Bei den jüngsten Landtagswahlen in Bayern und Hessen hat die AfD starke Gewinne verbuchen können. Wie kommt es gegenwärtig zu dem hohen Zuspruch für die AfD und was bewegt ihre Wähler? hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg führte hierzu ein Interview mit Politikwissenschaftler Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber.
Welchen Wert haben Verfassungsgerichtsurteile, wenn sie selbst von der Justiz ignoriert werden? Diese Fundamentalfrage an den demokratischen Rechtsstaat markierte das nachdenkliche Ende einer Veranstaltung des "AK der säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Düsseldorf" zum weltanschaulich neutralen Staat und seiner Justiz.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat eine weltanschaulich neutrale Neuregelung und vollständige Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefordert. In seiner Stellungnahme an die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission argumentiert der Verband, die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs sei religiös begründet und somit verfassungswidrig. Zudem gebe es immer mehr Menschen, die ihr Leben frei von weltanschaulich motivierten Normen gestalten. Beidem müsse die Kommission Rechnung tragen und rein weltanschauliche Aspekte unberücksichtigt lassen.
Die Neubesetzung der höchsten Position des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG NRW) gerät immer mehr zur Farce. Zuerst war für den Posten der langjährige Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts im Gespräch, der dort entgegen des Kruzifixbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts im Treppenhaus ein Kreuz anbringen ließ. Aktuell scheint die Favoritin eine Ex-Cheflobbyistin der katholischen Kirche zu sein. Allerdings wurde dem Land Nordrhein-Westfalen vom Verwaltungsgericht Münster (VG Münster) nun die Besetzung der Stelle mit dieser Favoritin untersagt, da das Bewerbungsverfahren nach Auffassung des Gerichts gravierende Unregelmäßigkeiten aufwies.
Im Juni 2023 veröffentlichte das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) unter Vorsitz von Ministerin Nancy Faeser die Studie "Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz". Seitdem steht der Report politisch und medial stark unter Beschuss. Berechtigterweise, denn die Untersuchung erweist sich als eine tendenziöse Diskursanalyse mit dem Ziel der Tabuisierung von Islamkritik.
Eine neue "Mitte-Studie" der Friedrich-Ebert-Stiftung zeigt: Jede zwölfte Person in Deutschland hat ein rechtsextremes Weltbild. Sechs Prozent wünschen sich sogar eine Diktatur mit Führer.
Die gestern bekanntgewordenen Vorwürfe gegen den vormaligen Bischof von Essen und Kardinal Franz Hengsbach und der Umgang damit in den Bistümern Paderborn und Essen sind entlarvend für die Selbstaufklärungsbemühungen der katholischen Kirche in Deutschland seit 2010. Wer immer noch nicht verstanden hat, weshalb es keine gute Idee ist, die Organisation, die über Jahrzehnte Missbrauchsverbrechen ihrer Kleriker vertuscht hat, mit der Aufklärung dieser Fälle allein zu lassen, der hat hier ein weiteres gutes Anschauungsbeispiel.
Der Abbruch einer Schwangerschaft ist in Deutschland derzeit noch eine Straftat. Seit Ende März prüft eine Kommission im Auftrag der Bundesregierung, ob Abtreibungen künftig entkriminalisiert und außerhalb des Strafrechts geregelt werden können. Wie steht die Bevölkerung dazu? Soll der Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden? Schaut man sich einige aktuelle Umfragen an, bleibt man ratlos zurück. Für beide Positionen – Streichung und Beibehaltung – finden sich anscheinend Mehrheiten. Wie kommt es zu diesen widersprüchlichen Umfrage-Ergebnissen?
Derzeit drückt die Politik hinsichtlich der verfassungsrechtlich gebotenen Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen erneut auf die Bremse. Doch jetzt ist nicht die Zeit zum Verzagen, findet Jurist Johann-Albrecht Haupt vom "Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen" (BASTA), denn hinsichtlich einer möglichen Ablösung der Staatsleistungen hat sich in den vergangenen Jahren weit mehr getan als in den Jahrzehnten zuvor.
In der Debatte um die beiden Entwürfe für ein Gesetz, welches die Suizidhilfe in Deutschland "regeln" sollte, ist verschiedentlich behauptet worden, es sei die Fraktion der "Alternative für Deutschland" (AfD) gewesen, welche bei den beiden Abstimmungen im Bundestag am 6. Juli den Ausschlag für das Scheitern gegeben habe.
Was 2020 in Deutschland von der CSU unter Horst Seehofer eiskalt abgewürgt wurde, könnte in Österreich zur neuen Realität auf Bundesebene werden. Die grüne Justizministerin legte einen Gesetzentwurf mit Personenbezeichnungen in rein weiblicher Form vor. Die Meinungen in Österreich darüber sind gespalten. Und ist es damit getan oder sollten Gesetze zukünftig "*"-Bezeichnungen enthalten, um auch nicht-binäre Geschlechter einzubeziehen?
Gerade fand der Bundesparteitag der AfD in Magdeburg statt. Die Partei, die mittlerweile seit zehn Jahren besteht, sieht sich aufgrund der jüngsten Umfrage- und Wahlerfolge im Aufwind. Am Tag danach begann die Europawahlversammlung, die auch noch am nächsten Wochenende weitergehen soll. Im Raum steht ein Leitantrag, der die anti-freiheitlichen Positionen der Partei einmal mehr offenlegt.
Schon seit dem Jahr 2013 ist die Abschaffung des kirchlichen Sonderarbeitsrechts Beschlusslage der SPD. Mario Gembus, Gewerkschaftssekretär der ver.di-Bundesverwaltung und dortiger Ansprechpartner für Kirchen, Caritas und Diakonie, gab einen umfangreichen Überblick über die aktuelle Gemengelage in politischer, rechtlicher und in gewerkschaftlicher Hinsicht.
Die Ablehnung beider Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe wurde sehr unterschiedlich aufgenommen und kommentiert – etwa mit der irreführenden Aussage, eine gesetzliche Regelung sei nötig, weil Suizidhilfe ansonsten in einer "rechtlichen Grauzone" stattfinde. Der Zentralrat der Konfessionsfreien ordnet die Abstimmung ein und beantwortet fünf gängige Fragen aus der säkularen Perspektive.
Zwei Themen, in denen es fundamental um das Selbstbestimmungsrecht geht, beschäftigen derzeit die deutsche Politik. Während der Gesetzentwurf zum sogenannten "Selbstbestimmungsgesetz" die Selbstbestimmung des Individuums quasi absolut setzt, will der Gesetzgeber in der Neuregelung der Sterbehilfe die Selbstbestimmung des Individuums massiv beschränken. Die Politik sollte ihre Maßstäbe in punkto Selbstbestimmung kalibrieren.