EuGH: Ungarn verletzt EU-Grundwerte

Ungarns jetzt abgewählte Orbán-Regierung verstößt gegen grundlegende europäische Werte. Das bestätigte jetzt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).

In Ungarn regelt seit 2021 ein Gesetz, dass Kinder keine Informationen über Homosexualität, Transidentität und Geschlechtsangleichungen erhalten dürfen. Auch müssen auf Grund des Gesetzes gleichgeschlechtliche Paare darauf achten, dass Kinder sie nicht sehen. Das hält die EU-Kommission für diskriminierend und erhob eine Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn (siehe dazu auch diesen Artikel). In der mündlichen Verhandlung am Europäischen Gerichtshof konnte Ungarn keinen Beweis dafür erbringen, dass solche Informationen schädlich für Kinder sind.

Deshalb entschied der EuGH: Ungarns Gesetz verstößt nicht nur gegen europäische Grundrechte. Es verstößt gegen die Grundwerte der EU schlechthin. Das Gesetz stehe im Widerspruch "zur Identität der Union als gemeinsamer Rechtsordnung in einer Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet", so die Luxemburger Richterinnen und Richter laut tagesschau.de.

Ob die zukünftige Regierung unter dem designierten Regierungschef Péter Magyar, der sich selbst als christlich-konservativ bezeichnet, das Gesetz kassiert, ist noch nicht klar. In der ungarischen LGBTQ-Szene gibt es dennoch Hoffnung, dass sich Ungarn in Zukunft EU-rechtskonform verhält und die Rechte von Homosexuellen und Transpersonen respektiert.

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