Der Landesverband Berlin-Brandenburg des Internationalen Bundes der Atheisten und Konfessionslosen e.V. (IBKA) hat an die Linksfraktion und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sowie den Justizsenator und den Kultursanator einen offenen Brief gesandt.
Der hpd dokumentiert den Brief an Bündnis 90/Die Grünen beispielhaft im Wortlaut
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bestürzung haben wir, die Berliner Regionalgruppe des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) e.V., zur Kenntnis genommen, dass Sie das Kopftuch-Urteil des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Berlin-Brandenburg zum Anlass nehmen wollen, das Berliner Neutralitätsgesetz aufzuweichen oder gar abzuschaffen. Als Begründung dafür geben Sie an, dass ein pauschales Kopftuchverbot nicht verfassungskonform sei.
Jedoch handelt es sich bei diesem Gesetz keinesfalls um das Verbot des Tragens von Kopftüchern und schon gar nicht um das Verbot eines Glaubens. Das Neutralitätsgesetz verlangt in seinem die Schule betreffenden Teil lediglich, dass Lehrkräfte und andere Beschäftigte mit pädagogischem Auftrag in den öffentlichen Schulen sich mit der Demonstration ihres Glaubens oder ihrer Weltanschauung zurückhalten. Es geht um das Verbot aller(!) religiösen und weltanschaulichen Symbole und Kleidungsstücke in wohldefinierten Situationen und Umgebungen. Auch ein Lehrer, der ein T-Shirt mit dem bekannten Marx-Zitat vom Opium des Volkes trüge, müsste es für die Dauer seiner dienstlichen Tätigkeit ablegen. Die klageführende Lehrerin jedoch wollte nicht einmal stundenweise für die Zeit des Unterrichts von Grundschulkindern auf die Demonstration ihres muslimischen Glaubens verzichten, obwohl auch ihr vermutlich klar ist, wie leicht beeinflussbar Kinder sind. Das lässt ernsthafte Zweifel aufkommen, ob der Lehrerin eine neutrale Erziehung der Kinder wirklich wichtig ist. Andere Pädagogen können dieser Forderung im Interesse ihrer Schüler ohne weiteres nachkommen.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Grüne und Linke sich dafür einsetzen, einzelnen Interessengruppen zu gestatten, gegenüber unmündigen Kindern offensiv für ihre Ideologie zu werben. Der Erziehungswunsch konfessionsfreier Eltern wird in dieser Angelegenheit komplett ignoriert. Die Kinder selbst haben ein Recht darauf, Wissen zu erwerben und vor religiöser Beeinträchtigung geschützt zu werden. Und eine Lehrkraft mit Kopftuch, Kreuz oder Kippa mag vielleicht versuchen, sich neutral zu verhalten – durch das gesamte Erscheinungsbild wird immer eine Botschaft übermittelt. In diesem speziellen Fall die Botschaft, der Islam wäre eine wichtigere Religion als alle anderen, und muslimische Frauen haben die Pflicht, ein Kopftuch zu tragen.
Fatal ist auch die Auffassung, ein Verbot von Kopftüchern an Schulen käme nur bei einer konkreten Störung des Schulfriedens in Frage. Eine solche Argumentation macht eine Störung des Schulfriedens geradezu erforderlich, um religiöse Symbole aus einer Schule zu verbannen. Abgesehen davon, dass es unseriös ist, politische Streitigkeiten auf dem Rücken der Kinder auszutragen - in der Konsequenz leistet man damit einer Separierung der Schulen nach Glaubensrichtungen Vorschub. Lehrerinnen mit Kopftuch würden sich an Schulen konzentrieren, an denen Beispiele von Frauen, die sich religiösen Dogmen nicht unterwerfen, besonders nötig wären.
Das Neutralitätsgesetz auf ein Kopftuchverbot zu reduzieren oder gar als Glaubensverbot darzustellen, wäre eine Verfälschung der Tatsachen. Anders als in kirchlichen Einrichtungen wie Diakonie und Caritas, deren Betreibern es gestattet wird, ihre Angestellten zu christlichem Glauben und kirchengefälligem Privatleben zu verpflichten, dürfen staatliche Beamte und Lehrkräfte glauben, was sie wollen, oder es auch bleiben lassen. Mehr Religionsfreiheit geht nicht.
Das Berliner Neutralitätsgesetz trägt ganz wesentlich dazu bei, diese Freiheit zu schützen und ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Menschen aller Glaubens- und Denkrichtungen zu sichern. Sollte es aufgeweicht werden, dann würde auch die Neutralität kippen, dann würde eine Minderheit über neue Privilegien verfügen. Das ist kein Beitrag zu Integration. Deshalb fordern wir Sie auf, das Neutralitätsgesetz zu verteidigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Silvia Kortmann, Wolfgang Mahnfitz, Frank Fuhlbrück
IBKA e.V. Landesverband Berlin-Brandenburg
22 Kommentare
Kommentare
Udo Endruscheit am Permanenter Link
Was für eine haarsträubende Unwissenheit und Naivität unserer Regierungsverantwortlichen.
§ 18 Pflichten gegenüber der Allgemeinheit
(1) Der Beamte dient dem ganzen Volke. Er hat seine Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei seiner Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen.
Noch vor 15 Jahren wäre niemand auch nur auf die Idee gekommen, dies würde in irgendeiner Weise zulassen, religiöse oder weltanschauliche Symbolik in den dienstlichen Bereich zu tragen. Ich kann nur sagen, dass ich auf das Bröckeln längst für selbstverständlich gehaltener rechtsstaatlicher Grundsätze mit Verzweiflung reagiere - vor allem, wenn dies von denen befeuert wird, die von der Wahrung dieser Grundsätze abhängig sind: Den Regierungen, denen auch bei einem politisch-weltanschaulichen Wechsel ja daran gelegen sein muss, eine loyale Beamtenschaft zur Verfügung zu haben.
Sie scheinen es wirklich nicht besser zu wissen.
Ulf am Permanenter Link
Ein wichtiger Brief, vielen Dank!
Naive, realitätsferne Ideologie, sei sie auch noch so gut gemeint, führt zu dem, was Sir Karl Raimund Popper schon vor Jahrzehnten scharfsinnig folgendermaßen umriß:
If we extend unlimited tolerance even to those who are intolerant, if we are not prepared to defend a tolerant society against the onslaught of the intolerant, then the tolerant will be destroyed, and tolerance with them
Wenn man sogar gegenüber den Intoleranten uneingeschränkt tolerant ist, wenn man nicht bereit ist, die Gesellschaft der Toleranz gegen die Angriffe der Intoleranten zu verteidigen, dann werden die Verfechter der Toleranz vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen
Viele Grüße
Fabian Hoemcke am Permanenter Link
Die IBKA hat einen offenen Brief bezüglich religiöser Bekleidung im öffentlichen Dienst an die Linksfraktion und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sowie den Justizsenator und den Kultursanator einen offenen Brief
Gern würde ich auch einen offenen Brief schreiben, da sich meine Position doch stark unterscheiden, obwohl die ich IBKA und den Atheistenverband in ihren Positionen grundsätzlich unterstütze.
Wie seht Ihr das?
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Ich bin in dieser Frage seit langem mit mir uneins und unentschieden.
Eine klare Position zum Thema religiöse Insignien getragen von Staatsdienern habe ich bis heute nicht.
Die Ausführungen im offenen Brief der IBKA kann ich aber nur zum Teil folgen.
Anders als ein Kreuz im Klassenzimmer, was die (Bundes-)Staatliche Haltung wieder und auch vorgibt, ist ein Kreuz oder ein Kopftuch immer der tragenden Person zuzurechnen und nicht dem Staat oder der staatlichen Schule.
Versteht mich nicht falsch, ich bin kein "Aber-Atheist" wie Dawkins es nannte.
Ich sehe durchaus die scharfe Trennung von Staat und Kirche geboten und fordere es auch ein.
Dies tat ich ebenfalls in einem (bisher ungehörten) offenen Brief an Bodo Ramelow.
http://grand-ouvert.org/index.php/2016/06/02/plaedoyer-fuer-eine-laizistische-und-saekulare-politik-in-einer-pluralistischen-gesellschaft/
Hier aber sehe ich doch genau das Problem. In einem säkularem Staat mit strengem Laizismus würden wir doch eine Kopftuchdebatte, sei es das "Burkaverbot" (Verschleierungsverbot) oder Verbot bei Staatsdienern, gar nicht führen.
Ich will damit nicht sagen, dass das Neutralitätsgesetz und die damit verbundene Frage von kopftuchtragenden Staatsdienerinnen eine Scheindebatte wie die über das "Burkaverbot" ist. Dennoch halte ich den Laizismus unserer Bundesrepublik und der Bundesstaaten für das Kernproblem. So lange Politiker flächendeckend auf christliche Werte, das christliche Abendland und eine christliche Erziehung rekurrieren, christliche Vertreter direkt in der Politik und in den öffentlich-rechtlichen Medien mitwirken können, wirkt das Verbot des Kopftuches bei Lehrern wie ein Doppelstandard. Ich weiß, dass das alle religiösen Symbole betrifft, real wird aber über Kopftücher diskutiert.
Ich selbst habe zwei Jahre in einer deutsch-türkischen Grundschule volontiert.
Zwar trug keine Lehrerin ein Kopftuch, es gab aber Lehrer mit einem Kreuz um den Hals. Keiner nahm daran Anstoß. Weder die mehrheitlich muslimisch geprägten Kinder, noch die Eltern oder das Kollegium. (Zu mindest habe ich davon nichts mitbekommen.) An meinem Atheismus haben sich die Schüler zwar gestört als Weltanschauungen zum Thema wurden, nicht aber an der christlichen Lehrerin. Ich vermute, dass die Schüler mit einer säkularen Weltsicht bis dahin kaum konfrontiert wurden.
Mir ist klar, dass damit in Berlin das Neutralitätsgesetz nicht eingehalten wurde, es zeigt aber, dass es im Alltag funktionieren kann, wenn Lehrer*innen ihre religiösen Symbole zeigen, der Staat selbst aber Neutralität ist. Weder hing ein Kreuz im Schulgebäude oder ein anderes religiöses Symbol, noch gab es Religionsunterricht oder einen anderen religiösen Einfluss auf den Schulalltag.
Ich sah zu keinem Zeitpunkt die Neutralität gefährdet, noch sähe ich ihn im Falle einer bekopftuchten Lehrerin.
Es ist eben ein enormer Unterschied ob der Staat neutral ist oder sich neutral gibt.
Anders als bei Parteien und politischen Ideologien, was eine Werbeverbot für Parteien und politischen Ideologien der Lehrerschaft begründet, gibt es ein Trennungsgebot von Staat und Kirche (bzw. Religionen), logischerweise aber nicht von Staat und Parteien oder Staat und Politik.
Eine neutrale Haltung an staatlichen Schulen gegenüber Parteien und Politik ist eben anders einzuordnen und notwendigerweise anders umzusetzen als die Neutralität gegenüber Weltanschauungen.
Parteien, aber auch Gewerkschaften haben gesellschaftlichen Einfluss und nehmen am demokratischen Willensbildungsprozess teil. Dies ist ihre Zweckbestimmung. Religionen, also religiöse Organisationen, haben diesen Einfluss einfach nicht zu haben.
So lange das nicht gegeben ist, erscheint das Neutralitätsgesetz, welches auch das Tragen von Kopftüchern von Lehrerinnen verbietet, wie ein pragmatisch wirksames Mittel. Es setzt meines Erachtens aber am falschen Ende an.
Auch lässt sich zwischen Werbung für eine Religion und der Religionsausübung an sich nur schwer trennen. Anders ist es bei der politischen Teilhabe.
Ein(e) Lehrer(in) mit Parteibuch, welche(r) ein SPD-Pullover trägt, wirbt ganz klar für eine Partei. Die politische Teilhabe findet im Wahllokal, in Plenen und in öffentlichen Diskussionen (außerhalb der Schule) statt. Wie aber ist das Kopftuchtragen oder das Fischessen am Freitag als Religionsausübung oder Werbung einzustufen? Wie kann das von einander getrennt werden?
Ich ziehe die Trennung am Beispiel Schule da, wo die Schule sich an religiöse Vorgaben orientieren müsste.
Schwimm- und Sportunterricht findet in den unteren Klassenstufen gemischt statt. Sollte dabei eine Schülerin oder Lehrerin eine Sport- oder Schwimmbekleidung tragen, welche an einen Ganzkörperschleier erinnert, ist dies zu akzeptieren, insofern diese den hygienischen und Sicherheitsvorgaben entsprechen. Eine Trennung des Unterrichts von Jungen und Mädchen aber findet nicht statt.
Auch werden die Unterrichtszeiten nicht so angelegt, damit bestimmte Gebetszeiten eingehalten werden können. Beten aber Schüler oder Lehrkräfte in ihrer Freizeit oder in den Pausen, so ist dies zu akzeptieren. Gern darf, sofern vorhanden (aber nur dann), auch ein gesonderter Raum dafür zur Verfügung gestellt werden, so lange dieser nicht konfessionell oder an Geschlechter gebunden ist und dies von Schülern und Lehrern akzeptiert wird. Auch kann das Speiseangebot angepasst werden, insofern es nicht finanzielle oder sonstige Rahmen sprengt.
Generell aber muss und das ist grundsätzlich in den meisten Religionen so angelegt, sich die Religionsausübung dem Alltag und dessen Möglichkeiten anpassen.
Der Sportunterricht oder Prüfungsleistungen können nicht ausfallen, weil Schüler und Schülerinnen tagsüber weder Essen noch trinken. Leider wird dies von manchen Muslimen recht streng praktiziert. Der Islam erlaubt (je nach Rechtsschule) das Verschieben der Fastenzeit, Ersatzhandlungen oder gar das Nichtfasten, wenn es die Umstände nicht erlauben. Dies wäre hier einzufordern. Der Staat hat hier einer doppelten Fürsorgepflicht nachzukommen, die dem Recht auf Bildung der Schüler und die der Gesundheit der Schüler, welche nicht durch starke Belastung beim Fasten gefährdet werden darf. Das hat Vorrang vor jeder religiösen Freiheit.
Grundsätzlich könnte ich mit beiden Entscheidungen hinsichtlich der Kleiderordnung leben, sofern sich die Gesellschaft auf eine der beiden Ansätze einigt. Hier sehe ich aber noch eine gewisse Unredlichkeit gegeben, die so nicht benannt wird. Die Mehrheitsgesellschaft in Deutschland ist (noch) christlich oder christlich geprägt. Es ist nichts weiter als ein glücklicher Umstand, dass ein Christ sein Kreuz oder seinen Rosenkranz beim Betreten des Schulgeländes in die Tasche stecken kann, eine streng gläubige Muslima ihr Kopftuch aber nicht. Im umgekehrten Falle würden wir vermutlich eine solche Diskussionen nur in kleinen Kreisen strenger Laizisten, nicht aber in der breiten Öffentlichkeit führen. Somit werden religiöse Praxen, welche moralisch sicher gleich zu bewerten sind, sich in ihrer Ausführung aber unterscheiden, unzulässig gleichgesetzt. Das Tragen eines Kreuzes, welches nicht unbedingt vorgeschrieben ist, wird gleichgesetzt mit dem (je nach religiöser Auslegung) obligatorischem Kopftuch. Dadurch kann aus einer de jure neutralen Regelung für alle, eine de facto Benachteiligung für eine bestimmte Gruppe unserer Gesellschaft werden, die bis zu einem impliziten Berufsverbot führt.
Fazit: Meines Erachtens hat der Staat strukturell die Neutralität des Staates zu wahren und nicht Staatsdiener zur symbolischen Neutralität anzuhalten.
Der Staat hat die enge Zusammenarbeit mit kirchlichen Organisationen aufzugeben und das protegieren dieser z.B. durch unzulässige Staatsleistungen oder Sondergesetze einzustellen. Die Neutralität gegenüber Weltanschauungen würde nicht dadurch hergestellt werden, das ähnliche Vergünstigungen bestimmter andere religiöser Organisationen (Beispiel DITIB), welche durch gute Organisation, Kampagnenfähigkeit und Rückhalt in der Bevölkerung an Bedeutung gewonnen haben, vergleichbare Privilegien einräumt, sondern indem allen derartigen Organisationen diese verwehrt werden.
Dadurch währe eine faktische Neutralität des Staates geschaffen, welche auch nicht durch die Bekleidung von Staatsdienern gefährdet werden könnte.
Natürlich könnte eine Lehrkraft implizit für ihre Weltanschauung werben, jedoch könnten andere dies ebenso für ihre.
Des Weiteren beinhaltet zum einen die Lehrerbildung mehr als nur eine Kleiderordnung. Hier könnte das Thema Religiosität und weltanschauliche Diversität an Schulen thematisiert werden, falls dies nicht bereits der Fall ist. (Das wäre ein Thema der KMK.)
Zum anderen findet Erziehung und Sozialisation nicht nur in Schulen, sondern in der gesamten Gesellschaft statt. Wenn unsere Republik streng laizistisch wäre und hier weltanschauliche Diversität, sowie die Akzeptanz dieser gelebt werden würde, bestünde keine Gefahr wenn das in Schulen, in Behörden oder in Regierungen ebenso der Fall wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Hoemcke
P.S. Offenbar habe ich mich während des Schreibens doch positioniert.
valtental am Permanenter Link
M.E. folgt Ihre Unentschiedenheit einzig aus Ihrer Trennung zw.
Die Staatsdiener sind ja aber der sichtbare Teil des Staates, seine Repräsentanten(!), weshalb die Trennung in Staat und seine Beamten keinen Sinn macht. Staatsdiener haben natürlich auch Grundrechte wie Religionsfreiheit, aber diese, ihre Privatsphäre, muss hinter das Neutralitätsgebot zurücktreten.
Gerhard Czermak hat kürzlich auf einen sehr grundsätzlichen Artikel zum Thema Neutralitätgebot hingewiesen, in welchem Sie evtl. weitere Klärung finden können: http://www.faz.net/aktuell/politik/die-gegenwart/staat-und-religion-unter-dem-kreuz-14569781.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
Übrigens versteht sich DE lt. GG gerade nicht als laizistischer Staat.
Fabian Hoemcke am Permanenter Link
Ich trenne nicht zwischen Staat und Staatsdiener, ich trenne zwischen symbolischer und faktischer Neutralität.
"Übrigens versteht sich DE lt. GG gerade nicht als laizistischer Staat."
Das ist mir leider auch erst später, nach weiterer Recherche klar geworden.
Dann aber verstehe ich das Neutralitätsgesetz in einem nicht-laizistischen Staat nicht.
Gruß
Fabian
valtental am Permanenter Link
"Anders als ein Kreuz im Klassenzimmer, was die (Bundes-)Staatliche Haltung wieder und auch vorgibt, ist ein Kreuz oder ein Kopftuch immer der tragenden Person zuzurechnen und nicht dem Staat oder der staatlichen
M.E. eben doch, da die Kopftuchträgerin den Staat repräsentiert. Selbst wenn sie "faktisch" neutral agiert, geht vom Kopftuch eine "symbolische" Wirkung vergleichbar der eines Kreuzes im Raum in Form religiöser Werbung aus. Der Saat und seine ihn repräsentierenden Beamten(!) haben aber für keine Religion/ Weltanschauung zu werben. Politiker wiederum sind keine Beamten, weshalb sie auf weltanschauliche Aspekte zurückgreifen und auch dafür werben dürfen.
"Dann aber verstehe ich das Neutralitätsgesetz in einem nicht-laizistischen Staat nicht."
Die Herleitung des Neutralitätsgebotes in der nicht laizistischen BRD ist im von mir oben verlinkten Artikel ausführlich nachlesbar. Daran können Sie Ihre Fragen bzw. Vorstellungen prüfen.
Fabian Hoemcke am Permanenter Link
"M.E. eben doch, da die Kopftuchträgerin den Staat repräsentiert."
Und sie repräsentiert einen weltanschulich pluralen Staat.
valtental am Permanenter Link
Nachtrag: Dass "Politiker" nicht unter das Neutralitätsgebot fallen, ist von mir zu pauschal formuliert. Es sind nur solche, die keine Saatsämter ausüben, wie gewählte Abgeordnete oder Parteipolitiker.
Ulf am Permanenter Link
Eigentlich sind wir, sehr geehrter Herr Hoemcke gar nicht so weit auseinander, denke ich jedenfalls, wenn ich ihr Fazit lese, andererseits so direkt sicher bin ich nun auch wieder nicht... ;-)
Gerade das Staatsverständnis unserer Gesellschaft als Vorbild für Pluralität und Toleranz gegenüber allen Weltanschauungen und Religionen ist doch maßgeblich dafür, dass man von denen die im Namen unseres Staates handeln, strikte Neutralität erwarten muß!
Ich finde es vielmehr befremdlich, dass wir insbesondere in jüngster Zeit wieder vermehrt über solche Dinge diskutieren müssen. Das zeigt, dass die Religiösen nichts unversucht lassen, den Staat bzw. ich wiederhole mich, die im Namen des Staates handelnden Personen (im Berliner Fall die Politiker von R2G) in ihrem Sinne umzuformen und dies dann auch noch in rabulistischer Manier als Toleranzforderung ideologisch verschleiern. Infantil sind sie schon nicht, sie wissen welche Schrauben sie drehen müssen, schlimmer ist, dass aus meiner Sicht immer mehr Politiker und auch Bürger auf dieses Spiel hereinfallen...
Viele Grüße
Fabian Hoemcke am Permanenter Link
Wie ich oben schon antwortete unterscheide ich zwischen faktischer Neutralität eines Staates und symbolischer Neutralität.
Was nützt es mir wenn in einer Behörde der Sachbearbeiter kein Kreuz trägt, der gleiche Bundesstaat aber Bischöfe bezahlt?
(Beispiele ließen sich viele finden.)
Klar, wenn der Staat nicht neutral ist, dann ist es wichtig wenigstens den Anschein von Neutralität zu wahren. Ist der Staat aber neutral, so ist er es auch, wenn der Beamte ein Kreuz trägt.
Das Argument, dass man als Staatsdiener nur durch tragen von Kleidung (nicht durch entsprechendes Handeln) für eine bestimmte Sache wirbt, kann ich nicht teilen. Die Kinder fangen ja auch nicht an bestimmte Markenklamotten zu kaufen, nur weil der Lehrer sie trägt. Unter Schülern mag das noch mal was anderes sein, aber ist auch der Punkt der, dass das eher bei der Mehrheit der Fall sein muss.
Dieses Gleichnis hinkt wie alle anderen auch. Auch das Partei-Gleichnis hinkt, wie ausgeführt.
Ich bin nur der Ansicht, dass die Neutralität auch mit Kopftuch gewahrt bleibt.
Anders: Ein evangelikaler oder islamistischer Lehrer ohne entsprechende Insignien wäre auch dann durch seine Agitation gefährlich. Religiöse Humanisten, deren Konfession man ihnen ansieht sind es nicht.
Wenn diese Tolerant gegenüber anderen Weltanschauungen sind oder besser sie akzeptieren, sehe ich darin keine Gefahr.
Und ja, es hat etwas mit Toleranz und Akzeptanz zutun und nein, es ist keine Rabulistik.
Und, es ist die Linke die sich für einen laizistischen Staat einsetzt.
Gruß
Fabian
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Lieber Fabian Hoemke,
"Das Argument, dass man als Staatsdiener nur durch tragen von Kleidung (nicht durch entsprechendes Handeln) für eine bestimmte Sache wirbt, kann ich nicht teilen. Die Kinder fangen ja auch nicht an bestimmte Markenklamotten zu kaufen, nur weil der Lehrer sie trägt."
Genau hier liegt Ihr grundlegender Irrtum. Das Kopftuch ist keine Kleidung (in Innenräumen ist stürmisches Wetter eher seltener anzutreffen), sondern ein Symbol. Es ist vor allem ein Symbol, was muslimisch konditionierte Frauen ab der Pubertät tragen MÜSSEN. Es liegt nicht der Hauch einer Freiwilligkeit in dem Akt, seine Haare selbst vor Grundschülern zu verbergen. Der männliche Teil der Familie sorgt mit unterschiedlich ausgeprägten Druckmitteln dafür, dass es getragen wird.
Es ist damit nicht nur ein Symbol für den faschistoiden Islam konservativer Prägung (Arzu Toker nennt Musliminnen, die Kopftuch tragen, "Islamistinnen"), sondern auch für die zwangsweise Unterordnung der muslimisch konditionierten Frau unter den Mann - und zwar JEDEN Mann.
Wenn dieses Symbol von Staatsdienern (also Respektspersonen) vor muslimisch konditionierten Grundschülerinnen getragen wird, dann erfolgt daraus der Lerneffekt: "Selbst Lehrerinnen müssen ein Kopftuch tragen, also werde ich mich als muslimisch konditioniertes Mädchen dem nicht verweigern dürfen."
Ginge es nur um Nachahmung modischer Kleidung (die in der Tat eher zwischen Schülern stattfindet), dann wäre das Tragen des Kopftuches kein Problem. Doch genau das findet nicht statt. Es geht um die Zurschaustellung der Unterordnung der Frau unter ein frauenfeindliches, tribalistisches und faschistoides Gesellschaftsmodell.
Daher müssen sich Staatsdiener im Namen der Neutralität jedes nicht neutralen Statements enthalten. Sie dürfen keine gesellschaftliche Gruppe propagieren oder ausgrenzen, sondern sind für alle Bürger gleichermaßen da. Und im Privaten, wo jeder Gedanke frei und unkontrolliert bleibt, gestatte ich jeder Frau, ein muslimisches Kopftuch zu tragen, genauso wie sie mir gestatten muss, dieses Kopftuch als Symbol eines faschistoiden Systems zu bezeichnen...
Ulf am Permanenter Link
Nun dann unterscheidet sich unsere Sichtweise doch erheblich, für mich ist bereits das Tragen religiöser oder weltanschaulicher Symbole im Staatsdienst eindeutig ein Handeln im Sinne seiner Überzeugungen.
Für mich persönlich ist gerade dies ein Zeichen von strikter Intoleranz.
Man konfrontiert Menschen die sich dem nicht entziehen können, im Schuldienst oder Kindergarten eben sogar Kinder und Jugendliche i.d. R. ungefestigt, leicht beeinflussbar, neugierig, mit den höchst privaten Denkinhalten und nat. wird dies auch zu entsprechenden Fragen führen, ohne dass man selbst aktiv werden muss.
Auch von mir dazu ein simples Beispiel: Stellen sie sich vor, ein Herr Höcke im hessischen Gymnasialschuldienst kommt mit AfD Button am Revers in die Klasse, ich bin sicher er würde früher oder später von Schülern darauf angesprochen und schon passiert es, eine Darlegung von Überzeugungen letztlich im Sinne einer Agitation. Von den entsprechenden Reaktionen des Kollegiums, der Eltern und von entsprechenden Protesten anderer Parteien abgesehen...
Deshalb darf das staatliche Neutralitätsgebot m.M. nach nicht eingeschränkt werden.
Dies alles und da sind wir wieder zusammen, ändert nichts daran, das wir als Bürger auch dafür eintreten sollten, dass die von Ihnen angesprochenen Privilegien und Subventionen des Staates, wohlgemerkt eher ebenso von handelnden Menschen, Politikern initiiert bzw. am Leben erhalten, wie die Salärzahlungen an kirchliche Würdenträger usw usf., Schritt für Schritt abgebaut werden.
Im Übrigen glaube ich persönlich nicht, dass sich die Linke derzeit allgemein und im Konsens für einen laizistischen Staat einsetzt, sonst wäre dieser Brief oben an den falschen Adressaten gegangen...Offensichtlich aber nicht, denken sie auch an Herrn Gysi, der in jüngster Zeit immer wieder von den Religionen als (einzigen) Wertegaranten redet oder den " So Gott will" Ausrufen eines Bodo Rammelow bei öffentlichen Auftritten, auf die sonstigen vielfältigen Unterstützungen der Partei Die Linke für islamische Institutionen, wie für die s.g. Staatsverträge in Hamburg beispielsweise möchte ich gar nicht erst eingehen. Im Übrigen werden jüngst wiedrr Forderungen laut, seitens der FDP, diesen wieder aufzulösen, da sich in den Vertragspartnern wohl doch deutliche verfassungsfeindliche Bestrebungen nachweisen lassen...
Viele Grüsse
müller am Permanenter Link
ich fände es sinnvoller, wenn sich alle, deren Interesse die Säkularisierung und Aufklärung ist, dafür einsetzen würden, dass es nicht immer mehr Privatschulen gibt, an denen die Lehrer nicht nur die kritisierten reli
Denn unter den Privatschülern, werden sich auch sehr viele befinden, die weder aus strenggläubigen oder anthroposophischen Familien kommen.
Viele Familien lassen ihre Kinder in Privatschulen also nur deshalb religiös - esoterisch - weltanschaulich erziehen, weil die Zustände und Lernbedingungen an staatlichen Schulen unzumutbar sind.
Dort müssen die Eltern dann in Kauf nehmen, dass sie an Privatschulen keine 'verbrieften Rechte' haben und künftig weder Kritik über das Tragen von religiösen Symbolen noch über die vermittelten Lerninhalte u.ä. äußern sollten.
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/evangelische-grundschule-friedrichshain-berlinerin-fliegt-grundlos-von-der-schule-22572706
Bekannterweise, sieht der Staat seine Schulaufsicht an privaten Schulen begrenzt, was in der Vergangenheit z.B. den sexuellen Missbrauch ermöglichte (förderte?).
Alle, die ein Interesse an der Einhaltung des GG (7 I, IV, und 3) haben, könnten ihre Aufmerksamkeit auch auf mögliche angemessene Konsequenzen aus der WZB-Studie richten.
Denn die mit NVwZ-Artikel „Das missachtete Verfassungsgebot – Wie das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG unterlaufen wird“ erschien. .festgestellte Tatsache betrifft alle Bürger.
(s.a. mein Kommentar 22.2.2017)
Sonst wird auch diese Kritik wieder ausgesessen.
Alle Bundesländer wissen: "Mehr Schülerinnen und Schüler an privaten Schulen ermöglichen Einsparungen bei öffentlichen Schulen." (http://www.landesrechnungshof-sh.de/file/bm2011-tz9.pdf ).
Wohin diese Privatisierungspolitik führen kann?
Siehe z.B. TAZ 12.8.2016: "Öffentliche Schulen in Spanien
Opfer der Privatisierungspolitik
Wo die Konservativen an der Macht waren oder sind, boomen private Lehranstalten. Öffentliche Schulen hingegen verwahrlosen." http://www.taz.de/!5323259/
Rainer Bolz am Permanenter Link
Diesen Beitrag sollte ab sofort bis zur Bundestagswahl alle 14 Tage erneut veröffentlicht werden.
Klaus Rüffer am Permanenter Link
Das Tragen von Halsketten mit einem Kreuz als Anhänger darf dann für die LehrerInnen auch nicht mehr erlaubt sein.
Andreas am Permanenter Link
Sofern dieser Anhänger erkennbar ist, so ist es bereits jetzt schon nicht gestattet (egal, welches weltanschauliche Symbol dargestellt wird). Befindet sich der Anhänger aber nicht erkennbar z.B.
peter contra am Permanenter Link
na und ? is doch logisch und das kreuz aus dem klassenzimmer hat a zu verschwinden. der religionsunterricht wird durch einen ETHIK unterricht abgelöst.
Gustav am Permanenter Link
wenn es um Kinder geht, denke fast alle "Erwachsenen" das richtige zu tun, so abartig und irre das auch ist was "Erwachsene" Kindern antun.
valtental am Permanenter Link
Für einige Linke und Grüne scheint das Berliner Neutralitätsgesetz ein Diskriminierungsgesetz zu sein.
Ein deutliches Beispiel dafür, wie eine wohlgemeinte Agenda (hier Multikulti) zur Ideologie verkommt und sich vom gesell. Rahmen löst. Vor dieser links-grünen Blindheit graut mir immer. Es ist eben kein politisches Lager gegen Ideologie immun.
Hoffentlich können die seit kurzer Zeit gebildeten säkularen AGs in beiden Parteien hier schon einen korrigierenden Einfluss nehmen, damit das für DE beispielhafte Neutralitätsgesetz vom Berliner Senat vor Gericht verteidigt wird!
David am Permanenter Link
Der Brief sollte nicht nur an die Berliner Fraktionen sondern ebenfall an unsere Verfassungsrichter geschickt werden, die in ihrer letzten Entscheidung den Grundstein fūr diese schleichende Fehlentwicklung gelegt habe
müller am Permanenter Link
Können sich die IBKA-Verbände erneut durchringen, einen offenen Brief an die Kultusminister, die politischen Fraktionen der 16 Bundesländer und den Justizsenator zu schreiben?
Darin könnte z.B. ein angemessener Umgang mit der erneut festgestellten Tatsache, dass die Bundesländer das GG (Art. 7 IV 3) missachten* bzw. nicht ernst nehmen*, gefordert werden.
Das wäre der Sache "Neutralitiät, Beachtung des GG, Säkularisierung, Aufklärung, .... " wesentlich dienlicher.
(*Siehe Artikel zur WZB-Studie v. Wrase/Helbig im Novemberheft NVwZ „Das missachtete Verfassungsgebot – Wie das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG unterlaufen wird“ ; und Urteil FG Köln, 14.2.2008, 10 K 7404/01 Rn. 47)
18.11.2016 https://www.wzb.eu/de/pressemitteilung/genehmigung-von-privatschulen-bundeslaender-missachten-grundgesetz ,
https://www.wzb.eu/sites/default/files/u6/uebersicht_sonderungsverbot_0.pdf ,
Hessen hat die Anfrage der Wissenschaftler nicht beantwortet. Informationen über die staatlichen Finanzhilfen und die geduldeten Schulgelder sind der Pm 12.4.2013 des HKM und der Antwort d. Hess. Landtages Drs. 19/1632 v. 23.2.2015 zu entnehmen:
http://www.agfs-hessen.de/resources/PM_Ersatzschulfinanzierung.pdf , http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/2/01632.pdf .
Angaben, welche zumutbaren Eigenleistungen die Schulträger (außer Schulgeld der Eltern) leisten, um ihre bildungspolitischen Ziele zu verwirklichen, fehlen.
Aber es scheint, dass Privatschulen an denen meist einseitige religiöse oder weltanschauliche Werte vermittelt werden, in HH, Hessen, Schleswig-Holstein, Bayern*, ... durch die hohen staatlichen Finanzhilfen und die kritisierte Verwaltungspraxis der Behörden, sehr viel mehr Geld für das gleiche Bildungsziel zur Verfügung steht, als den staatlichen Schulen.
*Fh in Bayern: siehe https://hpd.de/artikel/11399
Wie kann so ein fairer Wettbewerb stattfinden? Abgesehen davon, dass die Inklusion hauptsächlich an den schlecht finanzierten staatlichen Schulen stattfindet ... und scheitert. (Privatschulen haben ein Recht auf freie Schülerwahl).
Die gezeigten Ansichten seitens Bundesregierung oder kritisierter Bundesländer, lassen befürchten, dass es dabei bleiben wird.
23.12.2016 http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/789/78986.html ,
27.1.2017 https://kleineanfragen.de/hamburg/21/7629-beachtet-hamburg-das-sonderungsverbot-nach-artikel-7-iv-3-gg-bei-privatschulen ,
Antworten oder Ergebnisse der angekündigten Überprüfung in Berlin sind nicht bekannt oder werden verweigert.
http://www.tagesspiegel.de/wissen/reaktionen-auf-wzb-studie-berlin-will-vorwuerfe-gegen-privatschulen-pruefen/14878612.html ,
http://www.morgenpost.de/berlin/article209495643/SPD-Bildungspolitiker-streiten-sich-ueber-Privatschulen.html ,
Letztlich werden die religiösen oder konfessionslosen Steuerzahler wohl eher den erneuten finanziellen Forderungen der Privatschulverbände nachkommen, als dass die Interessen des GG oder der Schüler, die zu 90 % staatliche Schulen besuchen, vertreten werden.
Sehr ärgerlich, dass nur die Interessen der Eltern, die Privatschulen nutzen, vertreten werden. (Allerdings wünscht man sich nur Geld vom Staat und keine Klärung der offenen Fragen, z.B. wer - wann - wofür - welche Eigenleistungen und Opferbereitschaft zeigen muss) berechtigt ist.) https://www.openpetition.de/petition/online/eine-faire-finanzierung-fuer-niedersachsens-waldorfschulen
Wohlfarth am Permanenter Link
Es ist haarsträubend, dass ausgerechnet Grüne und Linke so irrational und antiaufklärerisch sind und eine Aufweichung des Neutralitätsgesetzes fordern.