Im US-Bundesstaat Louisiana wurde gegen den kolumbianisch-US-amerikanische Fernsehstar Sofia Vergara eine Klage im Namen zweier Embryonen eingereicht, in der das Recht der beiden auf Geburt eingefordert wird.
Vergara hatte gemeinsam mit dem Reagenzglas-Befruchter der Eizellen, Nick Loeb, diese einfrieren lassen, um sie eines Tagen auszutragen. Loeb, mit dem die Eizellenbesitzerin verstritten ist, hatte das Sorgerecht für die befruchteten Eizellen gefordert. Er argumentierte damit, dass eine Frau ein Baby auch dann austragen könne, wenn der Vater dagegen sei. Im Gegenzug müsse deshalb auch ein Vater das Recht haben, seine ungeborenen Kinder austragen zu lassen, selbst wenn die Mutter dagegen sei.
Der Streit reicht bis in das Jahr 2015 zurück, als bekannt wurde, dass die beiden Befruchtungsbeteiligten kein Paar mehr sind.
Im US-Bundesstaat Louisiana werden Embryonen als Personen mit vollen Rechten angesehen, deshalb konnte jetzt eine Stiftung im Namen der beiden befruchteten Eizellen Klage einreichen, in der das Recht der beiden auf Geburt eingefordert wird.
Die Klageschrift begründet sich auf dem Argument, dass den Embryonen ihr Erbe vorenthalten werde, wenn sie nicht ausgetragen würden.
Es ist nicht abzusehen, wie der Streit vor einem Gericht im Bible Belt ausgehen wird. Fakt ist aber, dass die christlich geprägte Idee, eine Ansammlung von Zellen sei ein menschliches Wesen, dazu führt, dass solch absurde Rechtsstreits überhaupt nur möglich werden.
Auf die Spitze getrieben: Wenn ein Gericht der Klage stattgibt, kann jede Frau klagen, dass jede ihrer Eizellen das Recht auf Leben erhalten müssen. Ergo: dass sie in jeder Fruchtbarkeitsphase befruchtet werden müsse. Werden dann Frauen, bei denen unbefruchtete Eizellen festgestellt werden, wegen Erbschleicherei verklagt?
Und Männer? Können Männer jetzt klagen, dass bei einer erfolgten Ejakulation, bei der 20 bis 150 Millionen Spermien ausgestoßen werden und nur eines eine Eizelle befruchtet, die restlichen um ihr Erbe betrogen werden?
5 Kommentare
Kommentare
Erich Mauerböck am Permanenter Link
Die auf die Spitze getriebene Schlussfolgerung des Autors ist, auch wenn man eine christlich-fundamentale Sichtweise zugrundelegt, falsch: Eine Eizelle wird demzufolge erst dann als menschliches Wesen betrachtet, wenn
Siegbert am Permanenter Link
"Einzelnen haploiden Keimzellen wird meines Wissens nirgends ein Lebensrecht zugestanden."
Warum nicht?
Erich Mauerböck am Permanenter Link
Das dürfen Sie doch nicht mich fragen, ICH bin ja kein christlicher Fundi!
ich am Permanenter Link
Schade, dass ein so interessanter Artikel durch die letzten drei Absätze kaputt gemacht wird.
Moderne Techniken wie künstliche Befruchtung werfen ganz neue Fragen und Probleme für die Philosophie und unser gesellschaftliches Zusammenleben auf. Warum muss sowas (wie hier mit den letzten drei Absätzen) direkt ins Lächerliche getrieben werden? Das ist genauso scheiße wie irgendwelche fundamentalistischen Christen, die diese Fragen einfach mit Bibelzitaten beantworten wollen.
Von einem "humanistischen" Pressedienst erwarte ich mehr Objektivität.
agender am Permanenter Link
Nein, die Fragen im Artikel sind realistisch.
Ohne Abtreibungsverbot, in einem "Habeas Corpus"-System, das AUCH UND SELBSTVERSTÄNDLICH auf die Menschen mit einem Uterus zutrifft, wäre völlig klar, dass ein Mensch den/die andere nicht zu gemeinsamen Kindern zwingen kann, genausowenig wie jemand dem eigenen Körper befehlen kann, fruchtbar zu sein.
Manche sind´s eben nicht, andere wollen nicht (ich, siehe username, als einfachstes Beispiel von "gar nicht, nie und mit niemand"); und sobald technische Medizin angewandt wird, kann das nicht nur auf verschiedenen Stadien schiefgehen, sondern eben auch im lauf der Zeit nicht mehr gewollt werden.
Zygoten der Forschung zu spenden, oder wegzuwerfen, ist NUR für religiöse Fanatiker ein Problem!!!