Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben", welche von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) herausgegeben wird, befasst sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das eine Freigabe von Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung verneint hat.
Die aktuelle Bundesregierung will das vielfach kritisierte Transsexuellengesetz reformieren und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde Mitte November in erster Lesung im Parlament diskutiert. Die weiteren Lesungen und die Abstimmung sollen in Kürze folgen. Queere und Frauenorganisationen sowie Transaktivist:innen vertreten sehr unterschiedliche Haltungen zu dem Vorhaben. Der hpd hat 15 verschiedene Verbände, sowohl Fürsprecher als auch Gegner, um ein Statement gebeten und gibt diese hier unkommentiert im Wortlaut wieder.
Möglicherweise wird die "Internationale Union der Geowissenschaften" schon im August 2024 verkünden, dass wir uns nicht mehr im "Holozän", der seit 11.000 Jahren bestehenden "Warmzeit innerhalb der aktuellen Eiszeit", befinden, sondern im "Anthropozän", dem "geologischen Zeitalter des Menschen". Damit wäre offiziell bestätigt, dass nicht nur für die Menschheit, sondern für die gesamte Erde ein neues Zeitalter begonnen hat.
"Die deutsche Politik zeigt sich immer betroffen, wenn im Iran oder in Saudi-Arabien vermeintliche 'Gotteslästerer' hingerichtet werden. Diese Reaktion wäre deutlich glaubwürdiger, wenn § 166 StGB aus unserer Rechtsordnung verschwunden wäre." – Zum 9. Jahrestag des Anschlags auf Charlie Hebdo hat die Westdeutsche Zeitung (WZ) ein lesenswertes Interview mit Michael Schmidt-Salomon veröffentlicht, in dem der gbs-Vorsitzende eine Kampagne zur Abschaffung des sogenannten "Gotteslästerungsparagrafen" ankündigt.
2023 feierte die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) "100 Jahre evolutionären Humanismus" – trotz Corona, Krieg und Klimawandel. Das Jahr war überschattet von dem anhaltenden Krieg in der Ukraine und dem Angriff der Hamas auf Israel. Immerhin jedoch scheinen nun mehr und mehr Politikerinnen und Politiker zu erkennen, dass es höchste Zeit ist, die offene Gesellschaft gegen ihre wiedererstarkten Feinde zu verteidigen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied am 19. Dezember 2023, dass das Aufhängen von Kreuzen in bayerischen Behörden nicht der staatlichen Pflicht zu religiös-weltanschaulicher Neutralität widerspreche. 2018 hatte Ministerpräsident Markus Söder per Verwaltungsvorschrift verfügt, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen sei. Die Humanistische Union hält diese Pflicht für verfassungswidrig und kritisiert das Urteil des BVerwG.
Heute wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und des Bundes für Geistesfreiheit Bayern (bfg Bayern) entscheiden. Der bfg München fordert die Aufhebung des Kreuzerlasses beziehungsweise des Paragrafen 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO) und die Abnahme der Kreuze.
Exorzismus und Dämonenaustreibung bei psychischen Erkrankungen – was klingt wie Aberglaube aus längst überwundenen Zeiten, wird tatkräftig in Sozialen Netzwerken beworben. Unter dem Namen "Nature23" verspricht ein selbsternannter "Bibellehrer" mit seinen Ritualen Hilfe für Menschen mit Schizophrenie, Essstörungen oder Dissoziativer Identitätsstörung. Im jetzt erschienenen Skeptiker 4/2023 zeichnet Chefreporter Bernd Harder die Spuren von "Nature23" anhand von umfangreichem Quellenmaterial nach. Und er lässt Fachleute zu Wort kommen.
Immer um den Jahreswechsel verzeichnet der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) Niedersachsen einen deutlichen Zuwachs an neuen Mitgliedern. Grund dafür ist vor allem die Verbandsteuer, die der Verband anstatt eines Mitgliedbeitrags erhebt und durch die sich Steuerpflichtige von der Zahlung des besonderen Kirchgelds befreien können.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte am 1. Juni 2022 die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und Bayern (bfg Bayern) sowie von 25 Einzelpersonen abgewiesen. Gleichzeitig hat das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den bfg München und den bfg Bayern zugelassen. Da beide Körperschaften des öffentlichen Rechts an ihrer Klage festhalten, wird nun morgen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.
Wahlfreiheit und Selbstbestimmung bezüglich des eigenen Lebensendes sind mancherorts weit davon entfernt, geltendes Recht zu sein. Dabei ist dieses "letzte Menschenrecht" eine elementare Voraussetzung für ein würdevolles Leben und Sterben. DIGNITAS arbeitet daran, dieses Recht weltweit zu verankern.
Zum zweiten Mal in diesem Jahr war ein Themenabend des AK Säkulare in Düsseldorf der "Aufarbeitung" des Missbrauchs in kirchlichen Einrichtungen gewidmet. Für die juristische "Aufarbeitung" des Skandals war es dem Düsseldorf AK gelungen, den Mainzer Strafrechtsprofessor und Direktor des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), Professor Jörg Scheinfeld, als Referenten zu gewinnen.
Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern feiert der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) am kommenden Totensonnstag fünf Partys gegen Tanzverbote und Stille Tage. Auch die Partei der Humanisten (PdH) und der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Nürnberg in Bamberg rufen zu einer Demonstration gegen religiöse Bevormundung in Form von gesetzlichen Tanz- und Feierverboten an bestimmten christlichen Feiertagen auf.
Im Anschluss an die Bundesversammlung des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) Regensburg wurde der "Freie Geist Regensburg" an Reinhard Kellner verliehen. Der hpd veröffentlicht hier die Laudatio von Alex Müller.
Am vergangenen Samstag fand die Mitgliederversammlung des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) statt. Die Mitglieder wählten einen neuen Vorstand und diskutierten über zukünftige inhaltliche Schwerpunkte der Vereinsarbeit.