Nach Bochum soll auch in Berlin und in Stuttgart der Film "Das Leben des Brian" am Karfreitag aufgeführt werden. Während es in der Hauptstadt dabei keine Probleme geben dürfte, will die Stadt Stuttgart die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Filmvorführung ablehnen.
In einer Pressemitteilung der Berliner Regionalgruppe der gbs, heißt es: "Auch Berlin hat das umstrittene Feiertagsgesetz. Es hat eine lange Vorgeschichte und ist auf das immer noch gültige Reichskonkordat zurückzuführen, das am 20. Juli 1933 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich als Staatskirchenvertrag geschlossen wurde. Darin wurden der römisch-katholischen Kirche vielfältige Privilegien eingeräumt, zu denen auch der besondere Schutz bestimmter kirchlicher Feiertage gehört. Sie sind in der Verordnung über den Schutz der Sonn- und Feiertage genannt und mit Verboten belegt."
Nun kümmert das allerdings in der vermutlich ungläubigsten Stadt Deutschland kaum jemanden. Allerdings wird von Seiten des Staates die Freiheit der Bürger an sog. "Stillen Feiertagen" eingeschränkt; vor allem dann, wenn sie keiner Religionsgemeinschaft angehören. Und das sind laut fowid in Berlin immerhin rund 61 Prozent der Bevölkerung. "Bei dieser Faktenlage", heißt es deshalb in der Pressemitteilung, "ist es umso erstaunlicher, dass im Jahre 2018 drei Viertel der Berliner sich dem Diktat der Minderheit unterwerfen müssen."
Deshalb werden die "Evolutionären Humanisten Berlin Brandenburg e. V." (ehbb) eine öffentliche und kostenfreie Vorführung des Filmes "Das Leben des Brian" ermöglichen. "Mit dieser Veranstaltung soll auf das den meisten Bürgern unbekannte Gesetz hingewiesen werden. Auch soll darüber aufgeklärt werden, dass die Bundesrepublik Deutschland von der im Grundgesetz gebotenen Trennung von Staat und Kirche noch weit entfernt ist. 'Das Leben des Brian' gehört zu den ca. 740 Filmen, deren Vorführung an den sogenannten 'stillen Feiertagen' im öffentlichen Bereich verboten ist."
Auch das Feiertagsgesetz von Baden-Württemberg verbietet an "stillen Feiertagen" "öffentliche Veranstaltungen soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen". So sind auch öffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr verboten.
Die Regionalgruppe der gbs in Stuttgart richtet deshalb als Protest gegen diese religiöse Bevormundung am Karfreitag eine TanzDemo aus und zeigt ebenfalls den Film "Das Leben des Brian". Die Gruppe argumentiert ebenfalls damit, die durch das Feiertagsgesetz auferlegten Einschränkung der Grundrechte nicht zu akzeptieren. Das Tanzverbot und das Verbot der Aufführung bestimmter Filme sind nur zwei Beispiele von vielen, bei denen die Freiheit aller Menschen aus religiösen Gründen eingeschränkt ist.
Die Ausnahmegenehmigung, um den Film zu zeigen, wurde am 20. Februar bei der Stadt Stuttgart beantragt. Das Ordnungsamt hat dazu "die Kirchen" befragt; so ist es im Feiertagsgesetz festgeschrieben. "Nachdem die Kirchen Stellung genommen haben, hat uns das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart am 16. März nochmals eine 'Anhörung zur Ablehnung Ihres Antrags auf Befreiung vom Sonn- und Feiertagsgesetz' zugestellt und uns zum zweiten Mal nahegelegt, den Antrag zurückzuziehen, um uns eine nach Zeitaufwand berechnete kostenpflichtige Ablehnung zu ersparen."
Die geplante Ablehnung wird auf zwei Seiten begründet mit Hinweis auf Wortlaute des Feiertagsgesetzes und auf die geforderte Würdigung des höchsten christlichen Feiertages. Es wird erklärt, der Film ist auf Provokation und Konfrontation angelegt und würde die Aura eines solchen Tages stören. Nach Meinung des Ordnungsamts dient der Film auch keinem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung.
In einer Stellungnahme schrieb die gbs-Regionalgruppe: "Wir haben im Antrag auf Ausnahmegenehmigung als Zweck der Veranstaltung die 'Volksbildung und Aufklärung' genannt und auch auf einen Einführungsvortrag hingewiesen. Nachdem das Ordnungsamt sich offensichtlich nicht vorstellen kann, dass die Geschichte von Jesus und sein angeblicher Kreuzestod gerade an Karfreitag historisch betrachtet werden kann, wurde dem Ordnungsamt dazu eine Ausarbeitung zur Verfügung gestellt. Darin arbeiten wir u. a. heraus, dass Jesus selbst kein geschriebenes Wort hinterlassen hat, dass er nicht an ein Kreuz genagelt, sondern an einem Pfahl aufgehängt wurde."
Abschließend hießt es dort: "Wir planen, den Film auf jeden Fall zu zeigen und gegen die Ablehnung unseres Antrags mit allen rechtlichen Möglichkeiten vorzugehen." Warum auch soll in Stuttgart nicht gelingen, was in Bochum und in München klappte?
Berlin:
Öffentliche Vorführung des Filmes "Das Leben des Brian"
Ort: Café DanTra’s in der Kulmer Str. 20 A, 10783 Berlin, Kaminzimmer
Zeit: Karfreitag, den 30.03.2018, 18:00 Uhr
Eintritt: frei
Stuttgart:
TanzDemo
Ort: Schloßplatz 70173 Stuttgart
Zeit: Karfreitag, den 30.03.2018, 17-20 Uhr
Öffentliche Vorführung des Filmes "Das Leben des Brian"
Ort: Restaurant Alte Kanzlei, Schillerplatz 5A, 70173 Stuttgart
Zeit: Karfreitag, den 30.03.2018, 20:00 Uhr
Eintritt: frei
München:
Heidenspaß-Party
Ort: Blitz Club, Museumsinsel 1 / via Ludwigsbrücke, 80538 München
Zeit: Karfreitag, den 30.03.2018, 18:00 Uhr
Eintritt: frei
Leipzig:
Heidenspaß-Party
Ort: Moritzbastei
Zeit: Karfreitag, den 30.03.2018, 20:00 Uhr
Eintritt: 5,00 Euro (ermäßigt: 3,00 Euro)
10 Kommentare
Kommentare
annen anne Nerede am Permanenter Link
Weiter so
Wolfgang am Permanenter Link
Also das Betreten eines "Nagelstudios" ist am Karfreitag erlaubt? Was ich damit meine, kann sich jetzt jeder selbst denken wie er will. Wir haben ja schließlich Religionsfreiheit!!
Hans Trutnau am Permanenter Link
Hier ist massenhaft ziviler Ungehorsam gefordert, und zwar ostentativ!
Kay Krause am Permanenter Link
Zitat: "bei dieser Faktenlage ist es um so erstaunlicher,dass im Jahre 2018 sich dreiviertel der Berliner dem Diktat der Minderheit unterwerfen müssen. Zitat Ende. Meiner Ansicht nach falsch formuliert.
Martin am Permanenter Link
Den Film anschauen darf doch aber jeder? Und gemeinsam anschauen darf man doch sicher auch? Dazu braucht man doch keinen Veranstalter.
Werner Koch am Permanenter Link
Privat gibt es keine Einschränkungen. An Karfreitag sind öffentliche Veranstaltung in Räumen mit Schankerlaubnis - auch wenn sie in geschlossenen Räumen stattfindet - verboten.
David Boehme am Permanenter Link
Dann hoffe ich, dass hier doppelt verstoßen wird ... anders begreifen es manche eben nicht.
Achim Horn am Permanenter Link
Sehr gute Aktion. Wenn die Ausnahmeregelung in Stuttgart nicht gewährt wird, dann ist das wohl eine sehr gute Gelegenheit zur erneuten Klage.
Rainer am Permanenter Link
Der Film "Life of Brian" hatte in den frühen 80-ern etwas sehr Befreiendes. Endlich brach sich das Lachen Bahn über religiösen Irrsinn.
Leider unterliegen bis heute wohl viele der Täuschung, dieser Film sei eine Persiflage des Christentums. Es ist eine Persiflage des Monotheismus (ferner erst des institutionell Religiösen). Und da spielt - zumindest aktuell - das Christentum keine Rolle mehr. Die katholische wie die protestantische Kirche Deutschlands verdienen ihr Geld heute zunehmend mit der Betreuung muslimischer Zuwanderer, zu geringem Umfang über Spenden, hauptsächlich aber über Zuwendungen des Staates / Steuergeld. Entsprechend die Verlautbarungen dieser Organisationen. "Die Kirche" weiß, dass sie nicht mehr genug christliche Schafe hat. Daher der Zielgruppen-Wechsel auf andere "Gläubige".
Micha Stuggitown am Permanenter Link
Schade dass ich an der Demo nicht teilnehmen kann...stiller Tag und Aura, haha... aber das tägliche Glockengeläut stört nicht ?