Behördlich bestätigte Sonderbehandlung religiöser Trauerfeiern
In Berlin dürfen bei Beisetzungen, die in einem religiösen Rahmen stattfinden, mehr Menschen anwesend sein, als wenn dies ohne spirituellen Rahmen erfolgt. So sieht es die Infektionsschutzverordnung des Senats vor. Außerdem wird weltlichen Trauerfeiern ein kollektiver Charakter abgesprochen. Der Humanistische Verband kritisiert diese Ungleichbehandlung.