Mit einer wegweisenden Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof in Indien den Weg für die passive Sterbehilfe – also die Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen – bei einem Wachkoma-Patienten geebnet. Passive Sterbehilfe ist in Indien seit 2018 erlaubt. Der aktuelle Fall ist der erste, in dem indische Richter diesen Schritt genehmigen, ohne dass eine Patientenverfügung vorliegt.
Damit folgte das Gericht einem Antrag der Eltern von Harish Rana. Der heute 32-Jährige hatte sich 2013 beim Sturz von einem Balkon im vierten Stock schwere Kopfverletzungen zugezogen und liegt seitdem im Koma. Da er keine Patientenverfügung hat, fehlt der ausdrückliche Beweis für seinen mutmaßlichen Willen. Ranas Eltern erklärten in Interviews mit lokalen Medien, dass sie all ihre Ersparnisse für die Pflege ihres Sohnes aufgebraucht hätten. Zudem äußerten sie Besorgnis, was nach ihrem Tod mit ihm geschehen werde.
Im Laufe der Jahre hatten sie bereits mehrmals versucht, vor Gericht eine Erlaubnis zur Abschaltung der lebenserhaltenden Maßnahmen zu erwirken. Das höchste Gericht in Delhi hatte den Antrag 2024 abgelehnt – mit der Begründung, dass Rana nicht künstlich beatmet wurde. Der Auslegung des Gesetzes zufolge galt er damit nicht als unheilbar krank. Auch der Oberste Gerichtshof wies den Antrag zunächst zurück. Erst nach einer weiteren Verschlechterung von Ranas Zustand 2025 wandten sich die Eltern erneut an die Richter. Ihrer Schilderung zufolge kann er weder sprechen, sehen, hören noch andere Personen erkennen.
Damit die lebenserhaltenden Maßnahmen beendet werden dürfen, ist in Indien die Einschätzung durch zwei medizinische Gremien erforderlich. In Ranas Fall kamen beide zu dem Schluss, dass er nur eine verschwindend geringe Chance auf Genesung und ein normales Leben habe und auf Unterstützung bei der Ernährung sowie bei Blasen- und Darmfunktionen angewiesen sei. Die Mediziner stellten zudem dauerhafte Hirnschäden und ausgedehnte Druckgeschwüre fest.
"Er durchläuft Schlaf-Wach-Rhythmen, zeigt jedoch keine Anzeichen einer sinnvollen Interaktion und ist bei allen Aktivitäten der Selbstversorgung auf die Hilfe anderer angewiesen", fasst das Gericht zusammen. Es stellte zudem fest, dass Harish Rana über eine Magensonde künstlich ernährt und mit Flüssigkeit versorgt wird, und dass keine Besserung seines Zustands feststellbar sei. Der Vater des Betroffenen, Ashok Rana, äußerte sich in einer Erklärung dankbar für den "humanitären" Richterspruch. "Dies ist eine schwierige Entscheidung für unsere Familie, aber wir tun das Beste für Harish", fügte er hinzu.
Das Thema passive Sterbehilfe sorgt in Indien immer wieder für hitzige Debatten. Aufsehen erregte etwa der Fall der Krankenschwester Aruna Shanbaug, die nach einer Vergewaltigung 42 Jahre lang im Koma lag. Erst 2015 verstarb sie an einer Lungenentzündung. Das Oberste Gericht hatte sich noch 2011 gegen einen Abbruch der lebenserhaltenden Maßnahmen in ihrem Fall ausgesprochen. Mit derselben Entscheidung erlaubten die Richter jedoch auch erstmals die passive Sterbehilfe im Allgemeinen – unter strengen Bedingungen, so muss beispielsweise ein Gericht zustimmen.
2018 wurde das Recht auf Sterbehilfe durch ein weiteres Urteil des Obersten Gerichts gestärkt, dass das Recht auf Leben auch das Recht auf ein würdevolles Leben umfasst. Dies schließe die Erleichterung des Sterbeprozesses bei todkranken Patienten oder einer Person in einem anhaltenden vegetativen Zustand ohne Hoffnung auf Genesung mit ein.






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