MÜNSTER. (hpd) Das Amtsgericht Lüdinghausen verurteilte am gestrigen Donnerstag den pensionierten Lehrer Albert Voß wegen Verstoßes gegen den sogenannten Gotteslästerungsparagraphen §166 StGB.
MÜNSTER. (hpd) Erst jüngst scheiterte die Petition für die Abschaffung des sogenannten Gotteslästerungsparagraphen §166 StGB. Dass dieser Paragraph auch heute noch – im Deutschland des 21. Jahrhunderts – regelmäßig zur Anwendung kommt, zeigt ein aktueller Fall aus dem Münsterland.
BERLIN. (hpd) Das am 6. November vergangenen Jahres verabschiedete "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung” steht im Mittelpunkt des aktuellen Heftes "Humanes Leben Humanes Sterben” (HLHS). Bereits im Editorial weist Elke Baezner darauf hin, dass eine moralische Bewertung des Suizides einem säkularen Staat nicht zustehen würde.
BERLIN. (hpd/dghs) Die Monate vor der Abstimmung des Bundestags über den neuen § 217 des Strafgesetzbuchs am 6.11.2015 waren für viele Vertreter, Freunde und Sympathisanten der DGHS eine der aufregendsten und aufreibendsten Abschnitte ihres Lebens. In unzähligen Veranstaltungen traten sie für die Patientenselbstbestimmung ein und für das Offenhalten der bisher legalen Optionen für die selbstbestimmte Gestaltung des Lebensendes.
OBERWESEL. (gbs) Nach der heutigen Veröffentlichung des "Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" im Bundesgesetzblatt drohen professionellen Sterbehelfern, die "Letzte Hilfe" gewähren, Haftstrafen bis zu drei Jahren. "Merken Sie sich die Namen der Abgeordneten, die für dieses reaktionäre Gesetz gestimmt haben", erklärte dazu der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon. "Denn diese Politiker sind verantwortlich dafür, dass Sie möglicherweise qualvoll sterben müssen!"
KÖLN. (hpd/ibka) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert die Entscheidung des Bundestags, geschäftsmäßige Sterbehilfe zum Straftatbestand zu machen.
BERLIN. (hpd) In einem dringenden Appell fordern zwei Politiker von B90/Die Grünen die Bundestagsabgeordneten, die gegen den jetzt beschlossenen Gesetzentwurf gestimmt haben, dazu auf, mit einer "abstrakten Normenkontrolle" beim Bundesverfassungsgericht gegen das neue Gesetz vorzugehen.
OBERWESEL. (hpd/gbs) Der Deutsche Bundestag hat heute mit 360 von 602 abgegebenen Stimmen ein Verbot der sogenannten "geschäftsmäßigen Sterbehilfe" beschlossen. "Ein schwarzer Tag für Deutschland, insbesondere für schwerstleidende Menschen!", kommentierte dies der Berliner Arzt und Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold.
BERLIN. (hpd/hu) Am Freitag, den 6. November 2015, hat der 18. Deutsche Bundestag in seiner 134. Plenarsitzung die seit dem Reichstrafgesetzbuch in Deutschland geltende Straffreiheit des assistierten Suizides beendet.
BERLIN. (hpd/dghs) Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) hat in einer ersten Reaktion auf den Beschluss des Bundestages zur Kriminalisierung der Sterbehilfe ihre Enttäuschung ausgedrückt.
BERLIN. (hpd) Heute hat der Bundestag ein strafrechtliches Verbot der Suizidhilfe in Deutschland beschlossen. Die Entscheidung fiel eindeutig aus: Mit 360 Ja-Stimmen gegen 233 Nein-Stimmen und bei 9 Enthaltungen bekam der Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (Antrag Brand/Griese) die nach der Geschäftsordnung des Parlaments erforderliche Mehrheit.
BERLIN. (hpd) Als einen "Schlag gegen die Selbstbestimmung am Lebensende, den Willen der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewissensfreiheit und Rechtssicherheit von Ärzten" hat Erwin Kress, Vizepräsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD), das Ergebnis der heutigen Abstimmung im Deutschen Bundestag über Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe bezeichnet.
BERLIN. (hpd) Mit einer Mehrheit von 360 Stimmen gegen 233 Stimmen (und 9 Enhaltungen) hat der Deutsche Bundestag heute eine Kriminalisierung der Sterbehilfe in Deutschland beschlossen.
BERLIN. (hpd) Wie am morgigen Freitag die Abstimmung im Bundestag über die vorliegenden Gesetzesentwürfe zur Sterbehilfe ausgehen wird, kann im Moment niemand genau voraussagen. Die Einreicher der beiden liberaleren Gesetzesentwürfe haben am Dienstag in einer Pressekonferenz bekanntgegeben, dass sie eine Kriminalisierung der Suizidhilfe gemeinsam verhindern wollen.
BERLIN. (hpd/pdh) Morgen, am Freitag den 6. November entscheidet der Bundestag über die Zukunft der Selbstbestimmung in Deutschland. Genauer gesagt um das Recht auf einen selbstbestimmten Tod. Etwa ein Jahr haben sich die Abgeordneten Zeit gegeben um über diese Frage zu beraten. Sie wurde sogar zur Gewissensentscheidung erklärt und dafür die sonst übliche Fraktionsdispziplin aufgehoben. Herausgekommen sind vier Entwürfe, mit denen nur die Wenigsten in Deutschland zufrieden sein dürften.