Ab Mittwoch tritt ein harter Lockdown in Kraft. Das öffentliche Leben wird durch verschärfte Corona-Maßnahmen auf das Wesentliche heruntergefahren. Ausgenommen davon sind ausdrücklich Gottesdienste. Was ist davon zu halten?
Heute vor 150 Jahren trat eine neue Kirchenverfassung im Hamburgischen Staat in Kraft, die der Forderung der Hamburgischen Verfassung von 1860 Rechnung trug, Staat und Kirche zu trennen. Diese Trennung war jedoch keineswegs vollständig und auch in den 150 Jahren nach dieser Trennung kam es immer wieder zu Spannungen und neuen Austarierungen des Verhältnisses von Hamburgischer Kirche und Hamburgischem Staat.
Gestern wurde der Gesetzentwurf von Grünen, Linken und FDP zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen in der ersten Lesung im Bundestag diskutiert. Die Parteien gaben in der rund 40-minütigen Aussprache ihre jeweilige Sicht der Dinge wieder, wobei Vertreter fast aller Fraktionen die Kirchen und das kooperative Verhältnis des Staates zu ihnen lobten und versicherten, man wolle daran nichts ändern. Die Regierungsparteien machten klar, dass sie den Gesetzentwurf in dieser Form noch nicht mittragen würden. Nun geht die Debatte in den Ausschüssen weiter.
Über ein halbes Jahr nach seiner Vorstellung soll der Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen heute endlich im Parlament diskutiert werden. Anlässlich dessen erinnert die Humanistische Union an ihre Forderungen und ihre inhaltliche Kritik am Vorstoß der Oppositionsparteien.
Die beiden christlichen Großkirchen pflegen in der Kirchenrepublik Deutschland ihre Paralleljustiz. Von der katholischen Kirche kennt man das spätestens seit Bekanntwerden des Missbrauchsskandals, doch auch die evangelische Kirche ist ein Staat im Staate: Mittels eigener "Verfassung" entscheidet sie, wer den Religionsunterricht an staatlichen Schulen erteilen darf.
Der Bürgermeister der südspanischen Stadt Cádiz plant, Immobiliensteuern für nicht zum Gebet oder die Bildung genutzte Immobilien der katholischen Kirche einzutreiben. González sieht dies als eine der notwendigen Maßnahmen an, um den Kampf gegen die Auswirkungen der Corona-Krise zu finanzieren.
Die Nachrichten aus den Sozialwissenschaften sind eindeutig: Seit Jahren vernachlässigt die deutsche Politik die Religions- und Weltanschauungspolitik.
Die Tennenbacher Kapelle in Freiamt-Mußbach ist ein kleiner, ca. 750 Jahre alter Bau und der letzte Rest eines vor über 300 Jahren aufgelösten Zisterzienserklosters. Die Kapelle ist seit 1806 Eigentum des Landes und der Bürgerschaft von Baden-Württemberg. Die Kapelle wird vollständig auf Kosten des Steuerzahlers, unterhalten.
Am 15. November 2019 jährt sich zum 60. Mal die Verabschiedung des Godesberger Programms. Am letzten Tag des Parteitages der SPD vom 13. bis 15. November 1959 in der Stadthalle von Bad Godesberg wurde es mit großer Mehrheit beschlossen.
Am 3. Oktober feierte unser Land den 29. Jahrestag der Wiedervereinigung als Tag der Deutschen Einheit. Keine Frage, dieser Tag ist ein Anlass zur Freude, schließlich wurde eine undemokratische Staatsform durch eine friedliche Revolution beendet und die Teilung Deutschlands, bedingt durch den von Hitler-Deutschland begonnen Zweiten Weltkrieg, überwunden.
Ab heute ist es amtlich: Die Vorgaben der Weimarer Verfassung zur Gleichbehandlung aller Religionen und Weltanschauungen sowie zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen werden seit 100 Jahren, nämlich seit ihrem Inkrafttreten am 14. August 1919, ignoriert.
Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Kirchenaustritte bundesweit deutlich gestiegen. Die Deutsche Bischofskonferenz vermeldet, dass 216.000 Katholiken 2018 die Kirche verlassen hätten. Dies sei gegenüber 2017 ein Anstieg um 30 Prozent. Bei den Protestanten seien für das Jahr 2018 12 Prozent mehr Austritte zu verzeichnen als im Vorjahr, teilt die EKD mit.
Heute stellen die beiden großen Amtskirchen ihre Mitgliederzahlen für 2018 vor. Der Trend der vergangenen Jahre wird dabei mit Sicherheit bestätigt: Den Kirchen laufen die Mitglieder davon.
Was ist sie denn nun, die katholische Kirche in Deutschland – eine staatliche Behörde oder eine private Vereinigung (mit besonderem Rechtsstatus)? Diese Frage mag absurd erscheinen, sie ist es aber nur auf den ersten Blick. Denn wenn ein Verwaltungsgericht eine entsprechende Klage zur Klärung annimmt und entscheidet, muss es sich wohl um eine ernstzunehmende Frage handeln.
Der Bischof Prof. Dr. Martin Hein von der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck hat sich etwas ganz Besonderes einfallen lassen: Alle sollen für den Kindergarten zahlen, aber nur evangelische Christen ihn nutzen dürfen.