Nachdem die Diskussionen um den sogenannten "Burkini" abgeflaut sind, erregt ein neues Gerichtsurteil die Gemüter. Das Verwaltungsgericht Halle (Saale) erlaubt einem Mädchen das Duschen im Badeanzug aus religiösen Gründen.
Kaum ist die Debatte um Burkinis im Schwimmunterricht abgeflaut, kommt das nächste Verwaltungsgericht um die Ecke und definiert Gleichberechtigung neu. Das Verwaltungsgericht Halle (Saale) hat vor einer Woche einer Schülerin zugestanden, mit einem Badeanzug zu duschen – obwohl die Badeordnung vorsieht, dass dies ohne Kleidung zu erfolgen hat.
Abgesehen von hygienischen Dingen muss man sich fragen, ob das Gericht den Begriff "Gleichbehandlung" schon einmal gehört hat. Denn was unterscheidet die klagende Schülerin von jedem schamhaften Pubertierenden, der seine Pickel auf dem Rücken auch gern in der Dusche verstecken würde? Auflösung: Die Schülerin ist muslimischen Glaubens.
Wobei eines nicht genau klar ist; in den Medien ist immer nur von einer Schülerin die Rede. Dabei macht es schon einen Unterschied, ob sie bereits religionsmündig – also älter als 14 Jahre – ist. Das scheint hier nicht der Fall zu sein, heißt es doch im Urteil des Verwaltungsgerichts Halle (Aktenzeichen: 6 B 243/19 HAL), dass "die Glaubensfreiheit auch das Tragen bestimmter Kleidung bereits Kindern [zustehe], auch wenn diese bis zu ihrer Religionsmündigkeit zunächst von ihren Eltern vertreten würden."
In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts heißt es: "Zwar seien sowohl die Glaubensfreiheit der Antragstellerin als auch das religiöse Erziehungsrecht der Eltern Einschränkungen zugänglich. […] Da es im vorliegenden Fall lediglich um das vor dem Unterricht erfolgende Duschen gehe, welches nicht Bestandteil des Schwimmunterrichts ist und dem auch keine integrative Funktion zukomme, könne dies die religiösen Grundrechte der Antragstellerin nicht einschränken."
Das gemeinsame Duschen eines Klassenverbandes (respektive eines geschlechtsselektierten Teiles davon) vor dem Schwimmunterricht hat also keine "integrative Funktion"? Weil Kinder außerhalb der Schule schön ordentlich nach gruppenbezogenen Kriterien getrennt bleiben sollten? Oder wie ist das zu verstehen?
Hält das Gericht Selektion nach Geschlecht und (elterlicher) Religion für wichtiger als den Gedanken der Gleichbehandlung aller Menschen? Was treibt das Gericht an, die Ausgrenzungsbestrebungen einer kleinen Minderheit über den Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz zu stellen? Man weiß es nicht.
Die Schülerin habe laut Gericht mit Verweis auf den Koran dargelegt, dass "es nach ihrer Glaubensüberzeugung nicht erlaubt sei, sich vor anderen Personen, die nicht zur Familie gehören, nackt zu zeigen."
Das soll das Mädchen vor Gericht ausgesagt haben? Klingt wenig glaubwürdig. Es werden wohl eher ihre Eltern und der oder die dahinterstehenden Islamverbände oder Moscheevereine gewesen sein, die sich hier ihr Extrasüppchen kochen wollten. Und vom Gericht die Suppe nicht versalzen, sondern brühwarm kredenzt bekamen.
33 Kommentare
Kommentare
Bernd Hamburger am Permanenter Link
Ernsthaft? Gemeinsames Nacktduschen soll eine "integrative Funktion" haben? Warum wird dann überhaupt nach Geschlechtern getrennt geduscht?
Mal ehrlich, klar muss jeder, der hier leben möchte, sich an die hier geltenden Regeln und Gesetze halten, aber was für Klamotten man anzieht, oder auch nicht, ob nun unter der Dusche oder sonstwo, sollte doch jeder bitteschön selbst bestimmen können, egal ob aus religiösen Gründen oder wegen Pickeln.
Als humanistisch würde ich es daher betrachten, entsprechende Regelungen in Bäderordnungen generell in Frage zu stellen. Die Begründung dafür "Hygiene" ist doch eh Bullshit. Wer prinzipiell seinen Schniedel nicht wäscht, der läuft sowieso durch den Duschraum durch. Oder gibt es in dem entsprechenden Schwimmbad im regulären Badebetrieb Kontrollen, dass auch jeder Badegast sich eine bestimmte Mindestzeit nackt unter der Dusche aufhalten und alle Körperteile mit Seife behandeln muss?
Nora Koch am Permanenter Link
Es geht wohl eher darum dass für alle Schüler die gleichen Regeln gelten. Ob die momentan gültigen die besten sind sei dahingestellt, aber entweder gelten sie für alle oder keinen.
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Ich denke mal, es geht im vorliegenden Fall nicht so sehr um Duschverweigerer aus Bequemlichkeit oder mangelndem Hygienedenken, sondern um eine der typischen Extrawürste, die man dem Staat abtrotzen will, um zu zeigen
Es geht ja - dies ist mir aus anderen Fällen bekannt - nicht nur um die eigene Nacktheit, sondern auch um die Fremder. Daher dürfte das muslimisch konditionierte Mädchen nicht mit Mitschülerinnen duschen, wenn diese sich nackt zeigen. Aber auch die Jungs dürften nicht mit Jungs duschen. Es geht noch weiter: Wenn dann - züchtig im Badeanzug bekleidet - der Schwimmunterricht stattfindet, darf das muslimisch konditionierte Kind auch nicht teilnehmen, da es ja Kinder des anderen Geschlechts leicht bekleidet sehen könnte.
Islamverbände klagen deswegen sehr gerne wie die "Föderale Islamische Union":
"Der Muslim hat nicht nur dafür Sorge zu tragen, dass seine eigene Aura (der immer in Gegenwart von Fremden zu bedeckende Teil des Körpers. Anm.) bedeckt ist, sondern auch, dass er nicht unnötig die Aura eines anderen Menschen betrachtet. Selbst wenn ein Muslim oder eine Muslima sich selbst zu genüge bedeckt hat, sieht er oder sie bei dem gemischten Schwimmunterricht unweigerlich immer noch die Aura der anderen Badeteilnehmer, auch des jeweils anderen Geschlechts, was bereits nicht islamkonform ist." (Quelle: https://islamische-union.de/gemischter-schwimmunterricht/)
Da die Zone beim Mann von den Kniescheiben bis zum Bauchnabel reicht, scheidet für viele Imame der Schwimmunterricht generell aus, da sich mindestens die nicht muslimisch konditionierten Kinder so nicht kleiden. Auch Mädchen, die Haare zeigen, sind für andere Muslime tabu.
Also bräuchten Mädchen und Jungs eine Sonderbehandlung, am besten für jeden Schüler und jede Schülerin eine Einzeldusche und Einzelschwimmunterricht. Oder fühlen sich muslimisch konditionierte Menschen generell als rein und schwimmfähig, weil ihnen das ihre Religion einredet...?
Unechter Pole am Permanenter Link
Aus der Erfahrung meines Heimatlandes weiß ich leider, dass ein solcher Laissezfairismus nur dem gesellschaftlichen Druck die Schranken öffnet.
Hymeteron Irrgang am Permanenter Link
Gute Frage! Warum eigentlich?
Hans Trutnau am Permanenter Link
Gleichberechtigung verballhornt.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Diese vernagelten Gerichte machen mit ihrem Devotismus gegenüber dem Islam alle unsere Bemühungen zur Gleichberechtigung kaputt.
Martin Mair am Permanenter Link
Vermutlich kommt Mobbing in der Schule auch eine "integrative Funktion" zu? Wer nicht mit macht wird oft gemobbt, sage ich aufgrund meiner Schulerfahrung ...
Martin Mair am Permanenter Link
Vielleicht wäre es gut, wieder die gute alte Schulkritik aus den 60er und 70er Jahren in Erinnerung zu rufen?
https://de.wikipedia.org/wiki/Deschooling
http://www.projektwerkstatt.de/index.php?p=16207 (Ivan Illich: Die Schule als heilige Kuh)
https://freilerner.de/ivan-illichs-deschooling-society-verstehen-oder-missverstehen/
M. S. am Permanenter Link
Die Schüler müssen sich voreinander beim Duschen nackt zeigen? Wo leben wir denn? Wer schonmal selber Schüler war weiß doch, dass das sehr viel schlimmer ist als mit Fremden.
Bella am Permanenter Link
Lieber Herr Weber,
Weder meine Geschwister noch ich - und unsere Grundschulzeit ist auch erst 15 Jahre her - mussten vor unseren Mitschülerinnen und Mitschülern nackt duschen. Und genauso sollte es sein. Ein Kind kann und darf selbst entscheiden, vor wem es sich ausziehen will. Und wenn das Mädchen, von dem Sie schreiben, das nicht machen will - egal aus welchem Grund - ist das vollkommen okay.
Ich bin froh, dass Menschen wie Sie nicht in einem Gerichtssaal sondern nur hinter der Tastatur sitzen.
Beste Grüße
Jan Weber am Permanenter Link
Lieber Herr oder Frau Bella,
Sie haben offenbar nicht verstanden, worum es in dem Artikel geht: Nicht darum, ob irgendwer wie auch immer bekleidet oder nackt duscht (wobei ich aus hygienischen Gründen Zweiteres für sinnvoller halte). Es geht darum, dass wieder einmal ein deutsches Gericht Sonderregelungen für Religiöse festgeschrieben hat.
Möglicherweise erinnern Sie sich an das skandalöse Urteil vor einigen Jahren, als ein Richter einen prügelnden Ehemann vom Vorwurf der Körperverletzung freisprach, "weil es zur Kultur türkischer Männer gehöre, ihre Frauen zu schlagen." Das Urteil wurde verständlicherweise aufgehoben, weil gleiches Recht für alle gilt.
Weshalb also sollte das im geschilderten Fall nicht gelten?
Grüße zurück
J. Weber
Klaus D. Lubjuhn am Permanenter Link
Gemäß dem Infektionsschutzgesetz sind Auflagen des Gesundheitsamtes zu beachten. Dazu gehört sicherlich auch, dass Schulpflichtige vor Nutzung einer Badeanstalt hygienische Grundregeln beachten.
hänge scheint das Gericht in seiner Abwägung nicht erkannt zu haben. Dafür gibt es aber Revisionsgerichte.
G. Hantke am Permanenter Link
Ich würde die Hygiene ganz und gar nicht beiseite lassen.
Gewiß kann man letztlich nicht kontrollieren, ob der Einzelne sich vor allem auch dort wäscht, wo es im Zweifel am nötigsten wäre. Dies war aber einmal recht selbstverständlich hierzulande und ist noch (!) immer weit verbreitet. Und es ist eine Frage der Erziehung, zu der ja offenbar auch diese Schule –bisher- einen Beitrag leisten durfte.
Das angesprochene Urteil wäre daher auch nicht sonderbarer, wenn der Richter vermerkt hätte: Was soll das, ich ziehe mich beim waschen auch nicht aus.
Jörn am Permanenter Link
Ich verstehe das Problem, welches der Artikel skizziert. Dennoch frage ich mich, warum es zu einem Prozess kam und man sich nicht anderweitig hat einigen können.
Will man wirklich erreichen, dass sich jemand gegen seinen Willen (die Teilnahme am Unterricht ist ja nicht freiwillig) auf Befehl nackt ausziehen muss? Wenn es jemand nicht will, aus welchen Gründen auch immer, dann könnte man doch einfach darüber hinwegsehen.
Wer wollte in Zukunft kontrollieren, ob sich das Mädchen tatsächlich auszieht? Diese Kontrolle kann man doch keinem vernünftigen Erwachsenen zumuten. Wäre ich Sportlehrer, würde ich mich weigern, die Nacktheit meiner Schüler zu überwachen.
Es ist sicherlich problematisch, wenn bestimmte religiöse Gruppen schrittweise Sonderrechte einfordern und unsere Welt auf diese Weise langsam in ein Irrenhaus verwandeln. Aber es ist ebenso problematisch, wenn man Kleinigkeiten auf die Goldwaage legt.
Heinz Kohlbach am Permanenter Link
"Es ist sicherlich problematisch, wenn bestimmte religiöse Gruppen schrittweise Sonderrechte einfordern und unsere Welt auf diese Weise langsam in ein Irrenhaus verwandeln. "
Nicht ganz richtig! Keine bestimmte Religiöse Gruppten fordern Sonderrechte ein. Ich denke Sie meinen damit die Menschen, die sich zum Islam bekennen. In einem sekulären Land, in der die Religionsfreiheit per GG gewährleistet ist, muss ausgerechnet eine bestimmte Gruppe ihr Recht immer wieder einfordern bzw. einklagen, während es für Christen und Juden selbstverständlich ist!!! Während in einem sekulären Land Christen und Juden Sonderrechte haben, erhalten diese "ausgegrenzte" Religionsgruppe nur eingeschränke Freiheiten: Nämlich, sie haben sich der christlichen Religion oder Tradition anzupassen!!! Wenn sie dann sich diesere Unterdrückung wehren und ihr per Gesetz zugesichertes Recht auf Religionsausübung einfordern, dann sind es halt die pösen pösen Muslime, die wieder mal Sonderrechte einklagen!? Andere Religionsgruppen werden niemals so hart und hinterhältig angegeriffen, wie diese Gruppe! Und das im Namen von Humanismus???
Petra Pausch am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Kohlbach,
haben Sie mehr als diesen einen Artikel im Humanistischen Pressedienst gelesen? Vermutlich nicht. Denn sonst kämen Sie nicht auf die Idee, zu schreiben: "Andere Religionsgruppen werden niemals so hart und hinterhältig angegeriffen, wie diese Gruppe!"
Schauen Sie sich doch bitte mal diese Webseite hier genauer an ... und dann begründen Sie Ihre Unterstellung.
Jörn am Permanenter Link
Ich verstehe Ihr Argument (nicht jedoch Ihren häufigen Gebrauch von "!!!!" und "!?!?", wodurch Ihr Text etwas hysterisch klingt).
Ihre Position scheint nun zu sein, dass auch die Muslime einen hübschen Schwung an Sonderrechten bekommen sollen, damit es gerecht zugeht.
Meine Position ist hingegen, dass religiöse Sonderrechte generell abgeschafft werden sollten, anstatt neue Sonderrechte einzuführen. Das Grundgesetz legt ja eigentlich fest, dass die freie Religionsausübung garantiert wird, sofern diese sich in dem für alle (!) geltenden Rahmen bewegt. Leider wird das nicht konsequent eingehalten.
Ich würde auch Ihrer These nicht zustimmen, dass die Muslime ganz besonders (Zitat) "hart und hinterhältig angegriffen" werden. Hier bei hpd und in den Leserkommentaren wird gerade den christlichen Kirchen ganz gut eingeschenkt.
Ich wohne in Frankfurt. Die Menschen stellen hier keine christlichen Symbole zu Schau, jedoch gibt es eine große Menge an verschleierten Frauen, so zahlreich, dass sie mittlerweile prägend für das Stadtbild geworden sind. Ich kann hier keine Unterdrückung einer Religionsgemeinschaft erkennen, wie Sie behaupten.
Interessanter wäre für mich die Frage, ob es sich nicht vielleicht genau andersherum verhält: Ist der Islam womöglich darauf angelegt, Menschen (und ganz besonders Frauen) zu unterdrücken? Soll der Staat dabei tatenlos zusehen, unter dem Vorwand der Religionsfreiheit? Es besteht der Verdacht, dass Religionsgemeinschaften, die ganz besonders laut auf ihre Freiheiten pochen, diese in Wahrheit dazu benutzen wollen, um anderer Leute Freiheiten zu beschneiden. Dieser Verdacht gilt natürlich für alle Konfessionen.
Heinz Kohlbach am Permanenter Link
Es entspricht den Tatsachen, dass nur bei Muslimen diese sog. "Sonderrechte", welche sie auch sein mögen, in Frage gestellt werden! Übrigens !!!!
Religiöse Rechte kann man nicht abschaffen. Wie soll die Umsetzung und erst Recht die Bestrafung erfolgen? Wollen Sie tatsächlich, dass eine Frau mit Gefängnis bestraft wird, weil sie ein Kopftuch trägt. Denn eine Geldstrafe würde nichts nützen, da diese Frauen dann als Wiederholungstäter gelten und sie bei weiteren "Vergehen" mit Gefängnis bestraft werden, was das Kopftuchtragen zu einem Verbrechen macht! Die Bestrafung würde zum größten Teil nur Mädchen und Frauen betreffen. Wollen Sie ihnen die Kopftücher abreißen, so wie es ab und zu in den Medien zu lesen ist. Werden Sie zu den ersten gehören, der seine Nachbarn anzeigt, weil sie religiöse Sonderrechte haben und Kopftücher oder Schleier tragen?
Kinder!, die aufgrund ihrer sog. "Sonderrechte" sich nicht vor Fremden entblösen möchten, müssten auch bestraft werden bzw. ihre Eltern. Das gilt für Kopftücher oder sonstige religiöse Kleidung.
Wenn sie Sonderrechte abschaffen wollen, (die Religionsanhänger in Deutschland können echt hoffen, dass Menschen wie Sie niemals bzw. nie wieder an die Macht kommen), müssen Sie wahrscheinlich dutzende Millionen von Menschen mit sofortiger Wirkung kriminaliseren. Es gibt genügend organisationen und Millionen Anhänger in Deutschland, die sich als christlich bezeichnen, den Abriss von Moscheen fordern und bei Wahlen ständig mit Plakaten, auf der Moscheen durchgestrichen ist, Werbung für ihre Partei betreiben.
Aber nach dem zweiten Weltkrieg und der größten Massaker der deutschen Geschichte, hat noch keine einzige Partei oder Gruppierung den Abriss von Synagogen verlangt, von Kirchen erst Recht nicht. Von Moscheen immer wieder!! (keine Hysterie)
Dass Sie in Frankfurt leben und dort Frauen mit Kopftüchern das Stadtbild prägen, bedeutet nicht, dass eine Benachteilung der Muslime nicht erfolgt. Vielleicht sollten Sie auch mal das Gepräch mit "diesen" Frauen suchen, dann werden Sie erkennen, dass es Bürger dieses Landes sind und immer wieder gegen Windmühlen antreten.
Wie verhalten Sie sich denn, wenn Sie Nonnen sehen? oder Priester?
Juden haben das "Sonderrecht" der Schächtung, bei Muslimen, die es auch praktizieren, ist es hingegen verboten.
Christen und Juden haben eigene religionsfördernde Schulen, bei Muslimen ist es hingegen verboten. Ob es kath., evang., orth. oder jüdische Schulen sind. Islamschulen werden Sie in Deutschland nicht finden.
Christen und Juden haben echte Gotteshäuser, Kirchen-Bauten und Synagogen. Muslime hingegen müssen den Bau von Moscheen sich durch jahrzehntelange Gerichtsverfahren "erkämpfen", ansonsten hocken sie in irgendwelchen Hinterhöfen oder Wohnhäusern, die dann in der Statistik als Moscheen geführt werden.
Es ist nicht richtig, dass manche Religionsgemeinschaften laut auf ihre Freiheiten pochen, sondern sie fordern nur das, was auch den anderen zusteht.
Jörn am Permanenter Link
Sie schreiben sehr engagiert, aber Ihr sachlicher Vortrag weist einige Mängel auf. Religiöse Symbole in der Öffentlichkeit können nämlich durchaus verboten werden.
Ich nehme Ihre Andeutung zur Kenntnis, dass sich Muslime ohnehin nicht an solche Gesetze halten würden. Hoffentlich sprechen Sie nicht für die Mehrheit der Muslime.
Anders als Sie schreiben werden die Strafen mit der Zeit ernster, wenn Menschen wiederholt gegen Gesetze verstoßen. So ist es ja auch mit Falschparken: Wenn Sie jeden Tag vor meiner Haustür abgeschleppt werden, gibt's irgendwann härtere Konsequenzen. Sie behaupten, dies wäre nicht möglich, aber vielleicht müssten Sie sich hier etwas genauer informieren.
Ebenso scheint mir Ihre Darstellung falsch zu sein, in Deutschland fände man keine großen und prachtvollen Moscheen. Waren Sie schon mal in Köln? In meiner Heimatstadt Frankfurt gibt es 40 Moscheen (Quelle: Moscheesuche.de), einige davon sehr prachtvoll, zum Beispiel die Abu-Bakr-Moschee. Zum Vergleich: Es gibt 77 evangelische und 67 katholische Kirchen in Frankfurt.
Ich persönlich würde keine Initiativen befürworten, die darauf abzielen, mehr Rechte für irgendeine Religionsgemeinschaft zu erstreiten. Sondern ich befürworte, dass diese Rechte generell abgeschafft werden und auf diese Weise eine Gleichstellung erfolgt.
Eins noch: Menschen, die Tiere wegen irgendwelcher religiöser Wahnvorstellungen schächten, sollten ihre Ethik überprüfen. Ich halte das für verwerflich. Ihre Götter sind mir einerlei.
Roland Fakler am Permanenter Link
Mädchen und Buben sollten selbst entscheiden könnten, ob sie nackt mit anderen duschen wollen oder nicht. Religiöse Gründe sind da völlig unwichtig, entscheidend ist das Recht auf Selbstbestimmung.
Dieter Bauer am Permanenter Link
Justitia soll unbestechlich sein, ist es eben nicht, denn Richter sind auch nur durch Indoktrination beherrschte Wesen.
Arno Gebauer am Permanenter Link
Moin,
dieser Artikel verdeutlicht, wie die Sonderrechte der Religiösen mittels Gerichtsentscheidung festgeschreiben und in der Gesellschaft veröffentlicht
werden.
Das muß aufhören, wenn Religionen eine Privatsache bleiben sollen.
Über Gerichtsentscheidungen werden Religionen in der Gesellschaft
verfestigt, was verhindert werden muß.
Religionsorganisationen müssen von den Humanisten so bloßgestellt werden, wie dies
die Linke über mehrere Jahre sehr erfolgreich mit der SPD gemacht hat.
Die Religionsorganisationen haben viel Dreck am Stecken, der ständig und überall
wiederholt zum Thema werden sollte.
Viel Erfolg und viele Grüße
Arno Gebauer
Mirko am Permanenter Link
Das Urteil des Gerichts geht meiner Meinung nach am Thema vorbei.
Es sollte keine religiösen Sonderrechte für die Nichteinhaltung von Hygiene geben.
ABER:
Wieso musste die Schülerin überhaupt klagen?
Wer kontrolliert bitte, ob in einer Dusche alle nackt sind? Geht da der Lehrer/ die Lehrerin durch und guckt sich jeden genau an?
Ich erinnere mich noch an meinen eigenen Schwimmunterricht: Niemand hat da nackt geduscht. Man ist kurz mit der Hand voller Duschgel unter die Badekleidung gegangen und gut war es.
Vermutlich hat sich nur durch Zufall ein Gespräch mit einer anderen Schülerin darüber ergeben, ob die Schülerin eigentlich den Badeanzug ausziehen dürfe, wenn sie denn wolle. Und dann hat es irgendwer wieder zu genau genommen und sich bei der Schule über fehlende Hygiene beschwert.
Was für ein Irrsinn. Wie kann man von Jugendlichen verlangen, sich nackt einem Haufen pubertierender Altersgenossen zu zeigen?
Das Problem ist hier eine Schule/ Gesellschaft, die es nicht schafft, solche Themen konstruktiv zu diskutieren.
Durch sowas entsteht dann ein Gerichtsurteil, dass es einem Mädchen/ einer jungen Frau zugesteht, sich nicht vor aller Augen nackt auszuziehen. Wow. Der Fall hätte geschlossen sein müssen, bevor die Klägerin überhaupt einen Grund (hier: Religionsblubbs) vorgebracht hat.
M. S. am Permanenter Link
Aber natürlich gibt es Lehrer, die sowas kontrollieren. Nicht umsonst hat zu meiner Zeit niemand die Duschen an der Sporthalle genutzt.
Heinz Kohlbach am Permanenter Link
"Mädels mussten ihre Binden vorzeigen, wenn sie wegen Regelschmerzen die Teilnahme am Sportunterricht umgehen wollten."
An dieser Darstellung kann man die kranke Gesellschaft erkennen. Aber die Verteidiger solch einer kranken Gesellschaft machen derzeit Jagd auf muslimische Mädels und Jungs. Es ist schon mehr als pervers, Regel auszustellen um den Kindern und Jugendlichen ihr Selbstbestimmungsrecht zu entziehen. Gerade in einer Gesellschaft, in der der sexuelle Mißbrauch von Kindern in den Kirchen extrem häufig vorkommt und dieser auch eben von dieser Gesellschaft nicht so scharf angegriffen wird, wie sie es bei jungen muslimischen Kindern machen, wenn sie aufgrund ihrer Selbstbestimmung (Religionsfreiheit ist GG geschützt), sich nicht vor Fremden ausziehen wollen.
Auf der einen Seite werden Kindervergewaltiger aus den eigenen Reihen nicht einmal öffentlich zum Pranger gestellt und auf der anderen Seite verlangt man eben von Kindern, sich (fast) nackt auszuziehen und sich anderen zur Schau zu stellen.
Hier erkennt man eigentlich die wahren Motive: Hass und Hetze gegen Muslime! Anders kann man solche Beiträge und die diesen verteidigenden Kommentare nicht verstehen.
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
"Hier erkennt man eigentlich die wahren Motive: Hass und Hetze gegen Muslime!"
Was ist eigentlich Ihr Motiv? Oder ist Ihnen nicht bewusst, das man Kinder nicht in die Freiheit entlässt, indem man zulässt, dass sie ihnen genommen wird...?
Heinz Kohlbach am Permanenter Link
Mir ist bewusst, dass durch den Zwang, sich nackt auszuziehen und nackt zu duschen, die Freiheit des Kindes genommen wird.
Wenn Sie die Verpflichtung von Kindern, nackt zu duschen, als eine Freiheit für Kinder ansehen, sollten Sie sich den Begriff "Freiheit" genauer betrachten. Gleichzeitig sollten Sie auch das Recht des Kindes auf die Freiheit aufgrund einer eigenen Weltanschauung oder Religion sich für ein Tun oder Unterlassen zu entscheiden.
Für die Weigerung, sich Nackt auszuziehen, benötigt ein Kind keine Begründung. Welche Begründung haben Sie den? Hygiene? oder eher Hass auf die Entscheidung des Kindes, weil es eben ein Muslim ist?
Wissen Sie eigentlich, dass es eben Menschen gibt, die unabhängig ihrer Religion, Ihre Kinder nicht Nackt zeigen wollen, weder Erwachsenen noch anderen Kindern!?
Vielleicht gehören Sie halt zu den Menschen, die gerne ihre Kinder anderen Menschen Nackt zeigen. Aber Sie dürfen es nicht von jedem verlangen. Und erst Recht nicht mit irgendwelchen selbst aufgestellten Regeln!
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
"Mir ist bewusst, dass durch den Zwang, sich nackt auszuziehen und nackt zu duschen, die Freiheit des Kindes genommen wird."
Mir ist bewusst, dass durch den Zwang, sich nicht nackt ausziehen zu dürfen und nicht nackt duschen zu dürfen, die Freiheit des Kindes genommen wird.
Das kann man also auch umdrehen. Doch beide Sichtweisen sind unsinnig. Freiheit entsteht durch Wahlfreiheit. In meiner Jugend war es völlig normal, dass man selbstverständlich vor dem Schwimmunterricht nackt geduscht hat. Da wäre ein "Angezogenduscher" ziemlich schräg angesehen worden. Aber die gab es eh nicht. Warum sollte man sich auch wegen seines Körpers schämen? Die miefigen 50er-Jahren hatten wir überwunden.
"Wenn Sie die Verpflichtung von Kindern, nackt zu duschen, als eine Freiheit für Kinder ansehen, sollten Sie sich den Begriff "Freiheit" genauer betrachten. Gleichzeitig sollten Sie auch das Recht des Kindes auf die Freiheit aufgrund einer eigenen Weltanschauung oder Religion sich für ein Tun oder Unterlassen zu entscheiden."
Würden Sie es als Eingriff in Ihre Freiheit ansehen, wenn Sie sich nur angezogen im öffentlichen Raum bewegen dürfen? Nein? Ja? Objektiv ist es ein Eingriff, der jedoch vom Gesetzgeber wohl überlegt ist. Eine Weltanschauung, die nach unserem GG nicht über dem Gesetz steht, sondern nur unterhalb des Gesetzes frei gelebt werden darf, unterliegt also gewissen Begrenzungen. So ist eine freie Entscheidung zur Unfreiheit sicher ein Grenzfall. Daher haben damit Gerichte regelmäßig Probleme. Denn die Gretchenfrage ist die: War die Entscheidung zur Unfreiheit wirklich frei und unbeeinflusst?
"Für die Weigerung, sich Nackt auszuziehen, benötigt ein Kind keine Begründung. Welche Begründung haben Sie den? Hygiene? oder eher Hass auf die Entscheidung des Kindes, weil es eben ein Muslim ist?"
Was ist das für ein stumpfsinniges "Argument". Warum sollte ich auf die Entscheidung eines Kind "Hass" empfinden, nur weil es muslimische konditioniert wurde? Die Hygiene ist in der Tat ein Argument. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass Muslime, die die männliche Genitalverstümmelung (MGM) gerne mit hygienischen Gründen rechtfertigen, im Fall des unbekleideten Duschens von Hygiene nichts wissen wollen. Ein mit Vorhaut bekleideter Penis ist also unhygienisch, während die Bekleidung des ganzen Körpers (wir sprechen bei muslimisch konditionierten Mädchen nicht von knappen Bikinis) ausreichend hygienisch sein soll. Beides beim Duschen wohlgemerkt.
"Wissen Sie eigentlich, dass es eben Menschen gibt, die unabhängig ihrer Religion, Ihre Kinder nicht Nackt zeigen wollen, weder Erwachsenen noch anderen Kindern!?"
Es geht beim Duschen nicht um "zeigen". Duschen ist ein Vorgang, bei dem Wasser aus einem Brausekopf auf einen Körper niederprasselt, der eingeseift wurde und somit von Verunreinigungen und Hautschuppen befreit wird. Wer das als Ausflug ins Voyeuristentum ansieht, sollte eher einen FKK-Strand aufsuchen, da sieht er oder sie mehr.
"Vielleicht gehören Sie halt zu den Menschen, die gerne ihre Kinder anderen Menschen Nackt zeigen. Aber Sie dürfen es nicht von jedem verlangen. Und erst Recht nicht mit irgendwelchen selbst aufgestellten Regeln!"
Wie gesagt: Duschen ist kein Zeigen. Sie würden vermutlich auch Ihre Kinder nicht mit in eine gemischte Sauna nehmen, wo Kinder und Erwachsene saunieren. Das ist Ihre freie Entscheidung. Sie dürfen auch völlig bekleidet mit ihrem Ehepartner ins Bett gehen. Das ist Privatsache. Doch im Fall einer schulischen Veranstaltung gelten gewisse Regeln, die natürlich wie alle Regel selbst aufgestellt sind. Im Sportunterricht darf auch kein Schüler in Straßenbekleidung erscheinen. Oder in Mathematik im Bikini oder der Unterhose.
Jeder Ort, jede Art Unterricht hat ihre eigenen selbst aufgestellten Regeln. Und dass man unbekleidet duscht, ist eine solche Selbstverständlichkeit, dass man darüber nicht reden müsste - es sei denn, restriktive religiöse Regeln machen dieses Fass auf...
Gabriele Wruck am Permanenter Link
"Aber die Verteidiger solch einer kranken Gesellschaft machen derzeit Jagd auf muslimische Mädels und Jungs."
"Es ist schon mehr als pervers, Regel auszustellen um den Kindern und Jugendlichen ihr Selbstbestimmungsrecht zu entziehen."
Die Regel, im Schwimmbad vor dem Wassergang nackt zu duschen, wurde nicht aufgestellt, um jemandem das Selbstbestimmungsrecht zu entziehen, sondern um als Betreiber eines Schwimmbads seinen Verpflichtungen nach §37 Abs.2 des Infektionsschutzgesetzes (bzw. Vorgänger) nachkommen zu können, ohne den Chlorgehalt des Badewassers auf 75% erhöhen zu müssen.
Die Nacktdusch-Pflicht im Schwimmbad gab es auch schon vor vielen Jahrzehnten, als niemand sich hätte ausmalen können, welch hysterischen Opferkult es eines Tages in Deutschland um eine dauerbeleidigte Gesinnungsgenossenschaft geben würde, die es sich zu Ziel gesetzt hat, mit ihrem aggressiven Jammersport die mühsam und mit großen wirklichen Opfern bezahlten gesellschaftlichen Errungenschaften der letzten Jahrzehnte und Jahrhunderte zu vernichten.
"Auf der einen Seite werden Kindervergewaltiger aus den eigenen Reihen..."
Welche "Reihen"(!) meinen Sie?
Die Christen? Sind nicht meine/unsere Reihen.
Oder die Gesellschaft in Deutschland? Der scheinen Ihren Äußerungen nach die Opfer von Vertretern des Christentums anzugehören, nicht aber die Opfer von Vertretern des Islams.
Das finde ich ganz schlimm, wie Sie hier die Muslime ausgrenzen, wenn Sie so schamlos durchblicken lassen, dass sie für Sie nicht in unsere Reihen gehören.
Für mich gehören diese Kinder zu uns. Sie werden in UNSEREM Land als Spielball fanatischer Gläubiger missbraucht und können deshalb am ehesten von UNS geschützt werden.
Der Artikel von Jan Weber stellt ganz klar auf die ganz normalen Hygienevorschriften sowie auf den Gleichbehandlungsgrundsatz ab, den Sie wohl hoffentlich nicht in Frage stellen wollen. Er äußert sehr wohl Verständnis für junge Menschen in der Pubertät, die - gestresst von den für manche überwältigenden Veränderungen in dieser Lebensphase - emotional besonders angreifbar durch die Kommentierung ihres Soseins sind.
Der Kritikpunkt ist eindeutig der, dass vom Gericht mal wieder ein Privileg für Gläubige in die Welt gesetzt wurde.
Die Selbstbestimmung Gläubiger wurde mal wieder für wichtiger erklärt als die Selbstbestimmung der Geistesfreien.
DAS ist der Punkt.
Es hätte dem Gericht jederzeit freigestanden, die Klage abzuweisen und der Klägerin nahezulegen, sich mit ihrem an sich zunächst nachvollziehbaren Wunsch, sich nicht nackt in der Öffentlichkeit präsentieren zu müssen, auf ihr normales Selbstbestimmungsrecht zu berufen (Frage an das ifw: Welcher Paragraph käme dafür in Frage? Nur Art. 1 GG?)
Hier aber ging es ein weiteres Mal darum, eine Extrawurst aus der deutschen Judikative herauszupressen, indem man die Religionsfreiheit gegen SÄMTLICHE sonstige deutsche Gesetzgebung zum Zwecke deren demonstrativer Unterordnung unter religiöse Gebote ins Feld führt.
Ein "den Gegner mit seinen eigenen Waffen schlagen" in Vollendung.
Nennenswerte Teile der staatlichen Gewalten wissen schon im Schlaf auswendig, wann sie in Hündchenstellung zu gehen haben.
Relikt aus der Vergangenheit: RECHT AUF BILDUNG
Zur Bildung gehören nicht nur Lesen, Schreiben, Rechnen, Geo, Schemü, Englisch, Musik und lange Listen von Männerkriegen, sondern auch die körperliche Bildung - Kräftigung, Geschicklichkeit, Haltung, Wendigkeit, Standhaftigkeit, Selbsterhalt -, allgemein die Befähigung, Situationen im Leben auf physischer Ebene bewältigen zu können. Dazu gehört in einem Land, in dem man an jeder Ecke in tiefes Wasser fallen kann, auch die Befähigung, schwimmen zu können.
Es wäre diskriminierend, Kindern aus bestimmten Milieus diese Bildung zu verwehren, nur weil ihnen im Elternhaus absurde Schamgrenzen aufgezwungen wurden.
Der Schwimmunterricht soll in einem Alter beginnen, in dem frei erzogene Kinder nicht mehr darüber unterrichtet werden müssen, das da unten was verschieden ist - nämlich dass es bei Mädchen drinnen ist und bei Jungen draußen - und in denen pubertäres sich genieren noch kein Thema ist. Mädchen, die seit Jahren zumindest mit anderen Mädchen und erwachsenen Frauen duschen, haben i.a.R. einfach kein Problem! (Wenn das bei Jungen anders ist, mögen mich Männer bitte gern darüber unterrichten.)
Zur Strategie der Isolation der Frau gehört aber nun mal auch die Isolation der Frauen VONEINANDER.
Mädchen, die sich sogar vor anderen Frauen schämen, sind in ihrer gänzlichen Verunsicherung, mit zwangläufig geringere Vernetzung, entsprechend geringeren Aussichten auf schwesterliche Unterstützung, größerem gegenseitigen Misstrauen in jeder Hinsicht blanke Verfügungsmasse für die patriarchale Familie. So wollen sie die Mädchen haben: geistig, emotional und sozial beschnitten, abhängig, verfügbar, definierbar, dominierbar.
Schlagen Sie gern das Grundgesetz auf und informieren Sie sich, gegen welche Rechte die von Leuten wie den Eltern der Klägerin betriebene Zurichtung dieser Kinder verstößt.
Vielleicht gelingt es Ihnen danach, den Artikel zu verstehen.
Es geht hier nicht GEGEN....
Wir argumentieren FÜR.
FÜR die Freiheit.
Es geht um die Verteidigung der Freiheit.
Hier auch um die Verteidigung der Normalität, sich in seinem Körper, so wie er ist, frei zu fühlen. Sich in einem angemessenen Rahmen - wie die Schwimmbaddusche einer ist - unbelastet nackt bewegen zu können.
Vielleicht befragen Sie mal ein paar nicht fanatische muslimische Frauen, wie normal das unter muslimischen Frauen eigentlich ist.
P.S.
Welche Vorschläge haben Sie für den Umgang mit dem religiösen Renitenzterror, den muslimische SchülerInnen in anderen Unterrichtsfächern betreiben; Stichwort Evolutionstheorie, Lieder, Texte (generell alles, was das Gemüt erreicht bzw. auch noch logisch ist) und anderen Inhalten in Geschichte, Ethik, Philosophie und sämtlichem, was auch nur irgendwie der glorifizierten Hetzschrift namens Koran widerspricht?
Ihrer Nachgiebigkeits"logik" folgend kämen wir letztlich dahin, dass sich alle, also ausnahmslos alle Frauen in Deutschland einen Sack über den Kopf ziehen sollten, da manche Muslime ja ihre Religion so auslegen, dass schon der leiseste Anblick von irgendwas Weiblichem sie aus dem inneren Gleichgewicht bringt. Und da man sie ja in ihrer Religionsfreiheit nicht einschränken darf....
Ich würde mich freuen, wenn Sie Ihre Sensibilität für die Opfer von irgendwas auf die wirklichen Opfer entsetzlicher Taten und Zustände richten würden. Die gibt es nämlich zuhauf. Auch und gerade die gequälten und zum Schweigen verurteilten Kinder hartgläubiger Moslems gehören dazu.
Sie sind zu unterscheiden von einem wachsenden Heer der lebensuntüchtigen Mimosen.
Literaturempfehlung: "Kolobri" von Kati Hiekkapelto
ein prima Krimi, geschrieben von einer finnischen Lehrerin mit einschlägigen Erfahrungen auch zu Thema (habe ich ursprünglich zum Thema Migranten in der Bundeswehr empfohlen bekommen)
P.P.S.
Bitte lernen Sie doch zu unterscheiden zwischen der Bekämpfung menschenverachtender Ideologien (machen wir) und der Bekämpfung von Menschen (machen wir nicht).
Danke.
Heinz Kohlbach am Permanenter Link
"Für mich gehören diese Kinder zu uns. Sie werden in UNSEREM Land als Spielball fanatischer Gläubiger missbraucht und können deshalb am ehesten von UNS geschützt werden."
Ist es nicht eher so, dass gerade diese Kinder für die Machtgelüste der angeblichen Humanisten hinhalten müssen?
Auch wenn es auf dem ersten Blick so aussieht, dass diese Seite und auch die sog. Humanisten in Deutschland sich für Religionslosigkeit einsetzen, ist die Wirklichkeit eigentlich eine ganz andere. Es sind hauptsächlich Kinder aus muslimischen Familien, die eine "harte" Unterdrückung seitens des Staates und ein Teil der Bürger, insbesondere der angebl. Humanisten erfahren müssen.
Letztendlich erziehen die Eltern aller Religionen, auch die des Humanismus und Atheismus, ihre Kinder nach ihren eigenen Vorstellungen und Weltanschuung. Wenn Sie es schon so sagen, dann sind hier bei allen Weltanschauungen die Kinder die Spielbälle. Alle Eltern versuchen zu vermeiden, dass sich andere einmischen und je nach Verteilung der Anzahl einer Weltanschuung, wird sogar Druck ausgeübt.
Nehmen wir als Beispiel religiöse Feiertage: Sind in einer Klasse mehr Kinder aus christlichen Familien, so werden religiöse Feierlichkeiten, wie Weihnachten, Ostern o.ä. den anderen Kindern aufgezwungen bzw. Druck ausgeübt oder sogar ausgegrenzt. Ein Kind aus einer islamischen Familie muss sich jedes Jahr zur gleichen Zeit anhören, dass es sich gefälligst anzupassen habe.
Weihnachten oder andere religiöse Feiertage sind Bestandteil der christlichen Religion und damit Feiertage der Christen. Sind aber mehr muslimische Kinder in einer Klasse, finden diese christlichen Feierlichkeiten nicht statt. Demnach sind es muslimische Kinder, die christliches aushalten müssen. Bei mehrzahl von muslimischen Kindern muss die Minderheit eben keine islamischen Feierlichkeiten über sich ergehen lassen.
In einem sekulären Land wie Deutschland hat ein Druck auf andersgläubige zu unterbleiben. Das Problem hier ist dann, dass gerade diese sog. Humanisten solche Feiertage plötzlich zur Kultur Deutschlands erklären und Stellung bei den Religiösen einnehmen. Die Kinder aus islamischen Familien sind wiedermal die Dummen.
"Der Artikel von Jan Weber stellt ganz klar auf die ganz normalen Hygienevorschriften sowie auf den Gleichbehandlungsgrundsatz ab, den Sie wohl hoffentlich nicht in Frage stellen wollen."
Totaler Quatsch. Hier müssen wir uns nicht ständig wiederholen. Für eine Hygiene ist nicht unbedingt erforderlich, dass sich ein Kind im Gegenwart vor anderen Nackt auszieht. Damit würden Sie milliarden Menschen vorwerfen, sie wären unhygienisch. Denn nicht jeder zieht sich Nackt im Gegenwart vor anderen aus.
"Dazu gehört in einem Land, in dem man an jeder Ecke in tiefes Wasser fallen kann, auch die Befähigung, schwimmen zu können."
Völlig am Thema vorbei. Um Schwimmen zu erlernen, muss man nicht unbedingt vorher Nackt duschen. Abgesehen davon tragen Profischwimmer Ganzkörperbadehosen mit Ausnahme der Kopfbedeckung. Vielleicht sollten diese bei Wettkämpfen aus hygienischen Gründen untersagt werden. Muslimischen Mädchen, die mit diesen Ganzkörperbadehosen mit Kopfbedeckung, sog. Burkinis, schwimmen wollen, wird das Leben zur Hölle gemacht, obwohl sie ja eigentlich schwimmen wollen.
Also meiner Ansicht nach liegen die Gründe ganz bestimmt nicht in der Hygiene.
"Schlagen Sie gern das Grundgesetz auf und informieren Sie sich, gegen welche Rechte die von Leuten wie den Eltern der Klägerin betriebene Zurichtung dieser Kinder verstößt."
Nun ja, als Jurist weiß ich, dass das Verlangen des Nacktduschens gegen die Persönlichkeitsrechte des Kindes verstoßen. Abgesehen davon ist auch das Erziehungsrecht der Eltern durch das GG geschützt. Und weiter, der Staat muss unabhängig von einem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis sein. Demnach darf der Staat keine Religion bevorzugen und den anderen dies aufzwingen! Und er darf sich auch nicht mit einer bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Richtung identifizieren. Er muss vielmehr allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften neutral und tolerant gegenüberstehen.
Die Eltern des Kindes bewegen sich also im Rahmen des deutschen GG.
"Welche Vorschläge haben Sie für den Umgang mit dem religiösen Renitenzterror, den muslimische SchülerInnen in anderen Unterrichtsfächern betreiben; Stichwort Evolutionstheorie, Lieder, Texte (generell alles, was das Gemüt erreicht bzw. auch noch logisch ist) und anderen Inhalten in Geschichte, Ethik, Philosophie und sämtlichem, was auch nur irgendwie der glorifizierten Hetzschrift namens Koran widerspricht?"
An dieser Darstellung kann ich erkennen, dass Sie sehr einseitig und auch mit Vorurteilen an den Sachverhalt herangehen. Warum müssen Sie unbedingt muslimische Kinder ansprechen. Is es nicht eher so, dass in den Schulen das gelehrt wird, was dem Christentum entspricht und sehr viele Texte auch mit diesem konform sind? Warum soll ein Kind aus einer islamischen Familie in einem sekulären Land sich christliche Lieder oder Texte anhören oder diese bearbeiten?! Wenn er sich weigert, dann kommen Menschen wie Sie und prangert diese Kinder an! Jemand der in einem christlichen Land lebt, einem Land der eine Geschichte des Mordens und Vernichtung in ihrer Geschichte hat, bezeichnet ausgerechnet den Koran als Hetzschrift. Auch hier erkennt man wieder einmal, dass es hier gar nicht um Humanismus geht, sondern eher mit Hass und Hetze gegenüber den Muslimen. Ansonsten hätten Sie, wenn Sie schon Lieder usw. in einer Schule ansprechen, verurteilen müssen, dass Kinder sich die Texte und Lieder über Jesus und co. anhören müssen.
Mein Vorschlag hier ist, dass staatlich aufgezwungene religiöse Texte, Feierlichkeiten usw. aus den Schulen verbannt werden. Hierbei ist zu beachten, dass Sekularismus oder Laizizmus sich nur auf den Staat und niemals auf den Menschen beziehen kann. D.h. im Umkehrschluss bedeutet es, dass einem Kind durch den Staat nicht auferlegt werden kann, auf eigenes reliöses Verhalten zu verzichten und aufgrund des Neutralitätsgebotes ist der Staat sogar verpflichtet, die Rechte des Kindes zu schützen! Weil gerade, ob es in den Schulen oder Bädern ist, Menschen gibt, die der Meinung sind, den Begriff Sekularismus nach eigener Vorstellung auslegen zu dürfen und dabei hauptsächlich muslimische Kinder benachteiligen, müssen diese Kinder ihr Recht! einklagen und erhalten dann aber in der Regel auch Recht. Dann kommen wieder Menschen dieser Gesinnung um die Ecke und werfen den Kindern vor, sie würden durch Gerichte priviligiert.
Diese Menschen haben bisher einfacht aus der Geschichte der Menschheit nichts gelernt.
"Bitte lernen Sie doch zu unterscheiden zwischen der Bekämpfung menschenverachtender Ideologien (machen wir) und der Bekämpfung von Menschen (machen wir nicht)."
Das machen Sie eben nicht! Sie bekämpfen Menschen, wenn Sie den Frauen ihr selbstbestimmungsrecht nehmen. Und menschenverachtende Ideologien bekämpfen Sie ganz bestimmt nicht. Sie haben bisher nur den Islam angegriffen und haben in Ihren Ausführungen kein einziges Wort über Christen verloren, obwohl deren Geschichte eine Blutspur hinter sich hergezogen hat.
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Lieber Heinz Kohlbach, Sie wollen ein Jurist sein. Aufgrund ihres deutsch klingenden Namens hätte ich da einen besseren Stil und bessere Rechtschreibung erwartet.
Aber geschenkt. Ich gehe nur auf Ihren letzten Abschnitt ein:
"Sie bekämpfen Menschen, wenn Sie den Frauen ihr selbstbestimmungsrecht nehmen."
Wie kann man Frauen ein Selbstbestimmungsrecht nehmen, dass sie laut der von Ihnen geduldeten Ideologie gar nicht haben? Sich zu unterwerfen (Islam) heißt eben, auf diese Freiheitsrechte zu verzichten.
"Und menschenverachtende Ideologien bekämpfen Sie ganz bestimmt nicht. Sie haben bisher nur den Islam angegriffen und haben in Ihren Ausführungen kein einziges Wort über Christen verloren, obwohl deren Geschichte eine Blutspur hinter sich hergezogen hat."
Alle Monotheismen sind abzulehnen, da sind sich vermutlich alle Humanisten (nicht "sog. Humanisten") einig. Doch hat das Christentum inzwischen seine Raubtierfänge verloren. Da ist noch viel zu leisten, bis wir ein wirklich säkulares Land sind, doch Kinder werden wesentlich freier erzogen als in vielen muslimisch konditionierten Familien.
Also müssen der Islam und seine ideologische Folie - der Koran - kritisiert werden. Sie verbieten Freiheiten und unterbinden Freiheitsrechte. Erst wenn diese Ideologie überwunden ist (oder humanistisch, liberal modernisiert), haben die Angehörigen dieser Familien Freiheitsrechte, die es dann zu verteidigen gilt.
Und genau in diesem Moment haben die befreiten Opfer des Islams die Humanisten an ihrer Seite. Bis dahin bleibt uns nur die Kritik an der Ideologie und die rechtliche Gleichstellung muslimisch konditionierter Kinder mit westlich aufgezogenen Kindern. Dass Letztere mehr Freiheiten genießen als viele ihrer muslimisch konditionierten Altersgenossen, sollte unbestreitbar sein...
G. Hantke am Permanenter Link
Liebe Frau Gabriele Wruck,
angesichts der Erwiderung des Juristen Kohlbach vom 29.August auf Ihren großartigen Beitrag wäre ich als etwas sensibler Mensch geneigt, mir einen Strick zu suchen. Aber das hat Herr Kammermeier ja schon wieder gut gemacht.
Dass es Juristen gibt, die nun zu wissen glauben (wohl weil sie im Glauben geübt sind) dass es gegen das Persönlichkeitsrecht eines Kindes verstößt, wenn dieses vor dem gemeinsamen Schwimmen nackt zu duschen hat, muß nicht verzweifeln. Es gibt ja auch SPD-Staatssekretärinnen, also jedenfalls eine Frau Chebli, die das Recht aufs Schächten als Religionsausübung einfordert.
Es scheint überhaupt viele Menschen zu geben, die von irgendetwas sehr viel verstehen – und das war`s dann aber auch.
Ich würde für das Buch Schlange stehen, das Sie vielleicht mal schreiben werden.