Seit etwa 40 Jahren hat Italien ein Gesetz zur legalen Abtreibung. Es ist dem deutschen Gesetz mit Frist, Beratung und Wartezeit ähnlich. Nun droht ihm Gefahr durch die Politik, die katholische Kirche und fanatische Abtreibungsgegner.
Daniela Kuge ist CDU-Abgeordnete und sitzt im sächsischen Landtag. Sie ist zudem familien- und frauenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages sowie Mitglied des CDU-Landesfachausschusses Gesundheit. Und sie ist "Lebensschützerin", die offenbar eine Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung nicht für einen Abtreibungsgrund hält.
Gestern verabschiedete die Bundesregierung die als "Kompromiss" bezeichnete Neufassung des § 219a StGB. Terre des Femmes und auch der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisieren diesen Beschluss und fordern: "Weg mit § 219a!"
Der Zugang zu legaler und medizinisch betreuter Abtreibung gerät in den USA womöglich unter Druck. Der Bundesstaat New York hat reagiert und ein eigenes Gesetz zur Reproduktions-Gesundheit erlassen. Der bereits 2006 eingebrachte Gesetzentwurf wurde nun von der demokratischen Mehrheit im Senat verabschiedet und regelt unter anderem die Straffreiheit der Eingriffe und späte Abtreibungen.
Eine neue Expertenmeinung zum Schwangerschaftsabbruch aus dem Vatikan: Nach dem Vergleich von Abtreibungen mit Auftragsmorden hat der alleinstehende ältere Herr an der Spitze der katholischen Kirche, der selbst noch nie ein Kind großgezogen hat, ein neues Statement zum Thema abgegeben.
Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) spricht sich in einer Stellungnahme gegen den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für ein Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch vom 28. Januar 2019 (Az. 4040/1-0-25 432/2018) aus.
Die Humanistische Union fordert zusammen mit der Mehrheit der deutschen Bevölkerung die Streichung von § 218 StGB und von § 219a StGB. Der jetzt gefundene Kompromiss ist weder sachgerecht, noch kann er die Zweifel an der Verfassungswidrigkeit von § 219a StGB ausräumen.
In den Medien wird der gestrige Referentenentwurf zur Reform des umstrittenen § 219a StGB als Erfolg gepriesen. Tatsächlich aber handelt es sich dabei um ein durchsichtiges taktisches Manöver, um die Proteste auf der Straße zu entschärfen und die überkommene deutsche Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch zu retten, die diametral gegen das Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität verstößt. Ein Kommentar von Michael Schmidt-Salomon.
Am vergangenen Samstag demonstrierten bundesweit mehr als 6.000 Menschen für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a StGB, der es ÄrztInnen verbietet, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. In Gießen sprach die Ärztin Kristina Hänel, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Website Informationen über Abtreibungen bereitgestellt hatte. Der hpd dokumentiert die Rede in voller Länge.
In fast 30 Städten in Deutschland wurde am vergangenen Samstag gegen den Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs – das sogenannte "Werbeverbot für Abtreibungen" – protestiert. Über 6.000 Menschen sollen an den Kundgebungen teilgenommen haben; in Berlin trafen sich die DemonstrantInnen auf dem Rosa-Luxemburg-Platz vor der Volksbühne.
In der aktuellen Ausgabe der Deutschen Hebammenzeitschrift geht es im Titelthema unter anderem um die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von männlichen Neugeborenen. Außerdem gibt es ein Interview zur Diskussion um Paragraph 219a: Das Werbungsverbot für Schwangerschaftsabbrüche.
Der sogenannte Kompromissvorschlag zur Änderung von § 219a StGB ("Werbung für Schwangerschaftsabbruch"), den die Regierungskoalition im Dezember 2018 vorgelegt hat, verbessert die Situation von Ärzt(inn)en, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ungewollt Schwangeren in keiner Weise. Deshalb ruft das "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung", dem auch die gbs angehört, am 26. Januar zu einem "bundesweiten Aktionstag für die Streichung von § 219a StGB" auf.
In Kenia ist Abtreibung verboten, wenn nicht ärztlich attestiert wird, dass das Leben der Schwangeren durch die Schwangerschaft gefährdet ist. Es drohen bis zu lebenslange Haftstrafen. Menschenrechtsorganisationen versuchen nun auch die Möglichkeit einer legalen und medizinisch betreuten Abtreibung nach einer Vergewaltigung durchzusetzen. Die katholische Ärztevereinigung versucht dagegen die kirchlichen Standpunkte in der Politik zu platzieren.
Vergangene Woche legte die Regierungskoalition einen Vorschlag zur Änderung von § 219a StGB vor, dem sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen. Der Vorschlag sorgte für massive Kritik. Gestern fanden in mehreren deutschen Städten Kundgebungen gegen die geplante Änderung statt.
In Ecuador ist eine Abtreibung nur dann straffrei, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist, oder wenn sie vergewaltigt wurde und eine körperliche oder geistige Behinderung hat.