In Großbritannien bleibt Sterbehilfe verboten

In Großbritannien bleibt Sterbehilfe auf absehbare Zeit verboten. Das britische Unterhaus hatte sich 2025 mit knapper Mehrheit für eine Liberalisierung ausgesprochen (der hpd berichtete).

Der Gesetzentwurf sieht vor, Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen zu erlauben: bei Patienten mit einer Lebenserwartung von maximal sechs Monaten, die bei klarem Verstand den Willen äußern, ihr Leben zu beenden. Zwei Ärzte sowie ein Psychiater, ein Jurist und ein Sozialarbeiter sollen jeden Fall prüfen. Die britische Sterbehilfeorganisation Dignity in Dying begrüßte das Ergebnis auf X als "Meilenstein für Mitgefühl, Selbstbestimmung und Würde am Lebensende".

Die zweite Kammer des Parlaments, das Oberhaus, kann kein Veto einlegen. Doch es gilt als sehr wahrscheinlich, dass die Abgeordneten in der laufenden Sitzungsperiode zu keiner Abstimmung kommen. Dann wäre der Gesetzentwurf hinfällig. Bis das Gesetz vom König unterzeichnet wird, müsste es beide Kammern innerhalb einer einzigen Sitzungsperiode durchlaufen. Diese endet jedoch schon Mitte April – zu knapp, um alle 1.200 eingereichten Änderungsanträge der Oberhaus-Abgeordneten abzuarbeiten. Bis Ende März war die Diskussion erst bis zur Änderungsklausel 189 vorgedrungen.

In Teilen Großbritanniens können unheilbar Kranke schon jetzt auf eigenen Wunsch ihr Leben beenden. Das beschlossen die eigenständigen Parlamente der Kanalinseln Man und Jersey. In Schottland dagegen hat sich das Parlament Mitte März gegen ein Sterbehilfegesetz entschieden.