"Für die betroffenen Schwerstkranken ist der Nervenkrieg leider noch lange nicht vorbei." Professor Robert Roßbruch, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) bewertet die gestern veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 2020 (Az. 1 BvL 2/20 u. a.) (verfassungs-)rechtlich für schlüssig und konsequent und mittelfristig für zielführend, jedoch bezogen auf die aktuelle Situation der Betroffenen für praxisfern.
Die Eltern zweier einjähriger Kinder hatten beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Eilanträge eingereicht, um Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes vorläufig außer Kraft zu setzen. Das Gericht wägte die Interessen der Eltern mit den Interessen der anderen Kinder und Eltern ab und lehnte die Eilanträge ab.
Stephan Harbarth soll nach dem Willen der Politik jetzt der Nachfolger von Präsident Andreas Voßkuhle beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) werden. Was bedeutet seine geplante Wahl durch den Bundesrat für die Akzeptanz der höchstrichterlichen Rechtsprechung? Ein Kommentar von Jacqueline Neumann.
Vergangenen Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht § 217 StGB für nichtig erklärt und damit die Beeinträchtigung des Selbstbestimmungsrechts durch das Sterbehilfeverbot in Deutschland beendet. Ein Kommentar von Rolf Schwanitz, Bundessprecher der Säkularen Sozialdemokrat_innen und Beiratsmitglied des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw).
Die Verkündung der Entscheidung zu § 217 StGB war im Bundesverfassungsgericht noch nicht ganz verklungen, da meldeten sich bereits die Sterbehilfegegner lautstark in den Medien zu Wort. Der hpd dokumentiert hier einige der kritischen Stimmen.
Diese Klatsche hat eine extrem restriktive Politik selbst bewirkt: Der gekippte Strafrechtsparagraf 217 habe laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht nur das Persönlichkeitsrecht von Sterbewilligen und das Berufsrecht von Ärzt*innen verletzt. Sondern unzulässig eingeschränkt habe er auch die Grundrechte von Vereinigungen, die organisierte Suizidhilfe anbieten.
Einen Tag nach dem Urteil, das den "Sterbehilfeverhinderungsparagraphen" 217 für nichtig erklärt hatte, fällte das Bundesverfassungsgericht gestern eine weitere Entscheidung im Sinne der weltanschaulichen Neutralität: Das Kopftuchverbot für juristische Referendarinnen ist verfassungsgemäß, bestätigten die Karlsruher Richter – mit einer Gegenstimme.
Wird Herr Spahn jetzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts genauso ignorieren wie das des Bundesverwaltungsgerichts? Währenddessen melden sich auch die Sterbehilfe-Gegner zu Wort.
Nach der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches als nichtig zu erklären, haben sich fast alle säkular-humanistischen Verbände zu Wort gemeldet. Nach Redaktionsschluss trafen noch Pressemitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und der Humanistischen Union (HU) ein.
Ärzte und Vereine dürfen sterbewilligen Schwerstkranken wieder straffrei Beihilfe zur Selbsttötung leisten. Das hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe heute, am 26. Februar 2020, entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung § 217 StGB für nichtig erklärt. Führende Politikerinnen und Politiker wie Angela Merkel und Jens Spahn müssen sich nun vorwerfen lassen, 2015 für ein Gesetz gestimmt zu haben, das nicht auf dem Boden der Verfassung steht. Ein Bericht aus Karlsruhe von Michael Schmidt-Salomon.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute den § 217 StGB für nichtig erklärt: Das Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe hat keinen Bestand. Der Humanistische Verband Deutschlands begrüßt die damit verbundene Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und schlägt eine Neuregelung der Suizidhilfe vor.
Das mit Spannung erwartete Urteil stellt einen fundamentalen Durchbruch für ein Sterben in Würde dar. Durch die Aufhebung des verfassungswidrigen Sterbehilfe-Paragrafen tritt in Deutschland ab sofort wieder die bis zum 6. November 2015 gültige, menschenfreundlichere Rechtslage in Kraft.
Ob und wie weit soll die Hilfe zur Selbsttötung, entsprechend dem Zustand vor dem Verbotsgesetz von 2015, wieder erlaubt werden? Darüber entscheidet am 26. Februar das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Die öffentlichen und interne Reflexionen über die Bedeutung des Urteils und was danach kommt, sind im vollen Gange.
Kann eine bei einer Demonstration auf dem Kopf getragene, transparente Plastikfolie eine verbotene Waffe sein? Ein Aktivist möchte, dass diese Frage vom Bundesverfassungsgericht geklärt wird und hat Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.