Bundestag verabschiedet Gesetz gegen Gehsteigbelästigung

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Am 5. Juli 2024 beschloss der Bundestag eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, wonach schwangere Personen künftig stärker vor Gehsteigbelästigungen vor Arztpraxen, Beratungsstellen und Krankenhäusern geschützt werden sollen. Doctors for Choice Germany begrüßt diesen Beschluss, da somit die Rechte von Schwangeren gestärkt werden und das Beratungs- und Schutzkonzept insgesamt verbessert wird.

Vorstandsmitglied Dr. med. Jana Maeffert kommentiert: "Immer wieder erzählen ungewollt Schwangere, dass ihnen von Praxen empfohlen wurde, den Hintereingang zu benutzen, weil vorne protestierende Personen mit Schildern stehen würden. Das ist doch einfach unzumutbar."

Der Kampf gegen die Belästigung schwangerer Frauen auf dem Weg zu einer Beratungsstelle, Arztpraxis oder zum Krankenhaus wird seit Jahren problematisiert. Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu verbalen und körperlichen Angriffen auf Schwangere, die häufig genug selbst mit moralischen Fragen zu kämpfen hatten. Denn keine Abtreibung geschieht gedankenlos und ohne Überlegung; auch wenn das die sogenannten Lebensschützer gern bestreiten.

Das jetzt beschlossene Gesetz war Bestandteil des Koalitionsvertrages der Ampelregierung. Demnach wird es nun verboten, Schwangeren das Betreten genannter Einrichtungen durch das Bereiten eines Hindernisses absichtlich zu erschweren. Ebenfalls untersagt wird es, Schwangeren entgegen ihrem erkennbaren Willen die eigene Meinung zur Fortsetzung der Schwangerschaft aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen zu beeinflussen. Dies soll auf einen Bereich von bis zu 100 Metern entfernt von den betreffenden Einrichtungen geltend gemacht werden. Doctors for Choice Germany-Vorstandsmitglied Dr. med. Alicia Baier dazu: "Seit Jahren fordern wir besseren Schutz für ungewollt Schwangere, die medizinische Hilfe aufsuchen. Auch für uns Ärzt*innen ist es entlastend, dass die Betenden nun einen gewissen Abstand zu unseren Praxen einhalten müssen."

Erfreulich sei auch, dass die Gesetzesänderung neue Vorschriften zur Datenerhebung vorsehe: "Erfasst wird nun die regionale Verteilung von Schwangerschaftsabbrüchen, nicht mehr nur auf Länderebene. Damit können die Länder Versorgungsmissstände zukünftig besser analysieren und ihren Sicherstellungsauftrag wahrnehmen."

Doctors for Choice Germany e.V. geht die aktuelle Gesetzesänderung jedoch nicht weit genug. Die Organisation fordert, dass der Schwangerschaftsabbruch außerstrafrechtlich geregelt und zum normalen Teil der Gesundheitsversorgung wird, so wie es auch die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt.

Der vollständige Gesetzesentwurf des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ist hier einsehbar.

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