Geplante Moschee-Neubauten in Heilbronn und Stuttgart

Zwischen Minarett und Machtanspruch

In Baden-Württemberg sollen zwei monumentale Moschee-Neubauten entstehen – für bis zu 600 Gläubige in Heilbronn, die Moschee in Stuttgart wird mit 2.720 Gebetsplätzen die größte in Deutschland sein; voraussichtliche Fertigstellung: jeweils 2028. Träger beider Großprojekte ist die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB). Was als Zeichen religiöser Vielfalt und Integration verkauft wird, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Teil eines autoritär geprägten Machtprojekts – gesteuert aus Ankara.

Die geplanten Bauten in Heilbronn und Stuttgart-Feuerbach sind keine Einzelfälle. Bundesweit investiert DITIB in neue repräsentative Moscheebauten, oft mit Kuppel, Minarett und angeschlossenem Kulturzentrum. Was nach Integration und Sichtbarkeit klingen mag, hat auch eine Schattenseite: Denn DITIB ist keine unabhängige Religionsgemeinschaft – sie ist direkt dem türkischen Präsidium für Religionsangelegenheiten (Diyanet) unterstellt und damit letztlich dem Machtbereich des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan. In den letzten Jahren hat Erdoğan wiederholt AKP-Abgeordnete in deutsche Moscheen geschickt, um Wahlpropaganda für seine Partei zu machen.

Die enge Verflechtung ist seit Jahren bekannt und dokumentiert: Imame, die in DITIB-Moscheen predigen, werden in der Türkei ausgebildet, bezahlt und nach Deutschland entsandt. Die Freitagspredigten kommen teils direkt aus Ankara. DITIB wird damit zum verlängerten Arm eines autoritären Staates, der systematisch Meinungsfreiheit einschränkt und juristisch verfolgt, Frauenrechte zurückdrängt und ethnische Minderheiten wie Kurden und Aleviten unterdrückt.

Deutschland duldet dieses Modell nicht nur, sondern unterstützt es durch großzügige Bau- und Integrationsförderung. Während kirchliche Privilegien zu Recht kritisch diskutiert werden, genießt DITIB faktisch Narrenfreiheit – und das, obwohl sich der Verband bis heute weder von Erdoğans Autokratismus noch von antisemitischen oder antiwestlichen Predigten einzelner Imame glaubwürdig distanziert hat.

Juristisch haben die Kommunen nur wenig Möglichkeiten für eine Ablehnung: Solange Bauanträge formal korrekt eingereicht werden, gibt es kaum Handhabe, den Bau religiöser Einrichtungen zu untersagen – das garantiert Artikel 4 des Grundgesetzes.

In Städten wie Stuttgart oder Heilbronn, in denen viele muslimische Menschen unterschiedlicher Herkunft leben, wird das religiöse Leben und die muslimische Vielfalt fortan wohl durch eine einzelne, noch dazu umstrittene Organisation dominiert, die nicht für die Gesamtheit der Muslime steht.

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