Spanien

Es bleibt bei "nur" 45 Minuten Reliunterricht in Valencia

Der Oberste Gerichtshof der Autonomen Region Valencia hat die Klage einer Vereinigung von Religionslehrern abgewiesen, die eine Ausdehnung der wöchentlichen Unterrichtszeit erreichen wollte. Das Gericht sah keine Notwendigkeit für mehr als wöchentlich 45 Minuten Religionsunterricht.

In dieser Woche hat der Oberste Gerichtshof der in Ostspanien gelegenen Autonomen Region Valencia die Klage der Vereinigung "Asociación Profesional de Profesores de Religión en Centros Estatales" ("Gemeinschaft der Religionslehrer in staatlichen Bildungseinrichtungen") auf eine Ausweitung der wöchentlichen Unterrichtszeit für den Religionsunterricht abgewiesen.

Die Vereinigung besteht seit über 30 Jahren und beschäftigt fast ebenso lange Gerichte mit Fragen zum Thema Religionsunterricht und Religionslehrer. So konnte die Organisation, die auch die gewerkschaftliche Vertretung von Religionslehrer*innen ist, beispielsweise unbefristete Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen durchsetzen. In diesem Fall jedoch setzte sie sich für eine Erhöhung der wöchentlichen Religionsunterrichtszeit ein. Sie begründete dies damit, dass die bisher gewährten 45 Wochenminuten nicht ausreichten, um religiöse Inhalte ausreichend zu vermitteln.

Der Oberste Gerichtshof sah das nach Angaben von 20 Minutos anders und befand, dass wöchentlich eine dreiviertel Stunde Unterricht ausreichten, um ein vollständiges und kohärentes Lehrprogramm für den Religionsunterricht zu entwickeln. Die Vereinigung der Religionslehrer musste zudem die Gerichtskosten bis zur Höhe von 1.200 Euro übernehmen.

Für das Urteil erhielt das Gericht Beifall vom Bildungsministerium, welches in einem bereits im Jahre 2014 veröffentlichten Dekret den Religionsunterricht nicht im Range eines Kernfaches sieht.

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

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