BERLIN. (hpd) Das sich neigende Jahr 2015 stand und steht stark im Zeichen der großen Debatte im Bundestag, ob und, wenn ja, welche gesetzliche Regelung für die Suizidhilfe geschaffen werden soll. Die DGHS hat sich vehement gegen eine strafgesetzliche Verschärfung und für die Beibehaltung der jetzigen Rechtslage ausgesprochen.
Dagegen fordert sie Sorgfaltskriterien und Kontrollmöglichkeiten jeder Form der Suizid-Beihilfe, auch der ärztlichen. Diese Position vertraten auch namhafte deutsche Strafrechtsprofessoren, deren Debattenbeiträge in einer früheren Broschüre zu lesen sind. Es folgten Stellungnahmen von Ärzten aus dem In- und Ausland. Den Reigen beschließt eine soeben abgeschlossene Broschüre, in der die Positionen von Vertretern der beiden großen christlichen Kirchen zu lesen sind.
Bei der Konzeption dieser DGHS-Sonderveröffentlichung interessierten folgende Fragen: Wie weit muss aus theologischer Sicht das Leben geschützt werden, welchen Stellenwert hat das Recht auf Selbstbestimmung? Darf auch gegen den erklärten Willen eines Todkranken das Gebot des Lebensschutzes durchgesetzt werden? Wie sollte sich ein Arzt aus theologischer Sicht bei der Bitte um Suizidassistenz verhalten, wenn ärztlich assistierte Hilfe bei der Selbsttötung per Gesetz zur Straftat wird? Inwieweit spricht die Kirche mit einer Stimme? Soll das Wort der Kirchen auch für Menschen gelten, die einer anderen oder keiner Konfession angehören?
Die Broschüre umfasst Texte von Prof. Dr. Dr. h. c. Hans Küng, Dr. h. c. Nikolaus Schneider, Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff und Prof. Dr. Hartmut Kreß. Sie geben Einblicke in unterschiedliche, teils sehr persönliche Aspekte der theologisch-ethischen Sicht auf das Thema Sterbehilfe. DGHS-Vizepräsident Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher steuerte eine ethische Schlussbetrachtung bei.
Die Broschüre "Sterbehilfe – eine Frage des Glaubens? Ethisch-theologische Aspekte einer gesetzlichen Regelung" ist kostenfrei bei der DGHS e.V., Kronenstr. 4, 10117 Berlin erhältlich. Um die Zusendung eines mit 1,45 Euro frankierten und adressierten Rückumschlags (mind. A 5) wird gebeten.