Nach Plänen des österreichischen Gesundheitsministeriums soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass die Anwendung komplementär- und alternativmedizinischer Heilverfahren zukünftig zum Berufsbild von Ärzten gehört. Der Reformentwurf findet ein geteiltes Echo.
Sterbehilfe und Hilfe zur Selbsttötung für Patient*innen, die Qualen leiden und ihren Todeswunsch nachhaltig geäußert haben, wird in Spanien seit 1995 nicht mehr als Totschlag gewertet. Unterstützende Ärzt*innen werden nicht mehr mit Gefängnisstrafen bedroht. Doch nun, etwas über 20 Jahre später, ist die Zeit reif für den nächsten Schritt. Gesetzesentwürfe zu Euthanasie und zum Sterben in Würde sind vorbereitet. Während die restlichen Parteien das neue Euthanasie-Gesetz unterstützen, wird es von der christdemokratischen Partei Partido Polpular (PP) abgelehnt, die Ciudadanos-Partei knüpft ihre Zustimmung an Bedingungen.
Sachverständige Juristen, Ärzte sowie Vertreter von Beratungsstellen und Kirche waren von den Fraktionen eingeladen worden, sich im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages zu den angedachten Gesetzesänderungen des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche zu äußern. Die Urteile gingen weit auseinander und mündeten in einer Patt-Situation.
Seit über 80 Jahren stellt Artikel 40 der irischen Verfassung Blasphemie an christlichen Glaubensinhalten unter Strafe. Damit könnte im Oktober 2018 endlich Schluss sein. Ein Referendum ruft zur Abstimmung über den antiquierten Artikel auf. Wer glaubt, dass solche Gesetze aus der Mottenkiste harmlos seien, irrt. Islamische Staaten wie Pakistan versuchen, dieses brandgefährliche Gesetz als weltweites Vorbild zu etablieren, um Nicht- und Andersgläubige verfolgen oder gar töten zu können.
Während Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in Bayern mit seinem Kreuz-Erlass für Unruhe sorgt, tobt in den USA eine ähnliche Debatte. Erst vor wenigen Tagen stimmte das Repräsentantenhaus von North Carolina dafür, dass in Schulen künftig der Schriftzug "In God We Trust" angebracht werden muss. Laut der Befürworter nicht aus religiösen, sondern aus kulturellen Gründen.
Sechs deutsche Ärzteverbände fordern ein neues Nachdenken über die Vorhautbeschneidung. Sie haben eine neue ärztliche Leitlinie zu Vorhautverengungen (Phimose) herausgebracht. Darin wird empfohlen, eine Operation nicht voreilig oder vorbeugend durchzuführen. Somit müsse der
§ 1631d BGB erneut hinterfragt werden.
Das Dänische Parlament steht bald vor der Entscheidung, ob ein Mindestalter von 18 Jahren für medizinisch nicht notwendige Genitaloperationen gesetzlich festgelegt werden soll. Dies erfolgt aus der Bürgerinitiative der Kinderschutzorganisation "Intact Denmark", die nach Berichten internationaler Medien am vergangenen Freitag die dafür notwendige Zahl von mindestens 50.000 Unterschriften erreicht hat.
Bislang wurden wichtige Gottesdienste aus dem Freiburger Münster per Livestream im Internet übertragen. Am Freitag blieb der Bildschirm schwarz: Die Erzdiözese hatte Angst, damit gegen die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu verstoßen, die just an diesem Tage in Kraft trat.
Seit 1927 war in Irland der Ausschank von Alkohol in Kneipen am Karfreitag gesetzlich verboten. Im Januar wurde diese Regelung vom irischen Parlament aufgehoben. Nach über 90 Jahren dürfen die Iren dieses Jahr am Karfreitag ihr Bier erstmals wieder im Pub trinken.
Das Berliner Neutralitätsgesetz regelt in bundesweit vorbildlicher Weise die staatliche Pflicht zur religiösweltanschaulichen Neutralität für den öffentlichen Dienst. Es gewährleistet die religiöse und weltanschauliche Gleichbehandlung der rund 250 religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse in Berlin. In der Justiz, bei der Polizei, im Strafvollzug und auch an allgemeinbildenden Schulen geht die Neutralität vor. Demonstrative religiöse und weltanschauliche Symbole dürfen von den Beschäftigten während ihrer Dienstzeit nicht getragen werden.
Am vergangenen Freitag verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat eine wegweisende Resolution, in der Staaten, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben, dazu aufgefordert werden, diese nicht als Strafe anzuwenden bei Blasphemie, Apostasie, Ehebruch und einvernehmlichen homosexuellen Beziehungen.
Im Schweizer Kanton Bern läuft derzeit die Revision des Landeskirchengesetzes. Heute beginnt hierzu die erste Lesung im Großen Rat. Die Freidenkenden der Region Bern äußern hinsichtlich der Revision schwere Bedenken.
Nachdem Martin Schulz Anfang dieses Jahres zum Kanzlerkandidaten der SPD gewählt wurde, und er die Forderung nach sozialer Gerechtigkeit zum Schwerpunkt seiner Wahlkampagne ausgerufen hatte, erfolgte ein politisches Erdbeben. Erstmals seit vielen Jahren zog die SPD in der Sonntagsfrage mit 32 Prozent an der CDU vorbei, und tausende BürgerInnen traten in die Partei ein. Die SPD sah sich auf der Gewinnerstraße und Martin Schulz als kommenden Kanzler.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat heute das Gesetz zur "Ehe für Alle" unterzeichnet. Nachdem es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, wird es zwar noch einige Wochen dauern, bis das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt. Doch es kann davon ausgegangen werden, dass noch in diesem Jahr die ersten gleichgeschlechtlichen Ehen geschlossen werden können.
Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der die Abschaffung des entsprechenden Straftatbestands in § 103 Strafgesetzbuch vorsieht. Das Gesetz soll im Januar 2018 in Kraft treten.