Diskussion um den § 218

Bundesregierung beruft Kommission – mit Überraschung

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Demonstration des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung vor dem Brandenburger Tor in Berlin
Demonstration des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung

Die Bundesregierung hat eine Kommission berufen, die in den kommenden Monaten über den § 218 StGB im Besonderen und die Reproduktionsmedizin im Allgemeinen beraten soll. Zur großen Überraschung ist die Mehrheit der 18 Berufenen weiblich und es wurde kein Kirchenvertreter einberufen.

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch noch immer verboten und nur im Ausnahmefall möglich. Das ist im § 218 des Strafgesetzbuches verankert. Eine Aufhebung dieses Verbots wird seit Jahren gefordert. Nun hat die Bundesregierung eine Kommission berufen, die sich des Themas annehmen soll.

Das Ärzteblatt stellt in einem Artikel die Mitglieder der Kommission vor. So soll die "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" prüfen, "wie sich der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches regeln lässt. Weiterer Arbeitsauftrag ist die Prüfung der Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft."

Zu den 15 Expertinnen und drei Experten aus der Medizin gesellen sich Ethiker*innen sowie Fachleute aus den Bereichen Verfassungs-, Fami­lien- und Öffentli­ches Recht.

Auch wenn die in die Kommission berufenen Ärzte eventuell als konservativ angesehen werden müssen, ist schon allein die Tatsache, dass hier keine Vertreter der Kirchen berufen wurden, als revolutionär anzusehen. So wundert es nicht, dass eben jene lautstark Protest einlegen. Im pro-medienmagazin wird deshalb vorsorglich schon mal darauf hingewiesen, dass die bayerische Landesregierung dagegen klagen wird, wenn die Bundesregierung den Paragrafen 218 streicht.

Die Juristin Maria Heidel, Sprecherin für das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, sagte dem hpd: "Wir freuen uns, dass die lange versprochene Kommission bald ihre Arbeit aufnimmt. Die Zusammensetzung der Kommission macht auf den ersten Blick einen guten Eindruck, da sie vielfältige Interessen einschließt und nicht überwiegend aus Kirchenvertreter:innen, wie in den 90er Jahren, besteht. Wir fordern zusätzlich, dass sich die Kommission für ein Verbot von Gehsteigbelästigungen einsetzt."

Das Bündnis fordert seit Jahren die Streichung der §§ 218 ff. StGB und sieht in diesen Straftatbeständen eine "unnötige Bevormundung und Hürde für schwangere Menschen".

"Die aktuellen Regelungen um den Schwangerschaftsabbruch stellen keinen gerechten Ausgleich des Grundrechtsschutzes dar", sagt Heidel weiter. "Das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Personen wird nicht ausreichend geschützt – die Intimsphäre schwangerer Personen wird mit diesem Regelungskonzept vollständig aufgegeben. Ihnen wird die Fähigkeit abgesprochen, eigenständige Entscheidungen zu treffen."

Gesundheitsminister Lauterbach sagte gegenüber dem Spiegel, dass "gerade die politische Entscheidung komplexer ethischer Fragen […] eine gute wissenschaftliche Basis" benötige. Ob er damit die Absage an die Kirchen begründen wollte? Auch in ethischen Fragen haben die Religionsgemeinschaften in der Vergangenheit grundlegend versagt. So ist es nur angemessen, dass sie bei ethisch relevanten Fragen nicht mehr befragt werden. Das sollte Schule machen!

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