Eine Österreicherin, die Mohammed als Pädophilen bezeichnet hatte, sei hierfür zu Recht von österreichischen Gerichten verurteilt worden. Dies erklärte am vergangenen Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Im Verfahren vor dem EGMR ging es um den Fall einer Österreicherin, die im Jahr 2009 zwei Seminare zum Thema "Grundlagen des Islam" gehalten hatte. In diesen Seminaren sprach sie unter anderem von der Ehe des islamischen Propheten Mohammed mit Aisha, seiner dritten und jüngsten von insgesamt zehn Ehefrauen. Nach traditionellen islamischen Schriften soll Mohammed Aisha geheiratet haben, als sie sechs Jahre alt war, und mit ihr die Ehe vollzogen haben, als sie neun war. Die Seminarleiterin benutzte zur Beschreibung dieses Sachverhalts den Begriff "Pädophilie".
Ein Undercover-Journalist, der die Seminare besucht hatte, machte die Behörden auf entsprechende Äußerungen der Seminarleiterin aufmerksam. Wegen Herabwürdigung religiöser Lehren wurde die Österreicherin 2011 nach dem österreichischen Blasphemieparagrafen § 188 StGB vom Landesgericht für Strafsachen in Wien schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt.
Die Verurteilung bezog sich konkret auf folgende Äußerungen der Seminarleiterin:
"I./1. Eines der großen Probleme, die wir heute haben, ist dass Mohammed als der ideale Mann, der perfekte Mensch, der perfekte Muslim gesehen wird. Das heißt, das oberste Gebot für einen männlichen Moslem ist es, Mohammed nachzumachen, sein Leben zu leben. Das läuft nicht nach unseren sozialen Standards und Gesetzen ab. Weil er war ein Kriegsherr, hatte einen relativ großen Frauenverschleiß, um das jetzt einmal so auszudrücken, hatte nun mal gerne mit Kindern ein bisschen was. Und er war nach unseren Begriffen kein perfekter Mensch. Damit haben wir heute riesige Probleme, weil Muslime mit der Demokratie und unserem Wertesystem in Konflikt geraten ...
2. Die wichtigsten von allen Rechtsschulen anerkannten Hadith-Sammlungen: Die allerwichtigste ist die Sahih Al-Bukhari. Wenn eine Hadith nach Bukhari zitiert wurde, dann können Sie sicher sein, dass es alle Muslime anerkennen. Und in der Al-Bukhari ist auch blöderweise das geschrieben mit der Aisha und dem Kindersex ...
II./ Ich erinnere mich an meine Schwester, das hab ich schon ein paar Mal erzählt, als [S. W.] in Graz ihren berühmten Sager gemacht hat, ruft mich meine Schwester an und sagt: 'Um Gottes willen. Hast du ihr das gesagt?' Worauf ich gesagt habe: 'Nein, ich war’s nicht, aber es ist nachzulesen, es ist nicht wirklich ein Geheimnis.' Und sie: 'Das kann man doch so nicht sagen.' Und ich : 'Ein 56-Jähriger und eine 6-Jährige ? Wie nennst du das? Gib mir ein Beispiel? Wie nennen wir das, wenn’s nicht Pädophilie ist?' Sie: 'Na ja, das muss man ein bisschen umschreiben, diplomatischer sagen.' Meine Schwester ist symptomatisch. Das haben wir schon so oft gehört. 'Das waren doch andere Zeiten' – das war damals nicht o.k., und es ist heute nicht o.k. Punkt. Und es passiert heute auch noch. So was ist nie gutzuheißen. Sie legen sich alle eine Wirklichkeit zurecht, weil die Wahrheit so grausam ist ..."
Die Berufung der Österreicherin vor dem Oberlandesgericht Wien scheiterte. Da die Frau ihre Äußerungen vom Recht auf freie Meinungsäußerung für gedeckt hielt, rief sie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an. Dieser vertritt in seinem am Donnerstag gefällten Urteil jedoch die Auffassung, dass das in der Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung durch die Verurteilung der Seminarleiterin nicht verletzt sei. Vielmehr hätten die österreichischen Gerichte sorgfältig ihr Recht auf freie Meinungsäußerung abgewogen gegen das Recht anderer auf Schutz ihrer religiösen Gefühle und vor allem das legitime Ziel der Wahrung des religiösen Friedens in Österreich verfolgt. Die Straßburger Richter teilten ferner die Einschätzung der österreichischen Gerichte, dass die strittigen Aussagen nicht in einer objektiven, sondern in einer herabwürdigenden Art und Weise getätigt wurden. Entscheidend für die Einschätzung der Gerichte war hierbei vermutlich auch der Kontext, in welchem die Seminare mit den strittigen Äußerungen gegeben wurden, nämlich am Bildungsinstitut der rechtspopulistischen Freiheitlichen Partei Österreichs.
Die Urteile der Richter in Straßburg und Österreich zeigen erneut, wie wichtig eine Abschaffung jeglicher Blasphemie-Gesetzgebung ist. Ohne jede Frage müssen Menschen das Recht haben, ihre Religion leben zu dürfen. Es ist jedoch nicht hinzunehmen, dass religiöse Menschen davor geschützt sind, dass andere ihre Religion als lächerlich oder problematisch empfinden – und dies auch äußern – oder dass andere die Inhalte oder Protagonisten ihrer Religion in einem religiös unvernebelten Licht betrachten. Und zwar auch dann, wenn diese anderen eine politische Agenda verfolgen, die weit über reine Religionskritik hinausgeht. Um entsprechende Auswüchse zu beherrschen hat der Rechtsstaat andere Mittel. In Österreich beispielsweise § 283 StGB: "Verhetzung". Auch nach diesem Paragrafen war die Österreicherin übrigens ursprünglich angeklagt worden, doch die Anklagepunkte wurden im Verfahren fallengelassen.
Was nun die Äußerungen der Seminarleiterin über Mohammed betrifft, so muss der Ordnung halber gesagt werden, dass die Bezeichnung "Pädophiler" für den islamischen Propheten tatsächlich nicht notwendigerweise eine zutreffende Beschreibung ist. Da uns nur religiöse Schriften für die Beurteilung der Sachlage zur Verfügung stehen und diese hinsichtlich ihrer zweifelhaften Verlässlichkeit sicherlich nicht als Beweismittel in einem Gerichtsprozess zugelassen würden, können wir lediglich sagen, dass Mohammed laut dieser Schriften ein deutlich minderjähriges Mädchen heiratete und mit ihm Geschlechtsverkehr hatte, nicht jedoch, ob er sich tatsächlich sexuell zu Kindern hingezogen fühlte, also tatsächlich pädophil veranlagt war, oder ob er für sein Tun andere Gründe hatte. Da wir also nicht mit Bestimmtheit etwas über Mohammeds inneres Empfinden wissen, ist die Wahl der Bezeichnung "Pädophiler" also tatsächlich problematisch. Richtiger wäre hier wahrscheinlich die Wahl der Bezeichnung "Kinderficker".
Ein zu harter Begriff in religiösem Kontext? Nicht für das Amtsgericht Berlin-Tiergarten. 2011 war in Berlin ein Blogger angezeigt worden, weil er die katholische Kirche als "Kinderfickersekte" bezeichnet hatte. Das Amtsgericht Tiergarten lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab, weil sie den Beitrag des Bloggers nicht für geeignet hielt, den öffentlichen Frieden zu stören, da durch die Enthüllungen und Diskussionen rund um den Missbrauch in der katholischen Kirche das Vertrauen in die Institution katholische Kirche bereits erschüttert sei. Mit anderen Worten: Kaum ein Katholik wird wegen der Beschreibung "Kinderfickersekte" Amok laufen, weil jeder weiß, dass die Bezeichnung erschütternd zutreffend ist.
Und genau hier treffen wir auf einen zentralen Zusatz bei vielen Blasphemiegesetzgebungen. Abfällige Äußerungen über eine Religion sind häufig nicht als solche strafbar, sondern sie müssen geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören bzw. – so die Formulierung des österreichischen Blasphemieparagrafen – ein "berechtigtes Ärgernis zu erregen". An solch schwammigen Begriffen scheiden sich die juristischen Geister, denn diese Eignung ist nicht nur durch und durch Ermessenssache, sondern sie beurteilt Äußerungen über eine Religion nicht an sich sondern nach der vermuteten Wehrhaftigkeit der potentiell beleidigten Religionsanhänger. Eine spannende Frage wäre in diesem Zusammenhang, ob das Amtsgericht Berlin-Tiergarten den Blogger ebenso beurteilt hätte, wenn er den Islam als Kinderfickersekte bezeichnet hätte. Dabei wäre auch diese Bezeichnung inhaltlich nicht völlig fernliegend. Denn obwohl gesetzlich in den meisten islamischen Staaten eine Heirat mit Minderjährigen untersagt ist, dürfen Mädchen nach Auffassung orthodoxer islamischer Rechtsschulen ab neun Jahren verheiratet werden – mit Berufung auf die Ehe zwischen Mohammed und Aischa. Dass dies trotz entgegenstehender staatlicher Gesetze in orthodox-muslimischen Gesellschaften tatsächlich praktiziert wird, ist ebensowenig ein Geheimnis wie der verbreitete Hang katholischer Geistlicher zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger. Allerdings – und das ist der entscheidende Unterschied – tendieren die Anhänger des Islam im Allgemeinen zu größerer Wehrhaftigkeit als jene der katholischen Kirche. Der öffentliche Friede wäre demnach stärker gefährdet, wenn man den Begriff "Kinderfickersekte" auch in muslimischem Kontext benutzen würde. Doch sollte das wirklich den Ausschlag geben bei der Beurteilung ein- und desselben Sachverhalts?
Es ist nicht mehr an der Zeit, allein Religiösen die Deutungshoheit über ihre Schriften und Heiligen zu überlassen. Wer diese verehren möchte: Bittesehr! Doch wer die religiösen Schriften mit religiös unvernebeltem Kopf liest und dabei zu der Erkenntnis gelangt, dass Mohammed ein "Kinderficker" war, weil er mit einer Neunjährigen schlief, dass der Gott der Juden und Christen ein mehrfacher Massenmörder ist und dass alle Gottheiten letztlich menschgemachte Märchenfiguren sind, der sollte dies auch sagen dürfen – auch, wenn es den Religiösen ganz und gar nicht schmeckt.
36 Kommentare
Kommentare
Krongold am Permanenter Link
Wie in Ihrem Kommentar sehr anschaulich dargelegt, liegt das Problem nicht in der "Beleidigung" selbst sondern in der Furcht davor, dass Moslems die Schmähung ihrer Religion mit Gewalt beantworten könnten.
Darin zeigt sich eben leider das Problem westlicher Gerichtsbarkeit, dass sie keine Zähne zeigen will. Konsequenzen tragen nur die Wehrlosen und Angepaßten.
Ich wundere mich auch, weshalb es bis heute noch niemand gewagt hat, die Verfassungsmäßigkeit des Islams per Gericht überprüfen zu lassen, sofern es sich bewahrheiten sollte, dass darin die Gewalt gegen Nichtmuslime propagiert wird.
Leider haben wir diese Frage zu stellen zu lange versäumt, nun wäre wohl ein Aufstand von Millinoen in Europa zu befürchten.
Rainer am Permanenter Link
Nun, Religion (jedenfalls monotheistische) verträgt keinen Spaß.
Da gibt es doch diesen schönen Roman von Umberto Eco bzw. die filmische Umsetzung von Jean-Jacques Annaud. Der Dialog über das Lachen.
Unsere Hilfsverfassung, das Grundgesetz, hat nach dem Krieg bereits die Basis seiner Vernichtung selbst gelegt. Art. 4. Die "Religionsfreiheit" war von vorneherein als Freiheit der Religion angelegt, nicht als die Freiheit von Religion. (Keine Frage, der Mensch ist zwangsläufig ein spirituelles Wesen. Das ergibt sich aus dem Umstand der Erkenntis eigener Endlichkeit).
Aber da wundert es jedenfalls wenig, wenn Religion qua Gesetz Terror über Gesellschaft ausübt.
Früher das Christentum. Heute der Islam.
Nach der Inszenierung der Nationalsozialisten inszenierten sich eben die Katholiken bzw. Christen. Die waren nach dem Krieg plötzlich "Opfer", statt Mitläufer und Mittäter. Klar sind die federführend verantwortlich für solch einen Verfassungsartikel! Das dokumentieren sie ja noch heute durch die Art ihrer Positionierung. Da kriegt der IS-Kämpfer und der Taliban bei Herrn Woelki glatt Kirchenasyl.
Hans Trutnau am Permanenter Link
"Unsere Hilfsverfassung, das Grundgesetz, hat nach dem Krieg bereits die Basis seiner Vernichtung selbst gelegt. Art. 4.
Udo Zeitvogel am Permanenter Link
Die Blasphemieparagrafen gehören weg. Gar keine Frage.
Johannes Reiter am Permanenter Link
Zunächst die Frage: Sollte es von der Meinungsfreiheit gedeckt und straffrei sein, in Mohammed einen Pädophilen zu erblicken, und das auch zu sagen? Klare Antwort: Ja.
Der Artikel hält sich jedoch merkwürdig bedeckt dahingehend, wer denn die "Österreicherin" war, die ein Seminar zu "Grundlagen des Islam" gehalten hat. Ist sie Islamwissenschaftlerin an einer Universität? Ist sie privat am Islam interessiert? Oder ist sie eine rechte Aktivistin, die angelesenes Wissen über den Islam weiterreichen will? Ihr unwissenschaftlicher Sprachgebrauch lässt den Verdacht aufkommen, dass eher eine der letzten beiden Möglichkeiten zutrifft.
War Mohammed pädophil? Die rationale Antwort muss sein: Man weiß es nicht. Die Gründe werden dankenswerterweise richtig dargelegt. Ist deshalb die Bezeichnung als "Kinderficker" passend? Sie trifft in jedem Falle zu. Ist dann also ein Mann, der mit einer erwachsenen Frau Geschlechtsverkehr hat, ein "Frauenficker" oder "Erwachsenenficker"? Das würde man so nicht sagen. Die Bezeichnung "Kinderficker" ist eine Beschimpfung, auch wenn sie zutrifft. Man kann sie daher verwenden, aber jeder, der von "K..." spricht - und nicht von "Pädosexualität", von "Missbrauch", oder ein Ersatzwort zu prägen versucht, das deutlich, aber unpolemisch ist -, will nicht objektiv beschreiben, sondern provozieren. Das sollte erlaubt sein, muss aber auch so verstanden werden.
Es hätte wesentlich mehr zur Rationalisierung der Debatte beigetragen, wenn die Verfasserin hinzugefügt hätte, dass hier bisher kein adäquater Begriff existiert, der allgemein gebräuchlich ist. Deshalb auch behalf sich die Referentin wohl mit dem Begriff "Pädophiler", der jedoch unadäquat ist.
Aussagen wie "Wenn eine Hadith nach Bukhari zitiert wurde, dann können Sie sicher sein, dass es alle Muslime anerkennen." sind unreflektiert, unzureichend und überdies falsch, aber das ist ein anderes Thema. Die Tatsache, dass eine Schrift als Autorität anerkannt ist, sagt noch nichts über den Umgang mit ihrem Inhalt aus. Soweit hier ersichtlich wird, wurde über die komplexe Exegese der Hadithe nichts verlautet. Dass ein Muslim in allem dem Propheten nacheifern soll - auch das ist eine religiöse Meinung und kann man nicht einfach als allgemeinen Konsens voraussetzen! - muss noch lange nicht bedeuten, dass er alle Einzelheiten seines Lebens nachahmen soll, will und dürfen muss.
Gegenwärtig ist zum Beispiel im Iran die Ehemündigkeit von Mädchen mit 13 Jahren erreicht; die (Wieder)senkung auf 9 Jahre wurde diskutiert - und nein, dass ich das hier schreibe, ist keine Entschuldigung oder Rechtfertigung. Das ist weiterhin ein grauenvolles Unrecht. Es zeigt aber, dass die Anwendung und Anwendbarkeit von Texten theologisch umstritten sind, man also nicht analytisch richtig handelt, wenn man behauptet, dass, weil ein Großteil der Muslime eine Hadithsammlung anerkenne, das bedeuten müsse, dass sie alle Kinderehen befürworteten oder gar anstrebten.
Mit derselben Logik könnte man behaupten, alle Christen befürworteten das Verbot der Scheidung oder die Ehelosigkeit, weil Jesus beides gelehrt und gelebt habe, und Jesus doch für Christen in allem Vorbild zu sein habe. So einfach ist es aber nicht.
Richtig ist: Wenn etwas in einem heiligen Text geschrieben steht, besteht immer das Risiko, dass Menschen sich danach in ihrem Handeln richten. Deswegen können weder Christen noch Muslime so tun, als habe ihre Religion mit Mord, Folter und Vergewaltigung nichts zu schaffen - dass sie notwendigerweise daraus entstehen, ist aber auch nicht gesagt.
In vielen islamischen Ländern und von vielen Muslimen werden Kinderehen akzeptiert, und zwar unter Berufung auf die religiösen Texte. Deswegen hätte eine wissenschaftsgerechte Formulierung gelautet "Unter Berufung auf eine Erzählung in der bedeutendsten Hadithsammlung werden von vielen und bedeutenden islamischen Theologen bis heute Kinderehen und Geschlechtsverkehr mit Kindern gerechtfertigt und deren Legalisierung gefordert bzw. ihre Legalität verteidigt." Es ist unwissenschaftlich, eine Lehrmeinung als allgemeinen Konsens zu behaupten; es ist ebenso unwissenschaftlich, in einem religiösen Menschen ein Risikopotenzial zu sehen, weil er sich zu einer Religion bekennt, deren Schriften nicht menschenrechtskonform sind. Das trifft nämlich auf alle Religionen zu.
Ich bin immer wieder erschüttert, wie bereitwillig man beim HPD antireligiöse Polemik und unwissenschaftliche Verzerrung von Fakten mitträgt, weil sie sich für das große Feindbild Religion nutzbar machen lassen.
Nach allem: Ich halte das Urteil für ungerechtfertigt und befürworte die Abschaffung jeglicher Blasphemie-Paragraphen. Aber: Nein - deswegen hat die erwähnte "Österreicherin" noch keine Lanze für aufgeklärtes Denken gebrochen.
Rüdiger Weida am Permanenter Link
Der Artikel hält sich nicht merkwürdig bedeckt dahingehend, wer denn die "Österreicherin" war, die ein Seminar zu "Grundlagen des Islam" gehalten hat.
Es ist unwissenschaftlich, wie Sie die Person der Klägerin als wesentlich darstellen und Ich bin immer wieder erschüttert, wie bereitwillig Sie solche Polemik und unwissenschaftliche Verzerrung von Fakten vorbringen, weil sie sich für Ihr großes Feindbild HPD nutzbar machen lassen.
Entschuldigend für Sie kann allerdings vorgebracht werden, dass es sich hier nicht um eine Wissenschaftsseite handelt, der Nachweis absoluter Wissenschaftlichkeit von Artikeln also nicht nötig ist und, aus Gründen der besseren Verständlichkeit für Nichtwissenschaftler, vielleicht sogar falsch wäre.
Johannes Reiter am Permanenter Link
Interessant, Herr Weida, scheint mir eigentlich nur, dass Sie aus meiner Kritik ableiten, ich sähe im HPD ein "großes Feindbild", weil ich dem HPD ein solches unterstellt habe.
Ich bin kein Feind, sondern Kritiker. Die Grenzen zwischen Feindschaft und Kritik sehe ich dort überschritten, wo dem Gegenüber keine eigentliche Existenzberechtigung (zu unterscheiden vom Existenzrecht) zugesprochen wird.
Ich habe keineswegs behauptet, dass der HPD unwissenschaftlich vorgegangen sei. Wenn Sie meinen Beitrag gelesen haben, konnten Sie feststellen, dass mein Vorwurf auf die Sprachwahl der Referentin, um die es geht, gemünzt war; dem HPD werfe ich nicht unwissenschaftliches Argumentieren vor, sondern lückenhafte Reflexion desselben. Da diese Reflexion in einem Punkt (nämlich dass sich eine pädophile Neigung Mohammeds nicht beweisen lässt), bereits erfolgt ist, wäre es sinnvoll gewesen, dies auch konsequent durchzuhalten.
Ich fordere auch nicht, der HPD möge wissenschaftsgerecht schreiben - ich muss es auch nicht fordern, da dies für eine Institution, die sich in allen Belangen auf die Wissenschaft beruft, eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Ich stelle dar, dass die Textauszüge, die zitiert (!) werden, eine unwissenschaftliche Herangehensweise verraten, und erläutere warum. Nichts von dem, was ich diesbezüglich geschrieben habe, kritisieren Sie; Sie äußern überhaupt keine inhaltliche Kritik oder irgendeine Stellungnahme zu dem, was ich eigentlich vorbringe, sondern unterstellen mir Hintertreibung der Arbeit des HPD. Auf dieser Basis ist Diskutieren unmöglich.
Ferner argumentieren Sie, ein Artikel müsse auch ein unwissenschaftliches Publikum erreichen können. Das ist richtig. Eine Bedeutung hat es für die Sprachwahl, nicht aber für die Inhalte. Es ändert auch nichts daran, dass das Wort "ficken" eindeutig vulgär ist und dass, wer es verwendet, daher nicht für sich geltend machen kann, rationalisieren zu wollen. Es geht, ganz im Gegenteil, um Emotionalisierung. Das ist jederzeit erlaubt; man sollte aber auch dazu stehen können.
Sie werfen mir außerdem vor, ich stelle die Person der Kritikerin als wesentlich dar. Das tue ich nicht. Ich fordere auch überhaupt nicht ein, dass benannt werden soll, um wen es sich handelt. Ich markiere lediglich, dass diese Information nicht gegeben wird, und mich das stört.
Sie sind der Meinung, diese Information sei unwesentlich. Das mögen Sie so sehen. Tatsächlich ist es keineswegs unwesentlich, wenn ich ein Interesse daran habe, welche Agenda an eine Darstellung geknüpft ist. Dass die Verfasserin des Artikels das nicht leisten muss, ist mir klar. Ich habe es auch nicht verlangt. Dass es irrelevant ist, bestreite ich jedoch.
Weiter suggerieren Sie implizit, ich stelle die Meinungsfreiheit von Menschen, die nicht meine eigene Meinung teilen, in Frage. Das zu behaupten, Herr Weida, ist ein starkes Stück, nachdem ich die Legitimität aller Äußerungen, für die die Akteurin verurteilt wurde, nachdrücklich bekräftigt und ihre Legalisierung gefordert habe.
Rüdiger Weida am Permanenter Link
Tja, starke Stücke sind meine Spezialität.
Das letzte scheint allerdings daneben gegangen zu sein. Ich hatte gehofft, es wäre klar erkennbar, dass ich lediglich die gleichen, leicht geänderten Sätze, wie sie benutze, um sie zu parodieren.
Wie Ihre ausführliche Antwort zeigt, habe ich mich darin schwer getäuscht.
Gondel am Permanenter Link
@Johannes Reiter: "Kinderficker" vs. "Erwachsenenficker?"
Das ist ja wohl eine denkbar schlechte Apologie, den normalen geschlechtlichen Umgang Erwachsener untereinander mit dem in einer sich krampfhaft als Moralapostel darstellenden Großsekte offensichtlich nicht zu bändigendem Problem des bis ans Verbrechen heranreichendem Kindesmissbrauchs gleichzusetzen, zumal das sich bald zum siebten mal jährende diesbezügliche Urteil aber auch rein gar nichts an Aktualität verloren hat. Dazu bedenke man nur den erst kürzlich erfolgten und peinlich missglückten ersten Versuch, das eigene Personal schriftlich auf den Umgang mit Minderjährigen vorzubereiten.
Selbst hierfür noch Unpolemik einzufordern, ist schon hinreichend schlüpfrig, und eine treffende Bezeichnung anzuführen, war auch Ihnen nicht möglich, da eben genau diese "Kinderfickersekte" vom Staat auch noch höchstgradig als Moralapostel anerkannt ist. Dafür muss erst mal eine Bezeichnung gefunden werden!
Johannes Reiter am Permanenter Link
Sie dürfen von mir aus gerne polemisieren, soviel Sie möchten, Gondel.
Möglicherweise werden Sie nun meinen, ich sei ein Unterstützer von Blasphemie-Paragraphen. Wenn dem so ist, können Sie meinen ersten Text nicht vollständig gelesen haben. Ich bin jederzeit für das Recht, zu polemisieren; ich nehme mir aber auch die Freiheit, eindeutig zu benennen, dass Polemik in meinen Augen nicht wünschenswert ist.
In der Tat, Sie haben Recht: Ich liefere keinen Ersatzbegriff. Das muss ich auch nicht. Die Kontroverse angesprochen und bemängelt zu haben, dass sie nicht genannt wurde, verpflichtet mich keineswegs, mich in sie einzuschalten.
Recht haben Sie auch damit: Ja, ich fordere Pietät ein, weil Pietät eine Frage des Prinzips ist - und ich rede nicht davon, das Gegenüber zu schonen, sondern sich auf die Fakten zu beschränken und emotionalisierende Spitzen zu unterlassen. Das ist, um es nochmals zu betonen, keine Forderung nach Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern der Wunsch, dass diese weise gebraucht werde.
Vielleicht sind Sie überrascht, dass ich bei einem so sensiblen Thema darauf poche. Meine Antwort ist: Gerade bei derart sensiblen Themen, liebe:r Gondel, ist eine reflektierte Sprachwahl essentiell; durch die Beschimpfung von Menschen, die Verbrechen gegen die Menschenrechte begehen, dulden oder rechtfertigen, werden Sie nämlich nichts erreichen außer Polarisierung, die sich zum Nachteil der Opfer auswirken kann. Mit denselben rhetorischen Strategien und Begriffen wird die Forderung nach Abschottung Europas begründet und irrationaler Hass auf Muslime geschürt. Wenn jemand also dieselben Worte gebraucht, die ein Anderer, der eindeutig Kritik verdient, auch verwendet, ja, dann kann, will und werde ich das kritisieren.
Dasselbe gilt für die monolithische Darstellung von Religionen, die Verabsolutierung von Vorwürfen, die nicht vorhandene Differenzierung zwischen Norm und Handeln, die unzureichende Verortung von Lehren und schließlich die Idealisierung eines noch zu erreichenden Zustandes: Allesamt Narrative mit eindeutig polemischem Potenzial, die der HPD fortschreibt, und das ohne Not. Ja - das kritisiere ich.
Gondel am Permanenter Link
Sehr geehrter Johannes Reiter,
Abrundend bedauern Sie dann noch, nicht inhaltlich kritisiert worden zu sein, wie schade aber auch.
Ein Verweis auf die im Gerichtsurteil festgestellte angemessene Beschimpfung wie von Daniela Wakonigg ausgeführt mit dem Hinweis, dass diese erschütternd zutreffend ist, ist in diesem Sinne keine Vulgärsprache sondern unabdinglich zur Beurteilung der Gesamtsituation.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kann man davon ausgehen, dass ohne einen solch fundamentalen und krassen Stolperstein überhaupt noch nichts diesbezüglich in Bewegung gekommen wäre. Kaum ein tatsächliches Opfer würde sich trauen, und die Kirchenoberen würden weiterhin wie gewohnt und kaum behelligt ALLES aussitzen, wie brandaktuell im "SPOTT SEI DANK" dargestellt, wozu sie leider Gottes immer noch die Macht haben.
Es wäre Ihnen also nahe zu legen, über Ihren Wunsch nach weisem Gebrauch ein wenig nachzudenken, und was Sie so meinen, was ich denn so meinte, können Sie in aller Seelenruhe mit sich selber ausmachen.
Peter am Permanenter Link
Zitat: "es ist ebenso unwissenschaftlich, in einem religiösen Menschen ein Risikopotenzial zu sehen, weil er sich zu einer Religion bekennt, deren Schriften nicht menschenrechtskonform sind.
Jochen Schreiber am Permanenter Link
Ein mutiger und richtiger Artikel, Shapeau!
Wolfgang Schaefer am Permanenter Link
Ich behaupte, weder ein Moslem noch ein Christ hat in seinem Leben den ganzen Koran noch die Bibel vollständig gelesen. Ein Moslem hat nur in seinem Haus den Koran liegen und die Christen ihre Bibel.
Hans Schimmeck am Permanenter Link
Ja, so ist es mit dieser Art Bücher. Die Deutschen hatten auch "Mein Kampf" im Haus - und kaum einer hat es gelesen ;-)
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Wo fange ich an?
Zunächst finde ich es auch unerheblich, wer in welchem Rahmen was sagt. Ist eine Aussage faktenbasiert, dann gilt sie; genauso wie falsche Aussagen zu kritisieren sind, egal wo sie stehen oder wessen Mund sie entkommen sind.
Des Weiteren gilt auch mir Religionsfreiheit als hohes Gut, solange diese nicht missbraucht wird. Jedoch kann die Gewaltbereitschaft einer religiösen Anhängerschaft kein Kriterium für die Zulassung oder Untersagung bestimmter Aussagen bzgl. ihrer Glaubensüberzeugung sein. Sonst würde dies (noch mehr) zu einer militanten Aufrüstung aufseiten Gläubiger führen, um sich noch effektiver gegen Kritik immunisieren zu können.
Von daher sehe ich das Urteil vor dem EGMR kritisch, weil es - gerade im Kontrast zum Urteil bzgl. der Kinderfickersekte - das falsche Signal an die Muslime sendet. Denn es könnte Attentate - wie auf Charlie Hebdo - legitimieren als erfolgreiche Maßnahmen gegen verbale Angriffe gegen den Islam.
Ich finde es auch zunächst unerheblich, ob es sich um Pädophilie, um Kinderficker oder missverständliche Hadithe handelt. Die Existenz von Mohamed selbst ist durchaus bestreitbar - ein Fass, das ich hier nicht aufmachen will und muss, weil alle Informationen über Mohamed aus deutlich späterer Zeit stammen.
Gerade der Hadith wurde von vielen Autoren verfasst, die damit ihrem Propheten bestimmt Ereignisse zuschrieben, die einen lehrhaften Charakter haben sollten. Mohamed wurde als Vorbild etabliert und wenn er (zufällig?) etwas tat, was bestimmten Personen deutlich nach seiner Lebzeit in den Kram passte - umso besser.
So mögen die sexuellen Eskapaden und die Heirat einer 6-Jährigen eher den Neigungen des Autors des entsprechenden Hadith entsprochen haben oder auch nicht. Wie gesagt: Geschichtlich lässt sich Mohamed schwer greifen, archäologisch gar nicht.
In jedem Fall aber sind diese Aussagen - die sich bis in heutige Zeit ziehen (im Jemen z. B. dürfen Männer Achtjährige heiraten. Undercover-Journalisten haben in einer englischen Moschee problemlos die Heirat mit einer Minderjährigen arrangieren können etc.) - Ausdruck eines kranken Verständnisses von Sexualität. Alle Monotheismen propagieren bis heute dieses kranke Verständnis, was sie - in ihrem üblichen Hochmut - als "moralisch überlegen" bewerten.
Es geht im Kern um die "heilige" Jungfräulichkeit, die sicherstellen sollte, dass die Angeheiratete keinen "Braten in der Röhre" hatte. Da früher ein übliches Alter für das erste Kind um das 13./14. Lebensjahr lag (was heute für den Kindsvater juristische Probleme nach sich zöge), wurden Ehen deutlich früher verabredet.
Das alles hat mit pädophilen Neigungen nichts zu tun, sondern war Ausdruck eines "genetischen Auftrags" zur Weitergabe nur der eigenen Gene. Heute - in einer Zeit, in der Schutz der Kindheit, sexuelle Selbstbestimmung, Bildung und Ausbildung auch für Mädchen und Frauen eine größere Rolle spielt - sind diese Formen der Frühverheiratung oder Eheversprechen zu Recht verboten.
Aber im Kern beinhalten alle Monotheismen noch diese Verehrung der Jungfräulichkeit, die zu Geschlechtsapartheit und Sexismus, zu weiblicher und männlicher Genitalverstümmelung und einem kranken Verhältnis zur Sexualität an sich geführt hat. Die Verbrecher der Kinderfickersekte sind deutlicher Ausdruck dieser ideologischen, "moralischen" Basis, die sich mit Zölibat und anderen Absurditäten unzureichend zu helfen versuchte.
Doch Menschen, die nie einen normalen Umgang mit sich und dem anderen Geschlecht gelernt haben - weil es strikt verboten war -, haben ein soziales Defizit, das deswegen so gefährlich ist, weil Sexualität ein Trieb ist, der sich nicht um Gesetze, gesellschaftliche Gepflogenheiten oder Ideologien kümmert.
Es geht also tatsächlich nicht um Pädophilie, sondern um ein krankes Machtverhältnis nicht gereifter Männer Frauen gegenüber, für das Mohamed als leuchtendes Beispiel steht; als Vorbild, das zeigt, dass es so verkehrt nicht sein kann, seine Sexualität in (nach modernem Verständnis) verwerfliche Bahnen zu lenken...
hj_allemann am Permanenter Link
Sehr gut, danke! Das erspart mir, auch meinen Senf noch dazuzugeben.
Günter Rack am Permanenter Link
Wenn ich mir vorstelle, dass ein erwachsener Mann sich sexuell mit einer neunjährigen "vergnügt", dann glaube ich, dass dieser Mann ziemlich neben der Spur ist was seine sexuellen Präferenzen anbelangt.
…
Ich glaube nicht dass ein gesunder, normal empfindender Mann überhaupt in der Lage ist, mit einer neunjährigen den GV zu vollziehen.
Um es mal ganz drastisch auszudrücken:
Ein Kinderficker muss auch die Veranlagung dazu haben, sonst kriegt keinen hoch!!!
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Hans Trutnau am Permanenter Link
'heilige' Schriften? Flöööt.
Bereits diese sind m.E. geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören bzw. ein "berechtigtes Ärgernis zu erregen".
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Nicht nur deines Erachtens.
CnndrBrbr am Permanenter Link
"Vielmehr hätten die österreichischen Gerichte sorgfältig ihr Recht auf freie Meinungsäußerung abgewogen gegen das Recht anderer auf Schutz ihrer religiösen Gefühle"
Es gibt Religionsfreiheit, das heißt, es gibt das Recht, seine Religion auszuüben, und das Recht, von Religion verschont zu bleiben.
Aber es gibt kein Recht auf Schutz "religiöser Gefühle".
Gondel am Permanenter Link
>>Aber es gibt kein Recht auf den Schutz "religiöser Gefühle"<<
Doch, aber nur vermeintlich, z.B. abhängig von der Voreingenommenheit eines Richters.
Tatsächlich aber ist dem §166StGB keinerlei Rechtsgültigkeit beizumessen, irgendwann wird es zum Showdown kommen, zwangsläufig.
Ulf am Permanenter Link
Zitat EGMR
Zitatende
Kann es in einer offenen und aufgeklärten Gesellschaft ein Recht auf Schutz, letztlich beliebig formulierbarer, religiöser Gefühle geben?
Obendrein mit dem Hinweis gesellschaftlichen Frieden zu bewahren?
Angst vor Gewalt als Antwort auf Worte, also verbieten wir die Worte!
Angst davor Gefühle zu verletzen, also verbieten wir Kritik!
Die angestrebte Entwicklung Europas im 21. Jahrhundert wird langsam aber stetig sichtbar und zwar in eine Richtung, die ich mir noch vor 10 Jahren nicht hätte träumen lassen. Das ist jedenfalls keine Rechtsprechung mehr, die ich persönlich nachvollziehen könnte.
David Zahn am Permanenter Link
Gute Reflektion, Frau Wakonigg.
Und mal wieder ein überaus treffendes Beispiel dafür, wie wir mit zweierlei Maß messen, wenn es um diese eine Religion geht. Warum ist das so?
Uwe Lehnert am Permanenter Link
Es klang im Text von Daniela Wakonigg indirekt schon an, dass bei gleichem angelegten Maßstab Kritik an der christlichen Religion zu einer Flut von Klagen und damit zu einer Überlastung der Gerichte führen würde.
Deutlich wird an dem Fall der Österreicherin, dass mit der Zuwanderung und zunehmenden Integration des Islam in unsere Gesellschaft das Recht auf Meinungsfreiheit immer mehr und immer öfter eingeschränkt wird. Man könnte fast Mitleid mit dem Christentum haben angesichts der bis zur Verdammung gehenden Kritik, die sich dieser Glauben über die Jahrhunderte gefallen lassen musste. Mit welchem Recht, auf Grundlage welchen Prinzips erfährt der Islam eine solche Schonung, wenn gleichzeitig andere Religionen, insbesondere das Christentum, von nicht wenigen Religionskritikern massivst kritisiert und geradezu als Ausgeburt eines kranken Denkens gegeißelt wird?
Die Nachsicht gegenüber einer im Mittelalter stehen gebliebenen Religion ist nur erklärbar aufgrund mangelnden Mutes, deutlicher: aufgrund der Angst vor Repression vieler Politiker, Medienleute, Intellektueller, Richter, …, Angst, sich in ihrer jeweiligen Funktion offen zu den Werten zu bekennen, die sie andernorts und bei anderer Gelegenheit als Grundlage unserer Gesellschaftsordnung, als Basis unserer offenen und freien Gesellschaft geradezu beschwören. Schließlich ist eine bestimmte Religionskritik wieder lebensgefährlich geworden, wenn man zum Beispiel an Hamed Abdel Samad oder Seyran Ates denkt, die rundum die Uhr polizeilich geschützt werden müssen wie inzwischen europaweit Tausende von Autoren, Künstler, Politiker, Amtspersonen oder Lehrer von muslimischen Kindern. Dieses Anlegen von zweierlei Maß wird uns gern als Toleranz verkauft. Tatsächlich ist es schleichende Selbstaufgabe – aufgrund von Gleichgültigkeit, Kulturrelativismus oder gar Anbiederung.
Eine Kultur, die so wenig bereit ist, ihre Grundlagen wertzuschätzen und zu verteidigen, wird nicht überleben. Sie wird überformt und vernichtet werden durch die Kultur ihrer Feinde.
Roland Fakler am Permanenter Link
@Uwe Lehnert Ja, lieber Uwe, da kann ich nur wieder voll zustimmen.
Marcel d'Hondte am Permanenter Link
Nun hat die Autorin mit ihrer deskriptiv-sachlichen Annäherung an den Tatbestand u.
Den übrigen Ausführungen muss man sich sicherlich ebenso anschließen. Dieses Urteil ist ein Skandal, die erkennenden Richter_innen sind .... u. in der Konsequenz muss umgehend die gesetzliche Grundlage i.d. nationalen Legislation novelliert werden, die solchen verheerenden Nonsens legalisiert ...
Marc J. am Permanenter Link
Wenn man sich aus Angst vor Anschlägen von strenggläubigen Psychopathen in Europa schon den Mund verbietet, dann hätte ich dazu eine Frage: Wie nennen denn fanatisch-strenggläubige Muslime jemanden inkl.
Hans Schimmeck am Permanenter Link
Na ja, diese IS-Muslime sind voll im Einklang mit ihrem Propheten.
Hauen und stechen und auch mal Geschlechtsverkehr mit Kindern.
Das nenne ich gelebten Glauben ;-)
Rainer am Permanenter Link
Die Frage, ob dieser blutrünstige Mensch ein Kinderficker war, wird sich wahrscheinlich nur beantworten lassen, wenn man Kenntnis darüber hat, wann zu dessen Lebzeiten und dessen Lebensregion die Geschlechtsreife (Zeu
Trotz der geringen Lebenserwartung zu jenen Zeiten ist es eher unwahrscheinlich, dass dies damals bereits mit neun Jahren war. Kindheit und Jugend - als Lebensspannen wie als zivil gebotene Entwicklungs-Schutzräume, waren in der arabischen Geographie des 7. nachchristlichen Jahrhunderts mit Sicherheit noch nicht erfunden. In anderen Geographien derselben Zeit auch nicht.
Zum Christentum: Jemand hat bereits die katholische Kirche als Kinderfickersekte bezeichnet? Ach? Ausgerechnet diese lieben Leute? Da wäre ich jetzt gar nicht drauf gekommen.
Das Einzige, was ich mich als kleiner Junge schon immer fragte: Warum zwingen mich meine Eltern, abstruse Stories aus der Wüste aus dem Munde einer betulichen Dragqueen zur Kenntnis zu nehmen; dazu betuliche Handlungen, koordiniert mit einer nach Mottenkugeln riechenden Gruppe von Menschen vorzunehmen. (Außerhalb des Tempels wirkten die dann wieder ganz normal).
Dr. Helmut Bühler am Permanenter Link
Das ganze Geschwurbel hier um allgemeinmontheistischen Jungfräulichkeitswahn und unangemessen abwertende Begrifflichkeiten ist geschenkt. "Kinderficker" ist der angemessene Begriff.
Munk am Permanenter Link
Aischa war allerdings Mohammeds Lieblingsfrau, heisst es. Also kann man ihm vielleicht doch pädophile Neigungen zuschreiben.
Frank am Permanenter Link
"Vielmehr hätten die österreichischen Gerichte sorgfältig ihr Recht auf freie Meinungsäußerung abgewogen gegen das Recht anderer auf Schutz ihrer religiösen Gefühle und vor allem das legitime Ziel der Wahrung des
Die Richter sagen, Muslime seien gewaltbereit und deshalb müsse jegliche Kritik am Islam unterbunden werden. Würde ein Mitglied der AfD so etwas sagen, gelte er als Rassist. Aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht bestätigt jedes Vorurteil über Muslime.
Ulf Dunkel am Permanenter Link
Schon bemerkenswert, dass der EGMR etwas zum weltlichen, per Gesetz schützbaren Rechtsgut erhebt, was nicht mal die christlichen Kirchen so fordern, den "Schutz der religiösen Gefühle".
Absurder geht's kaum noch. Wenn religiöse Gefühle schützenswert wären, was wären dann religionsfreie Gefühle? Oder politische Gefühle? Oder familiäre Gefühle? Oder überhaupt Gefühle? Gefühle juristisch schützen zu wollen erinnert ein wenig an den Versuch, einen Pudding an die Wand zu nageln.
Das EGMR-Urteil halte ich für das völlig falsche Signal und für einen weiteren Schritt im Rollback in vorsäkulare Zeiten.
Wolfram am Permanenter Link
Leider fehlt im Artikel der Name der Österreicherin:ELISABETH SABADITSCH-WOLFF, was eine (direkte) weitere Recherche im Netz nötig macht.
Dann stellt sich nämlich heraus, daß diese Dame auf Wahlveranstaltungen in den USA Reklame für Trump gemacht hat.
Das ENTWERTET ihre Kritik natürlich NICHT, schwächt aber (leider !) ihre Rolle als Vorreiterin gegen eine Vereinnamung der Zivilgesellschaft durch religiöse Ideologien, wie sie gerade von den Evangelikalen unter Trump versucht wird.
Leider müssen die "Aufklärer" heutzutage einen "Mehrfrontenkrieg" führen; schade daß die "Österreicherin" sich so positioniert hat, daß sie deren Anliegen sowohl nützt wie schadet.