"Selbstbestimmung am Ende des Lebens" lautet das Titelthema der MIZ 2/22. Dabei stehen die Positionen der säkularen Verbände und die Frage nach der Selbstbestimmung im Vordergrund.
Einhellige Ablehnung, Differenzen im Detail
In Grunde lehnen alle säkularen Verbände die drei vorliegenden Gesetzentwürfe ab, da alle zu weit gehende Einschränkungen für Sterbewillige vorsehen. Vor allem der Zentralrat der Konfessionsfreien und die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) sehen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht umgesetzt. Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) anerkennt zwar das Anliegen, diejenigen zu schützen, die zum Sterben gedrängt werden könnten, sieht dies in den Gesetzentwürfen, die von "Reglementierungswut" gekennzeichnet seien, aber schlecht umgesetzt. Während diese drei Organisationen alle Gesetzesvorlagen kritisch sehen, spricht sich die Bundesbeauftragte für Medizinethik des Humanistischen Verbands Deutschland (HVD), Gita Neumann, für die Annahme des "sozialliberalen Vorschlags" um die Abgeordnete Helling-Plahr aus, um so die Wiedereinführung eines Paragrafen 217 StGB zu verhindern. Zudem erkennt sie in dem Beratungskonzept auch Chancen, die starren Fronten zwischen Suizidprävention und Suizidhilfe aufzubrechen.
Dieter Birnbacher untersucht in seinem Beitrag einen für die Suizidhilfe-Debatte zentralen Begriff: die Selbstbestimmung. Er befasst sich mit vier Missverständnissen, die in diesem Zusammenhang oft auftreten.
Täter und Opfer
Ferda Ataman soll sich in Zukunft als "Unabhängige Bundesbeauftragte" um die Opfer von Diskriminierung kümmern. Warum das aus säkularer Perspektive eine miserable Fehlentscheidung ist, erläutert Lale Akgün.
Ein Opfer des Paragrafen 166 StGB wurde jüngst ein nach Deutschland geflüchteter Iraner, der auf einer Gedenkveranstaltung für den von einem Islamisten ermordeten Lehrer Samuel Paty eine Rede hielt. Die gefiel einem vorbeikommenden Passanten und dem Amtsgericht Stuttgart nicht, was zu einer Verurteilung zu 300 Euro Strafe führte.
Eine vom Bistum Münster in Auftrag gegebene Studie zu den regionalen Missbrauchsfällen verdeutlicht, dass die katholische Kirche als Täterorganisation gesehen werden muss. Die Ergebnisse belegen, wie Daniela Wakonigg berichtet, ein vielfältiges Versagen der kirchlichen Bürokratie, das bis zu aktiver Vertuschung reichte.
Übernatürlich und evolutionär
"Übernatürlich" ist ein Begriff, der sich im Kontext von Religion kaum vermeiden lässt. Martin Mahner erläutert die diversen Bedeutungen des Begriffs, der in der Alltagsreligion anders verwendet wird als in der Theologie. Und er erläutert, warum das für den Erfolg von Religionen unabdingbar ist.
Der sechste Teil der Serie über die Erweiterte Evolutionäre Synthese von Thomas Waschke führt uns zu aktuelleren Debatten über die Grenzen der Veränderung durch Mutation, über "plastische Eigenschaften" und "inklusive Vererbung".
Erasmus und Achternbusch
Erasmus von Rotterdam gilt als einer der wichtigsten europäischen Humanisten der Renaissance. Angesichts des Versuchs der AfD, ihn in Beschlag zu nehmen, indem eine parteinahe Stiftung nach ihm benannt wird, erinnert Ralf Schöppner daran, dass Erasmus kein Nationalist, sondern Kosmopolit war (und andererseits auch die "Antisemitismus"-Vorwürfe gegen ihn mit Blick auf die historischen Quellen fragwürdig sind).
Assunta Tammelleo stellt uns Herbert Achternbusch vor, jenen bayerischen Querkopf, der uns unter anderem den Film "Das Gespenst" geschenkt hat und der im Februar gestorben ist.
Daneben gibt es die üblichen Rubriken "Neulich... bei den Landtagswahlen in NRW", "Zündfunke" sowie die "Internationale Rundschau".