Frankreich

Kein Hijab auf dem Fußballrasen

Der französische Fußballverband hatte das Tragen religiöser Symbole während Spielen verboten. Damit sollte der Laizismus gewährleistet und Unstimmigkeiten wegen unterschiedlicher Religionen ausgeschlossen werden. Damit stellte sich der französische Verband gegen den Weltfußballverband. Nach einer Klage Hijab-tragender Spielerinnen jedoch erhielt der französische Verband die Unterstützung des Obersten Verwaltungsgerichts. Er darf das Tragen religiöser Symbole weiterhin verbieten.

Vivre ensemble, jouer ensemble ("Zusammen leben, zusammen spielen"), heißt der Leitfaden des französischen Fußballverbandes Fédération Française de Football. Dieser soll dazu dienen, jegliche Form von Diskriminierung zu verhindern. Wichtig ist den Urheber*innen dabei auch die Forderung nach Laizismus. Wenig verwunderlich also, dass die Fédération Française de Football, kurz FFF, in der Konsequenz ihrer Ansichten das Tragen religiöser Symbole bei Spielen verboten hat. Damit schlägt die FFF einen anderen Weg ein als die Weltfußballorganisation Fédération Internationale de Football Association, besser bekannt als FIFA.

Nicht einverstanden mit der Entscheidung der FFF sind auch Spielerinnen und Menschenrechtsorganisationen. So kritisiert Amnesty International das Verbot ein religiöses Symbol wie zum Beispiel den Hijab zu tragen. Die NGO sieht eine Diskriminierung muslimischer Spielerinnen, die bei Wettkämpfen Kopftuch tragen.

Einige Hijab-tragende Spielerinnen fanden sich in einer Gruppe zusammen. Als "Hijabeuses", einer Wortkombination aus "Hijab" und "footballeuses" (Fußballspielerinnen) klagten sie gegen die FFF.

Neben der Diskriminierung sahen sie auch die Unmöglichkeit eines Verbots religiöser Symbole als gegeben an. Immerhin bekreuzigen sich viele Spielende vor Anpfiff oder tragen Tattoos mit religiösen Hintergründen.

Ende Juni jedoch gab das Oberste Verwaltungsgericht, Conseil d’État, der französischen Fußballvereinigung recht. Dem Verband sei es erlaubt, den Spielenden neutrale Kleidung vorzuschreiben, um Zusammenstöße und Konfrontationen zu verhindern. Das Verwaltungsgericht hält das Verbot des Tragens religiöser Symbole für angemessen und verhältnismäßig. Derzeit findet die Fußballweltmeisterschaft in Neuseeland und Australien statt, die von der FIFA organisiert wird. Dort dürfte die französische Entscheidung im Zweifelsfall keine Geltung besitzen.


Hinweis der Redaktion: Die letzten beiden Sätze wurden am 31.07.2023 um 15:00 Uhr ergänzt.

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