Feiertagsregelungen in Hamburg und Bayern

"Mariä Himmelfahrt" dürfte in München kein Feiertag mehr sein

Nicht nur die bayerische Feiertagsgesetzgebung ist erheblich verbesserungswürdig. Darauf weist der Bund für Geistesfreiheit in einer Stellungnahme zu den Überlegungen hin, einen muslimischen Feiertag einzurichten. Bei den Feiertagsregelungen werden generell Religionen zu auffällig bevorzugt. Das meint das Säkulare Forum Hamburg.

Wie das Säkulare Forum Hamburg gestern in einer Pressemitteilung mitteilte, beantragen die CDU-Fraktion und die Fraktion der Linken einen zusätzlichen Feiertag für Hamburg. "Unter dem Gesichtspunkt der Arbeitnehmergerechtigkeit zu den süddeutschen Bundesländern ist dieses nachvollziehbar. Völlig unpassend sind allerdings die konkreten Vorschläge, da überholte historische Anlässe als feiertagswürdig vorgeschlagen werden."

Die CDU schlägt den Reformationstag wegen der "zunehmenden religiösen Pluralität" in Hamburg vor. Und dass, obwohl z.Z nur 27% der Hamburger formal der Nordkirche angehören. Die hier als Begründung herangezogene "zunehmende religiöse Pluralität" ist aber tatsächlich eine weiter abnehmende religiöse Minorität.

Der "Tag der Befreiung" den die Fraktion der Linken ( 8. Mai ) vorschlägt, enthält ebenfalls kein zukunftsweisendes Potential.

Das Säkulare Forum Hamburg plädiert deshalb dafür, zukunftsweisende Anlässe für Feiertage zu wählen: z.B. den "Internationalen Tag der Menschenrechte", der seit 1948 am 10. Dezember begangen wird. An diesem Tag wurde die "Erklärung der Menschenrechte" von der UNO verabschiedet. Wegen des großen Nachholbedarfs bei der weltweiten Durchsetzung der Menschenrechte ist eine jährliche Mahnung und Erinnerung noch lange notwendig.

Bundesweit wird derzeit die Einführung eines muslimischen Feiertages diskutiert. Dazu der Bund für Geistesfreiheit (bfg) in einer Erklärung: "…das bayerische Feiertagsgesetz diskriminiert Bürgerinnen und Bürger aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung. Die Diskussion um einen muslimischen Feiertag, die von Bundesinnenminister de Maizière angestoßen wurde, macht dies bewusst – nur wurden bisher die falschen Schlussfolgerungen gezogen. Nicht eine Ausweitung der Feiertagsgesetzgebungen in den Ländern, die aufgrund des Gebots der Gleichbehandlung letztendlich alle denkbaren Religionen und Weltanschauungen berücksichtigen müsste, sorgt für eine gesamtgesellschaftliche Integration – sondern nur ein radikales Neudenken."

Der BfG weist darauf hin, dass die hohen religiösen Feiertage der Christen der evangelischen und katholischen Kirchen umfassend geschützt sind, Schüler generell freibekommen und Arbeitnehmer in der Regel nicht arbeiten müssen. Hingegen werden Angehörige anderer Weltanschauungen und Religionen als Bürger zweiter Klasse abgestempelt. "Von 13 gesetzlichen Feiertagen in Bayern sind nur drei Feiertage als weltanschaulich neutral zu betrachten (1. Mai, Tag der dt. Einheit, Neujahr), dagegen sind 11 Feiertage offensichtlich christlich motiviert. 2017 gibt es sogar noch den Reformationstag als weiteren religiös begründeten gesetzlichen Feiertag.

"Mariä Himmelfahrt" ist im Sinne des Feiertagsgesetz ein besonderer Tag: gesetzlicher Feiertag ist er nur in den bayerischen Gemeinden mit "überwiegend katholischer Bevölkerung". Demnach dürfte nach Auffassung des "Bundes für Geistesfreiheit" in der Landeshauptstadt München, in der die Konfessionsfreien mit über 53% die größte Bevölkerungsgruppe stellen, Mariä Himmelfahrt kein Feiertag mehr sein.