Bayern

Demo gegen das Tanzverbot am Gründonnerstag 2023 in München

Feiern gegen Tanzverbote!

Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern wird der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) an den sogenannten "Stillen Tagen" – Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag – wieder in zahlreichen Münchner Clubs und Bars feiern. Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es zu verdanken, dass auch 2024 ein buntes Programm mit Reden, Musik und Tanz stattfinden kann. Wir laden alle Menschen herzlich dazu ein, auf unsere Feste und Partys zu kommen.

Gebäude an der Kardinal-Faulhaber-Straße 1

Straßen endlich umbenennen

Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München möchte vom Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter und den Stadtratsfraktionen wissen, wann das Thema Umbenennung von Straßennamen in den Stadtrat geht und wie der inzwischen fast zehn Jahre dauernde mehr oder weniger interne städtische Prozess endlich von einer lebendigen Diskussion in der Öffentlichkeit abgelöst werden kann.

Teenstar: Homophobe Sexualaufkläung an Bayerns Schulen?

Ein "ganzheitliches Programm" mit "sexualpädagogischer Beratung zur Persönlichkeitsbildung" verspricht "Teenstar Deutschland e.V." auf seiner Website. Doch Kritiker bemängeln das Angebot als homophob. Trotzdem werden die Kurse für Kinder und Jugendliche an Schulen in Bayern abgehalten, wie eine BR-Recherche ergab. Auch das Bistum Augsburg arbeitet mit dem umstrittenen Verein zusammen.

Markus Söder

Söder: "Bei Religion wird nicht gekürzt"

Am Anfang war der Pisa-Schock. Schon kurz nach den schlechten Ergebnissen deutscher Schülerinnen und Schüler in der internationalen Vergleichsstudie hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) von einem "Schlag ins Gesicht Deutschlands" gesprochen. Mit mehr Deutschunterricht soll nach Söders Willen die Misere beendet werden. Dafür muss bei anderen Fächern gekürzt werden. Die bayerische Kultusministerin Anne Stolz (Freie Wähler) brachte hier den Religionsunterricht ins Spiel. Doch Söder machte jetzt klar: "Reli" bleibt unangetastet.

Homöopathieduell München vs. Berlin?

Vor kurzen titelte eine große Zeitung des konservativen Lagers "Bayern testet Globuli statt Antibiotika – und wendet sich damit gegen Lauterbach". Ist das so? Eher nicht. Es mag zwar für Schlagzeilenmacher einen gewissen Reiz haben, so zu formulieren. Recht betrachtet, gibt es hier aber weder Kausalität noch Koinzidenz der beiden Vorgänge – und ganz sicher nicht in der angedeuteten Richtung.

Schwere Zeiten für den säkularen Staat?

Am morgigen Donnerstag Abend spricht Judith Faessler im Live-Online-Format "Humanistischer Campus" des HVD-Bayern über den säkularen Staat: "Zwischen Strohmännern und Missverständnissen". Jede*r kann kostenlos teilnehmen und mitdiskutieren.

Kreuzurteil: Söder-Projekt der Pastafari in Bayern auf Erfolgskurs

Am Dienstag urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den bayerischen Kreuzerlass und entschied, dass es keinen Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern gebe. Das Urteil wurde von Säkularen massiv kritisiert. Positiv wird das Urteil jedoch vom Arbeitskreis pastafaridemokratischer Juristen (APJ) aufgenommen. Dieser betrachtet den söderschen Kreuzerlass und das Urteil als erste Schritte zur Errichtung von Biervulkanen in bayerischen Behörden per Biervulkanerlass. Der hpd dokumentiert hier die Stellungnahme des APJ im Wortlaut.

Kreuze in bayerischen Amtsstuben sind nicht neutral!

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied am 19. Dezember 2023, dass das Aufhängen von Kreuzen in bayerischen Behörden nicht der staatlichen Pflicht zu religiös-weltanschaulicher Neutralität widerspreche. 2018 hatte Ministerpräsident Markus Söder per Verwaltungsvorschrift verfügt, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen sei. Die Humanistische Union hält diese Pflicht für verfassungswidrig und kritisiert das Urteil des BVerwG.

Söder und das Bundesverwaltungsgericht interpretieren das Kreuz neu

Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den sogenannten Kreuzerlass entschieden, der 2018 vom Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder verkündet wurde. Es gebe keinen Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern, so das Gericht in einer Pressemitteilung. Geklagt hatten der Bund für Geistesfreiheit München und Bayern. Letzterer äußerte sich seinerseits in einer Pressemitteilung zum Urteil.

Das Bundesverwaltungsgericht im Reichsgerichtsgebäude in Leipzig.

Klage gegen Söders Kreuzerlass

Heute wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und des Bundes für Geistesfreiheit Bayern (bfg Bayern) entscheiden. Der bfg München fordert die Aufhebung des Kreuzerlasses beziehungsweise des Paragrafen 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO) und die Abnahme der Kreuze.