Schweiz

Ausgebimmelt: Kirchenglocken in Bischofszell müssen Nachtruhe einhalten

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Bischofszell mit seinen Kirchentürmen.

Im Schweizerischen Bischofszell hatten 21 Menschen baurechtliche Anzeige gegen das nächtliche Glockengeläut eingereicht, weil es sie um den Schlaf brachte. Nach einer Langzeit-Lärmmessung werden die Glocken der katholischen Kirche nachts in Zukunft überhaupt nicht mehr läuten, die Glocken der evangelischen Kirche nur noch stündlich.

Etwa 6.000 Personen wohnen in der kleinen Gemeinde Bischofszell im Kanton Thurgau. Einige davon in der Altstadt, in der die katholische St. Pelasiuskirche und die evangelische Johanneskirche bisher die Nachtruhe mit Glockengeläut durchbrachen. 21 Anwohner*innen erstatteten, nach Angaben von fm1today, dagegen baurechtliche Anzeige. Eine daraufhin durchgeführte Langzeit-Lärmmessung kam zum Schluss, dass der Glockenlärm in der unteren Altstadt sich "erheblich" bis "sehr störend" auswirke und Aufwachreaktionen hervorrufen könne.

Obwohl der Stadtrat eigentlich am nächtlichen Glockenschlag festhalten wollte, mussten zum Schutz einer erholsamen Nachtruhe Lösungen her. Da bauliche Maßnahmen für die Kirchen nicht in Frage kamen, werden die Glocken der evangelischen Kirche nachts "nur noch" stündlich statt viertelstündlich schlagen und die Glocken der katholischen Kirche – immerhin zwischen 400 und 5.000 Kilo schwer – nachts ganz schweigen. Morgens wird die katholische Kirche erst um sieben, also eine halbe Stunde später als bisher, zum Gebet läuten.

Auch in Deutschland sind immer wieder Anwohner*innen mit ihrem Kampf gegen den Glockenlärm erfolgreich. Die Glockenschläge der Kirchen sind zwar aus der Lärmschutzverordnung ausgenommen, aber dennoch nicht unantastbar. So gelang es zahlreichen Gemeinden ebenfalls, nächtliches Geläut zu unterbinden oder, wie vor kurzem in NRW geschehen, die Läutdauer zu verkürzen. Das Läuten ist in der Läuteordnung der jeweiligen Gemeinde festgelegt, sodass die Gemeinde auch auf die (Schlaf-)Bedürfnisse der Einwohner*innen Rücksicht nehmen kann. Während einige Angestellte der Kirche das Geläut als "allgemeines Kulturgut" deklarieren, sind andere offen für Änderungen im Läutprotokoll.