Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat eine Große Anfrage zum Thema Kirchenfinanzierung durch den Staat gestellt. Die schwarz-rote Staatsregierung Sachsens muss die Anfrage nun innerhalb der nächsten zehn Wochen beantworten.
In einem rechtsphilosophischen Grundlagenaufsatz kritisiert der Philosoph und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung Michael Schmidt-Salomon die Missachtung der weltanschaulichen Neutralität des Staates und führt aus, wie die damit einhergehende "illegitime Einschränkung bürgerlicher Freiheiten" behoben werden könnte. Dabei thematisiert er u. a. die Verantwortung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die sich bei Gesetzgebungsverfahren keineswegs auf ihr "religiöses Gewissen" berufen dürften. Vielmehr seien sie gerade durch die "Gewissensformel" der Verfassung dazu verpflichtet, dem Gebot der weltanschaulichen Neutralität zu folgen.
Wie vielerorts der Presse zu entnehmen war, klagt der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) mit Unterstützung des Bundes für Geistesfreiheit Bayern, der Giordano Bruno Stiftung und des Bayerischen Freidenkerverbands gegen den Erlass des Kabinetts Söder, in Bayerns Amtsstuben ein Kreuz im Eingangsbereich aufhängen zu lassen. Nun sucht der BfG München noch Mitklägerinnen und Mitkläger in Sachen Kreuzerlass.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen neuen Beauftragten für Kirchen und Religionsgemeinschaften. Die bisherige Beauftragte Kerstin Griese, die auch dem 15-köpfigen Rat der EKD angehört, musste ihr Fraktionsamt abgeben, weil sie nach der schwarz-roten Regierungsbildung als Parlamentarische Staatssekretärin in das Bundesarbeitsministerium gewechselt ist. Der neue Kirchenbeauftragte der Fraktion ist nun der 44-jährige Protestant Lars Castellucci.
Christliche Theologie-Professoren haben sich in einer Erklärung vehement für Söders Kreuzerlass ausgesprochen. Die Argumente, mit denen sie ihre Position untermauern, verraten viel über den Ungeist, der offenkundig noch immer an vielen theologischen Lehrstühlen herrscht.
Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) geht davon aus, dass das Kreuz ein religiöses Symbol und kein Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland sei. Deshalb lässt der bfg München gegen die vom bayerischen Kabinett am 24. April 2018 beschlossene Kreuzpflicht in bayerischen Behörden eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof bzw. Bundesverfassungsgericht prüfen.
Deutschland darf auf göttlichen Beistand hoffen. Immer wieder setzt ein komplett christliches Kabinett auf traditionelle Dramaturgie: Bundesministerinnen und -minister beenden ihren Amtseid gerne mit der Formel "So wahr mir Gott helfe." In den Niederungen der Realpolitik mag eine Dosis göttlicher Eingebung mitunter durchaus hilfreich sein, möglich ist es der Regierungsriege dem Grundgesetz zufolge aber auch, ihren Eid "ohne religiöse Beteuerung" zu leisten.
Im Vorfeld der Landtagswahl im Oktober inszeniert sich Markus Söder als aufrechter Glaubenskämpfer und verstößt dabei bewusst gegen geltendes Recht. In den USA werden Kreuzfreunde wie er seit Jahren gerichtlich zur Unterlassung verdonnert – dank der "Freedom From Religion Foundation".
Als unerhörten und massiven Verstoß gegen die weltanschauliche Neutralität des Staates kritisiert der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) die Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, dass in jeder Behörde künftig ein Kreuz hängen müsse.
"Der Beruf des Politikers ist bedauerlicherweise kein klassischer Ausbildungsberuf, der ein Mindestmaß an Know-how voraussetzt. Ansonsten müsste Markus Söder wissen, dass auch bayerische Politiker dem Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates verpflichtet sind!" Mit diesen Worten kommentierte gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon den Entschluss des bayerischen Ministerpräsidenten, Kreuze in den öffentlichen Einrichtungen seines Landes aufzuhängen.
Als mir die Meldung "In jeder Behörde muss künftig ein Kreuz hängen" am 24. April erstmalig bei Spiegel Online begegnete, hielt ich sie für einen Aprilscherz, wenngleich für einen verspäteten.
Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München kündigt Widerstand gegen den Kabinettsbeschluss an, der bayerische Behörden dazu verpflichtet, ab dem 1. Juni Kreuze aufhängen zu müssen.
Schrödingers Katze dürfte wohl jedem hpd-Leser ein Begriff sein. In dem Experiment weiß man nicht genau, was aus der Kiste kommt, wenn man sie öffnet. Man kann sich aber ziemlich sicher sein, dass aus "Söders Kiste" nur Unfug kommen kann.
Es ist nicht gut bestellt um die säkulare Stabilität der deutschen wie der europäischen Gesellschaft(en). Demokratisch verfasste Gemeinschaften sehen eine Trennung von Staat und religiösen Organisationen vor, sind Garant freier Religionsausübung. Religiöser Pluralismus wird anerkannt und oftmals geschützt. Gläubige, Andersgläubige und Ungläubige müssen miteinander auskommen.
In der Welt durfte vorgestern der schweizerische Generalvikar Martin Grichting zu Wort kommen und darüber parlieren, ob man ein gläubiger Mensch und gleichzeitig ein guter Staatsbürger sein kann.