In den Medien wird der gestrige Referentenentwurf zur Reform des umstrittenen § 219a StGB als Erfolg gepriesen. Tatsächlich aber handelt es sich dabei um ein durchsichtiges taktisches Manöver, um die Proteste auf der Straße zu entschärfen und die überkommene deutsche Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch zu retten, die diametral gegen das Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität verstößt. Ein Kommentar von Michael Schmidt-Salomon.
Am vergangenen Samstag demonstrierten bundesweit mehr als 6.000 Menschen für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a StGB, der es ÄrztInnen verbietet, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. In Gießen sprach die Ärztin Kristina Hänel, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Website Informationen über Abtreibungen bereitgestellt hatte. Der hpd dokumentiert die Rede in voller Länge.
In fast 30 Städten in Deutschland wurde am vergangenen Samstag gegen den Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs – das sogenannte "Werbeverbot für Abtreibungen" – protestiert. Über 6.000 Menschen sollen an den Kundgebungen teilgenommen haben; in Berlin trafen sich die DemonstrantInnen auf dem Rosa-Luxemburg-Platz vor der Volksbühne.
In der aktuellen Ausgabe der Deutschen Hebammenzeitschrift geht es im Titelthema unter anderem um die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von männlichen Neugeborenen. Außerdem gibt es ein Interview zur Diskussion um Paragraph 219a: Das Werbungsverbot für Schwangerschaftsabbrüche.
Der sogenannte Kompromissvorschlag zur Änderung von § 219a StGB ("Werbung für Schwangerschaftsabbruch"), den die Regierungskoalition im Dezember 2018 vorgelegt hat, verbessert die Situation von Ärzt(inn)en, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ungewollt Schwangeren in keiner Weise. Deshalb ruft das "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung", dem auch die gbs angehört, am 26. Januar zu einem "bundesweiten Aktionstag für die Streichung von § 219a StGB" auf.
In Kenia ist Abtreibung verboten, wenn nicht ärztlich attestiert wird, dass das Leben der Schwangeren durch die Schwangerschaft gefährdet ist. Es drohen bis zu lebenslange Haftstrafen. Menschenrechtsorganisationen versuchen nun auch die Möglichkeit einer legalen und medizinisch betreuten Abtreibung nach einer Vergewaltigung durchzusetzen. Die katholische Ärztevereinigung versucht dagegen die kirchlichen Standpunkte in der Politik zu platzieren.
Vergangene Woche legte die Regierungskoalition einen Vorschlag zur Änderung von § 219a StGB vor, dem sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen. Der Vorschlag sorgte für massive Kritik. Gestern fanden in mehreren deutschen Städten Kundgebungen gegen die geplante Änderung statt.
In Ecuador ist eine Abtreibung nur dann straffrei, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist, oder wenn sie vergewaltigt wurde und eine körperliche oder geistige Behinderung hat.
Nach monatelangem Warten liegt nun ein Vorschlag zum Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche vor. Unter der Überschrift "Werbung" wird im § 219a StGB die sachliche Information seitens der durchführenden Ärztinnen und Ärzte verboten. Die von Strafverfahren betroffene Ärztinnen sind entsetzt. Bei genauerem Hinsehen erweist sich der als Kompromiss ausgegebene Vorschlag als Null-Nummer.
Während traditionell katholische Länder wie Irland die Rechte von Frauen stärken und ihre körperliche Selbstbestimmung durch legale Möglichkeiten der Abtreibung erweitern, sind bereits erkämpfte Regelungen in Norwegen und Teilen der USA in Gefahr oder bereits völlig abgeschafft. In Ohio droht jetzt eine Verschärfung des Abtreibungsgesetzes, welches Frauen und ÄrztInnen mit Strafen, bis hin zur Todesstrafe, für eine Abtreibung droht. Und das selbst nach einer Vergewaltigung, bei Inzest oder Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren.
Am 13.10.2018 hatten sich drei Karlsruher Organisationen angemeldet, um die mehrwöchige paritätische Aktion im Jubiläumsjahr 70 Jahre UN-Menschenrechte unter dem Motto "Mensch Du hast Recht!" vor den Büros von pro familia in Pforzheim zu unterstützen: die Giordano-Bruno-Stiftung, die NachDenkSeiten und Die PARTEI. "Einladen zum Nachdenken statt bevormunden" lautete die Devise.
Normalerweise hoffen Angeklagte auf einen Freispruch – nicht so die Ärztin Kristina Hänel. Um den umstrittenen § 219a StGB juristisch zu kippen, durfte sie in der heutigen Gerichtsverhandlung am Landgericht Gießen nicht freigesprochen werden. Nach der "erfolgreichen Niederlage" in Gießen kann Kristina Hänel nun Revision einlegen und ist damit einen Schritt weiter auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Heute beginnt das Berufungsverfahren im Fall Kristina Hänel. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) fordert aus diesem Anlass erneut die ersatzlose Streichung des § 219a und den uneingeschränkten Zugang zu sachlichen Informationen über legalen Schwangerschaftsabbruch.
Der Argentinier war wohl zu lange in Italien unterwegs. Ganz im Stile der Mafia bezeichnete er gestern bei einer Generalaudienz als "Auftragsmord", was für aufgeklärte Menschen das letzte Mittel ist, eine ungewollte Schwangerschaft zu beenden.
Am Samstag war es wieder so weit: Der "Marsch für das Leben" lief schweigend durch Berlin. Gegendemonstranten versuchten die Stille nach Kräften zu stören, das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung rief zu einer Gegenkundgebung auf. hpd-Autorin Gisa Bodenstein mischte sich als Pro-Choice-Aktivistin unter die Lebensschützer – ein Experiment mit unerwartetem Ausgang.