NRW: Kein Kopftuchverbot für Schülerinnen

Nach Prüfung der Rechtslage sowie der Abwägung von Chancen, einen Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu gewinnen, wird es kein Kopftuchverbot für Kinder in NRW-Schulen geben. Serap Güler, Integrations-Staatssekretärin in NRW, ließ untersuchen, ob die Möglichkeit bestünde, unter 14-Jährigen das Tragen eines Kopftuches in der Schule zu untersagen. Da ein generelles Verbot kaum Aussicht auf Bestand nach einem Rechtsstreit hat, setzt Güler nun auf Aufklärungsarbeit in Schulen und Kindergärten.

Serap Güler, CDU-Politikerin und Staatssekretärin für Integration im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, hatte im April 2018 einen Vorstoß der rechtskonservativen Regierung aus Östreichischer Volkspartei und Freiheitlichen zum Verbot von religiöser Verhüllung des Hauptes aus weltanschaulichen und religiösen Grünen für Kinder vom sechsten bis zum zehnten Lebensjahr begrüßt. Sie sah das Kopftuch bei ganz jungen Mädchen als pure Perversion an, da es sich nicht um Religionsausübung, sondern um Sexualisierung handele. Während in Österreich das Verhüllungsverbot für Grundschulkinder im Mai 2019 verabschiedet wurde, stünden die Chancen für den Bestand eines solchen Verbotes schlecht.

Da die Rechte der Eltern, aber auch die der Kinder selbst, die ein Kopftuch freiwillig tragen, zu wahren sind, hätte ein Rechtsstreit in Karlruhe keine Aussicht auf Erfolg. Güler möchte daher stattdessen auf Information der Eltern und Aufklärung in Schulen und Kindertagesstätten setzen, um einer bisher nicht benennbaren Anzahl von Kindern das Tragen eines Kopftuches zu ersparen.

In Österreich wird im Rahmen des Gesetzes zum Verbot religiöser Verhüllung für Kinder auch zunächst auf Information und Gespräch gesetzt, bevor es zu einer Strafe kommt. Seit Inkrafttreten des Gesetzes sind nach Kurier-Angaben erst wenige Fälle eines Verstoßes dokumentiert worden. Sie alle wurden mit Elterngesprächen beigelegt, ohne dass es zu einer Strafe kam.

Während religiöse Symbole auf Kinderköpfen heiß diskutiert werden, stellt sich die Frage von Religionsfreiheit im Kopf gar nicht erst. Die NRW-Verfassung sieht im dritten Abschnitt, der Schule, Kunst und Wissenschaft, Sport, Religion und Religionsgemeinschaften gewidmet ist, in Artikel 7 (1) vor, dass die Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, vornehmstes Ziel der Erziehung sei. Kein Wunder also, wenn Kinder und Jugendliche religiöse Symbole freiwillig tragen. Werden sie doch mit voller Absicht durch Eltern und Religionsunterricht dazu gebracht, Religion ernst zu nehmen.

Unterstützen Sie uns bei Steady!