Bei einer Pressekonferenz gestern in Berlin erläuterte Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), die wachsende Zahl und die Motive bei den von der DGHS im Vorjahr vermittelten Freitodbegleitungen. So waren es im Jahr 2023 insgesamt 419 ärztliche Freitodbegleitungen, die für DGHS-Mitglieder in Deutschland stattfanden.
Am Samstag trafen sich insgesamt 22 Delegierte und Gäste aus den 16 Mitgliedsorganisationen des Zentralrats der Konfessionsfreien in Berlin zu ihrer jährlichen Ratsversammlung – dem höchsten Gremium des Zentralrats. Dabei wurde der bisherige Vorstand bestätigt und eine Position neu besetzt.
Zum 10. Jahrestag des Anschlags auf Charlie Hebdo am 7. Januar 2025 sollte der sogenannte "Gottestästerungsparagraf" 166 StGB Geschichte sein! Dies ist das Ziel einer Bundestagspetition, die ab sofort unterzeichnet werden kann. Tatsächlich hätte die Ampelkoalition die historische Chance, den ursprünglich noch aus dem deutschen Kaiserreich stammenden "Zensurparagrafen" (Kurt Tucholsky) aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
Viele zivilgesellschaftliche Organisationen leiden unter Mitgliederrückgang; die Bereitschaft, sich verbindlich und langfristig zu engagieren, nimmt ab. Das gilt auch für die Mehrzahl der säkularen Verbände. Dieser Trend bedeutet aber nicht, dass die behandelten Themen nicht auf Interesse stoßen und die vertretenen Positionen keine Unterstützung in der Bevölkerung finden. Ist es an der Zeit, neu zu definieren, wie sich Verbundenheit mit einer Weltanschauung ausdrücken kann?
Der Philosoph, Autor und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, gab der Westdeutschen Zeitung ein Interview, in dem er über die Initiative der Stiftung informierte, den "Gotteslästerungsparagrafen" abzuschaffen.
Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben", welche von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) herausgegeben wird, befasst sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das eine Freigabe von Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung verneint hat.
Die aktuelle Bundesregierung will das vielfach kritisierte Transsexuellengesetz reformieren und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde Mitte November in erster Lesung im Parlament diskutiert. Die weiteren Lesungen und die Abstimmung sollen in Kürze folgen. Queere und Frauenorganisationen sowie Transaktivist:innen vertreten sehr unterschiedliche Haltungen zu dem Vorhaben. Der hpd hat 15 verschiedene Verbände, sowohl Fürsprecher als auch Gegner, um ein Statement gebeten und gibt diese hier unkommentiert im Wortlaut wieder.
Möglicherweise wird die "Internationale Union der Geowissenschaften" schon im August 2024 verkünden, dass wir uns nicht mehr im "Holozän", der seit 11.000 Jahren bestehenden "Warmzeit innerhalb der aktuellen Eiszeit", befinden, sondern im "Anthropozän", dem "geologischen Zeitalter des Menschen". Damit wäre offiziell bestätigt, dass nicht nur für die Menschheit, sondern für die gesamte Erde ein neues Zeitalter begonnen hat.
"Die deutsche Politik zeigt sich immer betroffen, wenn im Iran oder in Saudi-Arabien vermeintliche 'Gotteslästerer' hingerichtet werden. Diese Reaktion wäre deutlich glaubwürdiger, wenn § 166 StGB aus unserer Rechtsordnung verschwunden wäre." – Zum 9. Jahrestag des Anschlags auf Charlie Hebdo hat die Westdeutsche Zeitung (WZ) ein lesenswertes Interview mit Michael Schmidt-Salomon veröffentlicht, in dem der gbs-Vorsitzende eine Kampagne zur Abschaffung des sogenannten "Gotteslästerungsparagrafen" ankündigt.
2023 feierte die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) "100 Jahre evolutionären Humanismus" – trotz Corona, Krieg und Klimawandel. Das Jahr war überschattet von dem anhaltenden Krieg in der Ukraine und dem Angriff der Hamas auf Israel. Immerhin jedoch scheinen nun mehr und mehr Politikerinnen und Politiker zu erkennen, dass es höchste Zeit ist, die offene Gesellschaft gegen ihre wiedererstarkten Feinde zu verteidigen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied am 19. Dezember 2023, dass das Aufhängen von Kreuzen in bayerischen Behörden nicht der staatlichen Pflicht zu religiös-weltanschaulicher Neutralität widerspreche. 2018 hatte Ministerpräsident Markus Söder per Verwaltungsvorschrift verfügt, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen sei. Die Humanistische Union hält diese Pflicht für verfassungswidrig und kritisiert das Urteil des BVerwG.
Heute wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und des Bundes für Geistesfreiheit Bayern (bfg Bayern) entscheiden. Der bfg München fordert die Aufhebung des Kreuzerlasses beziehungsweise des Paragrafen 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO) und die Abnahme der Kreuze.
Exorzismus und Dämonenaustreibung bei psychischen Erkrankungen – was klingt wie Aberglaube aus längst überwundenen Zeiten, wird tatkräftig in Sozialen Netzwerken beworben. Unter dem Namen "Nature23" verspricht ein selbsternannter "Bibellehrer" mit seinen Ritualen Hilfe für Menschen mit Schizophrenie, Essstörungen oder Dissoziativer Identitätsstörung. Im jetzt erschienenen Skeptiker 4/2023 zeichnet Chefreporter Bernd Harder die Spuren von "Nature23" anhand von umfangreichem Quellenmaterial nach. Und er lässt Fachleute zu Wort kommen.
Immer um den Jahreswechsel verzeichnet der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) Niedersachsen einen deutlichen Zuwachs an neuen Mitgliedern. Grund dafür ist vor allem die Verbandsteuer, die der Verband anstatt eines Mitgliedbeitrags erhebt und durch die sich Steuerpflichtige von der Zahlung des besonderen Kirchgelds befreien können.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte am 1. Juni 2022 die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und Bayern (bfg Bayern) sowie von 25 Einzelpersonen abgewiesen. Gleichzeitig hat das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den bfg München und den bfg Bayern zugelassen. Da beide Körperschaften des öffentlichen Rechts an ihrer Klage festhalten, wird nun morgen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.