Rolf Dietrich Herzberg veröffentlichte am 22. Juni 2018 im hpd einen längeren Artikel, in dem er sich mit der #MeeToo-Debatte und den Vorwürfen gegen den Regisseur Dieter Wedel auseinandersetzte. Die hier und heute veröffentlichte Erwiderung ist ein Kommentar auf die Reaktionen auf diesen Artikel.
Soweit die Kommentare mir widersprechen, haben sie einen gemeinsamen Nenner. Sie missbilligen mein Ja zu den Wedel-Artikeln der ZEIT und zu der Überzeugung, die darin zum Ausdruck kommt. Lars Temme vermisst den "Raum für die Unschuldsvermutung", den die ZEIT hätte lassen müsse. Ulf meint, eine Verdachtsberichterstattung, die eine "klare Seitenwahl" getroffen habe und eine "Suggestivvorverurteilung" ausspreche, sei "durch nichts zu rechtfertigen". Und Bernd Kammermeier riskiert sogar eine ganz rigorose These. Bei Sexualdelikten, die der Beschuldigte bestreite, sei "beides möglich", sowohl die Wahrheit wie die Falschheit der Anschuldigung. Das mache "höchste Sensibilität … notwendig". Darum verbiete sich "eine Verdachtsberichterstattung … im speziellen Bereich des Sexualstrafrechts". Das ist freilich unhaltbar. Man nehme an, der wegen vielfachen Kindesmissbrauchs Angeklagte bestreitet die Taten. Über das Strafverfahren zu berichten ist den Medien gewiss nicht verboten, sondern ist geradezu ihre Aufgabe. Was sie dann leisten, ist zwangsläufig "Verdachtsberichterstattung im Bereich des Sexualstrafrechts".
Um aber zunächst den Konsens in Sicherheit zu bringen: Die Kritiker gehen mit mir davon aus, dass die Vorwürfe gegen Wedel keine Lügen sind. Doch die Begründungen sind verschieden. Wie Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung erkenne ich an, dass die ZEIT, inzwischen in dieser Sache sogar preisgekrönt, "die Aufklärung auf sehr penible Weise unternommen" hat und dass man die Wahrhaftigkeit der Vorwürfe "aufgrund der Klarheit und der Vielzahl und Dichte der Aussagen annehmen" muss. Meine Kritiker geben statt dieser positiven nur eine negative Begründung. Sie halten generell am Zweifel fest und sehen sich nun auch für den konkreten Fall zu einem abenteuerlichen "es könnte ja sein" gezwungen; nämlich, dass z.B. Esther Gemsch sich alles nur ausgedacht, dass sie den unschuldigen Dieter Wedel auf das niederträchtigste verleumdet hat. Und nur, weil auch für sie die "Unschuldsvermutung" gilt, darf man ihr den Vorwurf nicht machen, den sie vielleicht verdient. Ich halte diese Begründung für falsch. Zugegeben, wir haben, wo es um Fakten geht, niemals eine vollkommene Gewissheit. Doch dieses Niemals ist ein philosophisch-theoretisches. Im praktischen Leben sind wir uns der Wahrheit vieler Aussagen vollkommen sicher. Etwa, wenn mir ein Freund mitteilt, dass seine Frau verstorben sei, oder wenn ein Richter den Akten das Geburtsdatum des Angeklagten entnimmt.
Hier liegt der Einwand nahe, dass mit solchen Aussagen, die anzuzweifeln kein Anlass bestehe, eine Behauptung wie die der Esther Gemsch nicht vergleichbar sei. Wenn eine Frau behaupte, sexuelle Gewalt erlitten zu haben, und der Beschuldigte den Vorwurf bestreite, dann stehe "Aussage gegen Aussage", was allemal echte Zweifel begründe. Auch die Medien müssten dann das rechtsstaatliche Prinzip der "Unschuldsvermutung" achten. Sie müssten in ihren Berichten den Zweifel betonen und nicht etwa ihre Überzeugung, dass der Vorwurf zutreffe. Dieser Einwand ist beachtlich, aber nicht berechtigt. Permanentes Bestreiten bewirkt keinen permanenten Zweifel. Es könnte sonst niemand, der die Tat bis zuletzt bestreitet, verurteilt werden. Sorgfältige Ermittlung oder Recherche kann den anfänglichen Zweifel beseitigen und dem Richter oder Journalisten die Überzeugung verschaffen, dass die Anklägerin die Wahrheit sagt und der Beschuldigte schuldig ist. Es wäre absurd und ethisch inakzeptabel, wollte man in dieser Lage vom Richter oder Journalisten verlangen, dass er seine Überzeugung verhehle und verbliebene Zweifel vortäusche. Aus dem Grundsatz der Unschuldsvermutung ist hier nichts herzuleiten. Das erkennt man an klaren gesetzlichen Regeln. Der Richter, der von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist, hat die Pflicht, ihn durch Urteil schuldig zu sprechen, auch wenn dieser die Tat bestreitet und obwohl die Unschuldsvermutung, selbst bei einem Geständnis, bis zur Rechtskraft des Urteils andauert.
Lars Temme fragt mich: "Was ist, wenn Dieter Wedel eben doch unschuldig ist?"
Ja, das kann man nicht mit vollkommener Gewissheit ausschließen und könnte es nicht einmal, wenn Wedel sich auf Anfrage der ZEIT schuldig bekannt hätte. Auch vor Gericht gibt es ja falsche Geständnisse, die zur rechtmäßigen Bestrafung eines Unschuldigen führen. Aber man möge bedenken, dass die Verdachtsberichterstattung durch die ZEIT dank Wahrung aller der Presse gebotenen und "im Verkehr erforderlichen Sorgfalt" (§ 276 Abs. 2 BGB) ein erlaubtes, von der Pressefreiheit gedecktes Handeln war. Die Möglichkeit, dass der Bericht einen Unschuldigen beschuldigt, ist entsprechend ein sog. "erlaubtes Risiko". Wenn es sich realisiert, gibt es jedenfalls keine rechtliche Pflicht, "den angerichteten Schaden", was Temme zu verlangen scheint, "wiedergutzumachen". Ich gebe meinem Kritiker auf seine Frage aber noch eine zweite, ganz andere Antwort: Keine Sorge! Ein unschuldiger Dieter Wedel wird natürlich Strafverfahren wegen Verleumdung einleiten und das Lügengebäude seiner Feindinnen zum Einsturz bringen. Nur wer die ihm vorgeworfenen Straftaten tatsächlich begangen hat, legt keinen Wert auf gerichtliche Klärung und beschränkt sich auf das Abstreiten.
Aber der Gegenangriff, meint Bernd Kammermeier, brächte Wedel so wenig, wie er seinerzeit Jörg Kachelmann gebracht habe. Es sei eine weltfremde Annahme, dass Prominente die Möglichkeit hätten, durch irgendeine juristische Maßnahme "wieder in ihr altes Ansehen versetzt zu werden". Mag sein, aber Jörg Kachelmann hat sich darum bemüht und immerhin die gerichtliche Klärung und Feststellung erreicht, dass seine Bekannte gelogen und er keine Vergewaltigung begangen hat. Das war ihm eine tiefe Genugtuung. Was ich lebensfremd finde, ist die Annahme des Kommentators, das unschuldige Opfer einer Verleumdung könne an seiner "Reinwaschung" desinteressiert sein, weil sie "keinerlei heilenden Effekt hat".
Widerspruch provoziert hat auch mein Mitleid mit Frauen, die in Kenntnis der "objektiven Wahrheit" sich demütigender Verleugnung und Anzweifelung ausgesetzt sehen. Kammermeier verwirft den Begriff "objektive Wahrheit" als "falsch". "Gerade bei Sexualhandlungen im weitesten Sinne ist Objektivität schwer herstellbar, selbst für die Betroffenen... Die Vorstellungen der Menschen gehen weit auseinander, was legal, gewünscht, erhofft oder geduldet ist." Diese Kritik beruht auf einem Missverständnis. Kammermeier sieht nur die Fälle, in denen nach weitgehender Sachverhaltsklärung die rechtliche Bewertung der Tat und ihre Subsumtion unter den Straftatbestand problematisch ist. Es könnte sich etwa die Frage stellen, ob man das erwiesene Bedrängen schon als ein "Nötigen" bewerten muss. Mir geht es aber allein um den klaren, eindeutigen Fall, den es ja auch gibt. Der Beschuldigte hat tatsächlich eine Frau brutal vergewaltigt und bestreitet es vor Gericht mit der Lüge, die Frau sei ihm nie begegnet oder sie habe den Geschlechtsakt ebenso gewollt. Dann ist die strafbare Vergewaltigung ein Faktum, sie ist die dem Opfer und dem Täter bekannte "objektive Wahrheit". Und sie nicht beweisen zu können, hat schon manches Opfer in die Verzweiflung getrieben.
21 Kommentare
Kommentare
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Lieber Herr Herzberg,
ich begrüße es sehr, dass Sie sich der Kritik an Ihrem Beitrag zur MeToo-Debatte stellen.
„... Bernd Kammermeier riskiert sogar eine ganz rigorose These. Bei Sexualdelikten, die der Beschuldigte bestreite, sei "beides möglich", sowohl die Wahrheit wie die Falschheit der Anschuldigung. Das mache "höchste Sensibilität … notwendig". Darum verbiete sich "eine Verdachtsberichterstattung … im speziellen Bereich des Sexualstrafrechts". Das ist freilich unhaltbar. Man nehme an, der wegen vielfachen Kindesmissbrauchs Angeklagte bestreitet die Taten. Über das Strafverfahren zu berichten ist den Medien gewiss nicht verboten, sondern ist geradezu ihre Aufgabe. Was sie dann leisten, ist zwangsläufig "Verdachtsberichterstattung im Bereich des Sexualstrafrechts".“
Wenn über einen Prozess wegen Kindesmissbrauchs berichtet wird, dann werden die Namen aller Beteiligten anonymisiert. Auch unverpixelte Fotos dürfen nicht publiziert werden. Man darf dem Beschuldigten auch nicht unterstellen (!), dass er die Taten begangen hätte. Ansonsten ist die Berichterstattung selbstverständlich möglich. Im Fall Herrn Wedels hätte man ebenfalls so vorgehen können, aber das bringt dann für die Auflage (und die eventuellen Rachegefühle der Geschädigten) nichts.
„Um aber zunächst den Konsens in Sicherheit zu bringen: Die Kritiker gehen mit mir davon aus, dass die Vorwürfe gegen Wedel keine Lügen sind.“
Ich schließe nicht aus, dass sie keine Lügen sind. Selbstverständlich gibt es die vorgeworfenen Straftaten und selbstverständlich kann Herr Wedel sie begangen haben. Da Falschbeschuldigungen eher die Ausnahme, denn die Regel sind, spricht sogar einiges dafür, dass sie wahr sind. Aber alles das sind Annahmen, keine Beweise.
„Im praktischen Leben sind wir uns der Wahrheit vieler Aussagen vollkommen sicher. Etwa, wenn mir ein Freund mitteilt, dass seine Frau verstorben sei, oder wenn ein Richter den Akten das Geburtsdatum des Angeklagten entnimmt.“
In beiden Fällen, die ganz objektiv auch fehlerhaft sein können (was mir persönlich auch schon begegnet ist), sind keine gravierenden Folgen zu erwarten, wenn sie sich als falsch oder gelogen herausstellen. Im ersten Fall würde man ein einfühlsames Gespräch suchen und im zweiten reicht man eine gültige Geburtsurkunde nach. Natürlich müssen wir im Alltag von Unmengen an Wahrheiten ausgehen, ohne sie mit letzter Gewissheit überprüfen zu können. Für mich ist die Frage nach der besonderen Sensibilität immer dann gegeben, wenn ein nicht wieder gutzumachender Schaden droht. Dann sollte man besonders intensiv hinschauen und im leisesten Zweifel auch mal schweigen – oder die Berichterstattung anonymisieren.
„Permanentes Bestreiten bewirkt keinen permanenten Zweifel. Es könnte sonst niemand, der die Tat bis zuletzt bestreitet, verurteilt werden.“
Wenn keine Beweise oder stichhaltigen Indizien gefunden werden, dann ist das so. Das ist bedauerlich, aber in einem Rechtsstaat unerlässlich. Wie könnte es sein, dass allein eine unbewiesene Behauptung ausreichen könne, mich z.B. ins Gefängnis zu bringen? O. J. Simpson wurde – obwohl sogar objektive DNS-Spuren sichergestellt werden konnten – im Strafprozess freigesprochen, obwohl hier die Wahrscheinlichkeit, dass er der Mörder seiner ehemaligen Frau und deren Geliebten war, extrem hoch ist. Trotzdem kamen die Geschworenen zu einem anderen Urteil.
„Lars Temme fragt mich: "Was ist, wenn Dieter Wedel eben doch unschuldig ist?"
Ja, das kann man nicht mit vollkommener Gewissheit ausschließen ...“
Und dann? Mein zentraler Punkt war die Besonderheit bei Personen des öffentlichen Lebens, deren Status nicht wieder herzustellen ist. D.h. die gesamte Lebensplanung bräche zusammen, weil man eine Schuld „nicht mit vollkommener Gewissheit ausschließen“ konnte – aber trotzdem darüber im Klartext berichtete.
„Die Möglichkeit, dass der Bericht einen Unschuldigen beschuldigt, ist entsprechend ein sog. "erlaubtes Risiko".“
Mit verheerenden Folgen – siehe die entsprechenden Beispiele.
„... der Gegenangriff, meint Bernd Kammermeier, brächte Wedel so wenig, wie er seinerzeit Jörg Kachelmann gebracht habe. Es sei eine weltfremde Annahme, dass Prominente die Möglichkeit hätten, durch irgendeine juristische Maßnahme "wieder in ihr altes Ansehen versetzt zu werden". Mag sein, aber Jörg Kachelmann hat sich darum bemüht und immerhin die gerichtliche Klärung und Feststellung erreicht, dass seine Bekannte gelogen und er keine Vergewaltigung begangen hat. Das war ihm eine tiefe Genugtuung.“
Natürlich ist es immer eine Genugtuung, wenn man vor Gericht gewinnt. Trotzdem hat Jörg Kachelmann dieser juristische Sieg keine Rückkehr in sein altes Leben ermöglicht. Gerade Sendeanstalten verhalten sich dort sehr restriktiv und wenn man seine Kommentare und die wenigen Interviews seitdem hört, dann spüre ich, dass die Verbitterung noch immer tief sitzt – nicht nur über die Falschbeschuldigerin, sondern auch über den Umgang mit ihm.
„Was ich lebensfremd finde, ist die Annahme des Kommentators, das unschuldige Opfer einer Verleumdung könne an seiner "Reinwaschung" desinteressiert sein, weil sie "keinerlei heilenden Effekt hat".“
Das habe ich so nicht geschrieben und vor allem nicht gemeint. Natürlich gibt es eine juristische „Reinwaschung“ oder Genugtuung, so wie die Angehörigen der Opfer im Fall O. J. Simpsons ihn zwar nicht als Mörder verurteilt sahen, aber im Zivilprozess eine gehörige Summe zugesprochen bekamen. Trotzdem hätten es die Angehörigen wohl lieber gesehen, wenn er als Mörder schuldig gesprochen worden wäre.
Meine Meinung dazu ist: Die juristische Reinwaschung ist wirkungslos in Bezug auf die Wiederherstellung des alten Lebens bei Prominenten in Zusammenhang mit Sexualstraftaten – vor der Falschbeschuldigung.
Kammermeier verwirft den Begriff "objektive Wahrheit" als "falsch". "Gerade bei Sexualhandlungen im weitesten Sinne ist Objektivität schwer herstellbar, selbst für die Betroffenen... Die Vorstellungen der Menschen gehen weit auseinander, was legal, gewünscht, erhofft oder geduldet ist." Diese Kritik beruht auf einem Missverständnis. Kammermeier sieht nur die Fälle, in denen nach weitgehender Sachverhaltsklärung die rechtliche Bewertung der Tat und ihre Subsumtion unter den Straftatbestand problematisch ist.“
Keineswegs sehe ich nur diese Fälle. Aber es gibt diese auch. Ich sprach vor Jahrzehnten mit einer Schöffin am Landgericht über einen Fall angeblicher Vergewaltigung. Die Tat an sich war von Opfer und Täter identisch vorgetragen, es ging also nur um deren Bewertung. Aufgrund der Tatumstände sagte die Schöffin, dass das Opfer zu spät von der gemeinsamen Absicht zu sexuellen Handlungen zurückgetreten sei. Ich fand das damals erstaunlich, weil ich davon ausgehe, dass jederzeit jede(r) von dieser Absicht zurücktreten könne. Aber es scheint, auch wenn ich selbst noch nicht in einer vergleichbaren Situation war, – so die Schöffin damals – einen Automatismus zu geben, bei dem zumindest von einer verminderten Schuld ausgegangen werden müsse. Das ist extrem heikel, appelliert in letzter Konsequenz aber auch an die Verantwortung aller in solchen Situationen Beteiligten. Denn erwachsene Frauen können abschätzen, was in einer bestimmten Situation der Mann von ihnen will – und der Mann sollte abschätzen können, ob die Frau zu dieser Abschätzung imstande ist. Durch ein rechtzeitiges „Nein!“ kann dies beendet werden und auch die Frau sollte damit nicht bis zum allerletzten Moment warten – selbst wenn das vielleicht juristisch möglich wäre. Sonst muss wieder der Notar her, der die Sache vorher fixiert.
„Es könnte sich etwa die Frage stellen, ob man das erwiesene Bedrängen schon als ein "Nötigen" bewerten muss.“
So ist es. Wenn man sich einzelne Fälle – gerade in den USA – im Zusammenhang mit der MeToo-Debatte anschaut, dann fällt auf, wie nichtssagend oder harmlos einzelne Vorwürfe erscheinen. Da geht es um Blicke, Bemerkungen, Berührungen etc. Das alles mag subjektiv grenzwertig sein, doch bewegten sich die „Täter“ und „Opfer“ im Filmbusiness, in dem es eine weitaus intensivere Körperlichkeit gibt, als im sonstigen Alltag. Umarmungen, Küsschen, Komplimente sind dort fast Vorschrift. Auch anzügliche Bemerkungen – gerne auch von Frauen (habe ich selbst erlebt) – gehören zum „guten Ton“. Zumindest gehörten. Da bin ich noch lange nicht bei der Besetzungscouch, die sicher die eine oder andere junge Schauspielerin gerne als Karrierebooster nutzte. Ich will da nicht schönreden – zumal ich charakterlich anders gestrickt bin – aber als Bestandsaufnahme sollte man das schon wissen.
Ich vermute, wenn sich alle Schauspieler und Schauspielerinnen an diese Vorkommnisse erinnern, dann ist Hollywood irgendwann verwaist. Ich habe gewiss nie zur gehobenen Gesellschaft dort gehört, aber ich habe genug mitbekommen, was damals niemanden gestört hat, was aber heute möglicherweise die Gerichte beschäftigt.
„Mir geht es aber allein um den klaren, eindeutigen Fall, den es ja auch gibt. Der Beschuldigte hat tatsächlich eine Frau brutal vergewaltigt und bestreitet es vor Gericht mit der Lüge, die Frau sei ihm nie begegnet oder sie habe den Geschlechtsakt ebenso gewollt. Dann ist die strafbare Vergewaltigung ein Faktum, sie ist die dem Opfer und dem Täter bekannte "objektive Wahrheit". Und sie nicht beweisen zu können, hat schon manches Opfer in die Verzweiflung getrieben.“
Wer will das bestreiten? Ich nicht. Und wenn Dieter Wedel die ihm vorgeworfenen Taten so begangen hat wie behauptet, dann hat er eine Strafe zu erwarten und die Frauen Genugtuung verdient. Wenn es allerdings nicht beweisbar ist, dann wird daraus eine psychische Belastung für das Opfer. Doch die Berichterstatter und auch Sie behaupten ja in der Summe, dass die Sachlage gegen Herrn Wedel eindeutig sei. Dann wird er sicher schuldig gesprochen und seine Opfer erlangen Genugtuung. Andernfalls...
awmrkl am Permanenter Link
Ich hab mindestens einen kräftigen Einwand:
"zentraler Punkt war die Besonderheit bei Personen des öffentlichen Lebens, deren Status nicht wieder herzustellen ist"
Was ist an "Personen des öffentlichen Lebens" oder "Prominenten" denn so grundlegend anders als bei anderen Menschen? Haben die ein grundsätzliches Recht, ihren "Status" unter allen Umständen behalten zu müssen oder dürfen? D.h., die sollten kein (Lebens-)Risiko befürchten sollen?
Damit bin ich generell nicht einverstanden.
Jede(r)! trägt ein gewisses Risiko, seinen "erworbenen Status" verlieren zu können. Egal wodurch. Der Risiken gibt es viele.
ZB Firma überraschend pleite, Entlassung, Absturz wg "zu alt" ...
Unverschuldet(!), aber Statusverlust bis hin zur persönlichen Pleite. Wohnungsverlust. Trennung, Scheidung, Schulden. Evtl sogar Landung auf der Straße.
Wieso sollen "Prominente" nicht ebenso ihre unvorhersehbaren "Lebensrisiken" tragen sollen?
Ich denke, das sollten sie wie alle nicht-Prominenten, oder?
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
"Was ist an "Personen des öffentlichen Lebens" oder "Prominenten" denn so grundlegend anders als bei anderen Menschen?
Danke für den Einwand. Er gibt mir Gelegenheit zur Ergänzung. Natürlich sind alle Menschen gleich. Jedoch werden in der medialen Praxis "normale" Menschen (also solche, die keine "Personen des öffentlichen Lebens" sind) anonymisiert und verpixelt, wenn sie ins Fadenkreuz der Justiz geraten.
Deren Leben kann nach einem Prozess i.d.R. "normal" fortgesetzt werden, wenn sie vor Gericht gewinnen. Und wenn sie schuldig sind, können sie (im Idealfall) mit einer Resozialisierung rechnen. Das gelingt nicht immer, ich weiß, aber die prinzipielle Möglichkeit dazu besteht.
Anders ist dies erfahrungsgemäß mit Personen des öffentlichen Lebens. Diese werden zur Persona non grata, die - weil die Archive der Medien gut funktionieren - nie wieder richtig auf die Beine kommen.
Daher bin ich der Meinung, dass ALLE Menschen, die vor Gericht kommen, anonymisiert und verpixelt werden sollten, denn was geht es die Öffentlichkeit an, wer vor Gericht steht? Im Fall eines Schuldspruchs wird man gerade bei Prominenten nicht umhin kommen, deren "Verschwinden" zu erklären, wenn sie eine Gefängnisstrafe antreten müssen. Das ist dann bei "normalen" Bürgern höchstens für das soziale Umfeld interessant.
"Jede(r)! trägt ein gewisses Risiko, seinen "erworbenen Status" verlieren zu können. Egal wodurch. Der Risiken gibt es viele.
ZB Firma überraschend pleite, Entlassung, Absturz wg "zu alt" ...
Unverschuldet(!), aber Statusverlust bis hin zur persönlichen Pleite. Wohnungsverlust. Trennung, Scheidung, Schulden. Evtl sogar Landung auf der Straße."
Das ist richtig. Aber warum sollte man zu diesen unbestreitbaren Risiken weitere, völlig unnötige hinzufügen? Als Humanist trete ich ein für die Verminderung von Leid. Das Leben von Menschen dramatisch gegen deren Willen zu verändern sollte immer dann vermieden werden, wenn es vermeidbar ist.
Die Verdachtsberichterstattung mit Namensnennung ist leicht vermeidbar und bringt selbst tatsächlichen Opfern auch gar nichts. Wir sollten eher dafür kämpfen, dass Menschen nicht durch unvermeidbare Ereignisse abstürzen, als dies durch vermeidbare Ereignisse noch zu befeuern...
Holger Jakobs am Permanenter Link
Ich fände es nach wie vor angebracht, bei der Berichterstattung etwas vorsichtiger zu sein und zu warten, bis belastbare Daten vorliegen.
Trakiturnus am Permanenter Link
Nichts für ungut, aber Sie erscheinen mir in Ihren beiden Texten als
sträflich naiv und sentimental.
Jeder durchlässige Mensch findet/hat Gründe zum verzweifeln.
Das sollte Ihnen nicht neu sein! ---
Wenn Herr Thomas Fischer das Vorgehen der Zeitjournalisten in
Bezug auf Herrn Wedel-MeeToo, nicht für gut heißen konnte, dann
doch aus handwerklichen, Zuständigkeits- und moralischen Gründen.
Dass und wie die Zeit-(Marionetten)-Leitung die Zusammenarbeit mit
Herrn Fischer beendet hat, ist doch gerade ein Hinweis, dass es ihr
an den Eigenschaften mangelt, andere zu bewerten und zu richten.
Für mich spricht es auch Bände, dass sich mit Herrn Fischer nicht
ein Zeitschreiber, z.B. Martenstein ,verbündet hat, und gesagt hat,
wenn der ein "Maulkorb" von Euch verpasst bekommt, dann kann
und will ich für Euch auch nicht länger schreiben.
Money(Macht) is speaking and not much more.
Denn man mache sich doch nichts vor, die Reaktion auf Fischers
Zeit-Kritik, "...in den Rücken fallen. ..." gilt doch als Maßstab,
spätestens von da an, für jeden Zeit-Schreiber.
Da kann man dann über den Corpsgeist der Polizei, Unternehmerclubs,
der Filmbranche u.s.w. laut klagen bis hin zur Verzweiflung, ---
und dabei aus dem Klagen ein Geschäftsmodell machen. ---
Stellt ein Lehrer ein Schulkind für etwas in die Ecke, ja dazu noch mit
absurden Gründen (Fischer hat keine Argumente) oder gar grundlos
(die Zeitverantwortlichen hielten es nicht für nötig/angebracht sich zu
ihrer Entscheidung (weiter) zu erklären), dann weiß jedes Kind in der Klasse,
was es nicht darf und wenn es auch nur ist, dass man nicht über den
frivolen Witz der Klassenlehrerin mitgelacht hat, die Woche zuvor.
"Vernünftige" Vorwände finden sich dann leicht.---
Sie überschätzen die Medien/Menschen völlig. Es ist ein Wirtschafts-
unternehmen hinter dem meist Menschen stehen, die mit ihrem Geld
(maximal) Geld verdienen wollen, oder Situationsbedingt, (um jeden Preis )
überleben wollen. ---
Eine 4. Staatsgewalt, da müsste sich dann ja jeder an die wenden können,
wie an einen Notruf der Feuerwehr oder Polizei. Versuchen Sie das mal
um zu erfahren welche Rosinen die sich raus picken, in die sie ihre Zeit,
Kraft und Geld dann stecken, um am Ende möglichst wirtschaftlich etwas
erfolgreicher zu sein, "Fettnäpfchen" schlau umgehend.
Auch praktisch ist es nicht möglich, die Zeitung hätte 10.000 Seiten, wäre
viel zu teuer und von Öffentlichkeitsmacht wäre keine Rede mehr,
da sie kaum einer ließt/lesen kann. Die naheliegende Aufgabe der Medien,
wäre dann doch, die 3 anderen Staatsmächte zu beobachten und Machtmissbrauch
zu benennen. Das würde aber wohl dazu führen, dass die Gesellschaft ausein-
anderdriftet und die Ämter sich wesentlich mit sich selbst beschäftigen müssten, folglich wie gelähmt wären.
Allgemein fehlen Menschen wie Ihnen, grundlegende zeitlose Maßstäbe
b.z.w. Weisheiten, Einsichten, die längst aufgegeben worden sind, von der
H.M. (Herrschenden Meinung).
Beispiel: Hat über Jahrtausende jeder Jude und Christenmensch, aber auch
viele, viele sonst, gewusst: "Verführung ist äußerst gefährlich, mehr noch als
Gewalt. Verführung greift in dein tiefstes Inneres ein, macht dich
(unbewusst) zum Täter und Opfer zugleich, b.z.w. zum Verführer anderer,
die selbiges erleiden."
Heute hingegen wird das Wort Verführung, nahezu durchweg positiv gewertet.
Dabei ist es nicht schwer zu erkennen, dass Verführung weit mehr schadet als
Gewalt und letztlich Verführung der Gewalt vorausgeht, also die Wurzel ist,
die den Kaktus trägt und ernährt, statt einen Feigenbaum.
Alles bleibt so, ein Plätschern an der Oberfläche, oder ein Reden um den
Heißen Brei. Es wäre einen Thesenanschlag wert: "Noch nie zuvor wurde so viel
ver-/geschwiegen, wie heute, in Zeiten der Massenmedien."
Ist ein Mensch nicht übel verführt, der dazu gekommen ist,
als Kind wohl noch nicht, dass Maximalverdienst und Ruhm
anstrebenswert ist, und nahezu jedes Opfer (auf allen Seiten) rechtfertigt?
Von Gewalttaten zu schreiben, ohne von Verführungstaten zu
schreiben ist Augenwischerei.
Aber in unserer Zeit und Gesellschaft ist es nahezu ein Tabu,
das zu denken und dann noch auszusprechen. Werbung/Mission
für Gelderwerb und Geldtauschwerte ist doch fast allgegenwärtig.
Und wohl 9 von 10 Chemie-Kunstprodukte der Autohäuser, Kaufhäuser,
Baumärkte landen in der Natur, als Gift/Müll, auch der Vierfarbendruck
der Zeitungen, sozusagen eine moderne Mit-Gift an die Enkelkinder.
Welch eine Leistung`-Gesellschaft.
Nun wissen Sie was dagegen hilft.
Wie doch allgemein zutreffend die Bezeichnung:
"Blinde Blindenführer" oder "Verführte Verführer"
oder Zitat: "Was nützt es, wenn Du auch die ganze Welt gewinnest,
und nimmst doch Schaden an Deiner Seele."
Trakiturnus
David Z am Permanenter Link
"Das ist freilich unhaltbar. Man nehme an, der wegen vielfachen Kindesmissbrauchs Angeklagte bestreitet die Taten.
Nein, Herr Herzberg. Die Analogie zieht nicht. Selbstverständlich ist es den Medien nicht verboten, ūber einen solchen Fall zu berichten. Aber in den Berichten den Sachverhalt so darzustellen, als ob bereits alles klar und erwiesen ist, ist auch in diesem Fall nicht in Ordnung und hat den Begriff "Journalismus" nicht auch nur ansatzweise verdient - mediale Lynchjustiz trifft es wohl eher und ich bin ehrlich gesagt entsetzt, dass Sie immer noch auf Ihrem Standpunkt beharren.
pavlovic am Permanenter Link
Wichtig ist doch zu erfahren ob es überhaupt eine sinnvolle Methode gibt zur Wahrheit zu kommen, auch wenn keine Beweise vorhanden sein sollten bei "Aussage gegen Aussage".
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
"Die Aussagepsychologie einer Erstbefragung nach der Tat die möglichst nah am Vorfall erfolgen sollte kann einem kundigen Befrager schon wichtiges mitteilen."
Das ist genau richtig. Doch die allermeisten "MeToo-Fälle", auch der von D. Wedel, liegen über 20 Jahre zurück. Hier ist nicht nur keine zeitnahe Befragung mehr möglich, es haben sich auch durch hundertfaches Abspulen der Ereignisse im Kopf eigene Interpretationen und Wunsch-/Hass-Vorstellungen in die Erinnerungen integriert, die das erinnerte Geschehen immer weiter vom tatsächlichen Tatvorgang entfernen.
Das kennt vermutlich jeder aus eigener Erfahrung, das sich mit zunehmender zeitlicher Distanz die Eigenverantwortung an einem unangenehmen Vorkommnis reduziert, während die Fremdverantwortung zunimmt. Bei positiven Vorkommnissen ist es in der Regel genau umgekehrt...
Trakiturnus am Permanenter Link
Noch etwas konkreter zu Ihrem Text:
Sie: " Bernd Kammermeier riskiert sogar eine ganz rigorose These.
Bei Sexualdelikten, die der Beschuldigte bestreite, sei "beides möglich",
Dass Kammerstein hier Erwachsene meint, sollten Sie aber schon annehmen,
zudem Wedel-Meetoo das Beispiel gibt.
Außerdem spricht man bei Kindern, nicht von Vergewaltigung sondern von
Verführung Minderjähriger oder Missbrauch. Somit ist Ihre Entgegnung unangebracht.
Sie: "...Und sie nicht beweisen zu können, hat schon manches Opfer in die Verzweiflung getrieben."
Sicher nicht die, die Jahre oder, wie im Fall Wedel oft sogar Jahrzehnte
(vorgeben) abgewartet zu haben, in dem Wissen, dass es somit noch weit
mehr Opfer geben wird, der Täter sozusagen ermutigt wird durch ihr Verhalten.
Ich habe mal eine erhellende Schrift eines Theologen gelesen, mit der
Überschrift: Gerechtigkeit ist oder wird geschaffen durch Barmherzigkeit.
Gerechtigkeit gibt es nicht. Es wäre die Ästhetische Vollkommenheit.
Wird jemand, verkrüppelt, geistig schwach, von ignoranten Eltern oder sehr arm geboren, dann hat das nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Er bedarf der
Barmherzigkeit. Und ob diese überflüssig gemacht werden soll, weil ein Amt sich darum professionell kümmert? Es wäre vergleichbar, als wenn man die Elternliebe auf ein Amt delegieren wollte/könnte/sollte.
Würde den Frauen bewusst, dass sie wenig gegen sexuellen Missbrauch
geschützt sind, als die körperlich schwächeren, zudem eine Bestrafung
eher unwahrscheinlich ist, würden sie sich weit präventiver verhalten
und somit wohl ein Großteil der Vergewaltigungen nicht zustande kommen.
Das Extrembeispiel war, als Mütter ihre jugendlichen Töchter alt, dreckig
und unangenehm riechend "schminkten", als sie damit rechnen mussten,
dass sie von feindlichen Soldaten gefangen genommen werden z.B. in Ostpreußen, zum Ende des 2. Weltkrieges, aber auch überall sonst.
Heute wird kaum noch eine Spur der Prävention verlautet, ja dagegen sehr
das Gegenteil. z.B. beim Vorstellungsgespräche besonders attraktiv und
entgegenkommend sich zu geben, dem Chef gegenüber. Der fühlt sich dann
hinters Licht geführt, wenn er die Person einstellt, und merkt, dass sie ihm falsche Hoffnung gemacht hat, und wird sie, evtl. schon aus Zorn darüber,
vergewaltigen, so er nichts zu befürchten hat.
Darum: Verführung/Versuchung und Gewalt müssen zusammengedacht werden.
Also eine Verzweiflung fördert der, der Menschen an eine Illusion glauben
macht, sie naiv / träumerisch hält/ macht/verleitet. Und wer macht das überzeugender/ansteckender, als der, der selber naiv ist.
p.s. für Sie
Zitat: " Kirchenkritik gleich Gotteskritik ist so wie das Kind mit
dem Bade auszuschütten. Und das kann einem Mord gleich kommen,
wenn das Badewasser in einen Fluss gekippt wird, wie wohl üblich zu
der Zeit als diese Volksweisheit entstand."
von Trakiturnus
awmrkl am Permanenter Link
Nochmal: Auweia!
"Schrift eines Theologen" - Wieso nicht die eines Märchenerzählers?
"Gerechtigkeit ist oder wird geschaffen durch Barmherzigkeit"
Bwaaah! Nein! Gerechtigkeit wird hergestellt durch Rechtsstaatlichkeit (und den sich ständig anpassenden Gesetzen) UND v.a durch sowas wie Fairness, d.h. Abwägen aller beteiligten Interessen und Rechtsgüter!
Daraus entstehen faire Urteile! Aber nicht aus i-welcher komischen "Barmherzigkeit" - was soll das eigentlich überhaupt sein!?
"Kirchenkritik gleich Gotteskritik ist so wie das Kind mit
dem Bade auszuschütten"
Ähemm, beides ist immer noch dringend notwendig, denn zB wenn Märchen als Wahrheiten (v.a. an Kinder) verkauft werden, ist höchster Alarm angesagt!
Mir scheint, Sie sind heftig religiös verstrahlt, kann das sein?
Trakiturnus am Permanenter Link
Ich bin kein Verehrer von Theologen, habe es mehr der Ehrlichkeit halber
erwähnt. Aber die überlieferten Einblicke/Infos mit denen sie handtieren
schätze ich.
wenn es freigegeben wird.
Ansonsten kleine Hinweise: Der kleine Prinz lesen und Blumfeld hören.
Gedanken bringen Gefühle hervor und Gefühle Gedanken. Beides gehört zusammen.
Darum gleicht ein intensives Studium einer Verkümmerung der Gefühle und eine Behinderung der gegenseitigen Befruchtung von Denken (und Wissen) und Fühlen
(Gewissheit), statt Gehirnwäsche Herzensabkühlung sozusagen. Gewissheit d.h. Glaube ist weit mehr als Wissen. Sicherlich gibt es auch hier, wie überall einen Abgrund, in diesem Fall der Aberglaube. Man kann von allen Seiten vom Pferd
fallen, drauf bleiben ist die Aufgaben. Steigen Sie auf.
Wissen ist ein Werkzeug, das gewöhnlich aus Vorteilsgründen/Egoismuss entweder versteckt wird oder missbraucht wird, unterm Strich also eher bedrohlich, siehe Atomkraft, Plastikvermüllung der Weltmeere.....
Ich nehme an, dass Sie noch recht jung und unerfahren sind.
Mit freundlichem Gruß von Trakiturnus
Trakiturnus am Permanenter Link
Ich bin kein Verehrer von Theologen, eher das Gegenteil, habe es mehr der Ehrlichkeit halber erwähnt. Aber die überlieferten Einblicke/Infos mit denen sie hantieren schätze ich.
wenn es freigegeben wird.
Ansonsten kleine Hinweise: Der kleine Prinz lesen und Blumfeld hören.
Gedanken bringen Gefühle hervor und Gefühle Gedanken. Beides gehört zusammen.
Darum gleicht ein intensives Studium einer Verkümmerung der Gefühle und eine Behinderung der gegenseitigen Befruchtung von Denken (und Wissen) und Fühlen
(Gewissheit), statt Gehirnwäsche Herzensabkühlung sozusagen. Gewissheit d.h. Glaube ist weit mehr als Wissen. Sicherlich gibt es auch hier, wie überall einen Abgrund, in diesem Fall der Aberglaube. Man kann von allen Seiten vom Pferd
fallen, drauf bleiben ist die Aufgaben. Steigen Sie auf.
Wissen ist ein Werkzeug, das gewöhnlich aus Vorteilsgründen/Egoismuss entweder versteckt wird oder missbraucht wird, unterm Strich also eher bedrohlich, siehe Atomkraft, Plastikvermüllung der Weltmeere.....
Ich nehme an, dass Sie noch recht jung und unerfahren sind.
Mit freundlichem Gruß von Trakiturnus
agender am Permanenter Link
https://abcnews.go.com/US/pictures-accused-rapists-camera-clear-woman-false-rape/story?id=13382917
https://www.propublica.org/article/false-rape-accusations-an-unbelievable-story
Ich hatte schon fast GEGLAUBT ich könnte Herrn Herzbergs Artikel als kleine Verbesserung innerhalb des LATEINISCHEN Rechtssystems in Deutschland sehen - und bin retraumatisiert (JA ICH BLEIBE BEI DEM KONZEPT) dass Herr Kammermeier die Botschaft des Hexenhammers in atheistischen Kreisen wiederholt.
1. Was Jobs und Aufträge angeht, so habe ich eine Menge nicht bekommen, weil ich bei der DROHUNG ich hätte irgendwelche 218-risiken einzugehen und die flashbacks zu der Hölle meiner Kindheit auch noch zu wollen mich bereits zu panischer Abwehr bringt.
2. bis vor kurzem wurde als Vergewaltigung NUR die körperliche Abwehr anerkannt - etwas, das ich als Krüppel sowieso nicht kann.
Wenn ich es nicht seit der "Arbeitsgemeinschaft Recht" in der Schule gewusst hätte, hätte ich so einiges an anzeigen erstattet und wäre GENAU WEIL ES MIR UNMÖGLICH IST DIESE BEDINGUNG ZU ERFÜLLEN unter "falsche Anzeige" rubriziert worden.
2. Genau wie das 218-Urteil von 1975 Personen mit einem Uterus das Recht verweigert, keine Kinder zu haben, hat das Justizsystem immer (und vermutlich fortdauernd) das Recht verweigert grundsätzlich keine Heterrorbezziehungen haben zu wollen!
Die Tatsache, dass ich erbkrank bin, und Berührungen leicht Blutergüsse verursachen, die monate-bis jahrelang nicht heilen würde ebenso GEGEN mich verwendet!
Danke, Herr Herzberg - aber ich bin jetzt zu traumatisiert - Herr K. hat es geschafft mich für immer zum Schweigen zu zwingen.
Michael Paschko am Permanenter Link
Meiner Ansicht nach wird in dieser Diskussion nicht berücksichtigt, dass es in solchen Fällen die Möglichkeit der Nichtberichterstattung realistischer Weise nicht gibt.
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Zum einen ist die Möglichkeit zur Nichtberichterstattung in zweifacher Hinsicht ganz einfach: 1.
"Man kann sich hier nicht dadurch mit sauberen Händen aus der Angelegenheit herauskommen, in dem man neutral bleibt."
Man muss neutral bleiben, weil Parteilichkeit - gerade bei angesehenen Zeitungen - sich immer negativ für den auswirkt, gegen den Partei ergriffen wurde.
"Denn haben die Frauen recht, lässt man sie im Stich, wenn man ihr Anliegen nicht ernstnimmt."
Warum das? Was ist denn das Anliegen der beschuldigenden Frauen? Es kann doch nur darum gehen, dass man ihren Fall ernstnimmt und (anonymisiert) darüber berichtet. "Frau A. beschuldigt Herrn B. sie in C. vergewaltigt zu haben." Ernst nehmen heißt nicht Partei ergreifen, sondern den Fall mit der gebotenen Vorsicht publik zu machen, wobei ich nach wie vor präferiere, dass Polizei und Gericht diese Fälle ernst nehmen sollen und die Opfer gar nicht auf eine mediale Schlammschlacht angewiesen sind.
"Hat der bestreitende Beschuldigte recht, dann lässt man ihn im Stich, wenn man sich raushält."
Ebenfalls nein. Die Redaktion, die letztlich für den Inhalt verantwortlich ist, kann doch die Wahrheit gar nicht kennen. Auch hier reicht der Hinweis: "Herr B. bestreitet, dass er Frau A. in C. vergewaltigt haben soll."
"In dieser Situation gibt es nur eine Möglichkeit, verantwortlich mit der Angelegenheit umzugehen: Sorgfältige Recherche und objektive Berichterstattung über die Ergebnisse dieser Recherche."
Das ist grundsätzlich richtig, doch haben Journalisten, die den Redaktionen zuliefern, nicht ansatzweise die Möglichkeit der ermittelnden Behörden. So werden sie kaum die Beteiligten eines Vorwurfes verhören dürfen. Beweissicherung, DNS-Proben... alles verboten für Journalisten. Sie haben letztlich nur Interviews, Hörensagen und durchgestochene Informationen. Aus denen müssen sie sich ein Bild basteln, das auch dem Verleger der Zeitung schmeckt, nämlich ein möglichst verkaufsträchtiges. Daher werden ja "normale" Menschen problemlos anonymisiert, weil die Schlagzeile "Herr Meier hat in Berlin Frau Müller vergewaltigt" kein Exemplar einer Zeitung mehr verkauft, als die anonymisierte Version.
Lediglich bei Prominenten ziehen die Verkaufszahlen an, wenn deren Namen öffentlich genannt werden. Wir opfern also auf dem Altar der Marktwirtschaft die Rechte aller Beteiligten, denn auch die Opfer geraten dadurch ins Visier des Publikums. Im Fall Kachelmann wurde die Falschbeschuldigerin während des Prozesses anonymisiert, wodurch sie sogar besser geschützt war, als das Opfer dieser Falschbeschuldigung. Das Opfer hat heute noch zu leiden.
Nachdem ein Gericht zweifelsfrei festgestellt hat, dass ein Prominenter Täter wurde, dann kann man ihn ja gerne auf die mediale Schlachtbank führen. Wenn das dem Opfer hilft, mit der Tat besser fertig zu werden, bin ich sogar dafür. Nur eben nicht vorher, wenn noch kein Urteil gefällt ist...
Michael Paschko am Permanenter Link
Was du vorschlägst ist doch völlig unrealistisch. Nehmen wir den Fall Kachelmann: Das ließ sich nicht anonymisieren. Spätestens beim ersten Verhandlungstag hätte man gesehen, wer da vor Gericht steht.
Und auch im diskutierten Wedel-Fall: Wenn die Zeit nicht berichtet, wird es die Bildzeitung liebend gern tun (und sicherlich um Längen reißerischer als die Zeit) und wenn - was man sich allerding eigentlich nicht vorstellen kann - die Bild auch nicht will, gibt es noch die sozialen Netzwerke und die Nachricht ist draußen. Die Zeit kann das nicht verhindern. Das einzige, was sie machen kann ist, gut recherchiert und verantwortungsvolle zu berichten.
Im diskutierten Fall kommt noch dazu, dass die Ermittlungsvorteile der Jusitiz, die du anführst, gar nicht bestethen, denn der Fall war verjährt. Keine Staatsanwalt oder Polizei hätte irgendwelche Beweise erhoben.
Die Frage ob man bei einem Prominenten etwas veröffentlicht, entscheidet sich nach ganz anderen Kriterien: Gibt es ein berechtigtes öffentliches Interesse oder nicht. Wenn der Prominente unter Alkohol Auto fährt und in die Tüte blasen muss und dann ein Bußgeld und zeitweiligen Führerscheinentzug aufgebrummt kriegt, würde ich sagen: Kein öffentliches Interesse. Sollte besagter Prominente allerdings Moderator einer reißerischen Fernsehshow auf RTL sein, in der er jede Woche Prominente, die alkoholisiert Auto fuhren outet und sie der Öffentlichkeit zum Fraß vorwirft, dann darf man nicht nur, dann muss man darüber berichten.
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
"Nehmen wir den Fall Kachelmann: Das ließ sich nicht anonymisieren. Spätestens beim ersten Verhandlungstag hätte man gesehen, wer da vor Gericht steht."
Warum schaffen es Medien problemlos, unbekannte Angeklagte zu anonymisieren, selbst bei Aufnahmen aus dem Gerichtssaal (deren Nachrichtenwert ich generell für gegen Null tendierend ansehe) werden die Gesichter verpixelt.
Warum können sich Medien nicht auch Prominenten gegenüber fair verhalten und auf Namensnennung etc. verzichten? Zur Not müsste man das gesetzlich regeln.
Warum soll das ein Automatismus sein, dass bei Prominenten immer Journalisten zugegen sind? Wohlgemerkt: Ich meine dezidiert Verfahren im Sexualstrafrecht. Bei anderen Prozessen mag das anders aussehen, denn auch der verurteilte Knasti Uli Hoeneß konnte nach verbüßter Strafe in sein altes Leben zurückkehren - weil er "nur" Millionen an Steuern hinterzog.
"Und auch im diskutierten Wedel-Fall: Wenn die Zeit nicht berichtet, wird es die Bildzeitung liebend gern tun (und sicherlich um Längen reißerischer als die Zeit) und wenn - was man sich allerding eigentlich nicht vorstellen kann - die Bild auch nicht will, gibt es noch die sozialen Netzwerke und die Nachricht ist draußen. Die Zeit kann das nicht verhindern. Das einzige, was sie machen kann ist, gut recherchiert und verantwortungsvolle zu berichten."
Wie gesagt, zur Not müsste der Gesetzgeber verhindern, dass Prominente reißerisch ins Licht der Öffentlichkeit gezerrt werden. Der eindeutig hohe Marktwert solcher Schmuddelnachrichten kann kein ernsthaftes Argumente dafür sein, es einfach ungeregelt zuzulassen. Auch Prominente sind Menschen und sollten Menschenrechte genießen.
"Im diskutierten Fall kommt noch dazu, dass die Ermittlungsvorteile der Jusitiz, die du anführst, gar nicht bestethen, denn der Fall war verjährt. Keine Staatsanwalt oder Polizei hätte irgendwelche Beweise erhoben."
Dies ist ausschließlich das Versäumnis der Opfer. Sie hatten 20 Jahre Zeit, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten. Vielleicht sollte man eher dafür kämpfen, dass es Frauen oder auch betroffenen Männern leichter gemacht wird, hier Anzeige zu erstatten, anstatt dafür zu kämpfen, dass Jahrzehnte später Schmutzkampagnen die Existenzen von Menschen vernichten. Ob zu Recht oder Unrecht will ich hier gar nicht bewerten, sondern allein da die Möglichkeit einer Falschbeschuldigung besteht, muss hier äußerste Vorsicht gelten. Offenbar muss dies der Gesetzgeber regeln, weil das die gewinnorientierten Medien freiwillig nicht hinbekommen.
"Die Frage ob man bei einem Prominenten etwas veröffentlicht, entscheidet sich nach ganz anderen Kriterien: Gibt es ein berechtigtes öffentliches Interesse oder nicht."
Ganz sicher nicht. Ich habe viele Jahre für Medien gearbeitet. Dort zählt ausschließlich der Marktwert der Nachricht. Dies wird gerne als "berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit" kaschiert, doch es meint die mögliche Auflagensteigerung. Dafür hätte ich sogar Verständnis, wenn nicht unter Umständen ein Leben daran hinge, das zerstört wird.
"Wenn der Prominente unter Alkohol Auto fährt und in die Tüte blasen muss und dann ein Bußgeld und zeitweiligen Führerscheinentzug aufgebrummt kriegt, würde ich sagen: Kein öffentliches Interesse."
Was war mit Frau Käßmann? Da gab es Pressekonferenzen und einen melodramatischer Rücktritt mit anschließendem Sturz in Gottes Hand. Wobei mich solche Berichterstattungen weniger stören, denn mit Verkehrssündern hat die Allgemeinheit eher ein Einsehen, wie die anhaltende Popularität Frau Käßmanns beweist.
"Sollte besagter Prominente allerdings Moderator einer reißerischen Fernsehshow auf RTL sein, in der er jede Woche Prominente, die alkoholisiert Auto fuhren outet und sie der Öffentlichkeit zum Fraß vorwirft, dann darf man nicht nur, dann muss man darüber berichten."
Warum auch nicht? Ich habe meine Position zur Verdachtsberichterstattung ja nicht grundlos auf Delikte im Sexualstrafrecht begrenzt. Ich habe auch kein Problem, wenn über Ehebrüche Prominenter berichtet wird, auch wenn mich so was genauso langweilt, wie königliche Taufen.
Die Zeitungen haben so viele Gelegenheiten, auch in skandalisierender Weise über Prominente zu berichten, dass sie sich hier etwas zurückhaltender verhalten könnten. Was man stattdessen machen könnte, wäre eine mediale Begleitung (anonymisiert) von Fällen mit Otto Normalverbrauchern. Wenn Frauen z.B. nicht ernstgenommen werden, dann könnte man das Verhalten von Behörden skandalisieren. Oder wenn echte Vergewaltiger verurteilt wurden, dann könnte man Frauen, die ebenfalls Opfer wurden, Mut machen, sich zu melden und rechtzeitig anzuzeigen. Man könnte auf den Staat einwirken, dass er bessere Hilfsprogramme für Opfer (auch Männer) ins Leben ruft, damit Menschen geschützt werden.
Dort ist eindeutig mehr und Wichtigeres zu leisten, als unter Umständen Karrieren völlig sinnlos und fahrlässig zu beenden...
Rolf Herzberg am Permanenter Link
1. Dass die Medien im Bereich des Sexualstrafrechts jede Verdachtsberichterstattung unterlassen sollen, ist eine unhaltbare Forderung.
3. Ihre Artikel sind nach Form und Inhalt legitime Äußerungen der Meinungs- und Pressefreiheit. Die Autorinnen Jana Simon, Annabel Wahba und Autor Christian Fuchs haben berechtigten Interessen gedient und weder gegen das Recht noch gegen ethische Gebote verstoßen, auch nicht durch namentliche Nennung der Person des Beschuldigten.
4. Abwegig ist die Forderung, dass man im Hinblick auf etwaige Beweisschwierigkeiten sexuelle Gewalt gar nicht erst anprangern dürfe. Der Gedanke der "Unschuldsvermutung" hat im Strafverfahren die eine und andere Auswirkung, aber er verbietet es einem Journalisten so wenig wie einem Richter der ersten Instanz, seine Überzeugung von der Täterschaft eines Beschuldigten auszusprechen.
5. Das Autorenteam der ZEIT war nach seinen Recherchen überzeugt von der Ehrlichkeit der anklagenden Frauen. Das zu sagen war richtig. Falsch wäre gewesen, zu lügen und dem Leser verbliebene Zweifel vorzutäuschen.
6. Auch Prominente, die verleumdet werden, haben ein Interesse an ihrer Reinwaschung, vor allem durch gerichtliche Klärung.
7. Dieter Wedel bemüht sich nicht um gerichtliche Klärung, obwohl sie möglich ist. Er selbst liefert damit ein Anzeichen für die Wahrheit der Anschuldigungen.
8. Nach einer tatsächlich begangenen Vergewaltigung ist die Behauptung des Opfers, vergewaltigt worden zu sein, vielleicht vor Gericht unbeweisbar, aber sie ist die dem Opfer und dem Täter bekannte "objektive Wahrheit". Dieser Begriff ist nicht "falsch", sondern zutreffend.
Die Thesen geben zusammenfassend die wesentlichen Aussagen und Repliken wieder, die ich am 22. Juni und 6.Juli 2018 im hpd veröffentlicht habe. Soweit die Kommentare mich angreifen, verdanke ich ihnen manche Belehrung. Z.B. dass man Straftatverdächtige in medialen Berichten anonymisieren und verpixeln könne; dass man zwischen Frauenvergewaltigung und Kindesmissbrauch unterscheiden müsse; dass die ZEIT mit ihren Artikeln Geld verdienen wolle; dass ich mich über die angeblichen Wedel-Opfer naiv und sentimental äußere; dass Dieter Wedel und Thomas Fischer die wahren Opfer seien. Was ich vermisse, sind begründete Ablehnungen oder gar Widerlegungen dessen, was ich in der Sache gesagt und jetzt thesenhaft wiederholt habe. Es geht um die Verdachtsberichterstattung der ZEIT. Eine Kritik daran kann kaum Gewicht haben , wenn sie mit dem stillschweigenden Zugeständnis einhergeht, dass die fraglichen Aufsätze weder das Recht noch den Anstand verletzen, dass sie vollkommen legitimiert sind durch den Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes. Auf diese Legitimität und Rechtstreue kommt es letztlich an. Und nicht einmal Frau Frommel und Herr Fischer haben sie bestritten.
Trakiturnus am Permanenter Link
Mehr Licht. Alles sehr menschlich
Ihr letzten Satz mach zutreffen.
Jedoch alles was erlaubt ist, ist doch darum lange nicht verantwortlich.
Sie negieren die 80% Graubereich, die nicht von Gesetzen abgedeckt sind.
Zudem höre ich immer wieder, und erfuhr es auch, dass die, die sich den
teuersten Anwalt leisten können, gewinnen. ---
Überall wo Egoismus herrscht, geht es um Interessen:
Die Frauen wollten zu ihrem Schutz keine Opfer bringen, springen
nach 20 Jahren aber auf den MeToo-Zug, um sich mit einem Rufmord
Genugtuung/Erleichterung zu verschaffen, Rache zu üben. Mehr
war ja nach Verjährung nicht drin. Sehr menschlich.
Die Zeit-Macher wollen Geld verdienen und in einem guten Licht stehen,
auf der Seite der Gerechtigkeit zu sein, der guten Seite. Sehr menschlich.
Die Leser lesen gerne dass jemand noch viel schlimmer ist als sie selber,
und besonders wenn es eine bewunderte Person ist/war. Sie lesen gerne
wenn andere, die hoch stehen, tief fallen, zu allgemein gesagt. Auch sehr
menschlich.
Viel Macht, in den Händen von Menschen ist nur zu leicht wie ein
Elefant im Porzellanladen, einen Scherbenhaufen hinterlassend.
Selbsterkenntnis sollte dahin führen, gar nicht erst Macht anzustreben,
da Macht davon lebt, dass es die vielen ohnmächtig macht.
Macht, wie auch Reichtum bedeutet zuerst Verantwortung.
Jeder Politiker, der euphorisch seinen Sieg feiert, lässt damit durchblicken,
dass er sich gar nicht der Last der des Verantwortungszuwachs bewusst ist,
sondern wesentlich seinen, für sich errungenen, Vorteil feiert,
also nicht die geeignete Person für das große Amt ist.
Das fällt heute kaum noch jemandem auf.
80% Graubereich:
z.B.: Schlauheit ist nicht verboten, gilt heute auch nicht als
unanständig, im Gegenteil. Wir haben sehr viel enorm entwickelte Schlauheit.
Nur Schlauheit, ist nichts anderes als purer Egoismus und damit Skrupellosigkeit.
Sollte der Sozialstaat nicht mehr finanzierbar sein, wird sich all diese belastende,
aber nicht handgreifliche und damit strafbare Schlauheit, zeigen als Gewalt.
Und dementsprechend autoritär und mächtig muss dann der Staat sein, um die nun
allgegenwärtige Gewalt einzudämmen.
Dazu muss man kein Prophet sein um das vorherzusehen.
Zeichen der Dekadenz
Vor 30 Jahren hätte eine Zeitung, wie die Zeit, so weit zurückliegende,
vorgeworfene Straftaten, zudem von denen, die in kauf genommen haben,
dass sie ihnen wiederholt widerfahren wird, und mit den Jahren auch vielen
vielen anderen, die noch nichts von der Gefahr wissen, nicht veröffentlicht.
Das, von Seiten der Kläger, ist unterlassene Hilfeleistung, die schwer wiegt.
Warum soll man denen, die sich nun als Opfer outen, helfen, evtl. Rufmord
zu begehen, nachdem eine gesetzliche Strafe ausgeschlossen ist?
Wir haben heute eine Geld-/Karrierefixiertheit, die es rechtfertigt,
dass man sich dafür sozusagen auf die Schlachtbank legt. Unterlassene
Hilfeleistung, löst sich somit auch in Luft auf, wäre ja für beide Seiten
Karriere schädigend. Es gibt zudem genug akute Fälle die angezeigt und
berichtet werden könnten! Soll das ganze etwa eine Ermutigung sein,
in einem Rechtsstaat, 20 Jahre, bis zur Verjährung abzuwarten, einen
Täter ungestraft weiter Straftaten begehen zu lassen?
Das wäre ja nur zu widersprüchlich und käme einer Demontage des
Rechtsstaates gleich, vorausgesetzt es hat ihn je (für alle) gegeben.
von Trakiturnus
Trakiturnus am Permanenter Link
An Sie Herr Herzberg,
die Autorin des Textes "Sündenbock" hat meine beiden Kommentare
nicht veröffentlicht. ---
Besonders der erste Kommentar weist auf eine fatale Vereinfachung hin.
Im Bilde gesprochen: " Ist der Fluss verreckt, ist es die Quelle auch.
Das Sünden/Schuldproblem ist ein echtes Problem, weil dafür jemand
zahlen muss, es also nur durch wiedergutmachung gelöst ist, aber oft
eine Wiedergutmachung nicht möglich ist. Sehr deutlich zu erkennen, an
der Verschuldung von Personen, Firmen und ganzen Völkern.
Die USA wird nie ihre Geldschulden zurückzahlen können. Die Gläubiger
fordern das aber zurecht. Einzig ihre starkes Militär schützt sie vor ihren
Gläubigern und einer Gesellschaftlichen Katastrophe, neben der gegenseitigen
wirtschaftlichen Abhängigkeit. Verschwindet die Abhängigkeit durch einen
Wirtschaftskrieg, kann die USA sich nur in ein Feindbild retten das es ausraubt,
oder die Hauptgläubiger als böse (Feindbild) wählen. Das schein jetzt die
primäre Politikaufgabe der USA zu sein.
Also die Autorin von "Sündenbock" hält als Lösung etwas bereit, was lange nicht
immer die Lösung ist, die Übernahme der eigenen Schuld und die Selbstläuterung.
Schwach, dass sie sich nicht mit meiner Kritik auseinandersetzt. Deutet darauf hin,
dass sie ein Feindbild bedient, was in Ihrem Kreis willkommen ist.
Lässt mich denken an:
3 x Volksmund, die das selbe sagen:
"Bei den Freunden brauchst Du keine Feinde mehr!"
"Heute muss man sich unter seinen Feinden seine Freunde suchen."
"Gott beschütze mich vor meinen Freunden, vor meinen Feinden kann ich
mich noch selbst schützen."
Falls Sie keinen Zugriff auf die Kommentare von mir haben, folgen sie gleich.
Mit freundlichem Gruß Trakiturnus
Trakiturnus am Permanenter Link
Sehen Sie mir bitte die vielen Flüchtigkeitsfehler nach wie:
verreckt statt verdreckt.
Verreckt würde auch passen, ist meine Ausdrucksweise aber nicht.