Großbritannien

Asylantrag abgelehnt, weil Christentum keine friedliche Religion ist

Ein iranischer Mann, der zum Christentum konvertiert ist, beantragte in Großbritannien Asyl. Das Christentum sei eine Religion des Friedens erklärte er in seinem Asylantrag als Grund für seine Konversion. Doch die zuständige Behörde widerlegte dies mit Zitaten aus der Bibel und lehnte seinen Antrag ab.

Als Nathan Stevens vergangenen Dientag den Ablehnungsbescheid für seinen Mandanten in Händen hielt, staunte er nicht schlecht. Der Mandant aus dem Iran hatte 2016 beim hierfür zuständigen britischen Homeoffice einen Asylantrag gestellt und darin unter anderem erwähnt, dass er zum Christentum konvertiert sei, weil dieses eine friedliche Religion sei.

Beispielbild
Tweet von Nathan Stevens, der den Fall öffentlich machte.

Der zuständige Sachbearbeiter in der Asylbehörde sah dies jedoch anders. Er lehnte den Asylantrag ab und widerlegte die Aussage, dass es sich beim Christentum um eine friedliche Religion handle, mit einigen Zitaten aus der Bibel, in denen zu Mord und Gewalt aufgerufen wird. "Diese Beispiele sind unvereinbar mit Ihrer Behauptung, dass Sie zum Christum konvertiert seien, nachdem Sie entdeckt haben, dass es eine friedliche Religion sei – im Gegensatz zum Islam, der Gewalt, Raserei und Rache beinhalte", so das von Nathan Stevens in Teilen veröffentlichte Ablehnungsschreiben an seinen Mandanten. 

Hochrangige Repräsentanten der Church of England empörten sich nach Bekanntwerden des Falls medienwirksam. Paul Butler, Bischof von Durham, erklärte beispielsweise, er sei äußerst besorgt darüber, dass eine Regierungsbehörde die Zukunft eines anderen Menschen auf der Grundlage eines so tiefgreifenden Missverständnisses der Texte und Praktiken von Glaubensgemeinschaften bestimmen könne. "Auszüge aus dem Buch der Offenbarung zu verwenden, um zu behaupten, das Christentum sei eine gewalttätige Religion, ist so, als würde man behaupten, ein Regierungsbericht über die Auswirkungen des Klimawandels befürworte Dürre und Überschwemmungen."

Das britische Homeoffice distanzierte sich inzwischen vom Schreiben des eigenen Sachbearbeiters. Nathan Stevens hat eine offizielle Beschwerde angekündigt und wird für seinen Mandanten Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen.