Dass 85 Prozent der Bürger ohne Religion einen gemeinsamen Ethikunterricht für alle Schüler befürworten, war zu erwarten. Doch auch die katholischen und evangelischen Christen sprechen sich ebenso wie die muslimischen Bürger mehrheitlich dafür aus, dass ihre Kinder gemeinsam mit konfessionsfreien Kindern im Fach Ethik unterrichtet werden.
In seiner Jahreshauptversammlung am 18. März hat der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Nürnberg einen neuen Vorstand gewählt. Er setzt sich aus drei Studierenden zusammen.
Seit der Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens durch die Kanzlei Westpfahl Silker Wastl ist der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR) verstärkt im Fokus der Öffentlichkeit. Das hängt vor allem mit dem Vorsitzenden des Rundfunkrats Dr. Lorenz Wolf zusammen. Ihm wird im Missbrauchsgutachten vorgeworfen, Missbrauchsfälle im Erzbistum vertuscht zu haben. Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) nimmt die öffentliche Diskussion zum Anlass und fordert eine Reform des zentralen Entscheidungs- und Kontrollgremiums im BR und die überfällige Anpassung an gesellschaftliche Realitäten - angefangen beim Vorstand des Rundfunkrats und bei den Ausschüssen.
Das Bekanntwerden von Missbrauchsfällen in der Münchner Erzdiözese durch das kürzlich veröffentliche Missbrauchsgutachten sowie die träge und häufig fadenscheinige interne Aufarbeitung der Fälle durch die katholische Kirche treibt die Austrittszahlen in Bayern auf einen Rekordwert. Wie andere Städte zuvor gerät nun auch die bayerische Landeshauptstadt mit ihren Kapazitäten zur Bearbeitung entsprechender Anliegen an ihre Grenzen. Besonders die dem Namen nach "christlichen" Parteien tragen in diesem Kontext ungewollt zu weiterem Unverständnis bei.
Lorenz Wolf bekleidet in Bayern einflussreiche Ämter. In Folge der Vorstellung des Münchner Missbrauchsgutachtens ruhen seine Tätigkeiten. Den Grünen reicht das nicht: Sie fordern in einem Offenen Brief seinen vollständigen Rückzug.
In dieser Woche will eine vom Erzbistum München-Freising beauftragte Rechtsanwaltskanzlei ein umfangreiches Gutachten zum Missbrauchsgeschehen im Erzbistum vorlegen. Dabei wird der Fall des Priesters Peter H., der trotz rechtskräftiger Verurteilung wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs weiter in der Seelsorge tätig war, eine zentrale Rolle spielen.
Der Bund für Geistesfreiheit Bayern hat nun auch eine Ortsgruppe in Bamberg. Am 3. November versammelten sich Mitglieder des Bundes für Geistesfreiheit, um nun auch in Bamberg eine freigeistige, naturwissenschaftliche Weltanschauung zu fördern.
Neidvoll blicken die geistlichen Würdenträger vor allem der katholischen Kirche auf das Volk hinunter. Während sie sich selbst – nach außen hin – zölibatär verhalten müssen, darf sich das "gemeine" Volk "fleischlichen Gelüsten" hingeben. Gemeint ist: Mann und Frau haben das Recht, sich – körpernah – rhythmisch zu bewegen. In Bayern ist ihnen das jedoch an neun Tagen im Jahr verboten. Nun wollen die Grünen das Feiertagsgesetz aus dem Jahr 1980 ändern und die hauptsächlich religiös begründeten Freiheitsbeschränkungen von Anders- und Ungläubigen beseitigen.
Deutschland spricht darüber, 2G zur Grundlage der Teilnahme am öffentlichen Leben zu machen. Ganz Deutschland? Nein. Eine seltsam anmutende Sekte aus längst vergangen geglaubten Zeiten hält ihre Mitglieder für virenresistent. Auch ohne Impfung.
1958 war Bayern die erste Landesärztekammer in der Bundesrepublik, die den Erwerb der "ärztlichen Zusatzbezeichnung Homöopathie" in die Landesweiterbildungsordnung aufnahm. Am vorletzten Wochenende endete diese allzu lange Phase – mit großer Mehrheit entschied sich der 80. Bayerische Ärztetag in Hof, den krassen Dissens zwischen dem Anspruch ihrer Weiterbildungsordnung, auf dem Boden aktueller wissenschaftlicher Erkenntnis zu stehen, und der Privilegierung einer seit über 200 Jahren nicht belegten Methode als Gegenstand ärztlicher Weiterbildung aufzulösen.
Von 2009 bis 2021 lief in Bayern der Modellversuch "Islamischer Unterricht". Um eine positive Bewertung sicherzustellen, wurden bei zwei Evaluationen ausschließlich nur diejenigen befragt, die an einem islamischen Religionsunterricht ein besonderes Interesse haben: islamische Lehrkräfte, islamische Eltern, islamische Schüler*innen und Schulleiter*innen, die sich durch Teilnahme ihrer Schule am Modellversuch Vorteile versprechen. Doch dieses wissenschaftlich fragwürdige Studiendesign führt nicht zum gewünschten Ergebnis.
Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung Passau hat eine Petition gestartet, die sich an den Oberbürgermeister der Stadt richtet. Es will erreichen, dass am städtischen Klinikum Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden können. Bislang ist dies per Stadtratsbeschluss untersagt.
Durch die Pandemie um einige Monate verzögert, kamen erst im Juli in Regensburg etwa 50 Freigeister zusammen, um das 44-jährige Jubiläum der Gründung des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) Regensburg mit einem "Revolutionären Liederabend" zu feiern.
Am Dienstag hat der Bayerische Landtag die Einführung des Schulfaches "Islamischer Unterricht" in dritter Lesung beschlossen. Gestern reichten der Pädagoge Ernst-Günther Krause sowie die säkularen Organisationen Bund für Geistesfreiheit Bayern (bfg) und die Regionalgruppe München im Förderkreis der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) ein. Der bfg München beteiligt sich nicht daran. In einer Pressemitteilung erklären Assunta Tammelleo, Co-Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München, und Dietmar Freitsmiedl, Schriftführer im Vorstand des bfg München, ihre Beweggründe.
Heute wird der Bayerische Landtag voraussichtlich in dritter Lesung die Einführung des Schulfaches "Islamischer Unterricht" beschließen. Die dazu erforderliche Änderung von Art. 47 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) halten der Pädagoge Ernst-Günther Krause sowie die säkularen Organisationen Bund für Geistesfreiheit Bayern (bfg) und die Regionalgruppe München im Förderkreis der Giordano-Bruno-Stiftung e.V. (gbs) für verfassungswidrig. Sie werden deshalb die in den vergangenen Wochen ausgearbeitete Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) einreichen.