In einem Interview mit der Badischen Zeitung vom 23. April zur Abschaffung der Staatsleistungen wurde hpd-Autor Jürgen Roth gefragt, ob ein Ende der Zahlungen die Kirchen nicht schwäche. Seine Anmerkungen haben einige Fragen ausgelöst, die er hier vertieft und im größeren Zusammenhang darstellt.
Der Humanistische Verband Rheinland-Pfalz/Saarland begrüßt, dass inzwischen auch in Rheinland-Pfalz und Saarland eine öffentliche Debatte zu den altrechtlichen Staatsleistungen an die christlichen Kirchen angeregt wurde. Sowohl Medien als auch Politiker und Kirchenvertreter haben Stellung bezogen – aus Sicht des Verbandes bisher allerdings in unbefriedigender Weise.
Am 4. Mai 2019 startet in Berlin die zweite Buskampagne. Am vergangenen Samstag wurden die Ziele der Kampagne im Berliner Meistersaal vorgestellt. Buchautor und Moderator Philipp Möller war schon bei der ersten Buskampagne im Jahr 2009 dabei. Ebenso Carsten Frerk (fowid), der neben Ingrid Matthäus-Maier (GerDiA), Jacqueline Neumann (ifw) und Michael Schmidt-Salomon (gbs) auf dem Podium saß.
Am vergangenen Samstag kamen in Kassel Delegierte aus säkularen Organisationen zur Ratsversammlung des Koordinierungsrats säkularer Organisationen KORSO zusammen. Dabei wurde ein neuer Vorstand gewählt und eine Resolution zum Verhältnis des Staates zu den Kirchen verabschiedet.
"Wem gehört die Stadt?" lautet das Motto der diesjährigen Berliner Stiftungswoche – "Wem gehört der Staat?" fragt im Rahmen der Stiftungswoche ein hochkarätig besetztes Podium am 6. April im Meistersaal am Potsdamer Platz.
Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat eine Große Anfrage zum Thema Kirchenfinanzierung durch den Staat gestellt. Die schwarz-rote Staatsregierung Sachsens muss die Anfrage nun innerhalb der nächsten zehn Wochen beantworten.
In einem rechtsphilosophischen Grundlagenaufsatz kritisiert der Philosoph und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung Michael Schmidt-Salomon die Missachtung der weltanschaulichen Neutralität des Staates und führt aus, wie die damit einhergehende "illegitime Einschränkung bürgerlicher Freiheiten" behoben werden könnte. Dabei thematisiert er u. a. die Verantwortung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die sich bei Gesetzgebungsverfahren keineswegs auf ihr "religiöses Gewissen" berufen dürften. Vielmehr seien sie gerade durch die "Gewissensformel" der Verfassung dazu verpflichtet, dem Gebot der weltanschaulichen Neutralität zu folgen.
Wie vielerorts der Presse zu entnehmen war, klagt der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) mit Unterstützung des Bundes für Geistesfreiheit Bayern, der Giordano Bruno Stiftung und des Bayerischen Freidenkerverbands gegen den Erlass des Kabinetts Söder, in Bayerns Amtsstuben ein Kreuz im Eingangsbereich aufhängen zu lassen. Nun sucht der BfG München noch Mitklägerinnen und Mitkläger in Sachen Kreuzerlass.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen neuen Beauftragten für Kirchen und Religionsgemeinschaften. Die bisherige Beauftragte Kerstin Griese, die auch dem 15-köpfigen Rat der EKD angehört, musste ihr Fraktionsamt abgeben, weil sie nach der schwarz-roten Regierungsbildung als Parlamentarische Staatssekretärin in das Bundesarbeitsministerium gewechselt ist. Der neue Kirchenbeauftragte der Fraktion ist nun der 44-jährige Protestant Lars Castellucci.
Christliche Theologie-Professoren haben sich in einer Erklärung vehement für Söders Kreuzerlass ausgesprochen. Die Argumente, mit denen sie ihre Position untermauern, verraten viel über den Ungeist, der offenkundig noch immer an vielen theologischen Lehrstühlen herrscht.
Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) geht davon aus, dass das Kreuz ein religiöses Symbol und kein Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland sei. Deshalb lässt der bfg München gegen die vom bayerischen Kabinett am 24. April 2018 beschlossene Kreuzpflicht in bayerischen Behörden eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof bzw. Bundesverfassungsgericht prüfen.
Deutschland darf auf göttlichen Beistand hoffen. Immer wieder setzt ein komplett christliches Kabinett auf traditionelle Dramaturgie: Bundesministerinnen und -minister beenden ihren Amtseid gerne mit der Formel "So wahr mir Gott helfe." In den Niederungen der Realpolitik mag eine Dosis göttlicher Eingebung mitunter durchaus hilfreich sein, möglich ist es der Regierungsriege dem Grundgesetz zufolge aber auch, ihren Eid "ohne religiöse Beteuerung" zu leisten.
Im Vorfeld der Landtagswahl im Oktober inszeniert sich Markus Söder als aufrechter Glaubenskämpfer und verstößt dabei bewusst gegen geltendes Recht. In den USA werden Kreuzfreunde wie er seit Jahren gerichtlich zur Unterlassung verdonnert – dank der "Freedom From Religion Foundation".
Als unerhörten und massiven Verstoß gegen die weltanschauliche Neutralität des Staates kritisiert der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) die Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, dass in jeder Behörde künftig ein Kreuz hängen müsse.
"Der Beruf des Politikers ist bedauerlicherweise kein klassischer Ausbildungsberuf, der ein Mindestmaß an Know-how voraussetzt. Ansonsten müsste Markus Söder wissen, dass auch bayerische Politiker dem Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates verpflichtet sind!" Mit diesen Worten kommentierte gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon den Entschluss des bayerischen Ministerpräsidenten, Kreuze in den öffentlichen Einrichtungen seines Landes aufzuhängen.