Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg unterstützt Initiative "Pro Neutralitätsgesetz"

Das Neutralitätsgebot widerspricht nicht der Religionsfreiheit

Bereits auf der konstituierenden Sitzung des Humanistischen Verbandes Berlin-Brandenburg KdöR (HVD BB) wurde beschlossen, sich den Forderungen der Initiative Pro-Neutralitätsgesetz anzuschließen.

Im Beschlussantrag, der der Mitgliederversammlung vorgelegt wurde, wird klargestellt, dass die Trennung von Staat und Religion/Weltanschauung dem Verfassungsgrundsatz der staatlichen Neutralität eine unverzichtbare Voraussetzung für einen modernen demokratischen Rechtsstaat ist.

Der Staat muss zwingend neutral in Bezug auf Religion/Weltanschauung sein, um eine freie und offene Gesellschaft zu garantieren. Daher spricht sich der HVD BB "für den substanziellen Erhalt des Berliner Neutralitätsgesetzes aus."

Die Initiative Pro-Neutralitätsgesetz gründete sich, um Bestrebungen, das Berliner Neutralitätsgesetz auszuhebeln, sachliche Argumente entgegenzusetzen. Die Argumente der Initiative erhalten Gehör: So haben sich jüngst auch die Berufsschulen – die aus dem Neutralitätsgesetz ausgenommen sind – dafür ausgesprochen, dass das Gesetz in ihren Einrichtungen Geltung erhalten solle. Die Berufsschulen haben verstanden, dass religiöse/weltanschauliche Neutralität dem Schulfrieden dient und keinesfalls der Religionsfreiheit des Einzelnen widerspricht.

In der Begründung zum Beschluss des HVD BB heißt es denn auch:

"Die Umsetzung des staatlichen Neutralitätsgebots bedeutet keine Missachtung der Religionsfreiheit, sondern eine Grenze der Religionsfreiheit, die den Betroffenen lediglich eine räumlich und zeitlich begrenzte Zurückhaltung während der Ausübung hoheitlicher Aufgaben abverlangt."

Insbesondere in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, wo Lehrer und Lehrerinnen eine Vorbildwirkung auf Schüler und Schülerinnen haben, sei "der staatliche Erziehungsauftrag nur gewährleistet, wenn die Neutralität strikt eingehalten wird." Das bedeutet, dass insbesondere Lehrer, Erzieher und ähnliche Berufsgruppen keine offen sichtbaren Symbole einer Religion tragen sollten (so wie es das Berliner Neutralitätsgesetz vorsieht). Das betrifft gleichfalls ein (christliches) Kreuz wie eine (jüdische) Kippa oder aber eben auch das (muslimische) Kopftuch.

Das wird auch in der Begründung des Beschlusses des HVD BB deutlich:

Religiös-weltanschauliche Neutralität ist ein striktes Gebot des deutschen Religionsverfassungsrechts und bedeutet, die generelle Enthaltung von Parteilichkeit und Parteinahme zugunsten religiöser oder weltanschaulicher Lehren, weil der Staat als solcher keine Religion oder Weltanschauung hat. […]
Die Unparteilichkeit bedeutet u.a., dass religiöse oder weltanschauliche Symbole in Rathäusern, Gerichtssälen oder Schulen nichts zu suchen haben.

Eine Beschränkung der Religionsfreiheit ist nicht gegeben, da die Ausübung der Religionsfreiheit im Privaten durch das Neutralitätsgesetz nicht beeinträchtigt wird.

Vgl. auch: "Das Berliner Neutralitätsgesetz kann in Kraft bleiben" von Dr. Gerhard Czermak.