Es gibt Sätze, die über Jahrzehnte hinweg zitiert werden, ohne dass ihr eigentlicher Sinn je wirklich verstanden wurde. Das Böckenförde-Diktum gehört zweifellos dazu. Kaum ein anderer Gedanke der deutschen Staatsrechtslehre wurde so häufig missdeutet, instrumentalisiert oder in eine Richtung gebogen, die seinem Autor fremd war.
Umso bemerkenswerter ist ein Satz, der sich in einem aktuellen Spiegel-Beitrag findet: "Was, fragt er (Böckenförde), hält den freiheitlichen Staat eigentlich zusammen, wenn die Religion als Bindemittel wegfällt?"
Dieser eine Satz markiert eine semantische Korrektur, die überfällig war. Er macht sichtbar, was in der öffentlichen Rezeption lange verdeckt blieb: Böckenförde fragte nicht nach einer transzendenten Überwölbung des Staates, nicht nach einem religiösen Fundament, das die Demokratie tragen müsse. Er fragte nach dem Gegenteil – nach der Fähigkeit einer freiheitlichen Ordnung, aus sich selbst heraus Bestand zu haben.
Genau das wird nun – endlich – auch im Feuilleton sichtbar: Böckenförde war kein Apologet religiöser Staatsstützen, sondern ein Denker der innerweltlichen republikanischen Selbstbindung. Sein Diktum beschreibt die soziale Architektur des freiheitlichen Staates: jenes fragile Gefüge aus Vertrauen, Verantwortungsbereitschaft, Gleichheitsbewusstsein und politischer Teilhabe, das eine Demokratie nicht erzwingen kann, von dem sie aber lebt.
Und genau hier liegt die humanistische Pointe: Der freiheitliche Staat gründet nicht auf göttlicher Ordnung, sondern auf menschlicher Haltung. Er lebt nicht von Transzendenz, sondern von Humanität in politischer Praxis.
Mehr Humanismus, als die Bürgerinnen und Bürger selbst in die Verantwortung für den Bestand ihrer verfassungsrechtlichen Ordnung zu nehmen, lässt sich kaum denken.
Die Gegenwart: Wenn der gute Wille erodiert
Gerade deshalb wirkt das Diktum heute so beunruhigend aktuell. Denn der "gute Wille der republikanischen Gemeinschaft", von dem Böckenförde spricht, ist keine metaphysische Größe – er ist eine soziale Ressource. Und diese Ressource wird seit Jahren geschwächt: Das geschieht durch politische Polarisierung und eine Verrohung öffentlicher Debatten. Aber auch durch einen Vertrauensverlust in Institutionen, ein Ausweichen vor notwendigen Entscheidungen und nicht zuletzt auch durch das Erstarken antidemokratischer Kräfte.
Ein freiheitlicher Staat kann diese Entwicklungen nicht einfach "verwalten". Er muss sich zu ihnen verhalten – und zwar nicht nur politisch, sondern verfassungsrechtlich.
Die doppelte Verantwortung: Gesellschaft und Politik
Die Pflege der republikanischen Haltung ist zweifellos Aufgabe der gesamten Gemeinschaft. Aber sie entsteht nicht im luftleeren Raum. Sie braucht politische Rahmenbedingungen, die sie ermöglichen, stärken und vorleben.
Republikanische Selbstbindung verlangt neben fairen Verfahren auch gleiche Teilhabechancen und soziale Sicherheit sowie eine politische Kultur, die nicht spaltet, sondern integriert.
Politik, die bestimmte Gruppen gegeneinander ausspielt – Arm gegen Reich, Stadt gegen Land, "Leistungsträger" gegen "Leistungsempfänger" –, beschädigt diese Grundlage. Ebenso eine Sozialpolitik, die nicht schützt, sondern diszipliniert, die nicht ermöglicht, sondern sanktioniert.
Solche Politik ist nicht nur sozial problematisch, sondern verfassungslogisch gefährlich: Sie unterminiert die soziale Architektur, von der der freiheitliche Staat lebt – und damit die humanistische Grundlage seiner Legitimation.
Der Prüfstein: Das AfD-Verbotsverfahren
In diesem Licht erscheint auch die Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD in einem anderen Rahmen. Es geht dabei nicht um politische Opportunität, sondern um die Frage, ob der Staat die Voraussetzungen seiner eigenen Existenz ernst nimmt.
Wenn die verfassungsrechtlichen Kriterien erfüllt sind, ist ein Verbotsverfahren kein politisches Werkzeug, sondern ein Verfassungsauftrag. Ein Staat, der diesen Auftrag aus taktischen Gründen nicht wahrnimmt, schwächt die republikanische Haltung, die er schützen soll.
Böckenförde als humanistische Mahnung
Das Böckenförde-Diktum ist keine kulturpessimistische Warnung und kein Ruf nach religiöser Rückbindung. Es ist eine nüchterne Analyse: Eine freiheitliche Demokratie lebt nicht von äußeren Stützen, sondern von innerer Haltung.
Diese Haltung entsteht nicht von selbst. Sie muss gepflegt, geschützt und politisch ermöglicht werden.
Und sie ist – im besten Sinne – humanistisch: Sie setzt auf den Menschen, nicht auf metaphysische Autorität. Sie vertraut auf Vernunft, Verantwortung und republikanische Solidarität. Sie macht Freiheit zu einer gemeinsamen Aufgabe.
Vielleicht ist es gut, dass der Spiegel-Satz diese Perspektive wieder öffnet. Denn die Frage, die Böckenförde stellte, ist heute drängender denn je: Wovon lebt der freiheitliche Staat – und was tun wir, um diese Voraussetzungen zu erhalten?







19 Kommentare
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Kommentare
Seb am Permanenter Link
"Und sie ist – im besten Sinne – humanistisch: Sie setzt auf den Menschen, nicht auf metaphysische Autorität. Sie vertraut auf Vernunft, Verantwortung und republikanische Solidarität.
Schön gesagt.
Rüdiger Weida am Permanenter Link
"Bedroht wird der freiheitliche Staat gleich von zwei Seiten: von außen, durch Demokratiefeinde und Autoritäre aller Art.
Dieses Zitat aus dem Spiegelbericht übernehme ich voll und ganz.
Roland Fakler am Permanenter Link
Danke für die Klarstellung! Ich habe den Satz auch immer so verstanden als ob Böckenförde nach einer methaphysischen Begründen für den Staat sucht.
SG aus E am Permanenter Link
Ja, klingt gut. Vor allem, wenn man 'humanistisch' nicht konfessionell versteht.
GeBa am Permanenter Link
Ein sehr guter Artikel, welcher zum Nachdenken anregt und deutlich macht ob wir in der
BRD auf dem richtigen Weg sind oder in eine falsche Richtung laufen?
Es gibt nur einen Humanismus und dieser ist klar konzipiert.
Andreas Leber am Permanenter Link
Ich unterschreibe jeden Satz. In der Tat, schön gesagt! Und ich füge hinzu: Ohne ein Verbotsverfahren gegen die rechte Partei erfüllt dieser Staat sein Versprechen nicht, eine wehrhafte Demokratie zu sein!
Ich unterstütze die Kampagne von Nico Semsrott: https://wonderl.ink/@pruef
Bruno Osuch am Permanenter Link
Eine längst überfällige Klarstellung, vielen Dank dem Autor!
Guggemos, Walter am Permanenter Link
Ja, hoffen wir, dass die religiöse Deutung des "Böckenförde-Diktum" langsam zu Ende geht und dass Religion nicht mehr als staatstragend gesehen wird.
awmrkl am Permanenter Link
Anachronismus in deutschen Gesetzen - und
- der §166, der Blasphemie-§
- die "Staatsleistungen"
- das "kirchliche Arbeitsrecht", der "dritte Weg"
- Caritas-Legende
- 2-3 Std Religionsunterricht / Woche!
- ungefragte Taufe als Säugling und deren -staatliche!- Geltung als lebenslange Bindung an Kirche. Kein Opt-In!
- uvm
Matt Sand am Permanenter Link
Und beruht der Humanismus etwa nicht auf Transzendenz?
So einfach ist es dann doch nicht.
Der Humanistische Pressedienst (beispielsweise) nennt in seinem Selbstverständnis ausdrücklich "Positionen", "Grundsätze" und "Prinzipien". Mit anderen Worten: Es handelt sich letztlich nicht um etwas, das empirisch gesichert ist. Auch wenn seine Vertreter sich, natürlich, auf wissenschaftliche und empirische Befunde berufen können. Das tun religiöse Menschen durchaus auch.
Die Menschenrechte und die Menschenwürde (zum Beispiel) sind Konzepte, die man erst einmal kennen und von denen man überzeugt sein muss, um sie vertreten zu können. Wer sie vertritt, ist davon überzeugt, dass diese Konzepte gut und ihre Umsetzung wünschenswert ist – einerlei, was er (oder sie) darunter versteht. Von ihren Vertretern gleich welcher Couleur werden sie als etwas Reales und Existentes behandelt.
Nun sind "das Gute", "das Richtige" und (in Grenzen) auch "Sein" aber transzendente Kategorien; was man in sie hineinlegt, ist als vom Menschen unabhängig konstruiert.
Es könnte jemand kommen und sagen, Menschenrechte und Menschenwürde seien doch allen als das bewusst, worauf man sich geeinigt habe, und der Vorstellung eines metaphysischen Gottes daher nicht gleichzusetzen. Allerdings: Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte liest sich nicht so. Es ist dort ausdrücklich von "Glauben" an die grundlegenden Menschenrechte die Rede und davon, dass ein gemeinsames Verständnis dieser die Voraussetzung für die Erreichung eines Ideals ist.
Böckenförde war kein unbedingter Verteidiger der Religion. Aber er hat treffend erkannt, dass ein jedes Gemeinwesen Grenzen formulieren muss, deren Überschreiten als unzulässig angesehen wird, und dass es Glauben, Ideale und transzendente Werte braucht, die von genügend Menschen geteilt werden müssen, um das Gemeinwesen auf Dauer sichern zu können.
Religionen sind mögliche Quellen, aus denen dieser Bedarf gedeckt werden kann. Humanismen aber auch, ob demokratische oder undemokratische. Insofern ist es richtig, dass Böckenförde auf den Menschen setzt. Was aber heißt das schon? Es hat schon viele Menschenrechtsverletzungen unter Berufung auf die Vernunft und das größere Wohl gegeben; und auch ein demokratischer Staat kann in die Situation kommen, etwas mit Gewalt erzwingen zu müssen, das einem großen Teil, wenn nicht dem größeren Teil, seiner Bürger missfällt. Bei einem Verbot der AfD wäre das der Fall. Ein Verbot dennoch vorzunehmen, wäre nicht demokratisch im Sinne eines Mehrheitswillens, aber wertegerecht. Um von Millionen als Menschenrechtsverletzung, ja, diktatorisch empfunden zu werden, bedarf es keiner Berufung auf einen Gott.
Auch Humanismus kann sich über den Menschen hinwegsetzen, auch mit den Mitteln der Staatsgewalt. Gott sei Dank!
Udo Endruscheit am Permanenter Link
Vielen Dank für den ausführlichen Kommentar.
Wenn Böckenförde von Voraussetzungen spricht, die der freiheitliche Staat selbst nicht garantieren kann, meint er keine „Transzendenz“ im Sinne metaphysischer Letztbegründungen oder bloß normativer Überzeugungen. Gemeint ist vielmehr eine dem Staat praktisch vorgelagerte Loyalitäts- und Verantwortungsbereitschaft der Bürger, die sich gerade nicht aus staatlichem Zwang oder normativer Überhöhung speist.
Dass Menschenrechte, Menschenwürde oder humanistische Prinzipien nicht empirisch „messbar“ sind, macht sie nicht transzendent im böckenfördeschen Sinn. Sie sind historisch entstanden, rechtlich kodifiziert und institutionell abgesichert. Ihre Geltung beruht nicht auf Glauben im metaphysischen Sinne, sondern auf sozialer Praxis und verfassungsrechtlicher Bindung.
Problematisch wird die Argumentation dort, wo rechtliche Fragen in Wertabwägungen umgedeutet werden. Ein mögliches Verbot der AfD wäre kein Akt „wertegerechter“ Übersteuerung eines Mehrheitswillens, sondern – sofern die Voraussetzungen vorliegen – die Durchsetzung des geltenden Verfassungsrechts. Das Grundgesetz bindet gerade Mehrheiten und ist nicht neutral gegenüber seinen Feinden.
Mein Punkt war daher kein Plädoyer für eine transzendente Fundierung des Gemeinwesens, sondern im Gegenteil: die Betonung der Fragilität einer freiheitlichen Ordnung, die auf das gelebte republikanische Ethos ihrer Bürger angewiesen ist – ohne dieses erzwingen zu können.
In diesem Sinne wollte ich Böckenfördes Diktum ausdrücklich entmetaphysieren, nicht wieder aufladen.
Demokratie, Republik und Verfassungsstaat leben nicht von absoluten Setzungen, sondern von institutionell gebundenen Verfahren, Auslegung und Praxis.
Matt Sand am Permanenter Link
Vielen Dank für Ihre weiteren und verfeinernden Ausführungen, lieber Udo Endruscheit.
Um sagen zu können, was Böckenförde unter Transzendenz versteht, müsste ich in sein Werk tiefer eingelesen sein, als ich es bin. Tatsächlich ist im Kernsatz des Böckenförde-Diktums der Transzendenzbegriff ja überhaupt nicht genannt; insofern stellt er eine Zutragung dar, mit der ich das zugrunde liegende Problem analytisch zu greifen versuche. Man könnte das sicherlich auch anders machen. Da Sie den Begriff "transzendent" selbst im Artikel genannt haben, bot es sich allerdings an.
Zweifellos haben Sie Recht, wenn Sie betonen, dass Menschenrechte, Menschenwürde und humanistische Prinzipien "historisch entstanden, rechtlich kodifiziert und institutionell abgesichert" sind. Die Prozesse, die dazu geführt haben, sind für uns sogar nachvollziehbar – ein klarer Unterschied zu den meisten bestehenden religiösen Traditionen, deren Anfänge stark durch einen Mangel an Quellen (und / oder durch den begrenzten Wert der vorhandenen) eingedunkelt sind.
Institutionen, Ordnungen und Gesetze können sich aber nur dann über Generationen, ja, Jahrhunderte, halten, wenn es gelingt, sie dem Druck der sich verändernden Stimmungen immer wieder erfolgreich zu entziehen. Hier setzt das ein, was Sie als Bindung von Mehrheiten durch die Verfassung beschrieben haben: Verfassungen stehen über der Tagespolitik, sind allerdings auslegungsbedürftig. Falls sie die Möglichkeit einer grundlegenden Änderung oder gar Abschaffung ihrer selbst vorsehen, sind die Bedingungen, die dazu erfüllt sein müssen, in der politischen Realität meistens nur selten gegeben. Oder aber, eine Ersetzung wird an einen Prozess geknüpft, der sicherstellen soll, dass die neue Ordnung die Kernprinzipien der alten weiterführt. Auf diese Weise versuchen säkulare Staaten, die Unmöglichkeit einer Garantie so weit als möglich abzufangen.
Mithin erscheint mir die Überlegung, der säkulare Staat könne die Erhaltung seiner Grundlagen nicht erzwingen, eigentlich zu pessimistisch, wenn nicht irreführend. Denn dem wehrhaften säkularen Staat stehen ja sehr wohl Mittel zu Gebote, Bestrebungen zu seiner Abschaffung zu bremsen oder sogar zu zerschlagen. Auch die systemimmanente Überwindung ist in der Regel nicht leicht und unterliegt damit durchaus Druck, wenn sie versucht wird.
In einem strukturbezogenen Sinne kann ich Ihnen letztlich grundsätzlich Recht geben. Sieht man einmal davon ab, dass in vielen demokratischen Verfassungen der Gottesbezug als juristisches Fossil weiter mitgeführt wird.
Ein gelebtes republikanisches Ethos aber: Das kann sich nur auf Erziehung und Bildung sowie Weltbilder vieler Individuen gründen. Eine Überzeugung, die ohne mindestens einen gesetzten Ankerpunkt auskommt, den das Individuum nicht oder nur unter Schmerzen hinterfragt, kann ich mir nicht denken. So soll es ja auch sein, denn ein prinzipienloser Mensch ist gefährlich und schlecht verwendbar. Gelebte Praxis ohne Glauben gibt es nicht. Folglich überhöhen Staaten ihre Werte religionsanalog oder glorifizieren und mythifizieren ihre Entstehungsgeschichte entsprechend. Auch Parteien und Bewegungen tun das, Religionsgemeinschaften natürlich sowieso.
Dazu braucht es zwar keinen Gott im Himmel als Letztbegründung. Allerdings sind demokratische Argumentationen durchzogen von den Konzepten der Vernunft, des Verstandes und des Gewissens (und sie finden sich ja in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als Ecksteine des Argumentationsgangs wieder): An sie muss geglaubt werden, gleich, wo dieser Glaube herrührt. Beweisen kann man sie nicht. Alle diese Konzepte sind schon in dem Sinne "metapysisch", dass ihnen kein Ort im Körper zugewiesen werden kann. Sie sind aber dem Konzept eines Gottes auch insofern vergleichbar, als sie oft genutzt werden, um die jeweils eigene Position der Kritik zu entziehen. Und schließlich werden sie zwar nicht einem übersinnlichen Bereich zugewiesen, aber als der Art Mensch eigen gedacht und sind damit tatsächlich überindividuelle und vor allem überzeitliche Größen.
Ohnehin würden die meisten AfD-Wähler ja versichern, dass ihre Bereitschaft zu praktischer Verantwortung und ihre Loyalität gegenüber dem Staat, in dem sie leben, sehr groß sind. Daran ist ja auch nicht alles falsch, denn viele von ihnen glauben aufrichtig daran, die verfassungsmäßige Ordnung zu verteidigen, wie sie sie verstehen. Tatbereite Bürger genügen also eigentlich nicht. Vielmehr muss ein ausreichender Konsens der Werte und Wahrnehmungen in der Gesellschaft bestehen, und dieser muss eine ausreichende Kontinuität besitzen.
Humanistische Prinzipien werden heute in der Regel nicht auf einen Gott zurückgeführt. Allerdings müssen in einer Bevölkerung, die einen säkularen Staat auf Dauer tragen soll, ein Wertedenken und eine Ordnungstreue vorhanden sein, die letztlich doch in transzendenten oder metaphysischen Instanzen wurzeln – seien es Götter oder andere. So verstehe ich Böckenförde.
Udo Endruscheit am Permanenter Link
Danke für die ausführliche Beschäftigung mit dem Thema und mit meinen Gedanken!
A.S. am Permanenter Link
Demokratie wird von den Bürgern getragen - oder eben nicht. Was verbindet die Bürger mit ihrem Staat, was entfremdet die Bürger von ihm?
Die Bürger tragen den Staat, wenn er ihnen nutzt. Dann akzeptieren sie auch die damit verbundenen Kosten und Lasten.
Sie tragen ihn nicht, wenn er nicht funktioniert.
Sie tragen ihn nicht, wenn er nur Dritten nutzt, aber ihnen, den Bürgern, die Kosten und Lasten auferlegt.
Die Politik und die Staatsorgane schulden den Bürgern einen funktionsfähigen Staat, funktionsfähig im Sinne seiner Bürger.
2006 hat Deutschland als Staat besser funktioniert als 2026. Damals gab es auch noch keine AfD.
Die beste Art und Weise, die AfD zu bekämpfen ist, den Staat wieder besser funktionsfähig zu machen. Durch ein AfD-Verbot verbessert sich die Funktionsfähigkeit des deutschen Staates nicht. Die zunehmende Staatsverdrossenheit verschwindet nicht, wenn die AfD verboten ist. Sie wird sich dann andere Wege suchen, sich zu äußern.
Weder durch staatliche Gewalt, noch durch Indoktrination und Propaganda, lässt sich die Zustimmung der Bürger zu einem dysfunktionalen Staat erzwingen. Autoritäre Systeme versuchen genau das, siehe Iran, aber eine Demokratie darf das gar nicht erst versuchen.
So verstehe ich das Böckenförde-Diktum.
Die ganze "Demokratie-Förderung" in Deutschland versucht, das Problem mit Indoktrination und Propaganda zu lösen. Das ist rausgeschmissenes Geld und der falsche Weg.
Partei-Verbote sind administrative Gewalt, die ggf. durch Polizeigewalt durchgesetzt werden muss. Das ist der Weg in eine Diktatur.
Ich selbst als Mitglied der FDP erlebe eine Politik, die Probleme leugnet und prokrastiniert, statt sie anzupacken. Eine Politik, die sich und den Bürgern schöne Illusionen macht.
Das ist unvernünftig und unverantwortlich.
Sascha Larch am Permanenter Link
War es denn nicht gerade die FDP welche die Ampelregierung "dysfunktional" gemacht und wichtige politische Fortschritte aus reiner ideologischer Verbohrtheit verhindert hat?
Guggemos, Walter am Permanenter Link
Lieber Sacha, könntest Du bitte Beispiele nennen, warun die FDP die Ampelregierung "dysfunktional" gemacht haben soll?
Dysfunktionität beschreibt ein fehlerhaftes oder nicht effektiv funktionierendes zusammenarbeiten, und betrifft somit alle Parteien der Ampel. Es nur einem Teammitgied vorzuwerfen, da meine ich fällt der von dir verwendete Begriff der "ideologischen Verbohrtheit" auch auf dich selbst zurück.
W. Klosterhalfen am Permanenter Link
Böckenförde antwortet 2009[5] und 2010 in zwei Interviews auf die Kritik, er würde die ethische Kraft der Religion überbetonen.
A.S. am Permanenter Link
@W. Klosterhalfen: Wenn Sie "Christentum" streichen, stimme ich Ihnen zu.
Die christliche Religion bzw. die Kirche hat die Adelsherrschaft und die Monarchie legitimiert, aber nie die Demokratie. In den konstitutionellen Monarchien europäischer Prägung legitimiert die christliche Religion noch heute die Monarchie: Großbritannien, Norwegen, Schweden, Dänemark, Benelux, ... man denke an die Krönungszeremonien.
Die christliche Religion war auch keine Stütze der russischen Demokratie, ganz im Gegenteil.
Dass wir die Demokratie der christlichen Religion zu verdanken hätten, ist von den Kirchen glatt gelogen.
Udo Endruscheit am Permanenter Link
Danke für den Kommentar! Der zitierte Passus widerspricht meiner Lesart nicht. Böckenförde beschreibt hier historische und kulturelle Quellen eines Gemeinsinns, nicht transzendente Letztbegründungen.