Keine Corona-Maßnahmen-Ausnahmen für Religionsgemeinschaften
Der Bundesrat beschloss gestern vorübergehende Grundrechtseinschränkungen, um die Schweizer Corona-Fallzahlen zu reduzieren. Ausgenommen bleiben einzig religiöse Anlässe. Dies ist nicht zu rechtfertigen. Auch kirchliche Veranstalter sind gleichermaßen in die Pflicht zu nehmen.