Luxemburg

Trennung von Staat und Kirche wird vollendet

Der luxemburgische Ministerpräsident Xavier Bettel und der Erzbischof von Luxemburg, Jean-Claude Hollerich, unterzeichnen das Abkommen zur Trennung von Glaubensgemeinschaften und dem Staat Luxemburg. Damit ist die Entflechtung der Staat-Kirche-Beziehung im Großherzogtum fast abgeschlossen.

Die – auch in Deutschland längst überfällige – Trennung von Staat und Kirche dauerte einige Jahre und endete mit der Unterzeichnung des Abkommens.

Die Einigung kam nicht ohne harte Verhandlungen zustande. Als vor einem Jahr der Streit um Eigentumsfragen bei Kirchengebäuden eskalierte, klagte Erzbischof Jean-Claude Hollerich: "Das Ganze tut mir weh."

Dem war ein langwieriger und schwieriger Prozess vorausgegangen. Nachdem am 26. Januar 2015 der liberale Premierminister Xavier Bettel ein nach zähen Verhandlungen vereinbartes grundlegendes Abkommen zwischen dem Staat und den Glaubensgemeinschaften unterzeichnete, kam es immer wieder zu Ausfällen von kirchlicher Seite. Ganz kampflos wollte diese ihre Privilegien nicht aufgeben.

Der sozialistische Innenminister Dan Kersch sagte am Mittwoch bei der mehr als vierstündigen Debatte der Abgeordnetenkammer, dass er als "atheistischer Christenhasser" verunglimpft worden sei. Auch noch andere "Schläge unter die Gürtellinie" habe es gegeben.

Nach dem Abkommen werden unter anderem die Gehälter von neu eingestellten Priestern nicht mehr vom Staat gezahlt. Der Religionsunterricht wurde durch das neue Fach "Leben und Gesellschaft" ersetzt. (Siehe dazu auch: "Luxemburg verabschiedet sich vom Religionsunterricht")

Der härteste Streit entzündete sich jedoch an der Frage der Besitzverhältnisse der rund 500 Kirchen und Kapellen des Großherzogtums. Letztlich einigte man sich, die bisher existierenden Kirchenfabriken abzuschaffen und einem neuen "Kirchenfond" zuzuordnen. Damit müssen die Kommunen nicht mehr die Defizite tragen.

Die Luxemburger Allianz vun Humanisten, Atheisten und Agnostiker" (AHA) begrüßte die Einigung:

Mit der Einführung des Werteunterrichts und der Abschaffung des katholischen Religionsunterricht in der öffentlichen Schule, den neuen Konventionen für die Glaubensgemeinschaften, der Neuauflage des offiziellen Staatsakt zum Nationalfeiertag und der Abänderung des kaiserlichen Dekrets von 1809, wonach die Kommunen von der anachronistischen Pflicht entbunden sind, für das Defizit der insgesamt 285 Kirchenfabriken aufzukommen und den Kultusdienern eine Wohnung zur Verfügung zu stellen – stand nun die letzte Phase des Regierungsprogramms in diesem Bereich an (...)

Die Organisation hält das für einen großen Schritt in die richtige Richtung. Doch sie schreibt auch:

Erst wenn der Staat alle Geldflüsse an alle religiösen Clubs komplett abschafft, wird man von einer echten Trennung von Kirche und Staat sprechen können.