Kirchliches Arbeitsrecht ist kein Muss!
Die 220 Teilnehmer*innen der 20. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Kassel haben die Bundesregierung aufgefordert, die Privilegien der Kirchen beim Arbeitsrecht zu beseitigen. "Wir fordern ausnahmslos die gleichen Rechte, wie unsere Kolleg*innen in nichtkirchlichen Betrieben", heißt es in einer mit großer Mehrheit verabschiedeten Resolution der kirchlichen Mitarbeitervertreter*innen aus dem ganzen Bundesgebiet.