Am 09. Oktober 2018 steht der Münchner Aktionskünstler Wolfram Kastner wegen seiner Kunstaktionen am "Ehrenmal" des Kriegsverbrechers Alfred Jodl erneut vor Gericht. Der "Bund für Geistesfreiheit München" (bfg) fordert die sofortige Entfernung des rechtswidrigen Steinkreuzes auf der Fraueninsel im Chiemsee und unterstützt den Künstler bei den Verfahrenskosten.
Vor zwei Wochen wurde im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München das Urteil gesprochen – nach mehr als fünf Jahren Verhandlungszeit. Der Kölner Rechtsanwalt Eberhard Reinecke war im Prozess Nebenklagevertreter. Für den Humanistischen Pressedienst wirft er einen Rückblick auf das Verfahren.
Die Bundesregierung und das Bundesamt für Verfassungsschutz haben kürzlich Revision gegen das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen eingelegt. Mit diesem Urteil war die über 38jährige geheimdienstliche Überwachung und Ausforschung des Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Dr. Rolf Gössner auch in zweiter Instanz für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt worden.
Der von der Rechtsanwältin Antonia von der Behrens herausgegebene Sammelband "Kein Schlusswort. Nazi-Terror, Sicherheitsbehörden, Unterstützernetzwerk" enthält die "Plädoyers im NSU-Prozess" der Opferanwälte.
Am Dienstag dieser Woche wurde vor dem Strafgericht in Berlin über die religiös motivierte Beschneidung eines siebenjährigen Jungen verhandelt. Es ging um die Nichteinhaltung der Regelungen des im Jahr 2012 – nach dem bekannten Urteil des Landgerichts Köln – neu geschaffenen Paragrafen 1631d BGB. Der hpd sprach über den Prozeß mit dem Berliner Rechtsanwalt Walter Otte, der im Auftrag der Mutter die Nebenklage vertritt.
Nach Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts handelt es sich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. nicht um eine Weltanschauungsgemeinschaft. Deshalb stehe ihr auch nicht das Recht zu, an den Ortseingangsstraßen von Templin Nudelmessehinweisschilder aufzustellen. Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters hat bereits angekündigt, dass sie weiterkämpfen wird.
Vergangenen Freitag wurde vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht darüber verhandelt, ob der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. das Recht zusteht, mit Nudelmessehinweisschildern an Ortseingangsstraßen auf ihre wöchentlichen Nudelmessen hinzuweisen. Obwohl in der Verhandlung kein Urteil gesprochen wurde, titelten die Medien fast unisono, die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters habe verloren und das Gericht betrachte sie nicht als Weltanschauungsgemeinschaft. Was ist wirklich in der Verhandlung geschehen und wie kam es zu dieser Falschmeldung?
Am heutigen Freitag ging es vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht darum, ob die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft sei und deshalb Schilder aufstellen könne, die auf die freitäglichen Nudelmessen hinweisen. Das Gericht konnte aufgrund der vorgebrachten Einwände noch kein Urteil fällen und vertagte sich.
Die deutschen Kirchen sind reich. Doch wer wissen will, in welche Fonds und Branchen die Erzbistümer und Landeskirchen ihre Milliarden investiert haben, stößt auf eine Mauer des Schweigens. Die will correctiv.org durchbrechen. Deshalb wurde jetzt eine Klage auf Auskunft gegen das Erzbistum Köln eingereicht.
Wie vom hpd bereits berichtet, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg am 9. 2. 2017 ein aufsehenerregendes Urteil verkündet: Eine muslimische Lehramtsbewerberin war wegen der Weigerung, im Unterricht ihr Kopftuch abzulegen, nicht eingestellt worden. Deswegen wurde ihr eine Entschädigung von 2 Monatsgehältern zugesprochen. Dem kritischen Kommentar wurde zu Recht der Titel "Mehr Fragen als Antworten" gegeben. Doch der Fragenkatalog ist noch zu ergänzen.
Gestern fällte eine Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin ein erstaunliches Urteil: Eine Bewerberin, die sich auf eine Stelle als Grundschullehrerin bewarb und aufgrund des Berliner Neutralitätsgesetzes wegen ihres muslimischen Kopftuchs abgelehnt wurde, fühlte sich diskriminiert und klagte. Die Richterin gab der Klägerin Recht und teilte im gleichen Atemzuge mit, dass das Berliner Neutralitätsgesetz nicht zu beanstanden sei.
Am gestrigen Donnerstag verhandelte das Landgericht München I über den Einspruch gegen eine einstweilige Verfügung gegen den Aktionskünstler Wolfram P. Kastner. Die Verfügung des Gerichts war "… mit der Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro oder einer Haft bis zu 6 Monaten …" verbunden und verbot Kastner "… an dem Grabstein/Grabdenkmal Schilder anzubringen ... Buchstaben … auszubrechen ... Farbe auf den Grabstein/Grabdenkmal aufzubringen ... den Grabplatz zu betreten ...", also Aktionen, welche der Künstler in der Vergangenheit durchgeführt hatte.
Der Künstler Alexander Karle stand heute vor dem Saarbrücker Amtsgericht. Er musste sich wegen Störung der Religionsausübung und Hausfriedensbruch verantworten, da er vor etwa einem Jahr Liegestütze auf einem Altar in einer Kirche gemacht hatte. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe.
Die Künstler Wolfram Kastner und Hans-Peter Berndl haben ein Kriegerdenkmal des Ersten Weltkrieges in einer Protestaktion umgearbeitet. Gegen sie wurde folgend ein Ermittlungsverfahren wegen "gemeinschädlicher Sachbeschädigung" eingeleitet. Der Prozess, der am heutigen Freitag stattfinden sollte, wurde kurzfristig abgesagt.
BERLIN. (hpd) Vor dem Landgericht Düsseldorf wurde gestern ein Prozess gegen elf MitarbeiterInnen der evangelischen Graf-Recke-Stiftung eröffnet. Gegen die ehemalige Leiterin und Erzieher eines Heimes in Hilden wird wegen körperlicher Misshandlungen von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung in den Jahren 2006 bis 2008 prozessiert. Der Prozess wird sich voraussichtlich bis in das Jahr 2017 hinziehen.