Anmerkungen zu gewaltrelativierenden Kommentaren von links

Antifaschistische Gewalttäter sind keine demokratischen Helden

hammer.jpg

Symbolbild
Symbolbild

Besonders brutale Angriffe von antifaschistischen Gewalttätern erfolgten in den letzten Jahren immer wieder gegen angebliche oder tatsächliche Neonazis. Deren Dimensionen werden mitunter auch von engagierten Gegnern des Rechtsextremismus verkannt. Darüber hinaus ist in einer liberalen Demokratie politische Gewalt grundsätzlich nicht legitimierbar, auch nicht gegenüber Menschen mit verabscheuungswürdigen Positionen. Ein Kommentar von Armin Pfahl-Traughber.

Besonders gewalttätige Angriffe von Antifaschisten erfolgten in den letzten Jahren immer wieder auf angebliche oder tatsächliche Neonazis. Über mutmaßliche Akteure, die vor Gericht standen, wurde auch häufig in den Medien berichtet. Bekannt geworden sind als Gemeinte sowohl Lina E. als auch Maja T. Die einschlägigen Aussagen von links verwiesen meist darauf, dass die Beschuldigten nicht korrekt behandelt wurden. Dafür gibt es berechtigte Gründe: So erfolgte etwa eine Auslieferung von Maja T. nach Ungarn, obwohl das Bundesverfassungsgericht eigentlich eine solche Vorgehensweise untersagt hatte. Dieser Auffassung kann man mit guten Gründen sein, besteht doch kein neutraler Rechtsstaat mehr in Ungarn. Die allgemeinen Bekundungen von Solidarität blendeten bei all dem aber aus, dass die jeweils gemeinten Gewalttaten in einem besonders brutalen Sinne erfolgten. Unabhängig von der Frage, inwieweit Lina E. oder Maja T. dafür verantwortlich waren, wurde deren Legitimation nicht problematisiert. Eine Täter-Opfer-Umkehr erfolgte.

Dabei ging es nicht um ein bloßes Ohrfeigen oder Schubsen, was der bilanzierende Blick auf viele Fälle veranschaulicht: Die Gewaltintensität war in hohem Maße ausgeprägt, Körperverletzungen nur knapp unter der Tötungsbereitschaft angesiedelt. Um das konkret Gemeinte verständlicher zu machen, sollen hier allgemeine Schilderungen erfolgen.

Am Beginn stand offenbar eine intensivere Ausspähung, was auf eine genauere Planung des folgenden Vorgehens schließen lässt. Mehrere Akteure griffen daraufhin den Betroffenen an, brachten ihn zu Boden und hielten ihn mit Händen fest. Daraufhin erfolgte der Einsatz eines Schlagwerkzeugs, häufig in Gestalt eines Hammers. Gezielt wurde dabei auf den Kopf oder auf andere sensible Körperteile eingeschlagen, etwa Ellbogen oder Knie. Die jeweils Betroffenen erlitten dadurch schwerwiegende Verletzungen. Derartige Aktionen dauerten häufig nur wenige Sekunden, wobei ein gesonderter Beobachter auf das konkrete Umfeld achtete. Dessen offenbar vereinbartes Signal für die Täter löste dann deren schnelle Zerstreuung aus.

Die besondere Brutalität der jeweiligen Gewalthandlungen sticht neben der systematischen Planung als Spezifikum heraus. Es kam in einem Fall auch schon zu einer Verwechslung, die einen Kanalarbeiter mit falscher Mütze traf. Dieser wie die meisten der anderen Betroffenen dürften bleibende Schäden davontragen. Dass es bislang noch zu keinen Toten kam, ist eher dem Zufall zu verdanken. Eine kritische Auseinandersetzung mit derartigen Gewalttaten fand bislang im sich als politisch links verstehenden Spektrum nicht statt.

Dort kursiert offenbar der Eindruck, es habe nicht die Falschen getroffen. Gleichzeitig will man aber auch kein Bekenntnis zu den brutalen Gewalthandlungen ablegen. Dafür wurde und wird gelegentlich gegenüber den Angeklagten wie eben Lina E. und Maja T. eine stärkere Solidarität eingefordert. Aus dem Blick geraten dabei aber die Gewalttaten, die von den Genannten oder ihnen nahestehenden Personen organisiert oder umgesetzt wurden. Sie sind ein Nicht- beziehungsweise ein Tabu-Thema in diesen Zusammenhängen.

Die Einsicht, dass antifaschistische Gewalttäter keine demokratischen Helden sind, fällt so aus der Wahrnehmung heraus. Denn es fehlt bei all dem auch das Bewusstsein für ein rechtsstaatliches Grundprinzip, wonach alle Menschen ein Recht auf körperliche Unversehrtheit haben. Dies gilt auch für Neonazis. Begehen diese selbst Gewalthandlungen, so sind sie einem rechtsstaatlichen Verfahren zuzuführen. Darüber hinaus kann gegen ihre politische Agitation mit aufklärerischem Engagement effektiver gewirkt werden.

Die latente Auffassung, man könne hier Bürgerkrieg wie zwischen "Rotfrontkämpferbund" und "Sturmabteilung" in der Weimarer Republik "spielen", lässt historische Zerrbilder erkennen. Auch dazu würde man gern deutliche Aussagen von jenen hören, die über die erwähnten Gewalttaten in lautes Schweigen verfallen. Es gilt hier an eine allgemeine Einsicht für das Selbstverständnis zu erinnern: In einer liberalen Demokratie ist politische Gewalt weder gut noch legitim, auch nicht gegenüber Menschen mit verabscheuungswürdigen Positionen.

Unterstützen Sie uns bei Steady!