Säkulare Grüne für Streichung der Ausnahmeregelungen für Religionsgemeinschaften

Auch Kirchen sollen Grundsteuer zahlen

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Landesdelegiertenkonferenz der Grünen NRW (2011)
Landesdelegiertenkonferenz der Grünen NRW

Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Säkularen Grünen in Nordrhein-Westfalen fordert die Streichung der Ausnahmeregelungen für Religionsgemeinschaften im Grundsteuergesetz. Ein entsprechender Antrag wurde jetzt für die Landesdelegiertenkonferenz eingereicht.

In dem Antrag heißt es: "Immer noch wird um die Zukunft der Grundsteuer gerungen. Ein dabei nicht verhandelter Aspekt ist die Ausnahme der Religionsgemeinschaften von der Steuerpflicht. Wir finden, dass Religionsgemeinschaften grundsätzlich wie andere Organisationen behandelt werden sollten." Denn anders als andere Organisationen, Vereine und Verbände müssen die Kirchen für ihre Grundstücke keine Grundsteuern an den Staat entrichten. Da es sich aber insbesondere bei der katholischen Kirche um eine Organisation mit erheblichem Grundbesitz handelt, würde das Ende der Steuerbefreiung für die Kommunen ein deutliches Einnahmeplus bedeuten.

Die Grundsteuer wird in Deutschland aufgrund eines von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswertes berechnet. Auf den Grundsteuer-Messbetrag wird dann ein von den Gemeinden definierter Hebesatz angewendet. Diese Berechnung der Grundsteuer wurde im Jahr 2018 vom Bundesverfassungsgericht teilweise als verfassungswidrig erkannt. Seitdem wird eine neue Regelung von der Politik erarbeitet. Am 1. Februar 2019 einigten sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz und die Länderfinanzminister auf ein Modell, bei dem die Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten herangezogen werden. Kritiker halten jedoch auch diesen Kompromiss für verfassungswidrig.

In dieser Debatte kommt nun der Vorschlag der Säkularen Grünen NRW. Ob dieser Antrag von der Landesdelegiertenkonferenz der Grünen am 14. und 15. Juni 2019 angenommen wird, lässt sich derzeit noch nicht absehen. Der hpd wird darüber berichten.