Indien überprüft Uralt-Gesetz gegen Homosexualität

Seit der Kolonialzeit war Homosexualität in Indien ein Verbrechen. Doch nun entschied die indische Regierung am Mittwoch, dass das Bundesgericht über dieses Gesetzes entscheiden soll.

Sektion 377 ist ein Relikt aus der britischen Kolonialzeit der 1860er-Jahre. Darin steht, dass alles, was "gegen das Naturgesetz" verstößt, mit bis zu lebenslanger Haft bestraft werden soll. Die Umsetzung dieses Gesetzes ist selten.

Der Regierungsanwalt Tushar Mehta stellte die Anfrage an das höchste indische Gericht, sich mit dem Thema des Sexualakts zwischen zwei Erwachsenen neu zu beschäftigen. Die bestehende Debatte um die Ehe für alle, Adoptionen und Einkommen von gleichgeschlechtlichen Paaren soll dabei außen vor bleiben.

Die fünf Bundesrichter erklärten, dass das Gericht nun die Gültigkeit dieses Gesetzes überprüfen werde. 2009 hatte das Höchste Gericht von Delhi bereits Sex zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubt. 2013 wurde das Gesetz aber vom Obersten Gericht wieder eingesetzt, nachdem religiöse Gruppierungen dem Erlaubnis widersprachen. Das Oberste Gericht kritisierte damals das Höchste Gericht, da es seine Autorität überschritten hätte. Gesetze würden von Politikern verändert und nicht von Gerichten.

Im Januar dieses Jahres stimmte das Oberste Gericht dann überraschend zu, Inder anzuhören, die die Meinung vertreten, dass das Gesetz eine Atmosphäre von Angst und Einschüchterung verbreite.

Sex zwischen Homosexuellen war lange ein Tabuthema im konservativen Indien. Vor allem in den ländlichen Gegenden, wo fast 70 Prozent der Bevölkerung leben, gibt es eine hohe Rate an Homophobie. Manche betrachten Homosexualität immer noch als psychische Krankheit. In den Großstädten ist Homosexualität akzeptiert, es gibt auch Schwulen- und Lesbenbars.

Hinduistische rechtsgerichtete Gruppen, die den Prime Minister Narendra Modi unterstützen, bezeichnen homosexuelle Beziehungen als Krankheit und Import der westlichen Welt. Erst im vergangenen Monat beging ein lesbisches Pärchen Selbstmord. Es war die letzte Tragödie in einer Reihe von Todesfällen von Schwulen und Lesben, die von der Gesellschaft ausgeschlossen werden.

Nach offiziellen Daten gab es in 2016 2187 Fälle, die unter Sektion 377 fielen. Sieben Menschen wurden verurteilt, 16 verwarnt.