Einmal mehr hat die Große Koalition vergangenen Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, das absehbar gegen jede gängige Auslegung unserer Verfassung verstößt. Die Umwandlung der Steuer-ID in eine allgemeine Personenkennziffer hat nicht nur im Bundesrat, der Opposition und bei buchstäblich sämtlichen Datenschützern der Republik Widerspruch geerntet.
Ende vergangener Woche haben Bundestagsabgeordnete verschiedener Parteien einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidhilfe vorgestellt. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt diesen grundsätzlich, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf.
Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD Bundesverband) begrüßt, dass fast ein Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidhilfe aus der Mitte des Parlaments auf den Weg gebracht wird. Bisher wird zur Suizidhilfe von Ärzt*innen in Deutschland nach wie vor ein nicht optimal geeigneter Arzneimittel-Cocktail benutzt oder es wird für eine vierstellige Summe ein Sterbehilfeverein in Anspruch genommen.
Überall schaute man in den vergangenen Wochen und Tage auf die Ereignisse in Washington. Oder man stierte auf die aktuellen Coronazahlen. Überall? Nein – in einem kleinen Dorf in Belgien namens Brüssel vernichtet man still und heimlich Bürgerrechte.
Am Samstag wurde Armin Laschet zum neuen CDU-Parteivorsitzenden gewählt. Laschet setzte sich in einer Stichwahl knapp gegen Friedrich Merz durch, nachdem der dritte Kandidat, Norbert Röttgen, im ersten Wahlgang ausgeschieden war. Der neue Mann an der Spitze der Partei ist im christlichen Spektrum bestens vernetzt.
Gemäß einer eilig durchgebrachten EU-Verordnung soll künftig unsere komplette elektronische Kommunikation nach Hinweisen auf Pädophilie durchforstet werden. Zu einem solchen Privatsphäre-Angriff Orwell'schen Ausmaßes meint die EU-Kommission, ein gutes Recht zu haben – schließlich geht es (vermeintlich) um Kinderschutz. Das ist nicht nur grob unverhältnismäßig, sondern erreicht tatsächlich das Gegenteil, wie auch Betroffenenverbände betonen. Die berüchtigte Zensursula-Debatte ist wieder da.
"Die Islamkonferenz ist für mich ein Fall für den Bundesrechnungshof!", forderte jüngst Hamed Abdel-Samad. Dieser wichtige Anstoß sollte Gehör finden. Der hpd bietet eine Analyse der Islamkonferenz und der Steuergeldtransfers an den Politischen Islam. Am Ende stehen sechs Fragen an die Regierung, die von externen Finanzkontrolleuren aufgegriffen werden sollten.
Los Angeles, 9. Oktober 2000, Parteitag der Demokraten; der junge Senator Barack Obama aus Illinois wird nicht eingelassen, weil seine Personalien den Security-Leuten verdächtig vorkommen – verbittert nimmt er das nächste Taxi zurück zum Flughafen. Eine Anekdote, die sich wie folgt fortsetzt: Vier Jahre später, beim nächsten Parteitag, hält der damals Abgewiesene eine historische Grundsatzrede, die ihn an die Spitze seiner Partei und weitere vier Jahre später als ersten Afroamerikaner ins Weiße Haus bringt.
Der Lockdown geht in die Verlängerung. Die Infektionszahlen sind nach wie vor zu hoch und rasche Besserung noch nicht abzusehen. Die Hauptschuld für die Entwicklung tragen die politischen Schwergewichte in diesem Land. Allen voran die Kanzlerin, ihr Gesundheitsminister und die Ministerpräsidenten. Ein Lehrstück über Politikversagen.
Ursprünglich war vom Verfasser eine nüchterne und rein informativ-kritische Darstellung des Geschehens intendiert gewesen. Es gibt allerdings Ereignisse, wo sich die Satire praktisch von selbst schreibt.
Vergangenen Monat wurde der "Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen" im Bundestag diskutiert. Gestern hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) die Kritikpunkte an diesem Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in Form eines Änderungsantrags veröffentlicht.
Die Menschenrechtsaktivistin Mina Ahadi kritisiert den deutschen Außenminister Heiko Maas für seine zögerliche Haltung, den Iran zu kritisieren. Der hpd veröffentlicht den Offenen Brief in vollem Wortlaut.
Nachdem bereits Deutschland im Februar dieses Jahres die Sterbehilfe (wieder) legalisiert hat, kippte nun auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Österreich das bisherige Verbot. Es verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung, urteilte der VfGH in Wien. Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasse "sowohl das Recht auf die Gestaltung des Lebens als auch das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben", teilten die Richter mit. Die neue Regelung soll zum Jahreswechsel 2021/22 in Kraft treten.
Der Bundesrat beschloss gestern vorübergehende Grundrechtseinschränkungen, um die Schweizer Corona-Fallzahlen zu reduzieren. Ausgenommen bleiben einzig religiöse Anlässe. Dies ist nicht zu rechtfertigen. Auch kirchliche Veranstalter sind gleichermaßen in die Pflicht zu nehmen.
Der Klageweg auf Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital (NaP) für die Möglichkeit des selbstbestimmten Sterbens geht in die nächste Runde. Das Mittel ist bei Schweizer Sterbehilfegesellschaften üblich und gilt bei Experten als das sanfteste und sicherste Mittel, um eine Freitodbegleitung durchzuführen.