menopause müssen laut Islam kein Kopftuch tragen), sie seien "unrein", nicht "keusch" oder "sittsam", nicht "anständig" oder "besudelten die Ehre der Familie".
Diese Sicht wird hin und wieder auch auf Nicht-Musliminnen ausgeweitet, wodurch eine (stillschweigende) Ausgrenzung nichtkopftuchtragender Mädchen und Frauen erreicht wird. Auf jeden Fall betrifft dies Mädchen und Frauen im islamischen Umfeld, genauso wie sich hin und wieder offenkundig weder muslimische, noch jüdische Männer den Vorwurf gefallen lassen müssen, wg. ihrer Vorhaut zu stinken. Ich habe das schon erlebt.
Diese stofflich oder vorhautlos - also rein äußerlich - gelebte "Gottgefälligkeit" wird als Korrektiv zur eigenen schwachen gesellschaftlichen Position wahrgenommen und genutzt. Hier drückt sich eine scheinbare Überlegenheit gegenüber den "Kuffar" aus, die im täglichen Leben keine Entsprechung findet.
Gleichzeitig sind das Kopftuch und seine extremeren Formen ein Ausdruck der patriarchalisch kontrollierten Umma, der muslimischen Weltgemeinde. Frauen, die ein Kopftuch tragen, drücken damit ihre Unterordnung unter ihre beiden Herren aus: den männlichen Teil ihrer Familie (Vater/Ehemann/Brüder etc.) und den Sklavenhalter Allah.
Alle diese Gründe (Nichtigkeit des koranischen Kopftuchtragegebots, Ausgrenzung kein Kopftuch tragender Mädchen und Frauen sowie der Ausdruck angeblicher weiblicher Minderwertigkeit) sollten den Gesetzgeber dazu veranlassen, für Frauen, die ihr Kopftuch ablegen wollen, einen Freiraum zu schaffen, innerhalb dem sie ohne Repressionen auf ihr Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit bestehen und dieses auch durchsetzen können. Hilfreich dabei sind radikale Kopftuchverbote in allen öffentlichen Gebäuden, in denen der Staat Hoheitsrechte beansprucht und ausüben kann. Denn wenn das Kopftuch überall dort verboten ist, dann können Frauen in Berufung auf dieses Gebot - das, da rechtsstaatlich, über "göttlichem" Recht steht - auf ihr Kopftuch verzichten. Nun geriete die Familie in Kollision mit dem Rechtsstaat, falls sie die Frau doch zwingen wollte, auch in diesen Gebäuden ein Kopftuch tragen zu müssen.
Denn was ist mit einer muslimischen Lehrerin, die es bisher genoss, ohne Kopftuch zu unterrichten? Nach der neuen Gesetzeslage müsste sie sich vor Kollegen und ihrer Familie rechtfertigen, warum sie weiterhin auf das Kopftuch verzichten will. Und wie lange es über Stille Post dauert, bis diese Information bei der Familie der Lehrerin ankommt, kann sich jeder selbst ausmalen.
Deshalb: Nach dem 12.12.12 ein neuer schwarzer Tag für unsere muslimischen MitbürgerInnen. Nicht für mich.
James Tells am Permanenter Link
Es ist bizarr, derart viel in ein Stück Stoff hinein zu interpretieren. Ich sehe täglich Mädchen und Frauen auf der Straße, die zwar Kopftuch tragen, aber sonst extrem körperbetont gekleidet sind.
Sie haben insofern recht, dass das Kopftuch in anderen Fällen durchaus auch in der von Ihnen erwähnten Weise konnotiert sein kann. Aber was soll dann ein Kopftuchverbot bringen? Ich versetze mich jetzt mal in die Situation eines Mädchens aus einer konservativ-islamischen Familie: Unter ständiger Kontrolle des Vaters und der Brüder, kein selbstbestimmtes Leben, mit 18 winkt dann die Heirat mit dem "versprochenen" Cousin aus Anatolien. Aber wie toll: jetzt ist die Schule kopftuchfrei! Als ob das IRGENDWAS an der Situation ändern würde. (Ich beziehe mich hier bewusst auf Jugendliche. Für Erwachsene verbieten sich Kleidungsvorschriften ohnehin).
Nicht nur, dass ein Kopftuchverbot nichts im Kampf gegen patriarchale Normen bringt: Es ist auch kontraproduktiv. Denn es ist eine Steilvorlage für islamische Verbände, sich als Anwälte der "Freiheit" zu positionieren, obwohl sie ja das Gegenteil zu repräsentieren. Das Tragen des Kopftuches wird durch das Verbot zu einem Akt der "Rebellion" aufgewertet. (Beispiel: Als Frankreich in den Kolonien das Tragen des Kopftuches verbot, fingen auch Frauen, die vorher keines getragen hatten, an, es anzulegen. Das selbe wird auch in Deutschland passieren)
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
In dieses "Stück Stoff" wird nichts hineininterpretiert (ich neige auch nicht dazu, irgendetwas in Boxer-Shorts zu interpretieren), sondern es IST ein Symbol, wie das Christenkreuz und der Davidstern ein Sym
Und ja: Falls der Staat sich eindeutig zu den Freiheitsrechten ALLER BürgerInnen bekennen würde, dann würde das etwas an der Situation ändern. Wenn klar wäre, dass Zwang zu orientalisch/beduinischer Lebensweise im Patriarchat, dass Beschneidung von Jungen und Mädchen, dass arrangierte Ehen (teilweise auch von Minderjährigen), Vergewaltigung in der Ehe und das Schächten von Tieren absolut verboten sind, WEIL diese weder mit einer modernen Lebensweise, noch dem Grundgesetz vereinbar sind, dann wäre das ein wichtiges Signal. Denn nun könnte eine deutliche Trennung zwischen den spirituellen Aspekten (die privat vollzogen werden dürfen) und den fremdbestimmenden, gewalttätigen und unterdrückenden Aspekten des Islams (die verboten werden müssen) definiert werden. Leider sind sich Staat und konservative Islamverbände einig darin, dass sie diese Trennschärfe nicht wollen, sondern lieber in einem undurchdringlichen Brei aus "Gottesgeboten", "Traditionen" und halsstarrigem Beharren auf alten Positionen herumwaten wollen.
Ich stimme völlig zu, dass das Kopftuch, durch die Debatte, wie sie geführt wird, zu einem (weiteren) Symbol für die islamophobische, nationalsozialistisch-abendländische Unterdrückung der armen, geknechteten Muslime im bösen faschistischen Westen geworden ist. Doch bevor es dies wurde, war und ist es ein Symbol der Unterdrückung der muslimischen Frau. Das Kopftuch hat sie ihrer Weiblichkeit beraubt und vor allem: Ihrer selbstbestimmten Sexualität! Hierzu gibt es genügend intelligente Kommentare muslimischer Frauen, dies das bestätigen. Andererseits braucht es nicht viel Phantasie, sich vorzustellen, dass die "Bedeckung weiblicher Reize" einen bestimmten Zweck verfolgt.
Als Humanist darf mir das nicht gleichgültig sein. Mit ist auch nicht gleichgültig, was mit beschnittenen Jungen und Mädchen passiert oder dem arabischen Blogger Raif Badawi etc.. Alles das geht mich als Person nichts an, aber meine Großeltern lebten einst in einem Land, indem zu viele weggeschaut haben und hinter von nichts etwas gewusst haben wollen. Ich habe aus Geschichte gelernt.
James Tells am Permanenter Link
Ich hätte hier gerne noch weiterdiskutiert, aber ich habe so meine Zweifel, dass mit jemandem, der das Tragen von Kopftüchern mit dem Holocaust vergleicht, eine rationale Debatte möglich ist.
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Wo habe ich das Tragen von Kopftüchern mit dem Holocaust verglichen?
Aber ich weiß, das 3. Reich und alles was daran hängt ist tabu in Diskussionen jeglicher Art, weil das ja einzigartig war, was damals "passiert" ist. Geschenkt!
Morgen ist in Düsseldorf eine Lesung mit Arzu Toker, die sicher einiges zum Thema hier berichten könnte. Ich zitiere aus der Veranstaltungsankündigung: "Toker stellt heraus, dass der Ehrbegriff vor allem das “Recht” des Mannes beschreibt, über die Wünsche und das Leben seiner Ehefrau und Töchter zu bestimmen." Es war mein Versäumnis zu der Liste, was das Kopftuch bedeutet, noch den Begriff "Ehre" hinzuzufügen.
Mir fehlt hier auch Platz, Lust und Zeit, um eine generelle Bewertung der muslimischen Lebensweise vorzunehmen. Das ist extrem komplex und die meisten unserer Politiker kapitulieren vor dieser Komplexität. Sie überlassen lieber den Krakeelern von Pegida das Wort, anstatt sich selbst eine ausgewogene Meinung zu bilden. Ich gebe sofort zu, dass das nicht einfach ist, da hier neben rein religiösen Aspekten auch kulturelle, traditionelle und politische Faktoren wichtig sind. Das ist das Ergebnis von 2.600 Jahren Religionsquark, der alles vergiftet hat.
Hier trifft sich übrigens das Thema wieder mit dem Holocaust, dessen Wurzeln auch im christlichen Antisemitismus liegen. Dies ist lückenlos nachweisbar, allerdings, um auch diesem möglichen Vorwurf frühzeitig zu begegnen, es war nicht die einzige Ursache. Jedoch bin ich davon überzeugt, dass es ohne den christlichen Antisemitismus nicht diese judenfeindliche Stimmung in der deutschen Bevölkerung gegeben hätte. Und ob dann nicht früher massiverer Widerstand gegen das Nazi-Regime entstanden wäre? Und um mein kompliziertes Denken vollends darzulegen: Nein, ich habe nichts gegen Juden und jüdisches Leben in Deutschland; aber auch: Ja, ich bin gegen Beschneidung aus religiösen Gründen, weil dies Juden (und Muslime) verletzt. Diese beiden scheinbar unvereinbaren Positionen kriege ich genauso bequem zusammen, wie ich gleichzeitig für Religionsfreiheit und gegen Kopftücher bin.
Das geht nämlich ganz einfach: Ich bin generell für ein möglichst selbstbestimmtes Leben - ob mit oder ohne Glauben - aber strikt gegen Unterdrückung in jeglicher Form. Daher sollten sich Religionen künftig von allen repressiven Maßnahmen zu Lasten einzelner Personen oder Gruppen distanzieren. Das würde erheblich zum Rechtsfrieden beitragen.
James Tells am Permanenter Link
Wenn sie gegen Unterdrückung sind - warum krallen sie sich dann so an einem SYMBOL für Unterdrückung (was das Kopftuch zweifellos sein kann) fest?
Ich sage: Lasst den Lehrerinnen doch ihre Kopftücher. Kümmert euch lieber darum, was sie den Schülern erzählen. Ich finde es derart absurd, dass in der Diskussion um den Islam das Kopftuch eine so prominente Rolle einnimmt, während die Einführung des islamischen Religionsunterrichts einfach durchgewinkt wird.
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Sorry, aber das ist jetzt ein bisschen absurd. In dem kommentierten Bericht ging es um Kopftuchverbot und dessen Aufhebung.
Ja, ich bin gegen das zwanghafte Tragen von Kopftüchern, aber auch gegen rituelle Genitalbeschneidung (männlich und weiblich), gegen das Schächten, gegen Religionsunterricht in jeder Form (außer Aufklärungsunterricht über Religionen), gegen Koranschulen, ich bin gegen die Geschlechtertrennung im Islam, gegen Extrawürste bei Kantinenessen, Sport- und Biologie/Sexualkundeunterricht, gegen jegliche Sonderbehandlung aus Glaubensgründen.
Ich bin dafür, dass Muslime in ihrer Freizeit in Glaubensfragen machen können, was immer ihre Wahnvorstellung ihnen gebietet, allerdings dürfen sie dabei Dritte (auch eigene Ehepartner und Kinder etc.) nicht gegen deren Willen daran beteiligen. Ich bin aber auch dafür, dass der Staat genauer hinschauen sollte, was die Moscheevereine treiben, wer in Moscheen auftritt und welche politischen/finanziellen Verbindungen einzelner Islamverbände ins islamisch geprägte Ausland bestehen.
Das Kopftuch ist dabei nur eine Facette, aber keine zu unterschätzende. Allerdings verweise ich hier auf kompetentere Stimmen, nämlich betroffene Musliminnen, denen Sie möglichweise mehr glauben, als mir.
Die Stimmen von Frauen, die das Kopftuch (angeblich) freiwillig tragen, interessieren dabei nicht. Wenn ich etwas über die Schädlichkeit des Rauchens wissen will, werde ich auch nicht unbedingt Helmut Schmidt befragen.
James Tells am Permanenter Link
Ist das Ihr Ernst? Sie selbst haben praktisch in jedem Ihrer Kommentare die Beschneidung erwähnt, die auch überhaupt nichts mit dem Thema zu tun hat.
Wieso ich den angesprochen habe, dürfte klar sein: Religionsunterricht ist absolut eindeutig eine direkte religiöse Beeinflussung von Schülern. Das liegt völlig klar auf der Hand, man muss das nicht erst umständlich hinein interpretieren, wie beim Kopftuch. Trotzdem spielt er in der öffentlichen Diskussion um den Islam kaum eine Rolle. Fällt Ihnen dieser Widerspruch nicht auf?
Warum Dinge wie das Kopftuch oder Moschee-Bauten in der Debatte eine so große Rolle spielen, ist nicht schwer zu erkennen: Beides sind auffällige "Fremdkörper", die die "kulturelle Homogenitität" stören, die in den Augen des braven Deutschen "hier nicht hingehören". Und genau deswegen sollte niemand, der ernsthaft an Religionskritik und Emanzipation interessiert ist, in diesen Chor einstimmen. Weil er nämlich ein ganz anderes Lied singt.
valtental am Permanenter Link
Wenn ich mich mal kurz in diesen Disput einmischen darf, scheint mir Ihrer Frage: "..warum krallen sie sich dann so an einem SYMBOL für Unterdrückung (was das Kopftuch zweifellos sein kann) fest?" - ein grun
James Tells am Permanenter Link
Nein, ich denke tatsächlich, dass es ein Symbol ist.
p.S.: Warum ist es hier eigentlich nicht möglich, irgendetwas ohne Nazi-Vergleiche zu diskutieren?
Elke am Permanenter Link
Mir fehlt bei dieser Diskussion das professionelle Argument: Zu jedem Beruf gehört eine angemessene Kleidung.
Kein Schuldirektor würde einen Englischlehrer akzeptieren, der den ganzen Sommer in Badehose unterrichten möchte (auch wenn er einen plausiblen Grund angibt: Er fühle sich bei der Hitze so einfach wohler und könne sich daher besser konzentrieren). Auch ein Mathematiklehrer, der in der Kluft seines Bikerclubs zum Unterricht antritt, dürfte es mit einer Anfrage nach angemesserner Lehrerbekleidung zu tun bekommen ebenso wie die Geschichtslehrerin, die den neuesten Schrei aus dem Fetischshop für eine gute Idee hält. Gibt es nicht Gründe, warum man so selten einen Lehrer in kurzer bayrischer Lederhose sieht? Warum tragen Biologielehrerinnen keine ausladenden extravaganten Hüte? Warum wechseln Sportlehrer die Kleidung, bevor sie anschließend Sozialkunde unterrichten? Warum sieht man so selten Punker im Lehrerkollegium? Wo bitte sind die Highheels in unseren Klassenzimmern?
Von allen diesen Kolleginnen und Kollegen wird also durchaus eine gewisse Kompromissbereitschaft in Bekleidungsfragen verlangt. Warum sollte man da eine bestimmte Gruppe ausnehmen?
Die Bekleidung eines Lehrers sollte die Ausübung seiner Aufgaben nicht stören. Das sollte das Kriterium sein. Deshalb halten sich eigentlich fast alle Lehrer mit besonders spezieller Kleidung zurück, sondern tragen eine neutrale Mainstreamkluft. Dafür sprechen gute Gründe, denn ihre Aufgabe besteht in erster Linie in Kommunikation mit Menschen mit verschiedenen Hintergründen: SchülerInnen, Eltern, KollegInnen. Die Bekleidung sollte diese Kommunikationsprozesse nicht behindern, sie sollte sich nicht in den Vordergrund drängen und keinen Kommunikationspartner abschrecken oder sich befangen fühlen lassen. Sie sollte ebenfalls keinen Zweifel an der professionellen Kompetenz erregen.
Sollte man nicht von einem Lehrer oder einer Lehrerin soviel Professionalität verlangen dürfen?
Und ist es nicht üblich, dass Menschen, die sich persönlich aus Gründen ihrer Religion bestimmte besondere Pflichten auferlegen, eben bestimmte Berufe nicht ergreifen? Hat es nicht gute Gründe dass katholische Priester nicht als Callboy oder Nonnen eines Schweigeordens nicht als Radiomoderatorinnen arbeiten?
Und ist es nicht auch einfach nur logisch, dass Veganerinnen so selten als Pressesprecherin einer Wurstfabrik arbeiten?
Zeugt also eine völlig fehlende Kompromissbereitschaft bei der Wahl der Kopfbedeckung einer Lehrerin nicht einfach nur von mangelnder Professionalität?
Wolfgang am Permanenter Link
Wunderbar auf den Punkt gebracht.
valtental am Permanenter Link
Bedeutet dieses Urteil in der Konsesquenz, dass sich theoretisch nun auch eine christlich inspirierte Mathelehrkraft mit einem umgehängten Kreuz vor die Klasse stellen darf, solange der Schulfrieden nicht gestört wird
valtental am Permanenter Link
Lt.
Noch fragwürdiger als diese Möglichkeit ist allerdings die Feststellung des BVG, dass religiöse Symbole zu tolerieren seien: "Solange die Lehrkräfte nicht verbal für ihre Position oder für ihren Glauben werben und die Schülerinnen und Schüler über ihr Auftreten hinausgehend zu beeinflussen versuchen, werden diese lediglich mit der ausgeübten positiven Glaubensfreiheit der Lehrkräfte konfrontiert...", was in seltsamen Widerspruch zum Kruzifixurteil des BVG steht, in welchem das Gericht bezgl. Kreuze in Schuleinrichtungen eine „vom Staat geschaffenen Lage“ „ohne Ausweichmöglichkeit“ für die Kinder sah. Das Kreuz habe „appellativen Charakter“ und weist die von ihm symbolisierten Glaubensinhalte als „vorbildhaft und befolgungswürdig“ aus. Dieses Widerspruches bewusst, differenziert das BVG jetzt: "Denn mit dem Tragen eines Kopftuchs durch einzelne Pädagoginnen ist - anders als dies beim staatlich verantworteten Kreuz oder Kruzifix im Schulzimmer der Fall ist - keine Identifizierung des Staates mit einem bestimmten Glauben verbunden." Dieses Differenzierungsargument des BVG erfasst nur einen graduellen Unterschied bzgl. Träger und Zeitdauer, aber keinen prinzipiellen bezgl. der Neutralitätspflicht (denn eine kopftuchtragende Lehrerin an staatlichen Schulen agiert auch als Vertreterin des Staates) und der Glaubensfreiheit der Schüler (denn alles was das Gericht zum "appelativen" Charakter von Kreuzen ausführte, trifft gleichermaßen auf Kopftücher zu.) Aus der Logik der Urteilsbegründung ergibt sich m.E. jetzt folgende Lage: festangebrachte Kreuze sind in Schulen verboten, eine Lehrkraft darf aber ein solches um den Hals tragen, wie Muslima ihr Kopftuch, allerdings womöglich unter dem Vorbehalt, dass das Tragen auf "ein nachvollziehbar als imperativ verstandenes Glaubensgebot zurückgeht", was allerdings wiederum mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz kollidieren würde...
Das Urteil bedeutet m.E. faktisch: staatliche Lehrkräfte dürfen offen religiöse Symbol zur Schau stellen, solange sie nicht mündlich missionieren und der Schulfrieden gestört wird. Statt den Schulfrieden hätte das BVG aber vielmehr die Neutralitätspflicht zum Dreh- und Angelpunkt seiner Überlegungen machen müssen. Weil dies nicht geschah, wird mit dem jetzigen Urteil die Glaubensfreiheit Einzelner stärker gewichtet als die Neutralitätspflicht des Staates. Was auch nicht verwundert, wenn man in der Urteilsbegründung den alles entscheidenden Satz liest: "Die dem Staat gebotene weltanschaulich-religiöse Neutralität ist nicht als eine distanzierende im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche zu verstehen, sondern als eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung. Dies gilt auch für den vom Staat in Vorsorge genommenen Bereich der Schule. Die bloße Sichtbarkeit religiöser oder weltanschaulicher Zugehörigkeit einzelner Lehrkräfte wird durch die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates nicht ohne Weiteres ausgeschlossen."
Das Gegenteil davon heißt säkular.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Im laizistischen Prinzip bin ich für eine Verbannung religiöser Symbole aus staatlichen Institutionen, so konsequent wie möglich.
Angelika Richter am Permanenter Link
Ja und Nein.
Gleiches sollte gleich behandelt werden.
Aber ist das Nonnenhütchen tatsächlich mit dem muslimischen Kopftuch vergleichbar?
Aber es gibt einen entscheidenden Unterschied: Hinter dem Nonnenhütchen steht immer die Entscheidung einer erwachsenen Frau. Es gibt keine Zwangseinweisungen von Minderjährigen in ein Kloster!
Das Kopftuch im Islam ist aber im Prinzip für ausnahmslos für alle Mädchen/Frauen spätestens ab Geschlechtsreife gedacht. Und aus diesem Kontext heraus hat eine kopftuchtragende Lehrerin für die Schülerinnen einen ganz anderen Aufforderungscharakter.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Ich möchte das nicht auf Nonnenhütchen und Kopftuch reduzieren; das wäre für mich R.-Pickerei (deswegen schrieb ich oben 'etc.'). Für mich haben ALLE rel.
Martin am Permanenter Link
Mich stört bei der Diskussion, daß das Kopftuch religiös interpretiert wird. Meine Oma war keine Muslima, aber hat auch oft ein Kopftuch getragen.
valtental am Permanenter Link
Die betroffenen und in diesem Fall klagenden Muslime selbst verstehen das Kopftuch als religiöses Symbol. Auch viele islamische Verbände und Islamgelehrte betonen dies ausdrücklich.
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Das ist natürlich richtig, Martin. Aber das ist Freiheit im Sinne von Freiheit - nicht im Sinne von Religionsfreiheit.
In Saudi-Arabien gab es mindestens einen Fall von dem ich weiß, bei dem Musliminnen in ein brennendes Haus zurückgeschickt wurden, weil sie kein Kopftuch trugen - sie starben. Es ist diese Manie, nun unbedingt jedes Haar vor fremden Blicken zu verbergen - weil man sonst eine Hure oder Schlampe sei -, die mich abstößt. Auch meine Oma trug hin und wieder Kopftuch, aber eben nach Lust und Laune und nicht, weil ihre männliche Verwandtschaft sie ohne Kopftuch ins Haus zurück geprügelt hätte. Und wie viele Ehrenmorde gab es, weil sich jugendliche Musliminnen nicht sittsam kleiden wollten?
Wären die Verbände und die Musliminnen selbst bei dem Thema entspannter und zeigten die angebliche Freiwilligkeit, wäre der Widerstand dagegen Null. Warum sollte mich jucken, wie sich andere Menschen kleiden? Allerdings leiden manche Musliminnen unter dem Zwang, den vielleicht nur sie so empfinden, wie auch nicht jeder Moslem unter seiner Beschneidung leidet. Der Mensch ist schließlich ein Gewohnheitstier und kann sich in allerlei kuriose Lebensumstände einfinden und mit ihnen arrangieren.
Doch sollte man nicht die symbolische Bedeutung all dieser religiösen Vorschriften unbeachtet lassen, selbst wenn viele das nicht mehr wissen oder leben. Das bewusste Entweiblichen der Musliminnen verfolgt genau den Zweck, dass sie ordentlich verpackt sind bis zur arrangierten Hochzeit, die z.B. Maryam Hübsch für alternativlos in muslimischen Kreisen hält, weil Männer und Frauen in der Umma keine Chance hätten, sich kennenzulernen und miteinander zu flirten. Es geht doch nicht um einen Fetzen bunten Stoffs, sondern um ein dem männlichen Teil der Familie untergeordnetes, fremdbestimmtes Leben. Deswegen kämpfen die konservativen Islamverbände ja so erbittert und fanatisch gegen jedes Kopftuchverbot, gegen Beschneidungs- und Schächtungsverbote etc. Sie würden die männliche Kontrolle über ihre weiblichen Gemeindemitglieder ein stückweit verlieren, falls sie hier nachgäben.
Denn eins ist doch auch klar: So sehr das Tragen eines Kopftuches freiwillig sein kann, sollte das Nichttragen eines Kopftuches auch freiwillig und möglich sein. Alles andere wäre Zwang!
valtental am Permanenter Link
Hier mal noch ein statistischer Nachtrag, damit nicht immer nur persönliche Meinungen in unseren Beiträgen erklingen. Zur Frage wie viele Musliminnen in DE ein Kopftuch tragen:
"Zwar ist die genaue Anzahl nicht bekannt, doch die wenigen Untersuchungen, die dazu vorliegen, zeigen: Nur eine Minderheit der Musliminnen in Deutschland bedeckt ihre Haare. Laut der Studie "Muslimisches Leben in Deutschland" im Auftrag der Deutschen Islam Konferenz tragen lediglich 28 Prozent der Musliminnen in Deutschland ein Kopftuch, 72 Prozent dagegen keine Kopfbedeckung. (MLD-Studie 2009)
Zur Frage, aus welchen Motiven muslimische Frauen ein Kopftuch tragen, hatte die Konrad Adenauer Stiftung 2006 eine Untersuchung veröffentlicht, für die 315 türkischstämmige Frauen befragt wurden. Dabei gaben fast alle befragten Frauen (97 Prozent) an, das Kopftuch aus religiösen Gründen zu tragen. Neun von zehn Teilnehmerinnen schöpften daraus Selbstvertrauen. Gleichzeitig war über die Hälfte der Meinung, dass sie durch das Kopftuch benachteiligt werden." (http://mediendienst-integration.de/dossiers/kopftuch-debatte.html)
Selbst unter dem Vorbehalt, dass nach fast zehn Jahren der Adenauer-Studie evtl. viele junge Musliminnen einer neuen Generation das Kopftuch mehr für ein bloßes modisches oder traditionionelles, identitätsstiftendes Kleidungsstück als ein religiöses Symbol halten sollten (auch Symbole unterliegen ja einem beständigen Bedeutungswandel), dürfte die Definition des Kopftuches als religiöse Symbol durch die Muslime selbst ersichtlich sein. Interessanterweise trägt es eine deutliche Mehrheit aber gar nicht, über deren Beweggründe die Studie leider keine Informationen enthält.
Martin am Permanenter Link
Aus meiner Sicht enthält die Studie zwei Fehler: Erstens vermute ich, daß die Anzahl der Musliminnen stark übertrieben, weil z.B.
valtental am Permanenter Link
Bei den zwei Einwänden kann ich den Zusammenhang nicht herstellen. Das man mit der Zuordnung von Frauen mit entsprechenden Einwanderungshintergund als Muslima nicht allen Fällen gerecht wird, mag sein.
Und Ausgangspunkt der Diskussion war eigentlich die Klage zweier Muslima die ihr Kopftuch religiös begründen, sonst hätte das Gericht nicht auf die Glaubensfreiheit, sondern "Modefreiheit" abstellen müssen. Omas Modeschick muss nicht berücksichtigt werden, weil die zu klärende Frage eben darin bestand, ob das Kopftuch eine religiöse Pflicht für Muslima (!) darstellt, was nun mal nur in der Gruppe dieser Frauen überprüft werden kann. Oder war Ihre Oma Muslima? Wenn ja, dann hätte sie selbstverständlich befragt werden können...
Ich belass es hierbei und grüße.
Angelika Richter am Permanenter Link
Stimmt!
Und Springerstiefel und Bomberjacke sind ja irgendwie auch ganz schick und praktisch.
Wolfgang am Permanenter Link
Das Foto zu diesem Artikel ist sehenswert:Das Gericht im dunklen Licht!